Also, um mal ein bisschen Licht ins Dunkle zu bringen und gleichzeitig nicht unnötige Hoffnungen zu wecken, HIER das Feedback von der Behörde:
Die Ausnahme gilt nur für Schüler / Studenten aus EU. Für Ukrainer endet die Gültigkeit des ukrainischen Führerscheins in D´land nach wie vor nach 6 Monaten wenn Sie sich mindestens 180 Tage im Jahr in D´land aufhalten.
Sprich, wer nach Ablauf der 6 Monate keinen Deutschen Führerschein erwirbt (Theoretische / Praktische Prüfung ablegt) fährt illegal und begeht damit eine Straftat.
Einen Versuch war´s wert! Wir werden also dann am Wochenende das rückwärts einparken mal üben sowie den in der Ukraine weniger bekannten aber vom Prüfer verlangten Schulterblick... Den Rest müsste mein Schatz auch so hinbekommen. Schließlich kann Sie Autofahren und kennt die Verkehrsregeln. Wir haben nur keine Zeit für Fahrstunden weil Sie 7 Tage die Woche und oft auch Nachts in der Uni ist und büffelt. Deshalb werde ich Ihr das Wichtigste beibringen und Sie einfach zur Prüfung anmelden. Wird schon schiefgehen. Die paar Formeln wie Bremsweg berechnen und das der Abstand zum Vordermann halber Tacho sein muss hat man auch schnell gelernt...
Hoffentlich klappt das. Ich weiß zwar noch nicht wie wir das bezahlen sollen, aber es wird sich schon ein Weg finden. Ist ja wieder schweineteuer... Dazu kommt noch, dass wir keine Zeit für sowas haben. Aber irgendwie wird es gehen müssen...
Grüße an alle!
Monacoly