Mehrjahresvisum für Mutter

  • Hallo aus alle hier im Forum,


    wir hoffen hier kann uns jemand helfen


    Wir , d.h. meine Frau (ehemalige Ukrainerin, nun deutsche Staatsbürgerin) und ich (Deutscher) wollen unsere Mutter/Schwiegermutter aus
    Shytomyr (Ukrainerin) zu uns einladen. Nun haben wir bei der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung für ein 5-Jahres-Visum abgegeben und es wurde auch mit dem Hinweis " die finanzielle Leistungsfähigkeit wurde nachgewiesen" erstellt.


    Unsere Mutter/Schwiegermutter war schon mehrmals bei uns , zuletzt 2010 ,aber nun würden wir gern die Mehrjahresmöglichkeit in Anspruch nehmen, von der wir gehört hatten.
    Im Internet (Kodex auf der Seite der Botschaft in Kiev) haben wir Nachhinein aber nun gelesen das diese Regelung u.a. nur zutrifft, wenn die zu besuchende nahe Verwandte i Deutschland ukrainische Staatsbürgerin ist...und eben das ist meine Frau ja nicht mehr als Neu-Deutsche.


    Weißt jemand hier vielleicht Näheres und ob es trotzdem Aussicht auf Erfolg haben könnte ???



    Gruß aus Hamburg


    Anja und Frank

  • Ìn welchem Artikel des Visakodex habt ihr denn diese Formulierung gelesen ?

    Eigentlich ist doch im Vielreisendenverfahren vielmehr die Frage ausschlaggebend, wie oft die Einzuladende in den letzten zwei Jahren ein Schengen Visa erhallten und ordnungsgemäß genutzt hat. Und dnatürlich der Verwandtschaftsnachweis muss geführt werden. Dabei sollte die Staatsbürgerschaft derjenigen, welche die Verpflichtungserklärung hier in D abgeben, eigentlich keine Rolle spielen.

    Ich bin auch kein Ukrainer und lade meine Schwiegereltern regelmäßig ein. Meine Frau als ukrainische Staatsbürgerin hat die Verpflichtungserklärung noch nie abgegeben seitdem sie in D lebt. Das war bisher immer nur mein Part.

    Vermute eher das Ihr da etwas falsch interpretiert, oder sich das Ganze auf andere Ausgangsvoraussetzungen bezieht.

  • Hallo,unten der Originaltext von der Seite der Deutschen Botwschaftin Kiev und der macht uns unsicher , ob es mit dem Mehrjahresvisum


    überhaupt gelingen kann, wenn wir beide deutsche Staatsbürger sind.


    Meine Eltern/Kinder leben in Deutschland. Ich möchte Sie regelmäßig besuchen, kann ich ein Mehrjahresvisum beantragen?


    Gemäß Artikel 5 Absatz 1 c Visaerleichterungsabkommen kann ein Visum für bis zu 5 Jahren zum Besuch enger Familienangehöriger, die in Deutschland leben erteilt werden.


    Voraussetzung hierfür ist:


    - dass Sie selbst ukrainische Staatsangehörige sind und sofern Sie Ihre Eltern besuchen möchten, nicht älter als 21 Jahre sind,


    - dass Ihre in Deutschland lebenden Eltern/Kinder ukrainische Staatsangehörige sind,


    - dass Ihre in Deutschland lebenden Eltern/Kinder über einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland verfügen, der noch mindestens 5 Jahre gültig ist,


    dass die sonstigen Erteilungsvoraussetzungen (Reisezweck, finanzielle Absicherung des Aufenthaltes, Rückkehrwilligkeit, ausreichender Krankenversicherungsschutz) vorliegen.

  • Ja !!!! und das vollkommen problemlos. Meine Schwiegereltern besuchen uns hier in D seit 2002 regelmäßig. Mal gemeinsam und mal nur einer von beiden. Probleme hat`s bei uns bezüglich der Visaerteilung noch nie gegeben. Derzeit haben sie ein Zweijahresvisum. Man hat Ihnen aber vergangenes Jahr mitgeteilt das bei ordnungsgemäßer Nutzung des Visa bei der nächsten Beantragung ein 5 Jahresvisa erteilt werden könnte. Hatten seinerzeit aber auch nicht sofort nach einem 5 Jahresvisa gefragt. Insofern weiß ich nicht ob man dieses auch gleich hätte bekommen können. Hängt sicherlich auch vom Sachbearbeiter und dessen Tagesform ab.

  • Danke für die ermutigende Antwort...wir verstehen es aber echt noch nicht mit dem Text auf der Seite der DB in Kiev.


    Hoffen wir mal das es auf Anhieb funktioniert, muß doch auch mal alles leichter werden bis die Grenzen hoffentlich in absehbarer Zukunft mal offen sein werden. Bis dahin wünschen wir Dir und uns viel Erfolg mit dem 5-Jahres-Schritt.



    Danke und Gruß aus HH und eine gute Nacht !wsmile!


    Anja und Frank

  • Hallo in die Runde,


    das mit den Mehrjahresvisa ist ein bisschen kompliziert. Fällt ein Antrag unter das Visaerleichterungsabkommen (z.B. eine ukr. Mutter möchte ihre in Deutschland lebende Tochter besuchen), können gem. VEA Mehrjahresvisa bis zu fünf Jahren erteilt werden. Das Abkommen regelt und erleichtert bestimmte Dinge für ukrainische Staatsangehörige. Daher gilt es nicht, wenn die Tochter mittlerweile durch Einbürgerung deutsch geworden ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!