Visum Ehegattennachzug nach illegalem Aufenthalt

  • Ich habe vor einem Jahr eine Ukrainerin geheiratet. Sie hatte kaum die Möglichkeit, in der Ukraine das A1-Zertifikat zu erweben. So ist sie offiziell mit einem 3-Monatsvisum nach Polen gereist und zu mir nach Deutschland gefahren. Das Visum ist jetzt abgelaufen. Hier hat sie jetzt das A1-Zertifikat erworben. Was passiert, wenn dieses Zertifikat der Botschaft vorgelegt wird? Wenn sie in die Ukraine fährt, stellt man doch an der Greneze den illegalen Aufenthalt fest. Wer hat Erfahrungen, wie man vorgehen soll.

  • Mit einem Schengenvisum kann man auch DE besuchen und dort eine A1 Prüfung machen. Absolut legal. Der überwiegende Aufenthaltsort muss Polen sein. Ich sehe nicht, wie durch das Ablegen einer Prüfung in DE deutlich wird, dass sie gegen diese Vorgabe des Visums verstoßen hat.


    Ansonsten kommt es bei der Familienzusammenführung nicht auf die Rückkehrbereitschaft an. Sogar Ausweisungen/Deportationen wg. illegalen Aufenthalts stehen einer Vergabe des FZF Visums nicht entgegen.


    Gruß
    Siggi

  • Siggi hat das Wichtigste geschrieben.
    Es stellt sich die Frage, ob sie fristgemäß wieder ausgereist ist. Wenn die Dauer überzogen worfe kann es natürlich durch Polen einen Eintrag im SIS geben.
    Sollte das geschehen sein, muß zuerst dieser Eintrag gelöscht werden. Löschen kann aber nur das Land, wo der Eintrag erfolgte. Da würde ich erst einmal ansetzen.


    Denke mal, seitens der deutschen Behörden gibt es nach einer Löschung kein Problem, da es für die FZF einen Rechtsanspruch gibt.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

    Einmal editiert, zuletzt von Diviner ()

  • Ich hatte dies zuerst falsch verstanden. Aber die Sachlage ist so: Sie ist noch in DE und das Visum ist bereits abgelaufen. Also ein fortgesetzt illegaler Aufenthalt.


    Was würden da die anderen raten? Ich habe empfohlen, einen Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Ausländerrecht einzuschalten, um so zu retten, was noch zu retten ist.


    Was ich nicht verstehe: Warum provoziert man wissentlich eine solche Situation?


    Gruß
    Siggi

  • ich würde auch sagen das man schnell einen Anwalt nehmen sollte
    aber warum ist sie denn länger hier als das Visum erlaubt
    ich denke wenn die Behörden Kenntnis haben vom illegalen Aufenhalt dann gibt es große Probleme
    wie gesagt Anwalt nehmen und retten was zu retten ist

  • Wie habt ihr das in der Zeit mit der Krankenversicherung gemacht? Nie krank gewesen oder den Arzt so bezahlt?
    Wo habt ihr denn geheiratet? In der Ukraine? Dänemark? Selbst wenn ihr zum Anwalt geht müsst ihr ja womöglich Dokumente in der Ukraine apostillieren lassen.
    Oh je. Nicht so einfach da wieder raus zu kommen.

  • Selbst wenn ihr zum Anwalt geht müsst ihr ja womöglich Dokumente in der Ukraine apostillieren lassen.


    Es würde mich sehr wundern, wenn die ABH nicht auf eine sofortige Ausreise bestehen würde. Weiterhin würde ich vermuten, dass das FZF Visum deutlich länger als üblich dauern wird.


    Gruß
    Siggi

  • Weiterhin würde ich vermuten, dass das FZF Visum deutlich länger als üblich dauern wird.

    Die ABH`s hier in Deutschland haben ja eigenartigerweise recht große Ermessensspielräume, von welchen sie meist auch reichlich Geebrauch machen. In dem hier geschilderten Fall, wird ein derartiger Spielraum aber wohl kaum zum tragen kommen und Siggi hat sehr wahrscheinlich Recht mit seiner Vermutung.

  • Hallo,



    ich habe es grade gelesen. Gehe mit deiner Frau zur Asländerbehörde und Stelle den Antrag auf Familienzusammenführung. Sie bekommt eine Fiktionsbescheinigung. Wenn Sie die A1 Prüfung hat, kann eigentlich nichts mehr passieren. Im schlimmsten Falle vielleicht eine kleine Geldstrafe. Da deine Frau nicht arbeitet, ist die Strafe nicht sonderlich hoch (wenn überhaupt...)

  • Hallo, habe das Thema auch erst gerade entdeckt. Spezialisierten Anwalt nehmen ist der beste Ratschlag.


    Diesen Anwalt ganz gezielt auf "Duldung" oder so ähnlich ansprechen. Jetzt ist das Kind bereits in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen, weil das für Polen ausgestellt Visum hier in D auch noch überzogen wurde. Ich würde sofort Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen und von dem Unsinn, den ich da verzapft habe, erzählen. Diese gleichzeitig um Hilfe bitten - Du bist ja Deutscher oder zumindest EU-Bürger. Bist Du Ausländer, so ist es schlechter bestellt.
    In jedem Fall muss damit gerechnet werden, dass die zuständige Staatsanwaltschaft dem Anfangsverdacht eines Visumsmissbrauches nachgehen wird. Hatten meine Frau und ich auch, wurde eingestellt. Hat uns leider rund 1000 Euronen für Anwälte gekostet (Anzeige gegen meine Frau, Anzeige gegen mich selbst).


    Viel Glück.

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