Das Verhalten des deutschen Autofahrers in der UA

  • wenn der deutsche Autofahrer gar nix macht, ausser auf Deutsch herumzureden..


    Nein, wenn er sich normal verhält, überhaupt nicht. Die DAI würde ihm schon klar machen, was er verbrochen hat und wie viel sie von ihm haben wollen. Im Notfall greifen sie eben zu Stift und Papier und schreiben den Preis darauf.


    Gruß
    Siggi

  • Klingt alles einleuchtend, aber hier braucht es einen Link, wo dies in ukrainischer Sprache als Gesetzestext festgeschrieben steht...
    Wuerde ich mir sofort ausdrucken, laminieren und staendig im Fahrzeug haben.


    Den menti kann ich viel erzaehlen, was sie duerfen und was nicht, wenn ich denen nichts konkretes dagegen unter die Nase reiben kann, ist es leichter, was in die Wodkakasse zu tun als ewig rumzudiskutieren...


    Klappt naemlich nicht immer so einfach wie weiter oben beschrieben...

  • Hallo zusammen, war lange nicht hier, nun melde ich mich auch zum Wort.


    Ein ausländischer Fahrer hat Anspruch auf einen diplomierten Dolmetscher und diesen muss Inspektor zur Verfügung stellen. Selbst wenn der Inspektor Englisch kann (selten paar Wörter) oder gar Deutsch (gibt es solche überhaupt?) wird er wohl kein Diplom haben. Also Dolmetscher her.


    Es geht sogar noch weiter. Auch ein Ukrainer kann einen Dolmetscher verlangen, und zwar kann man dem Inspektor sagen, dass man kein Ukrainisch kann, in östlichen Regionen ist das oft der Fall. Darauf kann der Inspektor natürlich sagen, dass er das Protokoll auf Russisch ausfüllen wird, der Fahrer sollte ihn aber darauf hinweisen, dass er als Beamte nur Ukrainisch benutzen darf. Auch sind die Formulare und Gesetze (die dem Fahrer erklärt werden müssen) in Ukrainisch vorgedruckt. Deshalb kann ein Ukrainer in diesem Fall einen Dolmetscher verlangen und dieser muss im Protokoll eingetragen werden. Er kann mündlich oder schriftlich übersetzen, deshalb muss eine Notiz im Protokoll gemacht werden, dass er dies schriftlich auf einem getrennten Blatt macht, das zum Protokoll angeheftet wird. Ist zwar alles lächerlich, doch rein rechtlich hat man völlig recht drauf. Es gibt nun mal ein Gesetz, das dem Beamten die Nutzung der Amtssprache vorschreibt und es gibt kein Gesetz, das den Fahrern das Wissen oder gar Nutzen ukrainischer Sprache vorschreibt. Und wenn man die Sprache nicht kennt, braucht man halt einen Dolmetscher.


    Folgende Risiken bestehen auf ukrainischen Straßen:
    - Dokumente werden entnommen. Im besten Fall bleiben die Inspektoren im Wagen, im schlimmsten fahren die mit den Papieren weg
    - man wird aus dem Wagen gezerrt
    - dem Fahrer wird unterworfen, den Inspektor angegriffen zu haben
    - es wird "etwas" in den Kofferraum geworfen und bei der Durchsuchung "gefunden"
    Das alles kommt natürlich selten vor, passiert jedoch manchmal. Mit wenigen Ausnahmen ist die Strategie mit dem Einsperren ist deshalb optimal, hängt aber natürlich immer von der Situation ab. Wenn der Fahrer ruhig bleibt und nach einem Dolmetscher verlangt, kann eigentlich nicht viel passieren. Ich würde das aber mit einer laufenden Cam festhalten, um einen Beweis gegen solche Aussagen, wie "der Fahrer war aggressiv und wir mussten uns wehren" in der Hand zu haben. Alle Dokumente am besten nur durch die Scheibe zeigen und ein paar Kopien vorbereiten, die man denen in die Hand drücken kann.


    Im Normalfall kommt es aber gar nicht dazu. Der Fahrer hat Recht auf einen Dolmetscher, dem Inspektor ist das klar. Und wenn man einen verlangt, wird dem auch klar, dass der Fahrer seine Rechte kennt.
    Mir ist kein Fall bekannt, bei dem ein Dolmetscher tatsächlich gerufen wurde. Alle die ich kenne, durften weiter fahren. Das wird aber nicht funktionieren, wenn man betrunken jemanden umfährt, nur bei Kleinigkeiten.

  • Wo ist dazu der Gesetzestext, d.h. die rechtliche Grundlage fuer die Beschlagnahme des Autos eines Auslaenders ??!


    Es ist glaube ich, ein immenser Eingriff, das Fahrzeug zu beschlagnahmen, da denke ich wieder eher an Drohgebaerden und neue Geldquelle.


    Eine Strafe gibt es bei nicht aktueller technischer Kontrolle, aber da wuerden wohl eine Unmenge ukrainischer Fahrzeuge auf den entsprechenden Plaetzen stehen - oder sind da die Auslaender eventuell interessanter ?

  • Wo ist dazu der Gesetzestext, d.h. die rechtliche Grundlage fuer die Beschlagnahme des Autos eines Auslaenders ??!


    Es ist glaube ich, ein immenser Eingriff, das Fahrzeug zu beschlagnahmen, da denke ich wieder eher an Drohgebaerden und neue Geldquelle.


    Eine Strafe gibt es bei nicht aktueller technischer Kontrolle, aber da wuerden wohl eine Unmenge ukrainischer Fahrzeuge auf den entsprechenden Plaetzen stehen - oder sind da die Auslaender eventuell interessanter ?


    Ich glaube das Urteil wird mit § 279, 283,385 begründet.Meine Frau muss mir das Urteil nochmal übersetzen.
    Natürlich ist das wider eine neue Geldquelle, denn den ärger hast du nur wenn du die Sonderzahlung an die Netten Herren vom DAI nicht zahlen möchtest.
    Laut Gespräch mit dem leiter de Zollbehörde sind alle Pkw`s in der Ukraine Verkerstauglich denn sie haben ja ihren TÜV !happy! !happy! !happy!

  • Laut Gespräch mit dem leiter de Zollbehörde sind alle Pkw`s in der Ukraine Verkerstauglich denn sie haben ja ihren TÜV


    Ich glaube auch, dass alle ihren TÜV haben, denn es ist günstiger den TÜV zu bestechen, als sich immer mit der DAI herumzuschlagen. Damit sind sie offiziell verkehrstauglich... ;)


    Die TÜV Bestechung gab es bei uns das letzte Mal für 150UAH. Ich habe das immer so gemacht und das Fahrzeug nicht einmal vorgeführt, weil ich keine Lust auf die Warterei dort hatte. Auf Verkehrssicherheit kann ich selbst achten, mein Fahrzeug ist immer scheckheftgepflegt.


    Gruß
    Siggi

  • Ich glaube auch, dass alle ihren TÜV haben, denn es ist günstiger den TÜV zu bestechen, als sich immer mit der DAI herumzuschlagen. Damit sind sie offiziell verkehrstauglich... ;)


    Das wird sicher so sein, obwohl ein Blinder bei so einigen Fahrzeugen sehen kann, das die technische Kontrolle das Papier nicht wert sein kann, auf dem es gedruckt ist...

  • das die technische Kontrolle das Papier nicht wert sein kann


    Ich würde nach wie vor davon ausgehen, dass eine technische Kontrolle überhaupt nicht stattgefunden hat. Wenn sie Geld sehen, muss man noch niemals in die Nähe vom "TÜV" fahren. Man überreicht die Papiere des KFZ und erhält alles mit neuem Talon ("TÜV Bescheinigung") einen Tag später zurück.


    Gruß
    Siggi

  • Es gibt Gerüchte das der ukrainische "TÜV" entfallen ist. ;)

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • Momentan noch nicht, aber es wird an dem neuen gesetz gearbeitet. Soll angeblich in die Versicherung mit einbezogen werden. Wie auch immer, billiger wird es nicht, nur teurer.


    Momentan läuft aber alles wie vorher auch: paar Scheine zwischen den Dokumenten "vergessen" und der Wagen muss nicht mal vorgezeigt werden

  • Nein!
    Die Haftpflichtversicherung muß in nahezu allen Fällen zahlen, u.A. auch bei Volltrunkenheit oder völlig verkehrsuntüchtigen Fahrzeugen. Sie kann allerdings den Versicherungsnehmer in bestimmten Fällen in Regreß nehmen, also Geld von ihm zurückfordern. Der Rückforderungsbetrag ist jedoch begrenzt (5000€, wenn ich mich recht erinnere).
    Bei der Kaskoversicherung verhält es sich evtl. anders. Aber das ist das Problem des Betroffenen und geht niemanden etwas an.


    Die Betriebserlaubnis ansich hat mit der TÜV-Plakette nichts zu tun. Sie ist nur eine Bestätigung, daß das Fahrzeug den einschlägigen Bestimmungen entspricht, kann auch für eine ganze Fahrzeugserie erteilt werden und somit bestehen, wenn ein Fahrzeug nie einem TÜV-Prüfer vorgeführt wurde. Sie erlischt nicht, wenn das Kennzeichen eingezogen/entstempelt wird oder das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt wurde.
    Für den Betrieb im Straßenverkehr ist bei den meisten Fahrzeugen noch die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für den Betrieb im Straßenverkehr erforderlich.





    Der ADAC schreibt diesem Thema übrigens:


    "...... Sollte Ihre TÜV-Plakette abgelaufen sein, darf dies nicht durch ausländische Behörden beanstandet werden. Ihr Versicherungsschutz bleibt grds. weiterhin bestehen, sofern Ihr Kfz verkehrssicher ist. Die Prüfplakette für Ihr Kfz wird bei verspäteter TÜV-Untersuchung rückdatiert.
    Die Frist für die nächste Überprüfung orientiert sich also an dem
    Datum, zu dem Ihr Kfz "regulär" hätte geprüft werden müssen. Hätten Sie
    Ihr Kfz beispielsweise im Januar beim TÜV vorstellen müssen, sind aber
    erst im April zur Überprüfung gefahren, so würde Ihr Fahrzeug die
    Plakette rückwirkend für Januar erteilt bekommen. ..."

  • Momentan noch nicht, aber es wird an dem neuen gesetz gearbeitet.


    Das Gerichtsurteil ist aber wohl gültig. Mehrere Taxifahrer haben uns gesagt das es diese technische Untersuchung nicht mehr gibt.

    mfg
    badossi
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  • Vor einer Woche zwischen Stryi und Mukacheve auf der M06 angeblich Sperrlinie überfahren.Man wollte 300€ offiziell 150€ gnadenhalber inoffiziell ,nach 30 min Gelaber zahlte ich 200 Grivna nachdem ich "bedauerlicherweise " keine euros oder Dollar in der Tasche hatte.Ich zeigte ihnen dass ich keine Eile habe und bin zwischendurch auch mit dem Hund eine Runde gegangen.Die Herren waren freundlich und milde enttäuscht keinesfalls aggresssiv oder einschüchternd.

  • Ich war den halben Juli in der Gegend Uzhhorod - Mukacheve - Chop - Berehove unterwegs. 4x Bekanntschaft mit der DAI gemacht und nichts Negatives zu berichten, die Kontrollen waren jedesmal total ok. Die Herren waren höflich und freundlich (2x ging es auf Englisch - ich spreche kein Wort Ukrainisch oder Russisch). 1x wurde ich bei der Ausfahrt Uzhhorod M06/E50 mit 58 km/h (schnurgerade, mit 50 km/h Beschränkung - wahrscheinlich damit man die im Kreisverkehr weidenden Kühe nicht überfährt :) ) per Radarpistole gemessen und bin nach Dokumentenkontrolle in 5 Minuten mit einer Verwarnung und einem freundlichen "Gute Fahrt und schönen Aufenthalt" davongekommen.


    mandi
    Flavi


  • Schaut, wenn ihr euch für die zwote Variante entscheiden, so welche Garantie gibt es, dass der GAI-Inspektor euch eure Papiere nach dem Anschauen gleich zurückgeben wird ?????


    Da hilft es schon, wenn man die Dokumente in einer Klarsichthülle zusammen mit einem Ausdruck der Kontaktdaten der deutschen Botschaft aufbewahrt. ;)


    Alles in allem habe ich versucht distanziert höflich auf Russisch zu kommunizieren. Doch hat sich für mich herausgestellt, daß man durch konsequentes Ausnutzen der 'Sprachbarriere' um Längen besser fährt. In Sachen Bestechung bin ich sehr passiv. Das liegt daran, daß ich Korruption extrem verachte. Zum zweiten will ich mir keinesfalls einen Strick drehen lassen. Diese Gangster* sollen sich schließlich etwas anstrengen, wenn sie Euros haben wollen. Und dazu gehört dann auch, daß sie die 'Sprachbarriere' zu überwinden haben... ;)




    * Ich habe mit wirklichen Verbrechern (Lviv, Lughansk) bei der ДАИ zu tun gehabt, jedoch bin ich im Rest der Ukraine auch an sehr zuvorkommende, aufrichtige Polizisten geraten.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

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