Familienstandsbescheinigungen

  • "Laut einer email der deutschen Botschaft in Kiev vom 18.12.07 werden gemäß eines Erlasses des ukrainischen Justizministerioms vom 22.11.07 in der Ukraine keine Familienstandsbescheinigungen mehr ausgestellt.
    Im Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses sind von ukrainischen Staatsbürgern als Nachweis ihres Familienstands nunmher folgende Unterlagen vorzulegen:


    Antragsteller mit gemeldetem Wohnsitz in der Ukraine:
    - vollständige beglaubigte Ablichtung des Inlandspasses nebst Übersetztung
    - eine eidesstattliche Versicherung über den Familienstand und ggf. Anzahl der Vorehen, abgegeben vor einem ukrainischen Notar oder dem deutschen Standesbeamten.


    Antragsteller mit gemeldetem Wohnsitz in Dresden:
    - Familienstandsbescheinigung der konsularischen Vertretung für ukrainische Staatsangehörige, die ständig in Deutschland wohnen ("sie haben in ihrem Reisepass den Stempel im Ukrainischen "ständiger Wohnsitz"")"


    quelle: OLG Hamm

  • "Laut einer email der deutschen Botschaft in Kiev vom 18.12.07 werden gemäß eines Erlasses des ukrainischen Justizministerioms vom 22.11.07 in der Ukraine keine Familienstandsbescheinigungen mehr ausgestellt.
    Im Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses sind von ukrainischen Staatsbürgern als Nachweis ihres Familienstands nunmher folgende Unterlagen vorzulegen:


    Antragsteller mit gemeldetem Wohnsitz in der Ukraine:
    - vollständige beglaubigte Ablichtung des Inlandspasses nebst Übersetztung
    - eine eidesstattliche Versicherung über den Familienstand und ggf. Anzahl der Vorehen, abgegeben vor einem ukrainischen Notar oder dem deutschen Standesbeamten.


    Hallo an Alle,
    ich war heute morgen bei meiner zuständigen Ansprechpartnerin des Standesamtes in München und sie bestätigte mir ebenfalls die oben zitierte Aussage. Was sie mir nicht sagen konnte ist, ob man dieses Schreiben vom ukrainischen Notar noch in irgendeiner Form von einer nächsthöheren Instanz in der Ukraine beglaubigen lassen muss bevor man es von der Deutschen Botschaft in Kiew legalisiert bekommt. Denn die Deutsche Botschaft wird ja wohl nicht jeden Notar kennen.
    Oder nimmt man das "Notarschreiben" und geht damit direkt zum legalisieren zur Botschaft??


    Hat jemand Erfahrungen damit??


    Danke + viele Grüße von
    Uwe

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