Liebe Forenhelfer,
vielen Dank noch mal für die Hilfe in meinen ersten Thread: Visafrage - diesmal aber spezieller (habe grad auch gemerkt das ich es ins falsche Forum gepostet hab :ui: sorry :yeah: )
Ihr habt es möglich gemacht das ich und meine Freundin wieder zusammen sein konnten. DANKE!
Ganz kurz zu uns (wer den ursprüglichen Titel nicht lesen will):
Ich 28, ledig, deutscher, Fotograf
Sie 24, ledig, Ukrainerin, Fotografin
Wir haben uns für das Geschäftsvisum entschieden und es hat auch tatsächlich geklappt. Eine Deutsche Firma (die viele Geschäfte mit dem Unternehmen macht in dem Ihre Mama arbeitet) hat sie eingeladen und so bekam sie ein Besuchs und Geschäftsvisum für 3 Monate.
Wir kennen uns jetzt schon einige Monate und ich habe immer mehr das Gefühl das es DIE richtige sein könnte. Leider hat man ja nicht wirklich die Möglichkeit auszuprobieren wie es zusammen im Alltag klappen würde. Wir merken beide das es ohne einander nicht wirklich gut geht. Heiraten hatte ich nie wirklich auf den Schirm aber es scheint jetzt die einzige Möglichkeit zu sein, mit Ihr zu Leben (in Deutschland). Ich überlege sie in Dänemark zu heiraten.
Ich habe ihr noch keinen Antrag gemacht, bin aber dazu bereit wenn die Umstände stimmen. Ich habe heute viel gelesen und hab dennoch ein paar Fragen bzw möchte mir von den kundigen unter Euch noch mal bestätigen lassen:
1. Sie hat jetzt ein Besuchs und Geschäftsvisum, dieses läuft bis zum 18. Oktober. Wenn wir dieses jetzt mitte Oktober "missbrauchen" um in Dänemark zu heiraten. Hat es Nachteile für uns oder für die Firma die meine Freundin eingeladen hat (wir wollen auf keinen Fall das die Firma einen Nachteil hätte). Erfährt die Botschaft in Kiev das die Einladung "missbraucht" wurde?
2. Das Visum läuft wie gesagt nur noch gute 2 Monate, ist es realistisch für uns alle Dokumente und Beglaubigungen in diesem Zeitraum zu bekommen?
3. Wenn es klappen sollte und wir in Dänemark heiraten dann muss sie erst wieder in die Ukraine ausreisen und in Kiev FZF bei der deutschen Botschaft beantragen und dazu benötigt sie einen A1 Sprachkurs vom Goethe Institut. Ist das richig?
4. Nach der Hochzeit im Oktober wäre ich geschäftlich für 3 Monate in Südafrika unterwegs, sollten wir die FZF vorher beantragen oder kann man die erst beantragen wenn man die A1 Bescheinigung hat? ich bin also so oder so 3 Monate weg, deswegen wäre es Ideal kurz vorher zu heiraten und dann die Bürokratischen Mühlen in Gang zu bringen bzw. für sie deutsch zu lernen (während sie in der Ukraine ist) und den A1 Test zu machen. (kann man den Test irgendwie umgehen?)
5. Wir sind beides Fotografen, ist es ihr nach der Heirat (und Aufenthaltstitel) erlaubt eine Selbstständige arbeit aufzunehmen? Oder muss ich sie anstellen wenn sie arbeiten will?
Die Informationsfülle ist echt erdrückend, ich hoffe man kann mir hier ein wenig helfen.
Danke schon mal!