WIR WOLLEN ES ENDLICH TUN (HEIRAT) - aber wie?

  • Hallo zusammen!


    so wie ich das sehe, ist das nun mein 1. Beitrag in diesem sehr guten Forum :)
    Ich habe schon ein bischen rumgestöbert und mir flimmern auch schon die Augen, aber das Richtige habe ich noch nicht gefunden.
    Hier einmal mein Anliegen und die Beschreibung der Situation.
    Vielleicht kann mir jemand ein paar Tips geben, in welcher Reihenfolge man alles erledigt:


    Ich bin Deutscher und möchte meine ukrainische Freundin gern im Mai in Deutschland/Sachsen heiraten.
    Wir haben uns das erste mal im März 2010 in Kiew getroffen und live gesehen.
    Ich versuche sie alle 2 Monate zu besuchen und sie war schon 3x in Deutschland bei mir.
    So langsam macht uns dieser Abstand seeehr zu schaffen und wir wollen den nächsten Schritt gehen und uns fürs ganze Leben binden :)
    sprich Heiraten.


    Nun, ist das auch für mich absolutes Neuland und durch die 2 Länder wird es nicht einfacher...
    ich will nichts falsch machen und wollte mal fragen ob mir jemand sagen kann wie es derzeit der beste Weg ist?
    Was muss wer von uns beiden in welcher Reihenfolge erledigen?


    Sie arbeitet in einem Hotel, ledig ohne Kinder und ich bin selbstständig, ledig ohne Kinder.
    Bisher habe ich sie normal eingeladen, 2500€ beim Amt hinterlegt, ihr die Einladung geschickt und sie hat in Kiew das Besuchervisum beantragt, fertig.


    Aber wie sieht es mit der Hochzeit in Deutschland aus?
    Hochzeitsvisum?
    Standesamt?
    dann Arbeitsvisum?


    ich bin für jede Hilfe dankbar!


    liebe Grüße

  • Hallo und guten Morgen.


    Erstmal: Herzlich Willkommen in diesem Forum.

    Ich habe schon ein bischen rumgestöbert und mir flimmern auch schon die Augen, aber das Richtige habe ich noch nicht gefunden.

    Dazu direkt als Beispiel 2 Links, wo Thema Heirat schon behandelt wird/wurde. Du wirst aber sicher noch viel mehr hier finden.


    Natürlich Hochzeit !


    Wenn keine Visumerteilung dann Heirat! Bitte um Hilfe...


    Um es aber "kurz" und dir etwas einfacher zu machen, versuch ich mal mit meinen eigenen Erfahrungen zu antworten, da ich selbst gerade noch in der Phase bin.


    Deine Voraussetzungen sind schon mal sehr gut, weil zwischen Euch beiden schon mal der Nachweis des Kontakts besteht, wenn du schon öfter bei ihr warst, bzw. sie hier in D.
    Wenn Ihr hier in DE heiraten wollt, dann gehe zu deinem Standesamt in deiner Stadt und lass dir dort einen Laufzettel geben. Ich habe auch hier in diesem Forum die Erfahrung gemacht, dass jede Stadt unterschiedliche Vorgaben hat, wie sie es gern bezgl. des Heiratsvisum hätte.
    Mit diesem Laufzettel sammelt Ihr alle Dokumente zusammen, die benötigt werden.


    Hierbei sind es in der Regel:
    - deine Geburtsurkunde (nicht alter als 6 Monate)
    - deine Eheurkunde (falls du vorher schon mal verheiratet warst)
    - deine Scheidungsurkunde, dass du offiziell geschieden bist (falls du vorher schon mal verheiratet warst)
    - die CCP (russische Originalurkunde) der Geburt deiner Freundin
    - die UA (ukrainische Originalurkunde) der Geburt deiner Freundin
    - eine Vollkopie des Inlandspasses deiner Freundin (es müssen ALLE Seiten kopiert werden, auch leere Seiten)
    - eine Vollkopie des Reisepasses deiner Freundin (es müssen ALLE Seiten kopiert werden, auch leere Seiten)
    - eine von deiner Freundin eigenhändig unterschriebene Urkunde und von einem Notar beglaubigt, dass sie noch nicht verheiratet war
    - eine von dir unterschriebene Bestätigung an sie, dass du sie wirklich heiraten willst
    - eine Legalisierung (Apostille) auf die ukrainische Geburtsurkunde
    - eine Legalisierung (Apostille) auf das notariell beglaubigte Schreiben vom Notar, dass sie noch nicht verheiratet war
    - eine Kopie deines Passes oder Personalausweises
    - ein Nachweis, dass du eine entsprechend ausreichend große Wohnung hast, bzw. Haus
    - ein Nachweis, dass du entsprechend ausreichend Einkommen hast, bzw. eine Person die für dich "bürgt"
    - eine Krankenversicherung für deine Freundin
    - Nachweis zum bestandenen Deutsch A1-Test


    Die oben geführte Liste zusammensuchen, bzw. alle Dokumente beantragen. Da gehen schon ein paar Wochen ins Land.
    Dann gehst du mit den Dokumenten deiner Freundin (die in UA oder RUS-Sprache) hier in DE zu einem beim OLG vereidigten Übersetzer und lässt dort alles übersetzen, was in UA oder RUS-Sprache ist. Besonders wichtig ist, dass vorher auf den gerade genannten Dokumenten schon die Apostille drauf ist.


    Dann hast du alles zusammen und gehst damit zum Standesamt / sie zur Botschaft und ihr gebt dort je nach Forderung die Dokumente ab.


    Die Prüfung beim Standesamt wird ca. 3-4 Wochen dauern, da das Standesamt alles zum OLG sendet. Dieses prüft alles, ob deine Freundin wirklich "sauber" ist.
    Dann bekommst du vom Standesamt die Dokumente zurück und du kannst sie bereits zur Botschaft gehen lassen, um ihren Visaantrag zur Hochzeit "Heiratsvisum" oder nationales Visum genannt, zu beantragen. Du musst aber vorher bei deiner Ausländerbehörde auch schon tätig werden, damit du dort (ähnlich wie beim Schengen-Visum) den Nachweis über den ausreichenden Wohnraum und Einkünfte nachweist.


    Alles nimmt seinen Lauf. Die Botschaft wendet sich nach dem Antrag deiner Freundin an die Ausländerbehörde deiner Stadt, deine Ausländerbehörde wird dich interviewen usw.
    Wenn alles normal läuft, dauert die ganze Prozedur um die 8 Wochen, wenn du als Beispiel heute anfangen würdest alles zu sammeln und alle Dokumente, Überstzungen usw... einwandfrei sind.
    Kosten für alles würde ich mal einplanen:
    - Beschaffung der Urkunden und Übersetzungen deiner Freundin: 1200 UAH (120 Euro)
    - Beschaffung deiner Urkunden: ca. 20 Euro
    - Deutsch A1 Test beim Goethe Institut in Kiev: ca. 80 Euro
    - Postgebühren (falls du oder sie Dokumente an dich / an sie senden muss(t): ca. 50 Euro
    - ihren One-Way Flug für die Einreise nach DE wegen Heiratsvisum mit Lufthansa von Kiev nach z.B. Düsseldorf: ca. 150 Euro
    - Gebühren beim Standeamt: ca. ?? Euro
    - Gebühren für Botschaft und Ausländerbehörde zum Heiratsvisum: ca. 100 Euro
    - Gebühren für Übersetzungen bei einem vereidigten Übersetzer: ca. 50 Euro


    Thema Arbeitsvisum: wird schwierig. Zuerst wird DE immer im eigenen Land schauen, ob nicht Stellen von deutschen Bürgern besetzt werden können, bevor ein Arbeitsvisum ausgsprochen wird. Ausser sie hat ganz spezielle Fähigkeiten, die kein DE-Bürger bieten kann.


    Wie oben schon erwähnt, spreche ich nun von meinen Erfahrungen. Hier kann es je nach Stadt/Bundesland teurer/günstiger sein.


    Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.

  • Hallo Sunshine,


    OHJA, du konntest sehrwohl helfen!
    VIELEN DANK!!!


    dann werd ich mich mal in die Spur begeben .... ich hoffe, wir schaffen das alles noch vor dem grossen Finanzcrash!

  • - Nachweis zum bestandenen Deutsch A1-Test


    ...kann man machen, muß aber nicht. Die ABH verknüpft sowieso die Aufenthaltsgenehmigung mit der Teilnahme an einem Integrationskurs in Deutschland. Insofern kann man sich die 80,00Euro vorab sparen.


    Dann gehst du mit den Dokumenten deiner Freundin (die in UA oder RUS-Sprache) hier in DE zu einem beim OLG vereidigten Übersetzer und lässt dort alles übersetzen


    ...lasst es lieber in der UA, z.B. in Kiev machen. Wenn Du vor der Botschaft stehst, dass Haus links daneben, das Büro im Souterrain, dort sitzt u.a. Oleg (spricht deutsch) und übersetzt nach ISO Norm und weitaus günstigerals in D, macht die Beglaubigungen usw. auch ohne Euch.


    Thema Arbeitsvisum: wird schwierig


    ...versteh ich nicht. Bekommt Sie i.d.R. mit der Aufenthaltserlaubnis.


    ch habe auch hier in diesem Forum die Erfahrung gemacht, dass jede Stadt unterschiedliche Vorgaben hat, wie sie es gern bezgl. des Heiratsvisum hätte.


    ...so ist das!


    Berlin hat uns zum Beispiel sofort 3 Jahre geklebt, Brandenburg hätte vorerst nur 1 Jahr genehmigt. Wir waren damals in der Umzugsphase und konnten uns somit noch in Berlin bei der ABH melden.

  • ...kann man machen, muß aber nicht. Die ABH verknüpft sowieso die Aufenthaltsgenehmigung mit der Teilnahme an einem Integrationskurs in Deutschland. Insofern kann man sich die 80,00Euro vorab sparen.


    Das verstehe ich jetzt nicht. Es geht doch um ein Heiratsvisum. Dafür ist doch die Voraussetzung (wie auch bei der Familienzusammenführung) ein Nachweis über Sprachkenntnisse auf Niveau A1 (sofern man nicht unter eine der Ausnahmeregelungen fällt).
    http://www.google.de/url?sa=t&…Amkq5N5qH3fdiUfJg&cad=rja


    Gruß
    Siggi

  • Und man MUSS es doch. In Kiev nehmen die den Antrag sonst nicht an, wenn der Nachweis des A1-Tests nicht durchgeführt und bestanden ist.

    ...kann man machen, muß aber nicht. Die ABH verknüpft sowieso die Aufenthaltsgenehmigung mit der Teilnahme an einem Integrationskurs in Deutschland. Insofern kann man sich die 80,00Euro vorab sparen.

    Ich kann das deshalb genau sagen, weil wir gerade genau in der Situation sind. Sie MUSS den Test machen und kann dann erst den Antrag zum Visum abgeben.

    Zitat

    ...lasst es lieber in der UA, z.B. in Kiev machen. Wenn Du vor der Botschaft stehst, dass Haus links daneben, das Büro im Souterrain, dort sitzt u.a. Oleg (spricht deutsch) und übersetzt nach ISO Norm und weitaus günstigerals in D, macht die Beglaubigungen usw. auch ohne Euch.

    Ja und nein. Weil je nach Standesamt achten die auf einen staatlich vereidigten und beim OLG zugelassenen Übersetzer. Da nützt die ISO-Norm in erster Linie kaum was.

  • ...uns hat man in der ABH Berlin gesagt, dass war 2009, dass wir diesen Test nicht mehr bräuchten, da sie den Integrationskurs in Deutschland sowieso machen muß (Gesetz) und da ist dieser A1 usw. inbegriffen. Das wird als Verpflichtung mit in die Aufenthaltsgenehmigung mit aufgenommen. Sie hat dann sogar B2 geschafft.


    Wir hatten damals auch schon einen Termin beim Goetheinstitut zur Prüfung, haben den dann wieder abgesagt. Alle die diesen Test gemacht haben, müssen trotzdem zum Integrationskurs.


    Darum sagte ich aber, dass ist von ABH zu ABH unterschiedlich. Darum nachgfragen und darauf hinweisen. Die stellen sich manchmal extra dumm, damit sie nicht soviel Fragen beantworten müssen :rolleyes:

  • Ich kann das deshalb genau sagen, weil wir gerade genau in der Situation sind. Sie MUSS den Test machen und kann dann erst den Antrag zum Visum abgeben.


    ...naja, wir haben es bereits hinteruns(2009). Ich denk mir das nicht aus.


    Ja und nein. Weil je nach Standesamt achten die auf einen staatlich vereidigten und beim OLG zugelassenen Übersetzer. Da nützt die ISO-Norm in erster Linie kaum was.


    ...wie gesagt, wir haben es so gemacht und die Standesbeamtin in Berlin war sehr zufrieden!

  • Alle die diesen Test gemacht haben, müssen trotzdem zum Integrationskurs.


    Richtig. Der Integrationskurs ist auch auf dem höheren Niveau B1. Das ändert aber nichts daran, dass Deutschkenntnisse auf Niveau A1 vor der Familienzusammenführung i.a. nachgewiesen werden müssen. Das war auch 2009 schon so. Vielleicht konnte Deine Frau schon so gut Deutsch, dass es für den Beamten auf ABH offensichtlich war und er daher auf den formalen Nachweis verzichtet hat? Oder es lag eine andere Ausnahmebedingung vor (davon gibt es recht viele). Ansonsten freue Dich über den Irrtum zu Deinen Gunsten. Die Regel ist so ein Vorgehen sicher nicht.


    Gruß
    Siggi

  • Alle die diesen Test gemacht haben, müssen trotzdem zum Integrationskurs.


    Natürlich müssen alle zum Integrationskurs!
    Es sei denn jemand kann schon das B1 Niveau bei der ABH nachweisen bzw. sich mit den Sachbearbeitern frei unterhalten.
    Wenn sich der Antragsteller bei der Botschaft in verständlichen Deutsch unterhalten kann wird sicherlich auch auf das A1 Zertifikat für das Hochzeitsvisum verzichtet werden können.

  • Natürlich müssen alle zum Integrationskurs!


    Kurze Frage am Range: Wie wird mit Integrationsverweigerern in der Praxis umgegangen? Werden Bussgelder verhängt? Was geschieht in dem Fall, wenn jemand den Kurs besucht, aber nichts lernt? Kann Ehegatten von Deutschen die Aufenthaltsgenehmigung verweigert werden, weil sie nicht an einem solchen Kurs teilnehmen?


    Hier findet man eine Diskussion zum Thema "Integrationskurs":
    http://andersdeutsch.blogger.de/stories/1794048/


    Gruß
    Siggi

  • Natürlich müssen alle zum Integrationskurs!
    Es sei denn jemand kann schon das B1 Niveau bei der ABH nachweisen bzw. sich mit den Sachbearbeitern frei unterhalten.
    Wenn sich der Antragsteller bei der Botschaft in verständlichen Deutsch unterhalten kann wird sicherlich auch auf das A1 Zertifikat für das Hochzeitsvisum verzichtet werden können.

    Ist zwar in dieser Sicht logisch.
    Aber wer geht schon VORHER zur Botschaft um dort den mündlichen Beweis anzutreten, dass man "flüssig" die deutsche Sprache sprcht, um auf das A1-Zertifikat zu "verzichten" ?.
    Der normale Weg ist ja eher dieser, dass man nur zur Botschaft geht um die Unterlagen zum Antrag auf ein Visum (Heirat) einreicht, hier aber schon den Deutsch A1 Test bestanden haben muss, also vorlegen muss bei der Dokumentenabgabe, weil ja sonst das Visum nicht bearbeitet wird.
    Dazu kommt ja noch im schlimmsten Fall die Situation, dass wenn man dann beim Vorsprechen wirklich patzt und dann dennoch zum Test ins Goethe-Institut muss. Denn wie in diesem Forum ja schon geschrieben, sind die Termine echt eng dort, bzw. in einer zertifizierten Stelle zum Test. Man könnte also wichtige Zeit verlieren, wenn man mit den Hochzeitsplanungen unter Druck steht.

  • Vielleicht konnte Deine Frau schon so gut Deutsch, dass es für den Beamten auf ABH offensichtlich war und er daher auf den formalen Nachweis verzichtet hat?


    Darum sagte ich ja, dass dieser Test nicht zwingend notwendig ist. Der Kollege hier hat ja geschrieben, dass sie mehrfach in D war/ist und somit den großen Vorteil hat, persönlich bei Standesamt und ABH vorzusprechen und den Kurs bzw. den Test anzusprechen. Da sich meine Frau in meinem Beisein gut mit dem MA der ABH unterhalten konnte ist möglich, dass die deswegen darauf verzichtet haben. Wenn Gremmlin also mit ihr dorthin geht, können die vermerken, dass sie diese Prüfung nicht benötigt und diesen dann beim Integrationskurs ablegen kann.


    Im Übrigen Widerspruch zum diesem. Ziel ist, dass alle Kursteilnehmer das A1 schaffen und möglich sind auch höhere Stufen. Dieser Kurs ist nicht darauf ausgelegt, dass alle B1 oder B2 ablegen.


    Wie wird mit Integrationsverweigerern in der Praxis umgegangen? Werden Bussgelder verhängt?


    In dem Kurs von meiner Frau im letzten Jahr war ein Pole, der schon zum dritten Mal dabei war. Er wurde dann wegen täglichen Zuspätkommen des Kurses verwiesen. Was mit dem passiert ist entzieht sich meiner Kenntnis.


    Irrtum zu Deinen Gunsten


    Einen Irrtum schließe ich aus, da bei unserem Gespräch die Abteilungsleiterin hinzugeholt wurde. Wir hatte ja mit einen unechten Jahresvisum geheiratet und sollten anfangs nach Kiev zurück und das FZV nachholen. Ich begründete kurz, dass wir die Erlaubnis vom Standesamt hatten zu heiraten und die ABH jetzt aber ein Heiratsvisum wolle? Zwei Deutsche Behörden haben also unterschiedliche Auffassungen der Rechtssprechung? Das hat wohl gezogen und Sie hat sofort 3 Jahre gestempelt, fertig.


    Wobei das Heiratsvisum kein Problem mehr ist. Man kann sich dieses innerhalb von 3 Tagen einholen, mit der Terminbestätigung des Standesamtes aus D.


    Mein Tip also. Geht vorher persönlicvh und zusammen zu den Behörden und sprecht das Thema an, so könnt ihr einiges speziell regeln.

  • Aber wer geht schon VORHER zur Botschaft


    Weshalb zur Botschaft? Die nehmen doch nur noch den fertigen Antrag entgegen. Wenn man den großen Vorteil hat, zusammen mit der Verlobten in Deutschland zu den Behörden zu gehen, dann kann man alles direkt klären. Denn die Botschaft macht nichts weiter, als die Entscheidungen von der ABH abzuwarten und nach denen zu handeln.


    Das Standesamt in D schickt alle Papiere zum OLG und wartet die Entscheidung ab. Wenn alles okay ist kann geheiratet werden, nach Meinung jedes Standesbeamten ohne Heiratsvisum.

  • Chrissi76


    Du hast recht, dass der A1 Test nicht zwingend notwendig ist, aber es sind "einfache Deutsch-Kenntnisse" für die FZF notwendig.
    Diese "einfachen Deutsch-Kenntnisse" sind entweder direkt bei der Botschaft vor Ort nachzuweisen, durch den A1 Test oder durch Ausnahme/Härtefall Regelungen z.B akademischer Abschluss, geistige Behinderungen usw.


    Das große Problem deines "Tipps" ist aber, dass die beiden "Nicht A1 Optionen" unter den Ermessensspielraum der Beamten fallen!
    Mit dem A1 Zertifikat hast du einen rechtsgültigen, dokumentierten Sprachnachweis für die Behörden und ist deswegen die sicherste aller Optionen.


    Deswegen sollte man das A1 Zertifikat, in der Regel, auch machen und nicht auf "Sonderregelungen" bauen!

  • Deswegen sollte man das A1 Zertifikat, in der Regel, auch machen und nicht auf "Sonderregelungen" bauen


    Das sehe ich anders. Wenn die Freundin ohnehin zu Besuch kommt, verliert man nichts, einfach bei der ABH vorzusprechen. Vielleicht sind sie ja kooperativ. Bestehen sie aber auf A1, dann kann man immer nur die Prüfung machen. Insofern empfinde ich den Hinweis von Chrissi schon nutzbringend. Die meisten wissen vermutlich gar nicht, dass dieser Weg ohne Botschaft überhaupt möglich ist.


    Gruß
    Siggi

  • Die meisten wissen vermutlich gar nicht, dass dieser Weg ohne Botschaft überhaupt möglich ist.


    Man nennt das "Fiktionsbescheinigung" >> http://de.wikipedia.org/wiki/Fiktionsbescheinigung. Wie gesagt muß man dafür erst einmal ein Visum für Deutschland bekommen und die Meisten scheitern schon am Besuchervsisum. Deswegen bin ich generell der Meinung individuelle Möglichkeiten nicht zu universellen Lösungsansätzen zu machen auch wenn Chrissi76 Weg völlig korrekt ist, bleibt es dem Großteil verschlossen, weil sie kein Visum bekommen.

  • Der Kollege Gremmlin hat nun aber bereits 3 Visa für die Freundin machen lassen, somit bin ich auf diese Situation eingegangen.


    Die Botschaft ist ja nur dann Ansprechpartner, wenn man nicht nach D reisen kann bzw. darf(beinhaltet ja auch schon der Name). Insofern können beide direkt in D vorsprechen und brauchen die Dienste eines Botschafters im Vorfeld nicht zu beanspruchen.


    Fürs Heiratsvisum ist dann das Konsulat zuständig. Die stellt man am besten vor vollendete Tatsachen, mit allen Papieren, Laufzetteln und Terminbestätigungen aus Deutschland!

  • Der Kollege Gremmlin hat nun aber bereits 3 Visa für die Freundin machen lassen, somit bin ich auf diese Situation eingegangen.


    Die Botschaft ist ja nur dann Ansprechpartner, wenn man nicht nach D reisen kann bzw. darf(beinhaltet ja auch schon der Name). Insofern können beide direkt in D vorsprechen und brauchen die Dienste eines Botschafters im Vorfeld nicht zu beanspruchen.


    Fürs Heiratsvisum ist dann das Konsulat zuständig. Die stellt man am besten vor vollendete Tatsachen, mit allen Papieren, Laufzetteln und Terminbestätigungen aus Deutschland!



    Ist ja auch völlig richtig.
    Wie gesagt für Aupairs, Studenten, Praktikanten, Berufstätige oder Leute, die schon ein Visum haben für Deutschland (und dann heiraten) sind Fiktionsbescheinigungen gängige Möglichkeiten.


    Nur wenn du dir das Forum durchliest, sieht es zu 90% so aus:


    Abgelehntes Besuchervisum > Heirat > FZF aus der Ukraine


    Für den Großteil kommt damit eine "Fiktionsbescheinigung" überhaupt nicht in Betracht.


    Davon abgesehen möchte ich auch darauf hinweisen, dass gerade im Zusammenhang mit Besuchervisa und Heirat, das Ganze eine "Grauzone" und aktuelle Gerichtsverfahren eine AE abgelehnt haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Dante ()

  • Kurze Frage am Range: Wie wird mit Integrationsverweigerern in der Praxis umgegangen? Werden Bussgelder verhängt?


    Menschen, die den Integrationskurs nicht besuchen oder abbrechen, obwohl sie dazu verpflichtet sind, können mit Strafen belegt werden.
    Die Ausländerbehörde kann Arbeitslosengeld-II-Empfängern Bezüge kürzen, Bußgelder verhängen und als Ultima Ratio die Aufenthaltserlaubnis entziehen.


    Fragen und Antworten zum Integrationskurs



    Meine Frau hat jedenfalls die Auflage den Kurs innerhalb von zwei Jahren abzulegen.


    Heute kam gerade das schreiben von der Volkshochschule mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Orientierungskurses.
    :P 25 von 25 Punkte. :thumbup:
    Damit hat sie nun den Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen.


    Laut Begleitschreiben:
    Nun kann Sie eine offizielle Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über den Abschluss des gesamten Integrationskurses beantragen. Mit der Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss kann Sie eventuell schneller eine Niederfassungserlaubnis und / oder die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.


    Außerdem kann Sie, wenn Sie den Integrationskurs innerhalb von zwei Jahren erfolgreich beendet hat, beim BAMF einen Antrag auf Rückerstattung eines Teils der entrichteten Kursgebühren stellen.
    Das machen wir auch!

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