Doppelte Staatsbürgerschaft

  • Der Herr Ratzinger ist sehr wohl noch deutscher Staatsbürger, hierzu gibt es sogar eine offizielle Erklärung:


    http://www.regierung.oberpfalz…tsan/staatsan_deutsch.pdf


    Und in der Ukraine haben (wie hier ja auch schon gesagt wurde) vor allem viele der wohlhabenden Bürger (Politiker, Unternehmer etc.) eine zweite Staatsangehörigkeit. Die Frage im Einzelfall ist halt immer, inwieweit dieser zweite Pass der Person wirklich einen Nutzen bringt.

  • Der Herr Ratzinger ist sehr wohl noch deutscher Staatsbürger, hierzu gibt es sogar eine offizielle Erklärung:

    Ist schon etwas älter oder ? Denn schon seit Mitte 2012 dürfen Auslandsdeutsche nicht mehr an Bundestagswahlen teilnehmen ! Also schon die erste Falschaussage in dem Teil !


    Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, können an Bundestagswahlen derzeit nicht teilnehmen, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 4. Juli 2012 (2 BvC 1/11, 2 BvC 2/11) die bisherige Regelung zum Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher in § 12 Absatz 2 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes (BWG) für mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig erklärt hat.INFOQUELLE : BUNDESWAHLEITER


    Das mit der Staatsbürgerschaft die im als Kardinal verliehen worden ist, ist schon klar . Da hat er ja noch die Wahl der Loyalität . Ein Staatsbürger muss loyal sein . Und als Staatsoberhaupt eines anderen Staates hat er loyal zum Vatikan zu sein . Und damit kann er kein Deutscher mehr sein . ( Zwei Herren kann man nun mal nicht dienen ) So sehen das auch die absolute Mehrheit der Leute die sich mit Staatsbürgerschaftsrecht beschäftigen . Hier mal ne nette Diskussionsgrundlage .


    http://www.migrationsrecht.net…kan-bayern-beibehalt.html


    Das noch niemand tätig geworden ist, zweigt mir mal wieder das wir einen Bananenrepublik sind . Das der Pabst Deutscher ist, da ist man nun stolz drauf. Das lässt man die Deutsche Bürgerschaft mal einfach so in der Luft hängen, solange keiner klagt . ( Wie gesagt für die meisten Juristen die damit zu tun haben, ist er kein Deutscher mehr )


    Stell dir mal vor der beliebte Belarussische Diktator Alexander Lukaschenko ( Ukrainischer Name !! ) hätte noch ne Deutsche Staatsbürgerschaft im Nachttisch liegen . Ich gehe jede Wette ein, das man die schon lange mit der Begründung der Loyalität , OFFIZIELL aberkannt hätte . So läuft es halt im Deutschen Bananenstaat !


    Besonders schlimm in der Achse des Bösen . Bayern / Sachsen / BW (mit Einschränkungen nach der grünen Wahl )

  • Ich gehe einmal davon aus, dass Du nicht bei der Deutschen Botschaft in Kiew auf der Liste der Deutschen geführt wirst und Du auch kein Deutscher im Sinne des Artikels 118 GG der BRD bist, dann könntest Du natürlich Recht haben. Ansonsten einfach mal alles genau überprüfen, Du könntest Dich irren und dieses wäre sehr peinlich.
    Aus diesem Anlass müsste jungen dynamischen Menschen, die alles wissen, aber nichts können, auch mal aufgezeigt werden, es gibt Gesetze und höchstrichterliche Urteile, genau in diesem Zusammenhang!
    Danke Oldtrotter

  • Natürlich verhalten sich Staaten opportunistisch wenn es um Fragen der Staatsangehörigkeit geht, das hat aber nichts mit "Bananenrepublik" zu tun, so verhalten sich mehr oder weniger alle Länder,


    Ein guter Fußballspieler wird fast überall sehr rasch eingebürgert, Herkunftsland und Hautfarbe sind meistens egal.


    Ein weltbekannter Schauspieler (z.B. Depardieu) bekommt den (russischen) Pass regelrecht aufgedrängt bzw. hinterhergeworfen.


    Die weltbekannte Sängerin Anna Netrebko will Österreicherin werden ... natürlich erhält sie sofort den österreichischen Pass und sie darf ihren russischen Pass auch noch behalten.


    Und der Papst (nicht Pabst) behält natürlich seinen deutschen Pass, warum auch nicht.


    Wie heisst es doch so schön: Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe...

  • Und der Papst (nicht Pabst) * behält natürlich seinen deutschen ( Pass,) Staatsangehörigkeit ( Pass ist ohne Belang ) warum auch nicht.

    Weil Recht, recht bleiben muss . Leider werden wir Herrn Razinger wohl nicht dazu bekommen , einen Staatsangehörigkeiten Ausweis zu beantragen . Dann müsste man endlich mal ran, an die Geschichte . Er hätte ja noch Glück, denn die Bayrische Staatsangehörigkeit kann man ihm nicht nehmen . http://de.wikipedia.org/wiki/B…_Staatsangeh%C3%B6rigkeit



    * Rechtschreiblehrer brauch ich nicht

  • UA erlaubt keine doppelte Staatsbürgerschaft. Natürlich kann jemand es vielleicht hinbekommen, dass er die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt ohne das er die ukrainische Staatsbürgerschaft aufgegeben hat, aber wenn UA davon erfährt, hat er vermutlich ein Strafverfahren am Halse.


    Was ist mit dem hier:
    http://uk.wikipedia.org/wiki/Коломойський_Ігор_Валерійович
    ?


    Hat auch zwei Staatsbürgerschaften!

    Nothing In This World Worth Having Comes Easy!

  • 1Prinz, diese Kombination ist bei der Glaubensgemeinschaft bzw. Herkunft fast die Regel, verbindet sie doch gemeinsame Interessen (Geld + Einfluss) in
    seltsamer Eintracht Welten umspannend miteinander, ein Phänomen seit Beginn des frühen Mittelalters!
    Danke Oldtrotter

  • Ukrainer beispielsweise wurden in Hamburg zu 65 Prozent und in Bayern zu 53 Prozent unter Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsbürgerschaft eingebürgert. Obwohl dasselbe Staatsangehörigkeitsgesetz auch in Baden-Württemberg, Bremen, Hessen und Niedersachsen gilt, betrug die Doppelpassquote der Ukrainer in diesen Bundesländern etwa 5 Prozent.


    Aus Migazin, Beitrag Das Kreuz nahe am Doppelpass.

  • Ich denke im christlichen Bayern haben sich die goldenen Zeiten für Ukrainer (sind ja auch Christen) geändert. Auch Bayern muss die Rechtsprechung berücksichtigen. Die bayerische Einbürgerungsbehörde München verlangt von Ukrainern, wenn ein Elternteil in Russland geboren ist, neben der Ausbürgerung bei ukrainischen Behörden auch eine Bestätigung russischer Behörden, aus der hervorgeht, dass der Ukrainer die russische Staatsangehörigkeit nicht besitzt bzw. kein Staatsbürger der Russischen Föderation ist.
    Einbürgerung- Negativbescheinigung Russische Föderation


    Migranten aus folgenden Nicht-EU-Ländern werden - sofern andere Voraussetzungen erfüllt - auch ohne Ausbürgerungsverfahren deutsche Staatsbürger (soweit feststellbar im Internet):
    Argentinien, Afghanistan, Algerien, Angola, China, Eritrea, Irak, Iran, Kuba, Marokko, Nigeria, Syrien, Libanon, Bolivien, Brasilien, Thailand, Tunesien, Dominikanische Republik, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Uruguay, Israel, vereinigte Staaten von Amerika.
    Bei anerkannte Asylberechtigten gilt dies auch.

    Einmal editiert, zuletzt von ockna ()

  • Liebe Freunde,


    kann man aus Sicht der Russischen Föderation als Erwachsener 2 Staatsbürgerschaften besitzen?
    Zum Beispiel die Ukrainische und die Russische?
    Natürlich liegen zwingende Gründe vor.
    Vielleicht hat jemand von Euch Erfahrungen damit?


    Gruß Michael

  • Zum Beispiel die Ukrainische und die Russische?


    Ich weiß nicht, was legal ist. Auf der Krim haben viele zwei Staatsbürgerschaften, meine Frau auch.
    Aus der Sicht von UA hat sie vermutlich nur eine Staatsbürgerschaft, da die auf der Krim ausgestellten russischen Pässe ja nicht anerkannt werden.
    Man muss dann bei der Ein- und Ausreise sehr behutsam sein, wem man welchen Pass zeigt, also z.B. in UA immer den ukrainischen Pass.


    Gruß
    Siggi

  • kann man aus Sicht der Russischen Föderation als Erwachsener 2 Staatsbürgerschaften besitzen?


    Moin Michael,


    Freunde von mir haben russische und deutsche Pässe.Das führt zwar bei Grenzübertritten manchmal zu Irritationen scheint ja aber legal zu sein da es nie wirkliche Probleme gab.


    Schönen Sonntag wünscht


    Martini

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