Ehemann (D), Frau (UA) wollen reisen

  • Ich habe mal eine Frage zu folgender Situation.
    Gesetzt dem Fall ich möchte meine Freundin aus der UA per Heiratsvisum nach D holen um sie hier zu heiraten. Alles mit den Dokumenten und der Aufenthaltsgenehmigung usw. ist dann gegessene Sache. Sie lebt nun hier und möchte auch hier in D arbeiten.
    Nun aber die Frage:
    Was aber passiert, wenn wir natürlich zusammen in Urlaub fahren wollen ?. Sprich nicht innerhalb D, sondern durch die Welt. Muss meine noch Freundin dann für alle Länder wieder ein Visum für das Urlaubsland (falls notwendig) beantragen (in der Ukraine), oder läuft das dann über ein Visum wie bei mir als Staatsbürger von D ?.


    Danke und Gruß.

  • Solange es sich um Schengenstaaten handelt kann sie mit der AE problemlos reisen.


    Wie es z.B mit den U.S.A aussieht weiß ich leider nicht, würde ich aber auch gerne wissen, ob man es als ausländischer Ehepartner die gleichen Visa Rechte wie der deutsche Ehepartner hat?

  • Hallo,


    wir waren letztes Jahr auf Jamaika.
    Meine Frau hat ein Visum benötigt, das ich bei der Botschaft in Deutschland beantragt habe.


    Gruß
    Marcel

    Einmal editiert, zuletzt von MarKro ()

  • Das Visum richtet sich nach der Staatsbürgerschaft und nicht nach dem Aufenthaltsland. Ein Ukrainer mit Aufenthaltsgenehmigung in DE braucht also für alle Länder außerhalb des Schengenraums ein Visum.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Abkommen
    Einige EU Länder bieten dafür Erleichterungen kann, wenn sie mit einem deutschen Ehepartner gemeinsam reisen. Z.B. entfällt dann für Bulgarien und Rumänien die Visa Pflicht. Für England gibt es ein kostenloses Visum.


    Aber außerhalb des EU- und Schengenraumes (also z.B. für die USA) bleibt alles beim Alten. Es gibt keinen Unterschied, ob sie in UA oder DE wohnt.


    Besondere Schwierigkeiten macht die Visapflicht bei Kreuzfahrten. Da müssen dann im Vorfeld 5 oder noch mehr Visa beantragt werden. Da macht das Reisen keinen Spaß mehr.


    Gruß
    Siggi

  • ... Muss meine noch Freundin dann für alle Länder wieder ein Visum für das Urlaubsland (falls notwendig) beantragen (in der Ukraine), oder läuft das dann über ein Visum wie bei mir als Staatsbürger von D ?.



    Moin,


    Deine Frau muss in Deutschland, bei der entsprechenden Auslandsvertretung ein Visum beantragen. Oft ist das Procedere auf der Internet-Seite des Konsulats oder der Botschaft beschrieben. Man sollte mindestens eine Woche dafür einplanen, wenn man nicht persönlich vorsprechen kann.


    Achtung, nicht EU- und Schengen-Staaten gleichsetzen, so ist z.B. für Irland ein Visum für UA-Bürger erforderlich, was sogar relativ beschränkt ist (einmalige Einreise, etc.).


    Im Zweifelsfalle kann man auch bei der Tourismus-Vertretung des Urlaubslandes in Deutschland nachfragen, die wissen auch oft, welches Visum gebraucht wird (Visum-on-Arrival, Visum vorher beantragen, Mehrfach-Einreise-Visum, Transfer-Visum, etc.).


    Gruß Björn, der mit seiner ukrainischen Frau schon in sehr vielen Ländern war

  • Guten Morgen an alle.


    Erstmal vielen Dank für alle Antworten.
    Besonderen Dank aber an Siggi

    Besondere Schwierigkeiten macht die Visapflicht bei Kreuzfahrten. Da müssen dann im Vorfeld 5 oder noch mehr Visa beantragt werden. Da macht das Reisen keinen Spaß mehr.
    Gruß
    Siggi

    Du hast mir nämlich mit dieser Antwort schon eine nächste Frage abgenommen, zumal ich auch ein Kreuzfahrer bin und dieses mit 99% Sicherheit auch mit ihr machen möchte. Aber gut zu wissen. Aber ich denke das zu beantragende Visum richtet sich dann wieder "nur" an Staaten, die ein Visum von ihr haben wollen, richtig ?. Weil ich z.B. noch nie ein Visum für eine bekannte große deutsche Reederei braucht, wenn ich mit einem der Schiffe unterwegs war. Man gibt beim CheckIn seinen Reisepass ab und das war's. Und selbst nach den Beispiel 2 Wochen Kreuzfahrt befindet sich nicht ein Stempel im Reisepass.


    Lieben Gruß

  • Das Visum richtet sich nach der Staatsbürgerschaft und nicht nach dem Aufenthaltsland. Ein Ukrainer mit Aufenthaltsgenehmigung in DE braucht also für alle Länder außerhalb des Schengenraums ein Visum.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Abkommen
    Aber außerhalb des EU- und Schengenraumes (also z.B. für die USA) bleibt alles beim Alten. Es gibt keinen Unterschied, ob sie in UA oder DE wohnt.


    Dann muß man das wohl über ein Reisebüro mit Touristenvisum machen (?), denn die U.S.A sind noch bescheuerter als Deutschland in der Hinsicht, wenn man es privat machen würde.

  • Dann muß man das wohl über ein Reisebüro mit Touristenvisum machen (?), denn die U.S.A sind noch bescheuerter als Deutschland in der Hinsicht, wenn man es privat machen würde.


    Das hoffe ich nicht. Wir beabsichtigen im Winter als Individualreisende Florida zu besuchen. Ich werde nichts verbindlich im voraus buchen, da wir vor Ort flexibel sein wollen. Auch einen Flug werde ich erst buchen, wenn meine Frau das Visum hat (das empfiehlt die US Botschaft auch). Ich hoffe schon, dass es in der Praxis viel einfacher ist, von einer US-Botschaft in DE ein Visum zu besorgen, als von UA aus, denn mit einer EU Aufenthaltsgenehmigung und als Ehefrau eines Deutschen zuzüglich regelmäßiges Einkommen sollte ja die Rückkehrbereitschaft kein Thema sein. Wir werden sehen.


    Ich habe gerade mal bei der US Botschaft geschaut.
    http://germany.usembassy.gov/visa/niv/apply/
    Aktuelle Wartezeit: 10 Tage auf einen Interview Termin, dann 3 Tage auf das Visum. Heiratsurkunde, Vermögens- und/oder Einkommensnachweis sollten als zusätzliche Dokumente ausreichen.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Siggi,


    keine Sorge, die Amis sind wesentlich relaxter bei der Visumvergabe, wie die EU. Eine fehlende Krankenversicherung ist kein Grund zur Ablehnung eines Visa(wird aber sehr empfohlen). !wsmile! Auch braucht man im Gegensatz zum Schengen Visa keinen fixen Betrag zur täglichen Verfügung. Mußt halt nur sagen, daß man wieder heimreisen wird. Die glaiuben das dann auch. !tanz1! Und wenn Du Visafrei reist, nicht vergessen vorher die online Registrierung zu machen und ein paar Euro zahlen an den Heimatschutz.

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