Hallo aus alle hier im Forum,
wir hoffen hier kann uns jemand helfen
Wir , d.h. meine Frau (ehemalige Ukrainerin, nun deutsche Staatsbürgerin) und ich (Deutscher) wollen unsere Mutter/Schwiegermutter aus
Shytomyr (Ukrainerin) zu uns einladen. Nun haben wir bei der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung für ein 5-Jahres-Visum abgegeben und es wurde auch mit dem Hinweis " die finanzielle Leistungsfähigkeit wurde nachgewiesen" erstellt.
Unsere Mutter/Schwiegermutter war schon mehrmals bei uns , zuletzt 2010 ,aber nun würden wir gern die Mehrjahresmöglichkeit in Anspruch nehmen, von der wir gehört hatten.
Im Internet (Kodex auf der Seite der Botschaft in Kiev) haben wir Nachhinein aber nun gelesen das diese Regelung u.a. nur zutrifft, wenn die zu besuchende nahe Verwandte i Deutschland ukrainische Staatsbürgerin ist...und eben das ist meine Frau ja nicht mehr als Neu-Deutsche.
Weißt jemand hier vielleicht Näheres und ob es trotzdem Aussicht auf Erfolg haben könnte ???
Gruß aus Hamburg
Anja und Frank