Visum für EU über Litauen

  • Hallo,


    meine Freundin will mich besuchen und hat sich heute mal kundig gemacht. Ihr wurde empfohlen, über Litauen nach D zu reisen. In Litauen muss sie dann eine Nacht bleiben und kann am nächsten Tag nach D fliegen.
    Kennt dieses Procedere jemand? Ist das was faules?


    Vielen Dank schon mal.


    Thommie

  • Ich habe mich jetzt mal durch das Schengenvisa gelesen. Da dies ja für ein Touristikvisa infrage kommt.
    Ist es bei max. 14 Tagen auch notwendig diese 45 Euro pro Tag nachzuweisen oder fällt das da weg?


    Danke schonmal


    Thommie.


    PS: Ich merke schon wie sich meine aktivität hier steigert. Das Virus der Ukraine bricht langsam richtig durch. Und die Sehnsucht heizt das noch richtig an. !wsmile!

  • Ist es bei max. 14 Tagen auch notwendig diese 45 Euro pro Tag nachzuweisen oder fällt das da weg?


    Wenn Du in D eine Verpflichtungserklärung abgibst brauchst Du den Nachweis der 45,00Euro/Tag nicht. Diese muß Deine Freundin im Original beim Konsulat vorlegen. Ich würde Dir raten 21 Tage zu beantragen, 14 Tage ist doch viel zu kurz. Da gibts keine Probleme!


    PS: Ich merke schon wie sich meine aktivität hier steigert. Das Virus der Ukraine bricht langsam richtig durch. Und die Sehnsucht heizt das noch richtig an. !wsmile!


    Und das wird i.d.R. immer schlimmer! :thumbup:

  • Ok, vielen Dank. Das hilft mir schonmal weiter.


    Danke auch für deinen Hinweis. Eigentlich reicht mir das derzeitige Fieber schon. Aber ok, dann bin ich schonmal vorgewarnt.

  • hr wurde empfohlen, über Litauen nach D zu reisen. In Litauen muss sie dann eine Nacht bleiben und kann am nächsten Tag nach D fliegen.
    Kennt dieses Procedere jemand?


    Wir sind nach St. Petersburg von Hannover über Tallin mit Estonia Airlines geflogen. Im Flugzeug habe ich gesehen das auch Flüge zwischen Tallin und Kiew angeboten werden. Ca. 90,00 € pro Flug.
    Möglicherweise ist ja auch ein Visum von Estland Möglich (auch EU) um dann von Tallin weiter nach Deutschland zu fliegen.

  • Ich denke, das es das ist, was sie meint. Ich denke aber, dass wir in unserem Fall (Sie sehr guten Job und zwei Kinder) ohne Bedenken ein normales Touristenvisa beantragen können. Die wahrscheinlichkeit der Genehmigung ist doch recht hoch.
    Muss ich eigentlich erstmal hier in D in die Behörde und dann mit den ganzen Unterlagen nach Kiev ins Konsulat oder macht man das anderst?

  • Ok, vielen Dank für den Hinweis. Also das mit Litauen ist erstmal erledigt. Vielleicht rede ich mit dem, der das vorgeschlagen hat in Kiev nochmal.
    Wie fange ich den am besten an?
    Erstmal zur hiesigen Ausländerbehörde in meinem Landkreis und dort alles abklären? Oder gleich nach Berlin ins Auswärtige Amt? Oder Konsulat in Kiew kontaktieren?


    Danke schonmal.


    Thommie

  • Wenn sie nicht über entsprechende Mittel verfügt, gibst du am Besten bei der Ausländerbehörde vor Ort eine Verpflichtungserklärung ab.
    Dazu brauchst du einen Einkommensnachweis von dir und Angaben von deiner Freundin (Passnummer und Adresse).
    Dann zahlst du 25 Euro und erhälst diese Verpflichtungserklärung (ist 6 Monate gültig). Die gibst du dann deiner Freundin und sie nimmt diese mit zur Botschaft.
    Dann macht deine Freundin einen Termin in der deutschen Botschaft und nimmt alle geforderten Unterlagen mit + hier im Forum empfohlene.
    Lies dich mal im Bereich Visa in die Thematik ein. (fange am Besten hinten im Thema an, weil da meist die aktuellsten Info's stehen)

  • ...solltest Du selbständig sein, dann Einkommenssteuerbescheid 2011. Sollte dieser noch nicht vorliegen, dann ab zum Steuerberater Deines Vertrauens, der Dir kurz in einem Zweizeiler Dein aktuelles Durchschnittsnettoeinkommen bestätigt. Hat bei mir völlig genügt!


    Gruß

    За Украинy!

  • Eine Frage hat sich bei mir noch aufgetan.
    Wie ist es eigentlich, wenn ich meine Mutter als Einladende dafür einsetze? Ist das besser für die Rückkehrwilligkeit oder ist das wurscht?


    Danke


    Thommie

  • Für die Glaubwürdigkeit der Rückkehrbereitschaft spielt der Einladende keine Rolle! Nur wenn Dein Einkommen für eine VE nicht ausreichend ist macht es Sinn jemanden mit mehr Einkommen einladen zu lassen.


    Gruß


    Martini

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