Ich möchte hier einmal einen Fall bekanntmachen, der mir schon zu denken gibt:
Er, Ende 40, ukrainischer Staatsbürger jüdischen Glaubens, wohnhaft in Berlin, hat nach mehreren Aufenthaltstiteln seit Jahren die Daueraufenthaltsgenehmigung, kann kein Deutsch, braucht für jeden Behördengang Dolmetscherdienste, bezieht Grundsicherungsrente nach Sozialgesetzbuch.
Sie, ebenfalls Ende 40, ukrainische Staatsbürgerin (nicht jüdischen Glaubens), wohnhaft in der Ukraine, heiratet obigen Mann in UA in 2011, legt den Sprachtest im Goetheinstitut in Kiew Anfang 2012 ab und erhält jetzt das Visum zwecks Familienzusammenführung von der deutschen Botschaft in Kiew ausgestellt.
Normalerweise kann keine Familienzusammenführung in D erfolgen, weil weder ausreichender Wohnraum aus eigener Erwerbstätigkeit bestritten werden kann. Zudem ist weder der Lebensunterhalt des Mannes noch der der Frau aus eigener Rente und/oder eigener Erwerbstätigkeit gesichert. Und dennoch werden sie zusammen in D auf Kosten der Steuerzahler demnächst leben.