Auto verschenken

  • Hallo liebe Leute.


    habe eine einfach Frage:



    Ich war vor einer Woche in der Ukraine und da erzählte mir einer , dass man auch Autos verschenken kann... ohne groß zu verzollen..


    Frage wäre jetzt ob es sowas gibt oder was man da für Punkte beachten muss..


    Es geht darum einer armen Familie zu helfen.....


    Gruß Andreas

  • Hallo Andreas,
    Das wäre schön. Und es gäbe überall Händler, die das nutzen würden gegen eine kleine Gebühr, gezahlt an die angeblich Beschenkten. Solltest du dieeeee Zoll-Lücke entdeckt haben, so teile sie hier bitte mit.
    Gruß nobody

  • Und was erzählst du bei deiner Ausreise, wo dein Auto geblieben ist ?


    Lass mal, das sind Wunschträume deiner ukrainischen Bekannten...


    Es existiert KEIN ukrainisches Gesetz, welches diese Möglichkeit der Schenkung ohne hohe Zollabgaben einräumt.

  • Man kann es ohne Zollabgaben schenken, aber
    - Es muss ein Körperbehinderter sein
    - Nur er oder die Betreuer dürfen das Auto fahren
    - Stirbt die Person, fällt das KFZ nicht in die Erbmasse.
    Das ist ziemlich exotisch, aber theoretisch möglich. Da die Großmutter meiner Frau schwerstbehindert ist, haben wir diese Möglichkeit einmal in Betracht gezogen, aber dann verworfen. Es war uns zu kompliziert.


    Dann kenne ich noch den Fall von einem Residenten (aus 2011), der sein Auto in UA "verschrottet" hat. Den Verschrottungsbeleg hat er käuflich erworben (ca. $100). Damit gab es an der Grenze kein Problem. Aber das KFZ hatte damit auch keine Zulassung mehr. Man kann es nur noch als Ersatzteillager verwenden bzw. in Teilen veräußern.


    Gruß
    Siggi

  • Und was erzählst du bei deiner Ausreise, wo dein Auto geblieben ist ?


    Kannst Du bei der Einreise bereits "klären". Dem Zollbeamten einfach 100,-Euro in die FZG. Papiere legen und er/sie wird das Fahrzeug nicht registieren. Somit bist du ohne PKW eingereist. Eine Zulassung in der UA ist dann jedoch nicht möglich. Das FZG. dient dann nur als Ersatzteilspender.


    Dann gibts wohl noch die Möglichkeit der zollfreien Einfuhr, wenn das FZG. durch bzw. für einen Kirchlichen eingeführt wird. Wie das dann von statten geht, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis und ist von der Anzahl natürlich auch sehr beschränkt.


    Gruß
    Chrissi...

  • Hallo Andreas,
    im Moment wird hier in einem anderen Thread über Boiler diskutiert, die überall in Zaporozhye benötigt werden. Siehe: Frau in der Ukraine getroffen, brauche nun Hilfe, Meinungen
    Scheint aber ein örtlich begrenztes Phänomen zu sein.
    Deine Auto-Geschichte hat hoffentlich nicht einen ähnlichen Hintergrund - einmal davon abgesehen, dass es sich mit "Auto zollfrei" um eine Ente handelt.
    Gruß nobody

  • Nein meine Geschichte hat rein gar nix mit" Frauen aus der Ukraine oder Boiler ..." zu tun.. :D


    Eine Ente hab ich noch nie gehabt... sollte eher nen 5er sein.. ;)

  • Nein meine Geschichte hat rein gar nix mit" Frauen aus der Ukraine oder Boiler ..." zu tun.. :D


    Eine Ente hab ich noch nie gehabt... sollte eher nen 5er sein.. ;)



    Also ich würde die ganze Sache eher davon abhängig machen, welche "Möglichkeiten" die Empfänger des Geschenkes haben und ob es sich überhaupt lohnt. Mit den richtigen Beziehungen kann man auch "geklaute", "verschrottete" oder "nie eingeführte" Autos neu zu lassen. Das mit dem "geklaut" ist im übertragenen Sinne gemeint 8)

  • Mit den richtigen Beziehungen kann man auch "geklaute", "verschrottete" oder "nie eingeführte" Autos neu zu lassen.


    Seit 2005 sind die schwarzen Zulassung extrem schwierig geworden. In der Praxis habe ich viele getroffen, die groß geredet haben, aber niemand war in der Lage mir für 10000 Euro eine Zulassung zu besorgen. So haben wir weiß gekauft und die offiziellen Einfuhreingaben (in Höhe von ca. 15000 Euro) gezahlt.


    Gruß
    Siggi

  • Nach meinen Informationen dürfen Fahrzeuge aber jetzt bis zu einem Jahr im Land bleiben-damit entfällt dann der lästige Boarderun alle zwei Monate!


    Gruß


    Martini

  • Das steht auch in den Zollbestimmungen der Ukraine, ist mittlerweile der Miliz auch bekannt gemacht worden. Bezieht sich aber nur auf das Kraftfahrzeug und ist vollkommen unabhängig von den Visa Bestimmungen, die den Fahrer betreffen. Ein ukrainischer darf das Kfz. aber nicht benutzen, dass ist ein Steuervergehen im Sinne der ukrainischen Steuergesetze.
    Also mal kurz für ein Jahr ein Auto in der Ukraine für die Verwandtschaft zur Verfügung stellen mit ausländischen Kennzeichen ist nicht. Versicherungsschutz durch deutsche Versicherungen entfällt, die grüne Versicherungsbescheinigung ungültig usw.
    Danke Oldtrotter

  • Versicherungsschutz durch deutsche Versicherungen entfällt, die grüne Versicherungsbescheinigung ungültig usw.

    Ich unterstelle mal das TÜV und ASU gültig sind, die aktuellen Kfz Steuern, sowie die Versicherungsprämie bezahlt sind und auch eine aktuell gültige grüne Versicherungskarte vom Versicherer ausgegeben worden ist. Warum sollte dann der Versicherungsschutz entfallen ? Eine Vertragsgestaltung die vorsieht das ein Kfz nur über eine bestimmte Zeit ausserhalb Deutschlands verbleiben und genutzt werden darf, kenne ich nicht. Wie kommst Du also auf die Behauptung das der Versicherungsschutz entfällt ? Wenn ich nicht gerade eine Police abgeschlossen habe die das Tarifmerkmal Einzelfahrer/Partner enthält, kann ich Deine Feststellung nicht nachvollziehen. Ob ein Ukrainer das Fahrzeug gemäß der gültigen Gesetze in dr Ukraine nutzen darf oder nicht, hat doch mit dem Fortbestand der gültigen deutschen Kraftfahrzeugversicherung eigentlich nichts zu tun .

  • Moin Fasil,


    ich mußte auch schon erfahren das viele Versicherungen da interessante Sachen im "klein gedrucktem" haben-bei der HUK-Coburg muß ich jede Reise außerhalb der EU anmelden bzw. genehmigen lassen!
    ADAC-Versicherung soll das sehr großzügig halten-nur nehmen die leider keine "Lkw" und mein VW-Bus ist nunmal laut Papieren ein Lkw . . . .


    Gruß


    Martini

  • ich mußte auch schon erfahren das viele Versicherungen da interessante Sachen im "klein gedrucktem" haben-bei der HUK-Coburg muß ich jede Reise außerhalb der EU anmelden bzw. genehmigen lassen!

    Da muss ich Dir dann natürlich zustimmen. Das Kleingedruckte sollte man schon lesen, bzw wenn ich einen Tarif mit "abgespeckten" Leistungen wähle, kann es schon vorkommen das der Versicherungsschutz im nicht EU Ausland hinfällig wird. Mir ging es jedoch darum das dieser Umstand als generell für alle Kfz versicherungen geltender Sachverhalt formuliert wurde. Und das ist nach den mir bekannten Informationen so nicht richtig. Darum meine Frage, woher Oldtrotter diese Information bezogen hat.

  • muß ich jede Reise außerhalb der EU anmelden bzw. genehmigen lassen!

    ADAC-Versicherung soll das sehr großzügig halten-nur nehmen die leider keine "Lkw" und mein VW-Bus ist nunmal laut Papieren ein Lkw . . . .

    Gibt aber genug andere Anbieter von Kfz Versicherungen bei denen der Versicherungsschutz für Europa in seinen geografischen Grenzen ohne einschränkungen gilt und dies dann auch für LKW. Kostet sicherlich etwas mehr als der Traif in dem Du derzeit Dein Fahrzeug bei der HUK versichert hast, ist aber eventuell stressfreier. Kommt halt darauf an, was dem Versicherungsnehmer wirklich wichtig ist. Da gerade VW Busse, neben den Nobelkarossen der deutschen Autoproduzenten auch bei vielen "Nichtbesitzern" Begehrlichkeiten wecken, sollte der Auslandsversicherungsschutz für derartige Fahrzeuge ohne wenn und aber, bzw. Fallstricke für den Kunden gestaltet sein. Dann macht das Fahren im Ausland einfach mehr Spass. :phatgrin:

  • Hallo Fasil,


    keine Frage-es gibt durchaus andere Versicherungen-nur hatte ich mit meinem T5 in den letzten vier Jahren einen Sturmschaden und zwei Wildunfälle-alles von der HUK-Coburg anstandslos abgewickelt-das waren zusammen fast 8000€ und manche Versicherung hätte da schon "rumgezickt"-insofern fühle ich mich bei der HUK gut aufgehoben mal abgesehen von dem "lästigen" Anruf für Russland/UA Reisen!


    Und da ich einen geschlossenen Kastenwagen fahre sind die "Möchtegernbesitzer" darauf auch nicht so scharf hinterher-die möchten Multivan oder Caravelle. :D


    Gruß


    Martini

  • Ich unterstelle mal das TÜV und ASU gültig sind, die aktuellen Kfz Steuern, sowie die Versicherungsprämie bezahlt sind und auch eine aktuell gültige grüne Versicherungskarte vom Versicherer ausgegeben worden ist.


    Ich hatte damals einen deutschen Direktversicherer. Da stand in den Bedingungen: Auslandsaufenthalte bis 45 Tage pro Jahr.
    In UA habe ich meinen Vertrag extra individuell ändern lassen, um die VK Gültigkeit über 30 Tage auszudehnen.
    Man sollte da schon genau hinschauen.


    Bei Residenten wird es ja darauf hinauslaufen, nur noch einmal jährlich einen Border-Run und das Vermeiden einer KFZ Zulassung in UA. Wenn der überwiegende Standort des KFZ UA ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass dies durch die Bedingungen irgendeiner deutschen KFZ Versicherung gedeckt wird! Aber ich weiß aus Erfahrung, dass dies einige Residenten nicht interessieren wird...


    Gruß
    Siggi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!