Familienzusammenführung - Deutsche Botschaft und ABH sind unberechenbar ?

  • Ich möchte hier einmal einen Fall bekanntmachen, der mir schon zu denken gibt:


    Er, Ende 40, ukrainischer Staatsbürger jüdischen Glaubens, wohnhaft in Berlin, hat nach mehreren Aufenthaltstiteln seit Jahren die Daueraufenthaltsgenehmigung, kann kein Deutsch, braucht für jeden Behördengang Dolmetscherdienste, bezieht Grundsicherungsrente nach Sozialgesetzbuch.


    Sie, ebenfalls Ende 40, ukrainische Staatsbürgerin (nicht jüdischen Glaubens), wohnhaft in der Ukraine, heiratet obigen Mann in UA in 2011, legt den Sprachtest im Goetheinstitut in Kiew Anfang 2012 ab und erhält jetzt das Visum zwecks Familienzusammenführung von der deutschen Botschaft in Kiew ausgestellt.


    Normalerweise kann keine Familienzusammenführung in D erfolgen, weil weder ausreichender Wohnraum aus eigener Erwerbstätigkeit bestritten werden kann. Zudem ist weder der Lebensunterhalt des Mannes noch der der Frau aus eigener Rente und/oder eigener Erwerbstätigkeit gesichert. Und dennoch werden sie zusammen in D auf Kosten der Steuerzahler demnächst leben.

  • Wenn ich nun mit


    * Thats Germany * antworte.


    Reicht das ?


    Ich könnte es auch noch ein bischen weiter ausholen.
    Ich lebe in einer Stadt mit einem sehr hohen Ausländeranteil ( ich bin kein Ausländerfeind ).
    Was ich nur nicht verstehe, ist die Tatsache, das hier viele Familien überhaupt kein Deutsch sprechen.
    Wenn ich richtig informiert bin, ist es doch eine Vorraussetzung, um eine Familienzusammenführung umsetzen zu können.

    Meine Vermutung .


    Einige wissen halt, wie man den behörlichen Sesselpupsern entgegen wirken kann.
    Wie auch immer sie das anstellen.

  • Vielleicht liegt der Unterschied in dem Wörtchen kann.


    Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist. (§ 27 AufenthG - Grundsatz des Familiennachzugs)


    Mir ist es jedenfalls völlig schleierhaft warum meine Frau und ich so viele Probleme im Jahre 2007 hatten. Wir belasten jedenfalls nicht den Steuerzahler. Das hatten wir auch nie vor. In obigem Fall ist aber sofort zu erkennen, dass ab sofort in Berlin eine weitere Sozialempfängerin aufschlagen wird. 350 € monatlich macht rund 4000 € im Jahr und das noch gut 30 Jahre lang = 120.000 €. Dazu kommt Krankenversicherung und größerer Wohnraum etc. Ich verstehe die Welt nur schwerlich.

  • nobody



    Die sowjetische Juden, ganz egal ob sie
    ukrainische Stadtsangehörischkeit haben, genießen im Deutschland besondere
    Rechte. Seit zerfall von Sowjetunion durften Menschen mit jüdischen Wurzeln nach
    Deutschland und Israel auswandern. Als Ukrainer selbstverständlich
    nicht.

  • Alle Juden haben hier in D aufgrund der deutschen Geschichte Sonderrechte.
    Das gehört zur Wiedergutmachung auch wenn unsere Generation es langsam
    nicht mehr hören und verstehen kann.
    Aber ich habe Hoffnung.
    Die Wikinger haben halb Europa verwüstet, haben gemordet und geklaut, aber
    den Dänen lastet es heute keiner mehr an. Aber das war 800-1050 n. Chr.
    Es dauert also noch ein paar Jahre.

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • Hallo Maxima,



    du irrst dich in dem Punkt, dass jüdische Zuwanderer heute noch dermaßen bevorzugt werden (Zum Aspekt Zuzug mit Ehegatten: Die Ehe muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mindestens drei Jahren bestehen. http://www.zentralratdjuden.de/down/Zuwanderung_01062006.pdf). Das war einmal !
    Und obig erwähnter Mann ist kein praktizierender Jude.


    Aber, seit Stunden sind unsere Internetleitungen komplett überlastet wegen dieser "Neuigkeit". Das wird in den kommenden Tagen wohl auch noch anhalten. Freundinnen, Bekannte erkundigen sich hier, wie man möglichst einfach einen russisch sprechenden "solventen" Sozialhilfeempfänger in D mit Daueraufenthaltsrecht bzw. Niederlassungserlaubnis zwecks Heirat finden könne. Das schlägt halt Wellen.



    Und warum soll man sich auch so viele Schwierigkeiten einhandeln (wie bei uns), wenn es auch kurz und bündig zu erledigen ist !?


    Anhand der Hochzeit in UA hätte die ABH auch erkennen können, dass der Mann über entsprechende finanzielle Mittel verfügt, die er als Leistungsempfänger nach Sozialgesetzbuch eigentlich gar nicht hat haben können. Eine dahingehende Prüfung hätte dann ergeben, dass in UA Einnahmen generiert werden, die bei Reisen in UA bar mitgenommen werden. Das ist also fortgesetzter Leistungsbetrug, also strafbar.
    Gruß nobody

    Einmal editiert, zuletzt von nobody ()

  • Ich könnte versuchen die Anschrift des Rechtsanwaltes in Berlin in Erfahrung zu bringen, der in der Sache Familienzusammenführung von Anfang an Tätig war. Bislang weiss ich nur, dass er russisch-sprachig ist, denn sein Mandant kann ja kein Deutsch. Vielleicht besteht hier im Forum einmal Bedarf an solch exzellentem Spezialisten.

  • Zitat

    Ich könnte versuchen die Anschrift des Rechtsanwaltes in Berlin in Erfahrung zu bringen, der in der Sache Familienzusammenführung von Anfang an Tätig war. Bislang weiss ich nur, dass er russisch-sprachig ist, denn sein Mandant kann ja kein Deutsch.


    Zitat

    Vielleicht besteht hier im Forum einmal Bedarf an solch exzellentem Spezialisten.


    Hallo nobody, denke Du brauchst Dich nicht so sehr bemühen. Wir haben doch die Agentur Peter Ahrens, dort arbeiten mehrsprachige Rechtsanwälte, wie Du gut der Webseite/ dem Impressum entnehmen kannst.
    Nach der Darstellung von Herrn Ahrens kannst Du Dich vertrauensvoll an diese hier vorgestellte Agentur wenden.
    Natürlich sei es Dir überlassen, auch einen anderen Spezialisten hier zu erwähnen.
    Da würde ich vorher einmal beim Betreiber oder seinen Mitstreitern nachfragen, damit Du nicht in den Verdacht der "Schleichwerbung" kommst.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • Hallo Deviner, wir lesen hier im Forum immer wieder von Schwierigkeiten in dem ein oder anderen Fall. Betroffen sind meist deutsche Männer und ukrainische Frauen, da das Forum ja von der Zielgruppe so ausgelegt ist. Die Deutschen sind mehrheitlich in Lohn und Arbeit.




    Meine Frau sagte gestern: "Die Gesetze sind in Deutschland nur gegen die Deutschen."




    Da steckt vielleicht ein Körnchen Wahrheit drin, denn ich kann "gemolken werden", mich kann man "greifen".


    Und außerdem stellt obiger Fall ja im Prinzip die Sache mit der Verpflichtungserklärung, die ich unterschreibe, ganz auf den Kopf. Wozu muss ich mit all meinem Hab und Gut Deutschland den Rücken freihalten ? In anders gelagertem Fall wird das dann über den Haufen geworfen ?

  • Jetzt will ich noch den Rechtsanwalt nachreichen, der in dieser Sache tätig war: RA Kantor http://ra-kantor.de/de/home/


    In wieweit er durch seine Tätigkeit Einfluss auf die Visumerteilung zwecks Familienzusammenführung nahm, entzieht sich natürlich meiner Kenntnis. Ich weiss nur, dass der Glaube keine Rolle spielte und vorher die Angelegenheit von Rechtskundigen als aussichtlos beurteilt wurde.

  • Da würde ich vorher einmal beim Betreiber oder seinen Mitstreitern nachfragen, damit Du nicht in den Verdacht der "Schleichwerbung" kommst.



    Hallo Deviner, ich habe den Link zu dem entsprechenden Anwalt veröffentlicht - Schleichwerbung hin oder her, weil durch dessen Zutun ein Visum erteilt wurde, wo die Wahrscheinlichkeit fast gegen Null strebte. Dein obiger Beitrag war allerdings eher kontraproduktiv.


    Du hast vielleicht diesbezüglich alle Dinge in den sogenannten "trockenen Tüchern", hier im Forum sind jedoch etliche User unterwegs, die richtig Probleme haben. Das mag daran liegen, dass sie im Zusammenwirken mit der Partnerin schon in einen Fettnapf getreten sind (Visum abgelaufen etc.) oder weil eben auch die Behörden / die Botschaft eine Hürde aufbauen. Da ist es vielleicht ganz hilfreicch, wenn man z.B. etwas hört, wie es auch laufen könnte.


    Gruß nobody

  • nobody, gehe einfach mal davon aus, dass hier keinem die gebratenen Tauben in den Mund fliegen.
    Meine erste Erfahrung mit einem im Ausländerrecht erfahrenen Anwalt waren eher nicht so der Bringer, nachdem alles erfolgreich über die Bühne war, hat er sich bei mir bedankt, dass er etwas lernen konnte.
    Geholfen hatte mir damals ein Mitglied des Bords, welches Dante empfohlen hat. Inkognito muss das wohl ein Mitarbeiter einer ABH gewesen sein. Vorher hatte mir die Leiterin der ABH einen entscheidenden Tipp gegeben.


    Der zweite Anwalt hatte schon die nötigen Querverbindungen, konnte das Remonstrationsverfahren auch nicht erfolgreich beenden. Es gab dann lediglich eine Absprache mit dem Verwaltungsgericht, daß bei Rücknahme das FZV glatt durchgehen würde.


    Der dritte Anwalt ist selbst mit einer Russin verheiratet und kennt sich mit der Materie recht gut aus.


    Sollte ich nun die Adressen aller drei Anwälte hier veröffentlichen ?


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • Meine erste Erfahrung mit einem im Ausländerrecht erfahrenen Anwalt waren eher nicht so der Bringer, nachdem alles erfolgreich über die Bühne war, hat er sich bei mir bedankt, dass er etwas lernen konnte.

    Hätte mich auch wirklich verwundert wenn es andersherum gewesen wäre mit dem lernen. Aber trotzdem schön, dass das Ziel erreicht wurde.

    Sollte ich nun die Adressen aller drei Anwälte hier veröffentlichen ?

    Nein bitte nicht! Sollte jemand daran interessiert sein, so kann derjenige ja mittels PN anfragen. Das sollte dann ausreichen.

  • Meine erste Erfahrung mit einem im Ausländerrecht erfahrenen Anwalt

    Der zweite Anwalt hatte schon die nötigen Querverbindungen,

    Der dritte Anwalt ist selbst mit einer Russin verheiratet und kennt sich mit der Materie recht gut aus.

    Nun ja, Du scheinst ja auch des öfteren einen Anwalt zu benötigen / beschäftigen. Warum das so ist, werde ich hier lieber mal nicht hinterfragen.

  • Stell Dir mal vor, Fasil, ich bin mit zwei Anwälten gut befreundet.
    Du müsstest doch eigentlich aus Deiner beruflichen Tätigkeit wissen, dass es ohne Anwalt für Sozialrecht bei den privaten Krankenversicherungen und den Arzthaftpflichtversicherungen nicht geht.


    Der Ruf des 1. Anwaltes als im Ausländerrecht erfahrenen Anwalt gründete sich auf seine Tätigkeit als Kreisgerichtsdirektor in der ehemaligen DDR und nach der Wende in der Verteidigung der Taxisschleuser, die sich nach negativen Erfahrungen weigerten, " anders aussehende " Mitbürger zu transportieren.
    Leider war das eben eine ganz andere Strecke wie ich sie damals benötigte.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • Stell Dir mal vor, Fasil, ich bin mit zwei Anwälten gut befreundet. Du müsstest doch eigentlich aus Deiner beruflichen Tätigkeit wissen, dass es ohne Anwalt für Sozialrecht bei den privaten Krankenversicherungen und den Arzthaftpflichtversicherungen nicht geht. Der Ruf des 1. Anwaltes als im Ausländerrecht erfahrenen Anwalt gründete sich auf seine Tätigkeit als Kreisgerichtsdirektor in der ehemaligen DDR und nach der Wende in der Verteidigung der Taxisschleuser, die sich nach negativen Erfahrungen weigerten, " anders aussehende " Mitbürger zu transportieren. Leider war das eben eine ganz andere Strecke wie ich sie damals benötigte.

    So genau wollte ich es eigentlich garnicht wissen, bezweifle aber Deine Aussage an sich trotzdem. Ich kenne genügend Ärzte, die 30 Jahre und länger praktizieren und ihre Arzthaftpflichtversicherung (so sie denn eine haben) noch nicht ein einziges mal in Anspruch nehmen mussten. Warum man ohne Anwalt für Sozialrecht im Bezug auf PKV nicht auskommen sollte, erschliesst sich mir auch nicht wirklich. Auch hierfür hätte ich ausreichend Beispiele parat das dem nicht so ist. Aber lassen wir es doch einfach dabei bewenden. Das Ganze hat ja am Ende auch nichts mehr mit dem Thema zu tun und ist somit OT. Nur der Vollständigkeit halber, da Du ja doch mehr derjenige hier im Forum bist, welcher gern und hartnäckig hinterfragt und der auch sehr genau draufschaut, erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass ich kein Versicherungsmakler bin. Ich würde mich nur ungern mit fremden Federn schmücken. Und erspare mir und anderen in Zukunft bitte Deine Feststellungen, was oder wer heutzutage mehr oder weniger wert ist. Es interessiert mich nicht Bohne. :dash:

  • Ich weiß jetzt nicht ob ich das richtige Forum erwischt habe aber ich habe folgende Frage(n)


    Nach dem meine Freundin im Januar hier bei mir war und obwohl die Raumtemperatur nicht über 20 Grad war (ich glaube Siggi hatte da mal einige hübsche Beispiele genannt was man nicht tun sollte...) möchte meine Freundin unbedingt heiraten.
    Ich weiß die Formulierung kling jetzt etwas blöd weil man annehmen kann ich wollte das nicht. Wenn ich es nicht wollte würde ich nein sagen. Ich will schon, aber mir brennt es nicht ganz so.


    Hier im Forum gibt es ja viel geballte Kompetenz. Weil es unsere erste Hochzeit wäre wollte ich ihr und uns eine schöne Hochzeit machen. Da ich aber nicht auf Rosen gebettet bin und ihr all abendlichen Fragen nach dem WANN mir doch mehr und mehr auf den Keks gehen dachte ich an eine einfache Heirat und später wenn ich etwas mehr Geld habe eine schönere Kirchliche Heirat auf jeden Fall bei ihr. Aber für die "Standesamtliche" Heirat, wo heiratet man am besten hier oder in der Ukraine?
    Geplant ist ein zusammen leben in Deutschland. Ob sie das wirklich durchhält weiß ich nicht. Sie hängt sehr an ihrer Familie. Aber das wird wieder ein anderes Thema.
    Mit der Frage wo heiratet man am besten, diese Frage soll sich auf die Kosten und den Aufwand beziehen. Meine Freundin hat schon angefangen ihre ganzen Papiere zu sammeln. War schon auf Ämtern. Ich habe mich noch nicht mal informiert was ich überhaupt brauche. Von meiner Überlegung wäre es so, wenn wir in der Ukraine heiraten, müssen zuerst mal alle meine Papiere ins Ukrainische oder Russische übersetzt werden und später nach der Heirat alle unsere Papiere ja dann wieder ins Deutsche übersetzt werden. Ich weiß nicht welchen Aufwand und welche Kosten das verlangt. Aber hier müssten ihre Papiere ja auch alle übersetzt werden. Ist das wahrscheinlich Pott wie Deckel oder was sagt ihr?

  • Es geht jetzt ins 3. Jahr.


    Naja, dann kann man schon mal heiraten. Gibt aber bereits unzählige Beiträge zum Thema. Ich würde empfehlen, in D zu heiraten. Gerade wenn sie bereits in D war und i.d.R. ein weiteres Besuchsvisa bekommen kann, lässt sich die Hochzeit beim Standesamt gut vorbereiten.

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