Partner/inen ohne Deutschkentnisse (A1 Test) können nicht mehr ausgewiesen werden

  • Man oh man oh man !!!


    War was? Hat jemand am Käfig gerüttelt, das sich "nemez" zu Wort gemeldet hat? :D
    Aber "nemez" lass mal mich können nur Menschen beleidigen. :phatgrin:

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • Zitat

    Der Beitrag von »romeo_on_tour« (Gestern, 18:50) wurde vom Autor selbst gelöscht (Heute, 01:49)

    na bitte, es geht doch. nur warum muss ich mich immer opfern, den grössten blödsinn hier anzuprangern?
    die moderatoren müssen nur off-topic sofort löschen oder besser ganz untersagen. thema ukraine und man hat ruhe vor den spinnern (meist ;) ).

  • na bitte, es geht doch. nur warum muss ich mich immer opfern, den grössten blödsinn hier anzuprangern?
    die moderatoren müssen nur off-topic sofort löschen oder besser ganz untersagen. thema ukraine und man hat ruhe vor den spinnern (meist ;) ).


    Du hättest den Beitrag einfach zitieren sollen !wsmile! dann kann auch nachträglich nicht mehr der Bezug vernichtet werden :D

  • @ Dnepr.34.07.2707 : Das war eine besondere Selbstdarstellung Deiner eignen personifizierten Inkompetenz. Das ist schon wieder so schlecht, dass es schon wieder gut ist… eine besondere Art sachliche Fakten lächerlich zu machen und den persönlichen Frustsenf loszuwerden. So kann jedes Thema ewig leben……..Du stehst auf meiner persönlichen ignoring list. Und das Thema mit dem lächerlichen, aufgedrängten A1 Zuschuss. Es gibt doch einige, die sich gerne mit kleiner Münze eine bisschen bestechen lassen. Die nächste Bundestagswahl kommt und die NRW-Wahl hat gezeigt wo die Tendenz lang geht. Noch nie war es so wertvoll zu wissen, dass der Soli abgeschafft gehört. Dann ist die Wiedervereinigung vollzogen. Ich kann das Gesülze vom Selbstmitleid Ost nicht mehr hören.
    Ach so nebenbei, so eine Jacke mit Hammer und Sichel brauch ich auch noch. Die zieh ich dann an, wenn Ich mit meinem Auto das nächste Mal fahre; ganz genau so wie das die Leute in Moskau machen. Komm zeigt mal, was da alles im Register „Sozialneid“ steckt. Ich amüsiere mich jetzt schon, was intelligente Antworten da kommen.

  • Hallo,


    unsere persönlichen Präferenzen sind in dieser Angelegenheit eigentlich zweitrangig. Diviner und andere können da ruhig als Hardliner auftreten ... irgendwann wird auch sie einmal das Schicksal in anderer Sache ereilen ...


    Ich für meinen Teil finde es ausgesprochen mutig, dass sich diese ukrainische Frau mit ihrem deutschen Ehemann gegen die drohende Abschiebung in die Ukraine zur Wehr gesetzt hat. Und das Gericht hat ja auch berechtigte Zweifel an der seit 2007 bestehenden Hürde des Sprachtestes vor dem Ehegattennachzug zu Deutschen angemerkt:


    • Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2011 (- 1 C 9.10 - InfAuslR 2012, 59)
    • Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 4. Mai 2011 im Verfahren C-155/11 PPU beim Europäischen Gerichtshof

    Jetzt drücke ich der Ukrainerin die Daumen, dass sie auch in der Hauptsache noch siegreich ist. Wieso soll sie zusammen mit ihrem deutschen Ehemann denn auch schlechter gestellt werden als andere. Privilegien für Antragsteller gewisser Länder ... Nachteile für Deutsche? Das kann es ja nicht sein.
    Gruß nobody




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    Spracherfordernis beim Ehegattennachzug zu Deutschen


    VG Oldenburg (Oldenburg) 11. Kammer, Beschluss vom 10.05.2012, 11 B 3223/12


    http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?printview=true&doc.id=MWRE120001475&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true

  • Ich möchte das Thema Sprachtest vor Visum auch noch einmal von einer anderen Seite beleuchten:
    Es betrifft nämlich auch die "Auslandsdeutschen". Bitte hängt euch jetzt nicht an diesem Wort auf, ich habe im Moment kein besseres gefunden; will aber sogleich erklären, was ich meine.
    1. Gruppe sind z.B. die Deutschen, die jetzt aus Sibirien oder Kasachstan noch auswandern wollen. (Der Sprachtest
    Elternbriefe - Man empört sich warum die Russlanddeutschen, die aus den GUS Ländern nach Deutschland kommen, in Verkehrsmitteln und Zuhause meistens russisch sprechen. Sie sind nach Deutschland gekommen, wollen Deutsche sein, sprechen jedoch russisch. http://www.zeitung-heimat.de/integration/in32.html)
    2. Gruppe sind z.B. die Deutschen, die aus dem Ausland ganz normal zurückkommen. (Beispiel: Junge wandert mit 16 zusammen mit Eltern nach sagen wir Kanada aus, macht dort seinen Schulabschluss, Eltern schicken ihn dann nach D zum Studium zurück - und was glaubt ihr, was passiert? Er hat keinen deutschen Schulabschluss und muss sich einem umfangreichen Deutschtest unterziehen !)
    Gruß nobody

  • Und das Gericht hat ja auch berechtigte Zweifel an der seit 2007 bestehenden Hürde des Sprachtestes vor dem Ehegattennachzug zu Deutschen angemerkt:

    Ich bin ja davon überzeugt das es früher oder später von einem Gericht kassiert wird. Ich glaube aber die eigentliche Angst ist inzwischen, dass sich dann einige die Mehrkosten eines Deutschtestes im Ausland einklagen würden.

    • Wir müssen einräumen, dass der Mensch mit allen seinen hohen Eigenschaften noch immer in seinem Körper den unauslöschlichen Stempel seines niederen Ursprungs trägt.
    • Charles Darwin
  • Ich sehe da eigentlich ein ganz anderes Problem. Ich persönlich glaube nicht, dass Ehepartner – der Schutz der ehelichen Wohnung – ausgewiesen werden können. Ich denke, dass hier nur Probleme auftreten könnten, wenn eine Ausreise (Urlaub) ansteht, das Visa abgelaufen ist oder keine Aufenthaltserlaubnis vorhanden ist. Wie auch immer, ich würde einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Die Frau kann ja nicht Ihr restliches Leben nur in D verbringen. Ohne gerichtliche Zulassung kann man so viel wissen wie man will, man ist immer nur ein zahnloser Tiger. Nach meiner Meinung sofort, wenn das Thema bei der erst Einreise ansteht, damit man eine Anlaufstelle hat wenn es Probleme gibt. Hier im Forum gibt es doch eine Rechtanwaltskanzlei. Ich überzeugt, die Kanzlei weiß sofort, wo die Stellschrauben anzusetzen sind. Oder sehe ich da etwas Falsch?

  • Zunächst geht es bei den meisten gar nicht um Ausweisung, weil der Ehepartner erst einmal gar nicht in DE ist. Ohne A1 Test wird weder ein Heiratsvisum noch FZF Visum genehmigt. Auch mit einem Besuchsvisum tun sich die Behörden nach der Heirat (z.B. in UA) oft schwer, da sie vermuten, dass das FZF Visum umgangen werden soll. Wenn man anwaltliche Hilfe sucht, dann auf jeden Fall nur solche, die Ausländerrecht als Spezialgebiet haben. Sonst ist der Anwalt talentiert in der Regelung von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen oder in Ehescheidungen, aber nicht in solchen Dingen.


    Gruß
    Siggi

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