Aufenthaltsgenehmigung nach illegalem Aufenthalt

  • Was würden nach heutiger Sicht der Dinge die Folgen sein, wenn man mit der Zukünftigen bei der ABH auftauchte wegen einer Aufenthaltserlaubnis nach bereits 1 -1/2 Jahren illegalem Aufenthalt in DE ?? Auch noch verdächtigem Altersunterschied!


    Gruß


    R.W.

  • Hallo Richard-Willi,


    die von dir aufgeworfene Frage gehört hier zwar nicht direkt hin, allerdings kann ich mir vorstellen, dass nach illegalem Aufenthalt ganz erhebliche Probleme auftauchen werden. Visummissbrauch führt meines Erachtens zur Aufforderung, dass man das Land (Schengen-Raum) schnellstens verlassen muss plus Eintrag in das sogenannte SIS-System. Dadurch wird man nur mit großen Komplikationen wieder in den Schengen-Raum einreisen können. Vielleicht kommt noch eine Strafanzeige für den "Unterschlupf gewährenden Partner" hinzu? Ich denke, dass man in einem solchen Fall schnellstens zu einem im Ausländerrecht erfahrenen Anwalt gehen sollte.


    Gruß nobody


    Ich verweise auf das Aufenthaltsgesetz, bin aber kein Jurist und kann nicht einschätzen wie und wann das Anwendung finden könnte:
    § 95 Strafvorschriften
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ...


    2.ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Absatz 1 Satz 1 sich im Bundesgebiet aufhält, wenn
    a) er vollziehbar ausreisepflichtig ist, ...

    Einmal editiert, zuletzt von nobody ()

  • Hallo nobody,
    ich dachte ich wäre beim Thema Aufenthaltserlaubnis und Verdacht einer Scheinehe an der richtigen Stelle -wenn es nicht so ist bitte ich um generelle Entschuldigung.
    Die ganze Sache ist Schnee von gestern ( 2002 ) doch geht es mir heut noch im Kopf herum , daß die Geschichte völlig anders gelaufen ist. Ich habe nie nach den Gründen irgendwo nachgefragt und hatte gehofft etwas zu erfahren, nachdem ich rein zufällig auf dieses Forum gestoßen bin. Es ging mir einfach nur darum welche Möglichkeiten die Ämter haben und warum anderen Betroffenen so große Steine in den Weg gelegt werden!
    Deine Antwort ist präzise und es sollte auch so kommen! Sofortige Ausreiseanordnung ,keinen Ermessensspielraum in dieser Sache usw- jedoch , nichts ist unmöglich. Ich danke dir jedenfalls für deine Antwort.


    Gruß R.W.

  • Hallo Richard-Willi,


    jetzt musst du aber mehr Farbe bekennen. Ich bin neugierig. Wenn ich zwischen den Zeilen lesen, so war die Dame (noch nicht verheiratet) hier länger als vorgesehen ... ich formuliere das einmal vorsichtig. Ist ja auch ein Weilchen her, da kann man das Erlebte schon erzählen. Und wenn es diesen Thread zerfleddert, so werden die Mods das halt verschieben !wsmile!
    Gruß nobody

  • Hallo nobody,
    die gleiche Frage oder Aufforderung habe ich von confusion im Thread " nie gesucht und doch gefunden " gelesen. Daraufhin habe ich eine Antwort ( Nr.oder Seite 10+12) gegeben . Ich habe damit gerechnet, daß nachgefragt wird und wollte auch offen über alle Erlebnisse schreiben. Nach meinem Beitrag in ....Job in der EU finden ... von Wladimir, wo ich ein heikles Thema angesprochen habe(aus gutem Grund!!) wurde ich in einem neuen Thread mit Gemeinheiten und unterstellten Unwahrheiten regelrecht überschüttet! Habe ich etwa die richtigen Hunde getroffen? Laut genug gebellt haben sie ja! Allein die Antwort von Siggi hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Es wäre der Sache dienlicher gewesen wenn man ALLE meine Beiträge gelesen hätte. Ich bin gerne bereit zu berichten, möchte aber vorher die Erlaubnis dazu einholen.Etwa von einem der Mods ? Aber nicht nochmal den Vorwurf zu lesen bekommen ,das Forum sei kein Tagebuch! Das ich dabei einen kleinen Abstecher in die unselige Geschichte unserer beiden Völker machen müßte,soll mir nicht nochmal völlig unberechtigt als braune Suppe untergejubelt werden!! Mit dieser Angelegenheit halte ich es so ,wie ich einmal auf einem Baustellen -Dixi ( Lokus!) gelesen habe-nämlich " stolz wie einst Ad... sitz ich hier, viel braune Masse unter mir"! Das dürfte reichen.
    In guter Absicht und mit freundlichen Grüßen
    R.W.

  • Ich bin gerne bereit zu berichten, möchte aber vorher die Erlaubnis dazu einholen.


    Niemand benötigt hier eine Erlaubnis, um eine Erfahrung zu berichten.


    Zitat von Richard-Willi

    Aber nicht nochmal den Vorwurf zu lesen bekommen ,das Forum sei kein Tagebuch!


    Evt. Einwände anderer Nutzer stellen die Meinung eines Einzelnen und nicht die offizielle Position des Forums dar.


    Ich darf ein Zitat bringen, um die Frage von "nobody" zu beantworten:

    Zitat von Richard-Willi

    Bedenke: Besuchervisum war seit 1 1/2 Jahren abgelaufen!


    nie gesucht und trotzdem gefunden :-)


    Gruß
    Siggi

  • Richard-Willi,
    wir werden uns daran halten, dass man erst die Beweggründe kennen muss, bevor man sie verdrehen kann (frei nach Mark Twain). Hier geht es aber um die Frage, ihr habt was und wie getan, als der illegale Aufenthalt schon so lange bestand. Und was hat euch Erfolg gebracht?
    Gruß nobody

  • Hier geht es aber um die Frage, ihr habt was und wie getan, als der illegale Aufenthalt schon so lange bestand. Und was hat euch Erfolg gebracht?


    Das wird eine historische Betrachtung werden. Richard-Willi ist jetzt schon 9 Jahre verheiratet. Zu der Zeit galt ein vollständig anderes Ausländergesetz. Die damaligen Erfahrungen werden daher vermutlich nur sehr begrenzt auf die heutige Situationen übertragbar sein.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo nobody,
    die Vorgeschichte steht bereits in meinem 1.Beitrag.
    Nach beschriebenem hl.Abend wurde ich von der erwähnten Bekannten angerufen, ob ich ihre "Putzfrau " eine Weile verstecken könnte die Polizei sei schon an der Türe gewesen usw. Na gut ,konnte ich . Es kam wie es kommen mußte und die Schwangerschaft gratis dazu. Wenn die Köpfe rauchen kommt auch manchmal ein brauchbarer Gedanke dabei heraus! Ich habe mir einen guten Fachanwalt besorgt. Er hat vorab die Sache bei der ABH dargelegt und einen Termin außerhalb der Sprechzeit ausgehandelt. Dann war vollzähliges erscheinen angesagt mit Reisepass und einer von mir unterschriebenen ausführlichen Stellungnahme. Ich habe das so gemacht und es wurde gar nicht mehr viel besprochen . Meine Herzdame bekam eine Duldung über 4 Wochen und sie sollte bis zum Ende dieser Frist das Land verlassen! Eine Woche später wurde ich angerufen und gefragt ob die Zukünftige überhaupt reisefähig wäre und ich sagte, daß sie gesundheitliche Probleme habe. Nun mußte ein Attest von ihrer Frauenärztin eingeholt werden. Dann sofort Vorstellung im nächsten Gebäude beim Gesundheitsamt. Ergebnis: Blutdruck viel zu niedrig und überhaupt- Reise in den Süden der UA- nein das geht gar nicht!! Dann musste ich noch eine Vaterschaftsanerkennung für das Ungeborene und den Einkommensnachweis beibringen und die übliche Verpflichtungserklärung unterschreiben. Nach 20 Minuten bei der ABH klebte die Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr im Reisepass und wir durften gehen. Weiter ging es auf dem üblichen Weg mit Aufenthaltserlaubnis für weitere 3 Jahre, dann die unbefristete Niederlassungserlaubnis.
    Einen Tippfehler an anderer Stelle muß ich noch berichtigen: unser Junge ist nicht 8 sondern 9 Jahre alt ( 3. Schuljahr ) und wurde bereits 1 Woche vor unserer Hochzeit geboren! Der unübertrefflichen Schnelligkeit von UA-Post und Behörden sei es gedankt!
    Die ehemalige Bekannte und Urheberin der Missetat wurde erheblich bestraft!
    Meine Frau bekam nach über einem Jahr ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft mit folgendem Wortlaut:
    In dem Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Vergehen gegen das Ausländergesetz
    X /wird nach § 153 Abs.1 Satz 1 der Strafprozessordnung mit Zustimmung des Gerichts von der Verfolgung abgesehen.
    Nachdem bisherigen Ergebnis derErmittlungen wäre die Schuld des Täters als gering anzusehen.
    Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht nicht.


    Die betroffene Familie dankt! Sollte noch etwas unklar sein- lass es mich wissen, ich werde antworten.


    Viele Grüße


    R.W.

  • Hallo Richard-Willi, ihr habt genau ab dem gewissen Zeitpunkt vor 10 Jahren alles richtig gemacht. Fachanwalt hinzugezogen, selbst bei der ABH gemeldet etc. Klar, das mit dem illegalen Aufenthalt zuvor, das war die dümmste Idee. Dennoch konntet ihr es zu einem super Ende bringen.


    Heute, wie heißt es bei Captain Kirk "Sternzeit 2012", da wäre der Ablauf etwas rauher und vielleicht mit weniger glimpflichem Ausgang. Und ob ein Anwalt da noch eine Duldung für die Frau erwirken könnte? Ich zweifele daran. Ausreise, dann wegen des Babys wieder Einreise, aber das Bußgeld für die Frau - und wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt für die beteiligten Deutschen - wird wohl kommen. Und nicht zu knapp.


    Aber ich bin darin nun wirklich kein Schriftgelehrter. Trotzdem Dank.
    Gruß nobody

  • Ausreise, dann wegen des Babys wieder Einreise,


    Sie war nicht transportfähig. Da kann man sie nicht zur Ausreise zwingen. Ich möchte aber nicht wissen, wie es ohne deutsches Kind (damals wie heute) ablaufen würde.


    Gruß
    Siggi

  • Nobody, Du hast da ziemlich viel Recht mit Deiner Vermutung, aber es gibt Gott sei es gedankt, auch noch Beamte in einigen wenigen Bundesländern, die mit Hilfe einer vernünftigen Justiz zu Lösungen kommen, die dem Allgemeinwohl dienlich sind. Es ist schon wichtig zu erkennen, dass die illegale Beschäftigung in erster Linie von dem Arbeitgeber ausgeht und nicht von der Person, die in diese Falle oft durch Unwissenheit und falsche Beratung gerät. Man kann da nicht immer drauf bauen, aber der Weg ist eindeutig legal, auch wenn es auf dem ersten Blick nicht so erscheinen will. Besonders unsere Hardliner haben da ihre Schwierigkeiten, aber es gibt auch welche die das Positive für alle Beteiligten fördern. Nicht umsonst gibt es Gesetze und Rechtsauslegungen, die auf den Einzelnen bezogen sind und kein Fall gleicht dem anderen, jeder ist neu und unvoreingenommen zu betrachten. Ich wünsche Jedem eine spezielle Betrachtung seiner Situation und eine gerechte Würdigung seines Handelns, so wie es unser Grundgesetz vorsieht. Danke Oldtrotter

  • Hallo nobody,
    die Vorgeschichte steht bereits in meinem 1.Beitrag.
    Nach beschriebenem hl.Abend wurde ich von der erwähnten Bekannten angerufen, ob ich ihre "Putzfrau " eine Weile verstecken könnte die Polizei sei schon an der Türe gewesen usw. Na gut ,konnte ich . Es kam wie es kommen mußte und die Schwangerschaft gratis dazu.

    Zitat Richard-Willi: "Was mich sofort erschrocken hat, ist die offen bekundete Einstellung zu Recht und Gesetz!"


    Und DU willst mir was von Recht und Gesetz erzählen?
    Lächerlich! Solange es um deine eigenen Gelüste geht kannst du das Recht biegen und beugen wie du möchtest, sofern aber ein anderer das tut ist es natürlich schwer kriminell...

  • Complicated, ich werde jetzt einfach mal versuchen Dir zu erklären, was da passiert ist. Hier haben die zuständigen Behörden im Bundesland Hessen, also in der Bundesrepublik Deutschland eine an sich illegale Handlung im Einzelfall, nämlich zugunsten der Betroffenen beschieden und aufgrund des §153Abs1Satz1 StPO wurde das anhängige Verfahren (Verstösse gegen das Ausländergesetz=Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) von der zuständigen Staatsanwaltschaft einvernehmlich mit dem Gericht eingestellt. Eine Lösung, die nach Würdigung der Umstände, durchaus vertretbar ist und hier wohl auch den besonderen Umständen angepasst wurde. Das ist vollkommen legal und überhaupt nicht zu kritisieren!


    Ich wollte eigentlich nichts dazu schreiben, weil ich mich auch total über Dich ärgere was meine Person betrifft, aber trotzdem halte ich es im Interesse unseres Forums für angebracht einfach mal auf den Boden der Tatsachen zurückzukommen. Man kann locker vom Hocker miteinander umgehen, aber einige haben sich da hier nicht von ihrer besten Seite gezeigt. Es liegt an Dir, sich mit diesen Personen auseinander zu setzen oder mal neu anzufangen. Nur mein Post bezieht sich in diesem Fall und auch in den anderen auf Tatsachen und dieses muss man notfalls auch schweigend zur
    Kenntnis nehmen. Lieber wäre es mir aber, wenn Du verstehen würdest, was man Dir schreibt.
    Danke Oldtrotter

  • Dennoch bleibt es eine Straftat! Ob das nun wegen Geringfügigkeit eingstellt wird oder nicht.
    Sie als Illegale und Schwarzarbeiterin - er bezüglich der Beihilfe bzw. Unterstützung. Du hast doch neulich noch zum Thema Anstiftung durch Unterlassung philosophiert....
    Alles in allem sollte er sich Kommentare wie den oben zitierten besser sparen, solange seine Weste schmutziger ist als meine.
    Wer im Glashaus sitzt...

  • Das ist richtig, ich philosophiere gerne über die Straftatbestände und den Umgang damit bereits während der Ermittlungen und es ist nicht immer leicht, einen Anfangsverdacht lediglich als einen solchen im Raum stehen zu lassen. Wir müssen aber lernen, uns der gegebenen Rechtsprechung unterzuordnen auch wenn man dabei ein unbehagliches Gefühl im Magen behält und einem immer wieder der Kamm schwillt. Ja, da hast Du Recht, solches mit dem blauen Auge davon kommen, kann nicht nur zur Nachahmung verführen sondern leider auch zur Wiederholung. Vor diesen Dingen sind nicht immer alle gefeit, es gibt ja nicht umsonst sogenannte "Nestbeschmutzer" in allen nur denkbaren öffentlichen Berufen und auch im Privaten.
    Danke Oldtrotter

  • Dennoch bleibt es eine Straftat!


    Hallo complicated,
    mache es dir mit deinem Urteil bitte nicht so einfach. Ich erlebte in den vergangenen Jahren selbst wiederholt, dass Behörden (bzw. deren Mitarbeiter) immer mehr nach Schema F vorgehen. Wenn ich mich nach diesen Auskünften richte, so ist die Mausefalle schon einmal vorgespannt und schnappt dann auch ggf. zu.


    Beispiel: Arbeitsagentur zahlte an mich, ich meldete mich bei der Sachbearbeiterin und gab an, dass der Leistungsbezug Unrecht wäre, sie überzeugte mich andersherum, nach einem Jahr fiel es auf, Bußgeldverfahren, ich ließ es zum Prozeß kommen, Bußgeld wurde um 85% vom Richter reduziert, konnte nicht auf Null gesetzt werden, weil dafür Zeugenvernehmung nötig gewesen wäre.
    Richter: "... und wer weiss, was diese dann hier interpretierend zu Protokoll geben ... ich habe die Aktenvermerke gelesen, ihre Aussage ist richtig ... ich weiss, dass ihnen trotzdem ein großer Schaden entstanden ist ... Anwaltskosten, Gerichtskosten und das nun vorgeschlagene Bußgeld ... dennoch sollten sie zusammen mit ihrem Anwalt die Annahme meines Vorschlages beraten."


    Bin ich damit jetzt ein Übeltäter ? Als es der Arbeitagentur selbst auffiel, da habe ich sofort zurückgezahlt mit dem Hinweis auf meine Meldung ein Jahr zuvor. Mir wurde zugesichert, dass (weil genau dies ja in deren Akten vermerkt war) kein Bußgeldverfahren weiter betrieben werde; es kam aber doch. Diese Sache wurde vom Richter so kommentiert: "Es ist abenteuerlich, was Mitarbeiter in Überschätzung ihrer Kompetenzen so alles von sich geben." (Wohlgemerkt es ging gar nicht um Leistungsmissbrauch meinerseits, das wäre eine Starftat ... das hatte die Arbeitsagentur schon sofor selbst begriffen ... aber das Bussgeldverfahren wollten die auf Teufel komm raus durchziehen. Und ich war der Gelackmeierte.)


    Gruß nobody

  • So langsam fangen wir an, wieder alles kaputt zu schreiben und neue Irritationen aufkommen zu lassen. Keine gute Idee! Danke Oldtrotter

  • Zum Versuch einer Revision eines hochdotierten ( 20 K/$, täglich!) Rechtsgelehrten!


    Über die wirtschaftliche Situation anno 99/ 2001 in der Ukraine, wissen sicher geeignete Mitglieder des Forums reichlich Bescheid! Monate lang auf den erarbeiteten Lohn warten war ja sicher kein Einzelfall. Eine nicht weit von hier wohnhafte ukr.Person sah ihre große Stunde gekommen und betätigte sich, natürlich gegen "Erfolgsprämie", als Vermittlerin für Haushaltshilfen und Bauhelfer. Bürger/innen der UA wurden, in völliger Unkenntnis deutscher Gesetze, unter abenteuerlichen Versprechungen und ebenso knüppeldicken Lügen nach DE vermittelt!
    Um das ärmliche Leben ihres Kindes erträglicher zu gestalten, hat sich auch die an anderer Stelle als "kriminell" bezeichnete junge Frau einwickeln lassen und ist völlig legal mit Schengen Visum über PL und mit Stempel Görlitz-Straße nach DE eingereist! Wie das weiter ging habe ich beschrieben. Ich selbst habe mich nicht als Einlader oder Arbeitgeber betätigt und war auch nicht Mitwisser bis zum ,Zeitpunkt wo sie bei mir "abgekippt" wurde! Die junge Frau war auch nicht auf Männersuche und mir selbst war aus bekannten Gründen auch nicht nach neuen Betätigungen zumute! Wie und was daraus geworden ist, habe ich beschrieben und es war ihre eigene Entscheidung! Meinerseits hatte ich auch nicht mein Geburtsdatum vergessen und zwischen heimlicher Bewunderung und "den Hof machen" gibt es einen Unterschied. Ihre Meinung, daß 4 Jahre Suffehe mit dem gleichaltrigen Ex ( auch jung, "sehr reich", schön und geiler Typ :rofl: ) würden ihr vollkommen ausreichen, konnte ich aber verstehen! Usw.......
    Wenn sie irgendwann das Bedürfnis verspürt arbeiten zu müssen, dann möchte sie in die Altenpflege gehen. Danach braucht sie dann nicht lange zu suchen und betätigt sich an "ihrem eigenen Alten"! Die Vorauszahlung ( je zur ideellen Hälfte ) ist bereits vor etlichen Jahren erfolgt!
    Natürlich habe ich mich nicht gesetzestreu verhalten-- ich hätte sofort die Kripo anrufen müssen und ab in die Abschiebehaft!
    Schuld ist meine Erziehung und daher neige ich (bisher) nicht zu perfidem Denunziantentum! Darin mögen sich andere Ehrenmänner betätigen!
    Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft erfolgte aufgrund wahrheitsgetreuer mündlicher und schriflicher Einlassungen und des Geständnisses der "Arbeitgeberin".
    Deren "Zugewinn" in Höhe von 120 Tagessätzen besagt ja wohl genug und wer als SCHULDIG befunden wurde.
    Auch hat das Landgericht im Neuzugang von 3 hoffnungsvollen jungen Staatsbürgern keine Schuld erkennen können. ( auch jung und schön! :rofl: )
    Für die Bewertung der genannten Untaten war GANZ ALLEIN die Staatsanwaltschaft und das Landgericht zuständig- ob die eine Beratung durch einen, wie war das nochmal--> geilen Typen<... brauchen, kann erfragt werden! Soweit zu dem was die besagte Frau hat......
    Weitere Rechtsgelehrte dürfen sich befragen wie der Unterschied zwischen Verstoß und krimineller Handlung zu bewerten ist!


    Wichtiger ist aber, was sie nicht gemacht hat!
    Sie ist NICHT nach erfolgreicher Beteiligung an Mord, Totschlag,Raub, Brandschatzung und Massenvergewaltigung illegal nach DE geflüchtet um hier Sozial-und Gesundheitssystem zu plündern! Das hat sie, ehrlich und höflich wie sie ist, anderen Nationalitäten überlassen! Ukrainische Bürger/innen sind in DE dafür nicht bekannt!
    Von wegen Glashaus, darin sitzen ganz andere Figuren!


    Wer hier geglaubt hat, er könne wie in einem anderen Thread erfolgt,aus der Anonymität des Internet heraus mit solchen Ungeheuerlichkeiten aufwarten, der wird den Fehler seines Lebens noch bitter bereuen! Soweit es sich um Exkursionen und angekündigte Machenschaften in Richtung Ukraine handelt--sogar mit Garantie!
    Wer glaubt, weil ihm einige Tassen im Schrank fehlen, er müsse mit Dreck nach einer geachteten Frau werfen, obwohl sich diese überhaupt nicht im Forum beteiligt, wird zu gegebener Zeit merken wie das zu bewerten ist


    R.W.!

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