"Laut einer email der deutschen Botschaft in Kiev vom 18.12.07 werden gemäß eines Erlasses des ukrainischen Justizministerioms vom 22.11.07 in der Ukraine keine Familienstandsbescheinigungen mehr ausgestellt.
Im Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses sind von ukrainischen Staatsbürgern als Nachweis ihres Familienstands nunmher folgende Unterlagen vorzulegen:
Antragsteller mit gemeldetem Wohnsitz in der Ukraine:
- vollständige beglaubigte Ablichtung des Inlandspasses nebst Übersetztung
- eine eidesstattliche Versicherung über den Familienstand und ggf. Anzahl der Vorehen, abgegeben vor einem ukrainischen Notar oder dem deutschen Standesbeamten.
Antragsteller mit gemeldetem Wohnsitz in Dresden:
- Familienstandsbescheinigung der konsularischen Vertretung für ukrainische Staatsangehörige, die ständig in Deutschland wohnen ("sie haben in ihrem Reisepass den Stempel im Ukrainischen "ständiger Wohnsitz"")"
quelle: OLG Hamm