Krankenversicherung in der Ukraine?

  • Hallo,


    kann mir jemand zufällig eine KV für die UA empfehlen? Zu meiner Situation: Habe die Aufenthaltserlaubnis für die UA beantragt und benötige eine " der deutschen KV entsprechende KV", damit ich dem Krankenversicherungszwang in D entgehen kann ( Wohnsitz noch in D). Meine Frau hat gestern schon mal gegoogelt und hat schon Angebote für ca. 2200 Grw. pro Jahr gefunden, jedoch bin ich mir nicht sicher, ob diese ggf. als Nachweis für eine gemäß SGB 5 "andersweitigige Absicherung im Krankheitsfall" genügen würde. Blöderweise habe ich meine Anwartschaftsversicherung vor 3 oder 4 Monaten gekündigt, und nun möchte ich doch den Winter über in D arbeiten :holzhacken: .


    LG,
    Pitti

  • Ist die freie Heilfürsorge in der Ukraine keine "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall"? Bei einem ehemaligen User des Forums hatte dieser Hinweis seinerzeit gereicht, damit sie ihn aus der deutschen KV als Rentner heraus ließen.


    Gruß
    Siggi

  • Das ist richtig. Willst Du sozialversicherungspflichtig in DE arbeiten? Hast keine Aufenthaltsgenehmigung in UA und willst keine deutsche KV, verstehe ich das richtig? Würde mich wundern, wenn das gehen würde.


    Gruß
    Siggi



    Nachfolgende Beiträge habe ich aus einem anderen Thema ausgegliedert

  • Zitat

    ... aber siedel weder nach Nordamerika noch in die Ukraine um.


    Pensionäre (nicht Rentner wegen der Krankenabsicherung!) können das z.B. auch tun.


    Hier nun meine Frage: Warum können Rentner wegen der Krankenabsicherung nicht nach Nordamerika noch in die Ukraine umsiedeln ? Genau dies habe ich eigentlich vor. .


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • und die zahlt nun mal nicht in UA und USA. oder, zumindest für USA, nur sehr wenig.
    Mit PKV sieht es sicherlich etwas besser aus, aber zumindest für USA werden je nach PKV-Tarif höhere Beiträge fällig.
    Evtl. kann man wenigstens seine dt. KV ruhen lassen, gegen kleinen Beitrag. Für den Fall der Fälle.



    Da Pensionäre i.d.R. privat versichert sind, kann man da wohl eher eine tragbare Regelung herbeiführen, als beim Rentner.

  • Danke für die Aufklärung, jimknopf.
    Da ich natürlich (leider habe ich es verpasst, rechtzeitig die Reißleine zu ziehen)jeden Monat einen ordentlichen Beitrag an die PKV bezahle, muss ich ja auch irgendwo mal einen Vorteil haben.


    Soweit ich es von Freunden und Bekannten weiß, hat die jeweilige PKV anstandslos ordentliche Rechnungen von anderen Ländern bezahhlt, so sie denn nach dem persönlichen Tarif des Versicherten zu erstatten waren.


    Von Vorteil waren notariell beglaubigte Übersetzungen, d.h. Original und Übersetzung zusammen eingereicht.


    Für die kleinen Dinge habe ich ja noch bei einer anderen Gesellschaft eine Auslandskrankenversicherung ohne Selbstbehalt.


    Aber zu dem Thema kann ja mal unser Supermoderator Fasil Stellung nehmen.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • Ob einer Rentner oder Pensionär wird, das bestimmt er nun mal selber, das gleiche gilt für seine Altersversorgung und Krankenversicherung, man kann sich da nicht einfach auf ein gemachtes Nest verlassen, da muss man sich selber kümmern, der Nachteil liegt in der freien Marktwirtschaft begründet.
    Zu den anderen Dingen in Bezug auf den Mauerfall mal eine kleine Begebenheit am Rande: Im Jahr 1989 hielt ich mich bei britischen Freunden aus Anlass einer Geflügelschau auf. Wir haben abends vor dem Fernseher gesessen und plötzlich kamen die Bilder vom Mauerfall, der Sohn der Familie, ein Police Chief Superintendent des Personenschutzes der britischen Premierministerin Margaret Thatcher, wurde unmittelbar in sein Office nach London zurückgerufen. Etwa zwei Stunden später das Kommentar von Maggy im BBC-Kanal: Zweimal haben wir die Deutschen geschlagen, jetzt sind sie wieder da!
    Und noch etwas anderes, ich war noch nie ein Freund der sogenannten christlichen Parteien und habe sie auch noch nie gewählt und stehe nach wie vor hinter den Äußerungen von Helmuth Schmidt und Hildegard Hamm-Brüchner, sowie Antje Vollmer von den Bündnis 90/Grünen. Die Zwei-Staaten-Theorie hätte mehr Tränen gekostet, aber sie wäre ehrlicher gewesen. Und zum Schluss meine nüchterne sachliche Feststellung: Hier haben sich jetzt die Deutschen jetzt endlich mal mit ihrer ewigen Besserwisserei selber am Schlawickel, die einen sind nach Westen gerannt, um die sogenannte Freiheit zu erleben mit Begrüßungsgeld etc. und die anderen sind schon durch die Lücken des Menschenstromes, wie beim Schlussverkauf, auf Beutezug in den Osten gezogen, dass ist leider eine typische deutsche Eigenschaft und so wird sie auch woanders in der Welt gesehen. Darum bin ich auch immer Friese geblieben u8nd werde es auch bleiben, selbst hier in der Ukraine. Danke Oldtrotter

  • Soweit ich es von Freunden und Bekannten weiß, hat die jeweilige PKV anstandslos ordentliche Rechnungen von anderen Ländern bezahhlt, so sie denn nach dem persönlichen Tarif des Versicherten zu erstatten waren.


    Meine PKV sagte mir seinerzeit ganz klar: Weil UA in Europa liegt, kann die Versicherung für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Verzug ins Ausland weiter bestehen. Danach wird das Versicherungsunternehmen den Vertrag kündigen. Das ist für temporäre Auslandsaufenthalte gedacht. Permanente Auslandsaufenthalte sind vom Risiko nicht kalkulierbar und daher unerwünscht.


    Da jede PKV (und ggf. jeder Tarif) andere Bedingungen hat, sind allgemeine Aussagen nicht möglich.


    Ich bin seinerzeit dem Unternehmen zuvor gekommen und habe von mir aus den Vertrag in eine Anwartschaft zum Preis von ca. 8 Euro im Monat umgewandelt. So lebe ich nun seit einigen Jahren ohne jegliche KV mit meiner Frau in UA.


    Gruß
    Siggi

  • und die zahlt nun mal nicht in UA und USA. oder, zumindest für USA, nur sehr wenig.
    Mit PKV sieht es sicherlich etwas besser aus, aber zumindest für USA werden je nach PKV-Tarif höhere Beiträge fällig.
    Evtl. kann man wenigstens seine dt. KV ruhen lassen, gegen kleinen Beitrag. Für den Fall der Fälle.



    Da Pensionäre i.d.R. privat versichert sind, kann man da wohl eher eine tragbare Regelung herbeiführen, als beim Rentner.


    Das würde mich ja nun doch interessieren-aber bitte von jemanden der sich wirklich damit auskennt! Halbwissen kann da unter Umständen richtig teuer werden!


    Wieso sollte die gesetzliche Krankenversicherung für mich als Rentner nicht zahlen wenn ich mich im Sommer einige Monate im Ausland-z.Bspl. auf der Krim-aufhalte?


    Sollte es dort Versicherungslücken geben so kann man diese vielleicht mit einer preiswerten Zusatzversicherung abdecken?


    Gruß


    Martini

  • Hallo Martini,


    weil es mit der Ukraine kein Sozialversicherungsabkommen gibt. Deswegen leistet deine GKV nicht. Man muß eben für einen 10er im Jahr eine Auslands-PKV abschließen. Dann paßt das wieder.


    Gruß


  • Das würde mich ja nun doch interessieren-aber bitte von jemanden der sich wirklich damit auskennt! Halbwissen kann da unter Umständen richtig teuer werden!


    Wieso sollte die gesetzliche Krankenversicherung für mich als Rentner nicht zahlen wenn ich mich im Sommer einige Monate im Ausland-z.Bspl. auf der Krim-aufhalte?

    Diviner:
    >Warum können Rentner wegen der Krankenabsicherung nicht nach Nordamerika
    noch in die Ukraine umsiedeln ? Genau dies habe ich eigentlich vor. .<


    Und Umsiedeln hat nichts mit Urlaub zu tun. Also erst mal lesen und verstehen.
    Und daß die dt. GKV überhaupt nicht in UA zahlt, wurde hier im Forum schon beliebig oft durchgekaut.

  • Wenn ich mich richtig erinnere ist die Auslands-PKV aber zeitlich befristet-sprich eher etwas für "Kurzzeiturlauber" und auch meist an ein Höchstalter gekoppelt . . . .

    So ist es.

    Bei den meisten Reiskrankenversicherung hat der Kunde 6 Wochen am Stück (plus / minus) Versicherungsschutz. Dies jedoch mehrmals im Jahr.

    Ansonsten gibt es auch noch die Möglichkeit der langfristigen Auslandsreisekrankenversicherung. In den mir bekannten Tarifen kann man sich bis zu einer maximalen Reisedauer von 24 Monaten versichern.

  • Nachtrag zum Höchstalter:

    Grrundsätzlich versichern können sich auch die "Alten" weiterhin in der Reisekrankenversicherung. Sie zahlen jedoch ab Alter 75 einen höheren Jahresbeitrag für die gleiche Absicherung wie vor dem erreichen des 75 Lebensjahres. Dies daher, da der Versicherungsfall bei den "Alten" durch die Versicherer einfach eher und öfter angenommen wird.

  • Soweit ich es von Freunden und Bekannten weiß, hat die jeweilige PKV anstandslos ordentliche Rechnungen von anderen Ländern bezahhlt, so sie denn nach dem persönlichen Tarif des Versicherten zu erstatten waren.


    Von Vorteil waren notariell beglaubigte Übersetzungen, d.h. Original und Übersetzung zusammen eingereicht.


    Für die kleinen Dinge habe ich ja noch bei einer anderen Gesellschaft eine Auslandskrankenversicherung ohne Selbstbehalt.

    Frage ist hier nur, für wie lange die dt. PKV Risiken im USA/UA abdeckt. Zeitweise Aufenthalte kein Thema, für die USA hatte meine PKV eine Begrenzung auf 3 Monate. Ist ja auch verständlich, da die Behandlungskosten dort i.d.R. deutlich höher sind als in D. Ich mußte also einen Zusatzbeitrag zahlen, um längere Risikoabdeckung in den USA zu erhalten.
    Zu PKV und UA kann ich da nichts sagen.


    Beim Ruhenlassen der Versicherung in D und Nichtversicherung in UA könnte das Problem auftreten, daß im Falle eines Falles eine kostspielige Behandlung in D nicht erstattet wird, da der Krankheitsfall während des Ruhens aufgetreten ist. Es könnte sich also lohnen, bei der Versicherung nachzufragen, ob es eine internat. PKV gibt. Unter Berücksichtigung der Vorversicherungszeit in der dt. PKV. Wegen des Eintrittsalters. Ich meine, daß z.B. die Allianz internat. PKV anbietet. Und wen Du jetzt bei einem Tochterunternehmen versichert bist, wäre es einen Versuch wert.
    Inwieweit eine ukrainische KV im Falle eines Falles wirklich zahlt, überlasse ich Deiner Phantasie.


    Die Auslands-Zusatzversicherung hat sicherlich gewisse Zeitbeschränkungen, da muß man in das Kleingedruckte schauen.

  • Frage ist hier nur, für wie lange die dt. PKV Risiken im USA/UA abdeckt. Zeitweise Aufenthalte kein Thema, für die USA hatte meine PKV eine Begrenzung auf 3 Monate. Ist ja auch verständlich, da die Behandlungskosten dort i.d.R. deutlich höher sind als in D. Ich mußte also einen Zusatzbeitrag zahlen, um längere Risikoabdeckung in den USA zu erhalten.

    Würde da eher empfehelen die in Deutschland bestehende PKV auf Anwratschaftsversicherung umzustellen und einen separaten langfrist Reisekrankentarif abzuschliessen. Kleiner Haken besteht jedoch darin, dass man sich dann in Deutschland an seinem Wohnsitz auch abmelden muss, da ansonsten die Anwartschaftsversicherung nicht möglich ist, bzw. der Gesetzgeber ja von jedem in D gemeldeten Bürger das Bestehen einer gültigen Krankenversicherung verlangt. Diese Forderung entfällt halt mit der Abmeldung.

  • Würde da eher empfehelen die in Deutschland bestehende PKV auf Anwratschaftsversicherung umzustellen und einen separaten langfrist Reisekrankentarif abzuschliessen. Kleiner Haken besteht jedoch darin, dass man sich dann in Deutschland an seinem Wohnsitz auch abmelden muss, da ansonsten die Anwartschaftsversicherung nicht möglich ist, bzw. der Gesetzgeber ja von jedem in D gemeldeten Bürger das Bestehen einer gültigen Krankenversicherung verlangt. Diese Forderung entfällt halt mit der Abmeldung.


    Nach Umstellung von PKV auf GKV und stationärer Zusatzversicherung habe ich mehrmals für verschiedene mehrmonatige Aufenthalte in UA natürlich die Verträge ruhen lassen. Eine Abmeldung wurde weder von GKV noch von PKV gefordert.


    Langfristige ReiseKV: Habe schlichtweg das Risiko der nicht erstattungsfähigen "Vorerkrankungen" gescheut. Und da es dienstlicher Auslandsaufenthalt war, brauchte ich da nicht auf die letzten 200E zu schauen. Bei privat bedingten Aufenthalten sieht es natürlich anders aus.

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