Gleich in den ersten Tagen Ihres Aufenthalts in Deutschland meldet Sie sich deine Frau zunächst beim
„ Einwohnermeldeamt “ Ihres Aufenthaltsorts in Deutschland an.
Danach (wichtig: vor Ablauf der Gültigkeit des von der Botschaft erteilen Visums von 90 Tagen) wendet Sie sich
an die „ ABH (Ausländerbehörde) “ Ihres Aufenthaltsorts in Deutschland, um ihren endgültigen Aufenthaltstitel
zu erhalten."
Ah danke,Problem damit denke ich gelöst
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Deine liebe (dann rechtmäßige Ehe - )Frau ist und bleibt [ auch wenn sie - warum auch immer - Dich geheiratet hat ] ja Ukrainische Staatsbürgerin !
Kann somit also jederzeit in die Ukraine reisen .
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Gleichzeitig ist sie aber , warum auch immer ... ( ach ne den Spruch hatte ich ja schon ) deine Ehefrau und hat den begehrten Aufenthaltstitel der deutschen Ausländerbehörde im Paß .
[Daß der erstmal nur zeitlich befristet ist und ob als einklebe-Blatt im Paß oder schon als "Schekkarte" ausgegeben - ist belanglos ]
Deine Frau kann also jederzeit und so oft sie will hin und her reisen !
Hab Vertrauen und alles wird gut - und da ich euch Beiden die Daumen drücke sowiso -
Gruß ! Robert
Auch dafür danke
Zitat[ auch wenn sie - warum auch immer - Dich geheiratet hat ]
Sie weis halt was gut ist
Meine Unsicherheit bzw meine Fragen, resultieren eigentlich nur daraus,das alles drumherum um diese zu besorgenden Dokumente,Apostillen etc. sehr kompliziert umschrieben ist!
"Eigentlich" ist alles ja ziemlich einfach! Wenn man beispielsweise das Wort "Familienstandserklärung" liest! Weis man (bzw ich :D) nicht das ,dies mit nur einem einzigen Gang zu einem Notar schon gelöst ist