Hallo Zusammen,
ich habe mit dem Interesse das Forum durchgelesen, habe aber kein passendes Topic gefunden, daher die Fragen.
Situation: Ich lebe seit 10 Jahren in Deutschland und habe schon unbefristete Aufenthaltserlaubnis-EG. Das Recht auf die Einbürgerung bekomme ich erst in zwei Jahren. Ich bin weder registriert noch stehe auf dem „oblik“ in dem ukrainischen Konsulat. Im August werde ich heiraten. Ich würde auch gerne den Namen meines Mannes annehmen. Ich kann allerdings nicht meinen Reisepass bei dem Konsulat für lange abgeben, da ich beruflich die ganze Zeit nach UK und USA verreise. Außerdem sind meine Visa jeweils noch fünf Jahre gültig und der Pass noch 10 Jahre.
Fragen:
- Ich werde nach der Hochzeit UNBEDINGT meinen Namen ändern. Wann muss ich das auch bei ukrainischen Behörden vollziehen?
- Kann ich damit abwarten und erst bei der Einbürgerung den Namen ändern lassen?
- Gibt es diesbezüglich eine Gesetzvorschrift für Fristen?
- Kann man an gleichem Tag sowohl sich bei dem Konsulat registrieren lassen als auch Dokumente für die Beantragung eines festen Wohnsitzes in Deutschland abgeben?
Versteht mich bitte nicht falsch, ich weiß, dass es in Deutschland genug Bürokratie gibt, aber die fremden Erfahrungen mit dem ukrainischen Konsulat senken erheblich meine Lust dahin zu gehen.
Ich danke euch vielmals für die Antwort(en)