Hochzeit mit Besuchs - Geschäftsvisum in Dänemark (und andere Schwierigkeiten)

  • Liebe Forenhelfer,


    vielen Dank noch mal für die Hilfe in meinen ersten Thread: Visafrage - diesmal aber spezieller (habe grad auch gemerkt das ich es ins falsche Forum gepostet hab :ui: sorry :yeah: )
    Ihr habt es möglich gemacht das ich und meine Freundin wieder zusammen sein konnten. DANKE!


    Ganz kurz zu uns (wer den ursprüglichen Titel nicht lesen will):


    Ich 28, ledig, deutscher, Fotograf
    Sie 24, ledig, Ukrainerin, Fotografin


    Wir haben uns für das Geschäftsvisum entschieden und es hat auch tatsächlich geklappt. Eine Deutsche Firma (die viele Geschäfte mit dem Unternehmen macht in dem Ihre Mama arbeitet) hat sie eingeladen und so bekam sie ein Besuchs und Geschäftsvisum für 3 Monate.


    Wir kennen uns jetzt schon einige Monate und ich habe immer mehr das Gefühl das es DIE richtige sein könnte. Leider hat man ja nicht wirklich die Möglichkeit auszuprobieren wie es zusammen im Alltag klappen würde. Wir merken beide das es ohne einander nicht wirklich gut geht. Heiraten hatte ich nie wirklich auf den Schirm aber es scheint jetzt die einzige Möglichkeit zu sein, mit Ihr zu Leben (in Deutschland). Ich überlege sie in Dänemark zu heiraten.


    Ich habe ihr noch keinen Antrag gemacht, bin aber dazu bereit wenn die Umstände stimmen. Ich habe heute viel gelesen und hab dennoch ein paar Fragen bzw möchte mir von den kundigen unter Euch noch mal bestätigen lassen:


    1. Sie hat jetzt ein Besuchs und Geschäftsvisum, dieses läuft bis zum 18. Oktober. Wenn wir dieses jetzt mitte Oktober "missbrauchen" um in Dänemark zu heiraten. Hat es Nachteile für uns oder für die Firma die meine Freundin eingeladen hat (wir wollen auf keinen Fall das die Firma einen Nachteil hätte). Erfährt die Botschaft in Kiev das die Einladung "missbraucht" wurde?


    2. Das Visum läuft wie gesagt nur noch gute 2 Monate, ist es realistisch für uns alle Dokumente und Beglaubigungen in diesem Zeitraum zu bekommen?


    3. Wenn es klappen sollte und wir in Dänemark heiraten dann muss sie erst wieder in die Ukraine ausreisen und in Kiev FZF bei der deutschen Botschaft beantragen und dazu benötigt sie einen A1 Sprachkurs vom Goethe Institut. Ist das richig?


    4. Nach der Hochzeit im Oktober wäre ich geschäftlich für 3 Monate in Südafrika unterwegs, sollten wir die FZF vorher beantragen oder kann man die erst beantragen wenn man die A1 Bescheinigung hat? ich bin also so oder so 3 Monate weg, deswegen wäre es Ideal kurz vorher zu heiraten und dann die Bürokratischen Mühlen in Gang zu bringen bzw. für sie deutsch zu lernen (während sie in der Ukraine ist) und den A1 Test zu machen. (kann man den Test irgendwie umgehen?)


    5. Wir sind beides Fotografen, ist es ihr nach der Heirat (und Aufenthaltstitel) erlaubt eine Selbstständige arbeit aufzunehmen? Oder muss ich sie anstellen wenn sie arbeiten will?


    Die Informationsfülle ist echt erdrückend, ich hoffe man kann mir hier ein wenig helfen.


    Danke schon mal!

  • zu 1.: Visumsmißbrauch wird natürlich nicht gern gesehen und von daher auch nicht unterstützt.


    zu 2.: theoretisch könnte die Zeit ausreichen, da ihr wahrscheinlich da nicht vorgearbeitet habt, kann es knapp werden. Sie muß auf jeden Fall zurück in die Ukraine, um dort die erforderlichen Papiere zusammen zu bringen. Das könnte knapp werden.


    zu 3.: Natürlich wird sie ausreisen müssen, dann das FZV beantragen und da geht ohne A1 nichts. Könntest natürlich mal das Goetheinstitut hier in D konsultieren, ob sie A1 hier ablegen kann.


    zu 4.: sieh zu, dass Du soweit wie möglich vor Deiner Reise kommst.


    Was dann mit Arbeit wird, liegt m.E. erst einmal etwas in der Ferne. Denke, Du hast jetzt mal genügend "Problemchen" am Hals.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • 1) Wenn es davor keine deutliche Heiratsabsicht gab - es verbietet dir niemand mit einem Visum zu heiraten. Probleme gibt es nur, falls man mit solch einem Visa eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. Wenn die Heiratsabsicht erst während des Visums aufgetreten ist, gib es auch keinen Missbrauch.


    2) Wir haben 2,5 Monate gebraucht für die Dokumente - wir werden in der Ukraine heiraten. Da Dänemark auf das EFZ verzichtet, sollte das zu schaffen sein. Es könnte aber sehr knapp werden oder zeitlich bei Problemen mit Dokumenten/Übersetzung usw. nicht mehr reichen.
    Ansonsten können Agenturen die Dokumente aus dem Ausland beschaffen.


    3) Ja, richtig


    4) Der A1 Test muß beim Visaantrag vorgelegt werden. Manchmal wird auch eine Frist von 4 Wochen eingeräumt um das A1 Zertifikat vor Ort noch nach zu reichen. Es ist sinnvoll das Zertifikat schon vorher zu haben, da man eine Prüfung ablegen muß.

  • Danke Diviner, also sie ist jetzt seit ein paar tagen zurück in der ukraine und hätte zeit die Dokumente "einzusammeln". Sie hat eine Frist von 30 Tagen (innerhalb von 3 Monaten) wovon sie noch 11 Tage zur Verfügung. Denkst du das die Chancen so besser stehen?


    benötigt wird folgendes?: Geburtsurkunde, Aufenthaltsbescheinigung und Ledigkeitsbescheinigung


    und wie läuft es dann mit der Beglaubigung? Wird das in der Deutschen Botschaft in Kiev gemacht? Und wer ist als Übersetzer für das Standesamt in Dänemark zugelassen?



  • und wie läuft es dann mit der Beglaubigung? Wird das in der Deutschen Botschaft in Kiev gemacht?


    Reisepass (beglaubigte Kopie) geht auch über die deutschen Konsulate in UA.
    Inlandspass (beglaubigte Kopie) muß nach Kiew.


    Apostille muß nach Kiew. Mit Agentur dauert das 6-9 Tage.


    Übersetzer - wird dir das dänische Standesamt sagen.


    Ich würde es über Agenturen abwickeln lassen. ;)

  • super Danke, Dante! Sie wohnt in Kiew, deswegen sollte es kein Problem für sie werden. Wie lange hat die Beglaubigung bei dir gedauert? Und woher bekommt sie die Ledigkeitsbescheinigung?

  • Wie lange hat die Beglaubigung bei dir gedauert?


    Die beglaubigten Kopien gab es glaub ich schon am gleichen Tag. Ca. 10-15 Euro.
    Beim Inlandspass würde ich nochmal nachfragen, wo genau man die Kopie bekommt, weil es da ein kleines Problem gab. Hat die Agentur gelöst.


    Ledigkeitsbescheinigung weiß ich nicht mehr genau und ich will dir nix Falsches sagen. War glaub ich Bürgeramt oder Standesamt vom angemeldeten Hauptwohnsitz.


    Ich würde dir aber dringend empfehlen, dass deine Freundin sich selbst nochmal bei den Behörden erkundet, denn es kann von Oblast zu Oblast auch unterschiedlich sein.
    Sie soll zuerst mal beim Standesamt in Kiew nachfragen, die werden ihr alles sagen! ;)

  • von einer dänischen Seite:


    * In den Ländern Russland, Ukraine u.a. die Ledigkeitsbescheinigungen (Russland Form Nr. 35,
    in der Ukraine Ledigkeitsbescheinigung/Familienstandsbescheinigung) von dem
    zuständigen Standesamt gesetzgebend nicht mehr vorgesehen ist und nicht mehr ausgestellt wird.
    Daher bei der Einreise mit einen Schengener Visum aus dem Heimatland mitbringen:
    - eine Eidesstattliche Erklärung über den aktuellen Familienstand, abgegeben bei einem hiesigen Notar,
    die für manche durchaus bekannte Standesämter noch mit eine Apostille auf dem Original versehen ist,
    nicht älter als 4 Monate;
    - oder eine Eidesstattliche Erklärung beim einem deutschen/EU Notar abgeben, unter Vorlage
    dieser Erklärung bei der konsularischen Vertretung (Botschaft) in Deutschland oder in EU eine
    Ledigkeitsbescheinigung/Familienstandsbescheinigung bekommen kann (falls nicht in Deutsch
    oder Englisch - mit Übersetzung), nicht älter als 4 Monate.

    WICHTIG: sehe Dir das Visum mal ganz genau an, denn: (scheint wohl neu zu sein ???)


    Inhaber eines Schengener Visums mit dem Vermerk:
    - "Nicht zur Eheschließung" oder "Nicht zur Eheschließung und Wohnsitzaufnahme"
    können leider nicht in Dänemark heiraten.

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

    Einmal editiert, zuletzt von Wolle ()

  • - "Nicht zur Eheschließung" oder "Nicht zur Eheschließung und Wohnsitzaufnahme" können leider nicht in Dänemark heiraten


    Wenn sich nicht gerade wieder etwas geändert hat, würde ich behaupten: Heiraten kann man immer, die Wohnsitznahme steht natürlich auf einem anderen Blatt.


    Wolle
    Bist Du Dir sicher, dass Dänemark jetzt eine Ledigkeitsbescheinigung verlangt? Dein Text sieht mir aus, als sei er für Deutschland zugeschnitten. So wie ich es kenne, verlangen die populären Heiratsorte in Dänemark keinerlei Ledigkeitsbescheinigung.


    Zu 5: Bei meiner Frau war anfangs (im ersten Jahr) nur eine abhängige Beschäftigung erlaubt. Aber meine Erfahrung ist uralt. Klär das doch einfach durch Nachfrage bei Deiner Ausländerbehörde.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Siggi,

    Bist Du Dir sicher, dass Dänemark jetzt eine Ledigkeitsbescheinigung verlangt?


    Ich kann nur weitergeben, was ich auf dänischen Seiten (z.B. Sonderburg, Aabenraa, Tondern, Ribe) gelesen habe.
    Und das sind wirklich pupuläre Orte in Dänemark, weil dicht an der Grenze.
    Bei einigen steht "Familienstandsbescheinigung". Das ist die "Ledigkeitsbescheinigung" !!!
    Diese gibt es aber anscheinend nicht in UA. Darum tauchen hier immer wieder Fragen auf "wo bekomme ich die her?",
    Im nationalen Pass soll der Familienstand stehen.
    Aber Achtung: der ist meistens älter und die Dänen verlangen, dass diese Bescheinigung nicht älter sein darf als 4 Monate.
    Einige Komunen in DK schreiben sogar nur 4 Wochen vor. Unbedingt vorher erkundigen.
    Also zum Notar in UA und eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, dass man ledig ist.
    Die muss dann aber noch mit einer Apostille versehen werden !!!


    Und dieses hier steht neuerdings bei vielen Agenturen UND auf dänischen Seiten die zur Heirat in Dänemark werben:
    " Achtung!
    Mit einem Vermerk "Ohne Berechtigung zur Eheschließung" in Ihrem Visum...dürfen Sie leider nicht in Dänemark heiraten.
    "
    Ich weiß nicht ob das eine neue Schikane ist. Mal googeln, . . . taucht jetzt auf vielen Seiten auf.


    Ich glaube Du hast Recht Siggi.
    Habe auch öfter gelesen, dass die Ehefrau sofort in D arbeiten darf, aber auf keinen Fall in einer Selbstständigkeit.
    Ich vermute, das ist den Behörden wegen den Lebensunterhaltskosten die dann eigenständig erbracht werden müssen zu unsicher.
    Gewerbeanmeldung und dann kommen sie an wie die Geier noch bevor man angefangen hat zu arbeiten: Krankenversicherung,
    evtl. Handelskammer, Finanzamt und in diesem Fall: die "Berufsgenossenschaft Druck und Papier" für Fotografen. Alle halten die Hand auf.
    Erst einmal als Angestellte arbeiten wäre wohl einfacher und billiger (autom. versichert in gesetzl. Krankenkasse).


    Gruß
    Wolle

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

    Einmal editiert, zuletzt von Wolle ()

  • Zitat

    Diese gibt es aber anscheinend nicht in UA. Darum tauchen hier immer wieder Fragen auf "wo bekomme ich die her?",
    Im nationalen Pass soll der Familienstand stehen.


    Ist mir gestern auch wieder eingefallen...
    Die "Ledigkeitsbescheinigung" wird in der UA seit 3 Jahren nicht mehr ausgestellt. Deswegen muß das ein Notar machen. In der Regel muß die "Ledigkeitsbescheinigung" apostilliert werden.


    Davon abgesehen, es ist zwingend notwendig sich ZUERST beim dänischen und ukrainischen Standesamt zu erkunden, was man braucht. Da führt keine Weg dran vorbei !

  • Wir haben seinerzeit für 500DM eine Heiratsagentur benutzt. Diese teilte einem im Detail mit, welche Dokumente man benötigt, wo man diese bekommt, wie und wo sie übersetzt und beglaubigt/legalisiert werden müssen. Daneben haben sie alles drum herum organisiert, angefangen vom Hotelbuchung bis zur Auswahl des Standesamtes (unterschiedliche Gemeinden haben unterschiedliche Bedingungen) und bis zur Terminvereinbarung beim Standesamt. Das Standesamt hatte unsere gesamten Dokumente schon vorab per Fax durch die Agentur erhalten. Daher gab es dann vor Ort keine Überraschung mehr. Wer nicht auf jeden Euro achten muss, dem kann ich solchen Service nur empfehlen. Wenn man nicht viel Zeit hat oder gern genau einen kompetenten Ansprechpartner hat, ist damit sehr gut bedient. Sicher kann man das alles aber auch selbst organisieren.


    Gruß
    Siggi

  • Jetzt habt ihr soviel über Agenturen geredet. Welche seriösen könnt Ihr empfehlen?


    Und wie sieht es aus, wenn wir jetzt mit dem Besuchs und Geschäftsvisum in Dänemark heiraten. Dann haben wir doch in jeden Fall einen Anspruch auf FZF. Oder können die uns Visums-missbrauch vorwerfen und die FZF verweigern?

  • Mißbrauch ist es nur, wenn die Absicht zur Heirat schon bei Beantragung des Visums bestand. Das läßt sich vom Amt z.B. nachweisen, wenn für die Ehe notwendige Dokumente schon vor Beantragung des Visums erstellt wurden.


    Es gibt nur sehr wenige, sehr gute Gründe, weswegen ein FZF verweigert werden kann. In der Praxis heiratet niemand eine Terroristen und daher kenne ich keinen Fall, in dem ein FZF Visum verweigert wurde.


    Wir hatten damals heiraten-online.de genommen.


    Gruß
    Siggi

  • Guten Morgen zusammen.


    Bevor ich nun etwas falsch verstehe:

    Mißbrauch ist es nur, wenn die Absicht zur Heirat schon bei Beantragung des Visums bestand. Das läßt sich vom Amt z.B. nachweisen, wenn für die Ehe notwendige Dokumente schon vor Beantragung des Visums erstellt wurden.

    Ich möchte meine Freundin im Februar 2012 mit einem solchen Visum hier nach D holen. Wir sind dann 14 Monate zusammen, was durch genug Dinge bewiesen werden kann. Wir sind uns mit diesem Weg 100% sicher.
    Aber warum Missbrauch, wenn man doch z.B. jetzt schon weiß, dass wir nächstes Jahr (von nun in 6 Monaten) Heiraten wollen, hier in D. Und sie möchte dann natürlich auch hier bleiben in D.
    Oder verstehe ich da nun etwas falsch ?. Weil hier--> http://www.kiew.diplo.de/Vertr…II/Merkblaetter__KII.html
    kann man ja sogar legal Merkblätter und Dokumente runterladen und ausfüllen.

  • Internet 2107
    soweit ich es beurteilen kann, gibt es doch für Deinen/Euren Fall doch ganz klare Bestimmungen, die Du ja selbst zitierst

    Zitat

    Merkblatt für die Beantragung eines Visums zur beabsichtigten Eheschließung und anschließender Wohnsitznahme in Deutschland (Verlobte


    Meine Empfehlung: dort heiraten, wo der spätere Lebensmittelpunkt liegen soll
    Diesen Ratschlag einer Mitarbeiterin einer ABH kann ich nur vorbehaltlos interstützen. Was Agenturen anbetrifft, so gibt es davon mehrere. Hierbei sind auch ganz ordentliche Preisunterschiede zu verzeichnen.
    Empfehlen kann ich diese:

    Zitat

    UKRAINIAN BAR ASSOCIATION FOR FOREIGN AFFAIRS UKRINIURKOLEGUIA
    2-2A, Zoloti Vorota Str., Kyiv, 01034, Ukraine
    Tel.: (044) 288-03-91, 234-52-08, fax: (044) 279-28-35, 246-58-00
    E-mail: admin@ukrinur.kiev.ua


    wird auch von de Botschaft gelistet, da Anwälte diese Agentur betreiben ist relative Rechtssicherheit gegeben. Man kann ohne weiteres dort anrufen und es wird einem auch in deutscher Sprache geholfen. Mir war diese Agentur bei der Beschaffung einer neuen Geburtsurkunde einschließlich Apostille meiner damaligen LAP behilflich. Auch Email-Verkehr funktioniert excellent. Preis: 230 € bei Selbstabholung, ca. 250 € bei Postversand.


    Also nochmal, Beantragung eines Heiratsvisum kein Problem, Da kann "Sie" ja dann auch gleich dableiben und es bedarf in dem Fall keine FZV.
    Solltest Du eine Besuchs- und/der Geschäftsreisevisum für sie haben wollen, so wäre auch jeder noch so kleinste Hinweis auf Heiraten vollkommen kontraproduktiv und die Ablehnung vorprogrammiert.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • Solltest Du eine Besuchs- und/der Geschäftsreisevisum für sie haben wollen, so wäre auch jeder noch so kleinste Hinweis auf Heiraten vollkommen kontraproduktiv und die Ablehnung vorprogrammiert


    Wenn das Besuchsvisum zur Umgehung eines Heiratsvisums genutzt werden soll ist diese Aussage richtig. Aber:
    Visa -Die Hürde schlechthin


    Wir hatten diese ganzen Fälle doch schon n Mal im Forum erörtert.


    Gruß
    Siggi

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