Unsere Familienzusammenführung

  • Hallo zusammen!


    Vor einigen Monaten habe ich schonmal einen Thread eröffnet, als es um die Heirat meiner damaligen Freundin und mir in der Ukraine ging. Damals habe ich viele nützliche Tipps bekommen und Ihr wart eine große Hilfe. Nun wollen wir die Familienzusammenführung anpacken und unser gemeinsames Leben in Deutschland starten. Da mir bei den Informationsfetzen, die ich so mitbekommen habe, Angst und Bange wird, würde ich mich auch diesmal über Unterstützung freuen.


    Ich mache mir Sorgen, da wir nicht auf mehrere Jahre Beziehung zurückblicken und diese entsprechend nachweisen können. Wir haben uns im März verknallt und im November war die Hochzeit. Sie konnte mich nie in Deutschland besuchen, da sie keiner entsprechenden Beschäftigung nachging. Wir haben das so akzeptiert und auch gar nicht erst versucht, ein Visum zu bekommen. Stattdessen war ich ein paar mal in der Ukraine. Ich habe mir vorher selbst nicht vorstellen können, so schnell einen solchen Schritt zu gehen, aber dann passierte es einfach, irgendwie völlig natürlich und ohne jeden Zwang. Wenn ich nun lese, dass die Leute in der deutschen Botschaft sehr fragwürdigen Verhören unterzogen werden, dann sehe ich natürlich, wie uns das vor die Füße werfen kann. Also möchte ich unsere Antragstellung möglichst korrekt und vollständig durchführen.


    Erstmal zu den Formalitäten:
    - Ich habe mir das Merkblatt für die Beantragung eines Visums zum Nachzug des Ehegatten heruntergeladen. Ich nehme an, dass es das richtige ist. Wer ist der Antragsteller? Sind es wir beide oder ist es nur meine Frau?
    - Wenn ich es richtig verstanden habe, dann benötigt man für die Antragstellung zwei Kopien der übersetzten Heiratsurkunde, die nicht beglaubigt sein müssen, wenn man das Original dabei hat.
    - Ich sehe keinen Hinweis darauf, dass man seine Bekanntschaft nachweisen muss(eben per Skype-Protokoll, etc.) wann und unter welchen Umständen muss man solches Material dabeihaben?


    Dann frage ich mich natürlich, ob ich meiner Frau irgendwie beistehen kann, wenn es zu solchen Verhörsituationen kommt. Meiner Auffassung nach sollte das gar nicht erst passieren. Wenn ich dabei sein kann, würde ich dann entsprechend gern intervenieren. Was ist überhaupt die Rechtsgrundlage dafür? Wenn es denen darum geht, eine Scheinehe auszuschließen, die m.E. eine Straftat darstellt, dann ist das doch eigentlich so, als käme man mit dem frisch gekauften Brötchen aus der Bäckerei und würde dann von Polizisten belästigt, die einem einreden wollen, dass man es doch nur geklaut hat. Das kann nach der deutschen Auffassung von Recht und Würde doch keine legitime Vorgehensweise sein.


    Und noch zwei kleine Fragen:
    - Was, außer der Formlosen schriftlichen Erklärung muss ich von meiner Seite noch beantragen, evtl. in Deutschland?
    - Wann und wie bekommt meine Frau eine Genehmigung, in Deutschland zu arbeiten? Ich hatte irgendwo gelesen, dass es die Arbeitserlaubnis so direkt nicht mehr gibt. Wenn das zutrifft, was tritt an deren Stelle und wie beantragt man es?


    Viele Grüße,


    David

  • - Was, außer der Formlosen schriftlichen Erklärung muss ich von meiner Seite noch beantragen, evtl. in Deutschland?


    Mache Dir um die Familenzusammenführung mal nicht so große sorgen. Natürlich sollte deine Frau schon erklären können warum sie erst jetzt nach Deutschland will!
    Aber viel wichtiger ist der A1 Sprachkurs . Hat Sie den schon gemacht? Antragsteller ist immer deine Frau! Als Ehepaar sollte man sich normalerweise kennen aber ich würde trotzdem Fotos von Euch bzw. von der Hochzeit mitnehmen.
    Bitte schau auch mal unter FAQ Inhaltsverzeichnis. Dort haben wir bereits alle wichtigen Fragen zusammen getragen.


    Schau auch mal hier! Merkblatt für Kurzaufenthalte von ausländischen Ehegatten Deutscher in der Bundesrepublik Deutschland falls es mit dem Sprachkurs noch länger dauert.

  • Oh, danke :)


    Wow, das mit den Kurzaufenthalten wusste ich noch gar nicht! Ist ja toll!! Vermutlich können wir es nicht machen, da meine Frau von allen "Verwurzelung"spunkten nur teilweisen Immobilienbesitz nachweisen kann, aber ich freue mich, dass es so eine Möglichkeit gibt :)


    Meine Frau macht gerade den Deutschkurs A1 im Goetheinstitut in Kiew. Mit einer Ausnahme hat sie bisher nur Einsen geschafft. Ihr Haus ist an allen Ecken und Enden mit Post-Its gespickt und sie hat so richtig Spaß am Deutsch-lernen und wir reden so viel wie möglich auf deutsch. Dafür, dass sie Ende Dezember erst angefangen hat, können wir uns schon richtig gut unterhalten. Ich denke mal, dass das gut gehen wird.

  • Erstmal zu den Formalitäten:
    - Ich habe mir das Merkblatt für die Beantragung eines Visums zum Nachzug des Ehegatten heruntergeladen. Ich nehme an, dass es das richtige ist. Wer ist der Antragsteller? Sind es wir beide oder ist es nur meine Frau?
    - Wenn ich es richtig verstanden habe, dann benötigt man für die Antragstellung zwei Kopien der übersetzten Heiratsurkunde, die nicht beglaubigt sein müssen, wenn man das Original dabei hat.
    - Ich sehe keinen Hinweis darauf, dass man seine Bekanntschaft nachweisen muss(eben per Skype-Protokoll, etc.) wann und unter welchen Umständen muss man solches Material dabeihaben?

    Hallo,


    Antragstellerin ist Deine Frau.
    Die Heiratsurkunde muss apostillisiert und Übersetzt sein.


    Zum Bekanntschaftsnachweis solltet Ihr soviel vorlegen wie Ihr habt. (Gem. Bilder, Photos der Hochzeit, Skype, SMS Protokolle, Mails, Tel. Rechnungen.etc.


    Leider geht die Botschaft in Fällen, wie deinem oft von Scheinehen aus. Dazu kann man stehen wie man will. Sollte es aber als gegeben hinnehmen.


    Für deine Anwesenheit beim interview spricht, das es ein Nachweis ist das Ihr Euch überhaupt kennt.


    Dagegen aber gewichtige andere Gründe.
    Habe oftmals gesehen, das die Botschaft in solchen Fällen, beim Vorliegen des Verdachtes einer Scheinehe direkt in der Botschaft ein getrenntes interview mit beiden Partnern führen will.
    So ein Interview kann Stunden dauern und habe hier Protokolle mit 250 Fragen vorliegen. Das die Schaltermitarbeiter hier einige nichtübereinstimmungen herbeiführen können und teilweise gezielt tun, habe ich selbst bei meiner mehrmaligen Anwesenheit in solchen gesprächen selbst erlebt.
    Beispiel: Frage Was hat Ihnen Ihr Mann zur Verlobung geschenkt? Mann: Nichts, Frau überlegt lange. Wird dann von der mitarbeiterin mehrmals suggestiv zu einer Antwort aufgefordert und sagt schliesslich, einen Pralinenkasten Der ukrainischen Frau ist es peinlich, nichts bekommen zu haben, der deutsche Mann sagt die Wahrheit. Dann haben wir Unterschied Nr. 1 im Protokoll.
    2. Beispiel: Wann haben Sie das erste mal gemeinsam übernachtet. Antwort mann beim ersten Kennenlernen im Hotel. Antwort Frau: Nach 2 Wochen usw...
    Und so geht das jetzt so lange weiter bis wir davon 10-15 haben und dann ist der Verdacht der Scheinehe erhärtet und das Visum wird abgelehnt.


    Wie gesagt, das kann so laufen, muss aber nicht.
    Manche Leute werden auch gar nichts gefragt.


    MfG.


    Peter.
    Die Botschaft ist hier sehr kreativ und Du kannst Ihr bei der Vorsprache
    sowieso nicht helfen, wenn Du überhaupt reingelassen wirst.

  • Oder besteht ggf. direkt die Möglichkeit der Rechtsvertretung? Vermutlich ist es natürlich nur so ein Spruch, aber mein Anwalt meint immer, man kann sich immer vertreten lassen außer beim Heiraten und Sterben.

  • Oder besteht ggf. direkt die Möglichkeit der Rechtsvertretung? Vermutlich ist es natürlich nur so ein Spruch, aber mein Anwalt meint immer, man kann sich immer vertreten lassen außer beim Heiraten und Sterben.


    Vertreten lassen kannst du dich dabei nicht. aber man kann nach verwaltungsverfahrensordnung Begleitpersonen oder einen Rechtsbeistand mitnehmen. (Zum Interview)
    Vorsicht: Die Botschaft ist anderer Ansicht!!!

  • Puuuh....an wen kann ich mich wenden / was ist zu tun, wenn das Visum wegen des Verdachts einer Scheinehe nicht gewährt wird?


    Erst mal keine Panik! Wir haben auch eine Familienzusammenführung gemacht. Ich war auch mit am Schalter anwesend.
    Bei der Familienzusammenführung geht das. Beim Besuchsvisum nicht!
    Meine Frau wurde gefragt wie lange wir uns schon kennen, wie oft und wann wir uns in dieser Zeit gesehen haben. Auch Fotos von der Hochzeit wollte Sie sehen. Das alles in meiner Anwesenheit.
    Denke bitte auch daran: Bei Namensänderung muss deine Frau neue Pässe beantragen. Das solltet ihr machen bevor ihr zur Botschaft geht!
    Das gibt auch noch etwas Sicherheit bei um den Verdacht auf Scheinehe entgegen zu wirken.

  • Denke bitte auch daran: Bei Namensänderung muss deine Frau neue Pässe beantragen. das solltet ihr machen bevor ihr zur Botschaft geht!
    Das gibt auch noch etwas Sicherheit bei um den Verdacht auf Scheinehe entgegen zu wirken.

    Ah ja, stimmt - die Namensänderung ist natürlich ein kleines Argument. Der neue Pass ist bereits beantragt :)

  • Unser Facebookprotokoll hat knapp 400 Seiten. Wenn die das nicht überzeugt, weiß ich auch nicht :D Bei Skype bin ich noch nicht hintergestiegen, wie man ältere Sachen als 30 Tage rausziehen kann.

  • Bei Skype bin ich noch nicht hintergestiegen, wie man ältere Sachen als 30 Tage rausziehen kann.

    Im jeweiligen Profil gibt es eine Menüleiste


    Ältere Sofortnachrichten anzeigen: Gestern - 7Tage - 30Tage - 3Monate - 6Monate - 1 Jahr - Alles


    Einfach in die Zwischenablage kopieren und anschließend in Word einfügen. Dann nur noch ausdrucken.



    Siehe hierzu auch noch mal: FAQ der deutsch Botschaft zum Thema Reisezweck, Bekanntschaftsnachweise

  • Einfach in die Zwischenablage kopieren und anschließend in Word einfügen. Dann nur noch ausdrucken.


    Würde ich nicht empfehlen - da der Gesprächsinhalt damit zu sehen ist und der Inhalt damit schon aus Datenschutzgründen für die Behörden unwichtig ist, nicht legal ist und sie auch schlichtweg überhaupt nichts angeht!
    Was wichtig ist, ist das Verbindungsprotokoll ( entspricht also dem Einzelverbinfungsnachweis beim Telefon) und wenn man nicht alles per Hand löschen will, sollte man das Tool "SkypeLog Viewer" benutzen, weil es verschiedene Inhaltsfilter hat.



    Zitat

    Ich meine irgendwo gelesen zu haben CD's und Sticks nehmen die nicht.


    hmm, weiß nicht...ich habe aber irgendwie auch keine Lust 400 Seiten für Beamte auszudrucken. :pillepalle: :D

  • Laut Merkblatt ist die Antrag für Ehepartner von Deutschen gebührenfrei.


    Wird das auch praktiziert? Hab gehört, dass oft trotzdem die 60 Euro am Schalter verlangt wurden?

  • den Rest auf CD gebrannt.


    :whistling: Externe und sogar fremde Datenträger geht eigentlich garnicht.

    mfg
    badossi
    ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
    __________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!