Integrationskurs

  • Hallo zusammen,


    nach der Einreise / Hochzeit schreibt die ABH ja nun den Integrationskurs vor.
    Von den allgemein üblichen VHS-Kursen hört man aber allerhand, mal gutes,
    aber auch mal schlechtes.


    Wer hat damit schon Erfahrung, wer kennt Tricks und/oder Alternativen ?


    ...und nun bin ich mal gespannt auf die Antworten...?!?!


    Gruß, Bubochka

  • Wenn Du deutscher Staatsbürger bist, ist deine Frau nicht verpflichtet eine Integrationskurs zu machen sonder lediglich berechtigt einen Kurs zu absolvieren. Oft muss man den Beamten auf diesen Unterschied hinweisen.


    Meine Frau hatte mit einem Kurs angefangen, aber nach kurzer wieder aufgehört. Da es für sie nicht wirklich was gebracht hätte. Schade um die wertvolle Zeit.


    Mit freundlichen Grüssen


    basel

  • Bitte mehr davon ,da es uns auch noch bevor steht.Da die Leute alle immer irgendwelche "§" hören wollen ,gibt es da einen ???

  • Wie ich die jetzige Lage verstehe, verlangt die Botschaft in Kiev ein Zeugnis des Goethe-Instituts über deutsche Grundkenntnisse der frisch Verheirateten.


    Das wird aber nicht von Allen verlangt: Wer Hochschulausbildung nachweisen und etwas "Durchsetzvermögen" zeigen kann, braucht das angeblich nicht. Die Quelle:
    http://www.kiew.diplo.de/Vertr…tnisse,property=Daten.pdf

  • Langer, das ist was anderes: in deinem Fall geht es um das Visum zwecks "Familienzusammenführung", hier muss der/die einen Deutschtest Stufe A1 beim Goethe-Institut ablegen, sonst gibt es das Visum nicht (wie du sagst, Ausnahmen sind möglich).


    Jetzt geht es aber um den Fall, dass wir dieses Visum haben und die Einreise schon fix ist, sprich wie es nun "danach" weitergeht...


    Gruß, Bubochka

  • Mir ist keine Stelle im Zuwanderungsgesetzt bekannt, wo die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für die Ehegatten von Deutschen von dem Besuch eines Integrationskurses abhängig gemacht wird. Lediglich die unbefristete Niederlassungserlaubnis gibt es nur beim Nachweis von einfachen deutschen Sprachkenntnissen. Die Sprachkenntnisse können natürlich auch durch Selbststudium erworben werden, ein Integrationskurs ist hierfür nicht zwingend notwendig. Aber selbst für den Fall, dass der Ehegatte eines Deutschen sich weigern würde, Deutsch zu lernen, müsste auch dann eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden. Die Diskussion über die Sprachkenntnisse erübrigt sich für Neufälle, denn hier ist ein Nachweis schon für der erstmaligen Erteilung der AE notwendig.


    Gruß
    Siggi

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  • okay, hier der Fall den wir aktuell haben:


    Einreise im Februar 2008 (einschl. dem neuerdings geforderten A1-Zertifikat für die Erteilung des Heiratsvisums),
    danach Heirat im März 2008, nach der Hochzeit ging es dann zum zuständigen Ausländeramt:


    Hier erstmal ausfüllen des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung,
    diese wird zunächst für 3 Jahre erteilt, aber laut der Sachbearbeiterin ist für meine Frau
    die Teilnahme an einem Integrationskurs vorgeschrieben (für die spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung)


    Mit dem sog. Berechtigungsschein ging es dann zur VHS, dort folgte ein Einstufungstest und die Sache kann losgehen:
    600 Unterrichtsstunden + 30 Stunden Orientierungskurs, anschließend nach 6 Monaten folgt die Prüfung für das Zertifikat B1.


    Gruß, Bubochka

    Einmal editiert, zuletzt von bubochka ()

  • Verpflichtung hin oder her:


    Ich bin froh, das meine Frau den IK gemacht hat (in der hiesigen VHS mit oft nicht unerheblichen "Störmanövern" durch unsere so geschätzten "islamischen "Freunde" " mit Migrationshintergrund :ill: ).


    Sie konnte ihr deutsch verbessern - und, das Wichtigste, sie lernte hier und in der Nähe lebende andere russische/ukrainische Frauen kennen; zu einigen hat sie auch heute noch Kontakt. :thumbup:


    Negativ: neben den erwähnten Störungen, war, das fast alle anderen Teilnehmer den Kurs von meinen Steuergeldern bezahlt bekamen und ich diesen für sie bezahlen durfte (immerhin 600,00 Tacken).


    Positiv: Sie hat als Einzige den Kurs zu 100% bestanden und 'ne Urkunde dafür bekommen, das hat ihr Selbstwertgefühl doch ein Stück weiter erhöht.
    Und bei der in diesem Jahr zu beantragenden Niederlassungserlaubnis giebt's auch keine Probleme! :)

    Einmal editiert, zuletzt von UkraineFan ()

  • Da legt die Sachbearbeiterin das Aufenthaltsgesetz aber sehr eng aus...obowhl das wieder typisch deutsch sehr schwammig formuliert ist...


    § 44a Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs


    (1) Ein Ausländer ist zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn


    er nach § 44 einen Anspruch auf Teilnahme hat und
    sich nicht zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann oder
    zum Zeitpunkt der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 23 Abs. 2, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder § 30 nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt oder
    er Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht und die Teilnahme am Integrationskurs in einer Eingliederungsvereinbarung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vorgesehen ist oder
    er in besonderer Weise integrationsbedürftig ist und die Ausländerbehörde ihn zur Teilnahme am Integrationskurs auffordert.

  • Hallo zusammen,


    die Info von Siggi ist richtig: die erste Aufenthaltsgen. gibt es natürlich ohne IK, aber eine später Verlängerung kommt nur in Frage, wenn man bis Ablauf der ersten Aufenthaltsgen. diesen Kurs gemacht hat.


    Gruß, Bubochka

  • Hallo Bubochka,


    Aus dem Aufenthaltsgesetz §8:


    Zitat

    (3) Verletzt ein Ausländer seine Verpflichtung nach §44 Abs. 1 Satz 1 zur ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs, ist dies bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen. Besteht kein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, soll bei wiederholter und gröblicher Verletzung der Pflichten nach Satz 1 die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden. Besteht ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur nach diesem Gesetz, kann die Verlängerung abgelehnt werden, es sei denn, der Ausländer erbringt den Nachweis, dass seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist. Bei der Entscheidung sind die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts, schutzwürdige Bindung des Ausländers an das Bundesgebiet und die Folgen einer Aufenthaltsbeendigung für seine rechtmäßig im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen zu berücksichtigen


    Nach einigen Jahren in Deutschland, sollte es für einen Ehepartner eines Deutschen kein Problem sein, nachzuweisen, dass "seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist." Beim Vorhandensein deutscher minderjähriger Kinder, kann der Ehepartner ohnehin nicht ausgewiesen werden, egal wie wenig integriert dieser ist.


    Gruß
    Siggi

  • vom Bundesamt für Migration gibt es übrigens für Teilnehmer des Integrationskurs auch einen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss ! ...also schön die Monatskarten aufheben und zusammen mit dem Antrag*abgeben.


    Gruß, Bubochka


    *den Antrag hab ich bei der VHS bekommen, als ich nachgefragt habe, ob wir eigentlich sowas wie einen Schülerausweis bekommen können.

  • Als wir im Oktober 07 bei meiner ABH in Bad Oldesloe waren, hat der SB gefragt ob Yana Deutsch kann, dann wollte er ihr Diplom sehen und hat dann gesagt das kein IK nötig ist.
    Sowieso sind Akademiker davon befreit. O-Ton SB: Bei Akademikern geht man davon aus das sie intelligent genug sind um die deutsche Sprache zu lernen.
    Ausserdem hatte er uns indirekt davon abgeraten als Yana fragte ob sie den Kurs trotzdem besuchen könnte.
    O-Ton SB: So wie ich höre ist ihr Sprachniveau um ein vielfaches höher als dort verlangt wird.
    Yana hat einen Aufenthaltstitel für 1 Jahr bekommen, für die spätere Verlängerung ist kein IK oder ähnliches mehr nötig.


    Später empfiehlt es sich z.B das Testdaf zu machen, das entspricht dem kleinen deutschen Sprachdiplom. Dafür sind aber schon fundierte deutsch Kenntnisse nötig.
    Also Lese- und Höhrverstehen sollte schon mindestens Note 3 entsprechen.
    Bei der späteren Arbeitssuche kann sich dieses Testdaf durchaus auszahlen, wer studieren will MUSS es haben. http://www.testdaf.de/

  • Das ist nicht ganz so richtig. Wer studieren möchte, hat zwei Möglichkeiten: entweder Test-DAF oder DSH-Prüfung abzulegen.


    Das ist natürlich richtig. :hail:

  • Ich hätte nochmal einen Nachtrag was die Qualität der Kurse betrifft:


    Also in unserem Fall legt die VHS ein ganz schönes Tempo vor, von rumtrödeln keine Spur. Und letzte Woche wurde dann auch mal aussortiert, damit die etwas "Lernschwächeren" nicht den ganzen Kurs ausbremsen. Also ich muss sagen: mir gefällt das Ganze, wir sind froh über diesen Kurs !!


    Gruß aus dem sonnig warmen BaWü... :thumbup:

  • Also, ich muß sagen, da war das ja noch richtig einfach, als meine Frau 2001 mit ihren 2 Söhnen hierher kam. Da hat noch niemand einen Sprachnachweis verlangt oder hinterher einen Integrationskurs verlangt.Sie bekam ein 3-Monatsvisum zur Eheschließung und nach der Eheschließung eine befristete Aufenthalterlaubnis für 3 Jahre. Und nach diesen 3 Jahren bekam sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und diese gilt auch selbst dann, wenn wir uns trennen sollten oder mir etwas passieren sollte, was wir natürlich nicht hoffen. Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erlischt ja, wenn wenn man sich scheiden lässt, nur wenn der deutsche Partner stirbt, bleibt das Aufenthaltsrecht bestehen. So war das Gesetz bei unserer Hochzeit 2001, ob es sich in der Zwichenzeit etwas daran geändert hat, weiß ich allerdings nicht. Und in der Zwischenzeit spricht meine Frau sehr gut deutsch durch Familie, Freunde und Arbeit, auch ohne Sprachkurs. Und die Kinder sprechen nach sieben Jahren Schule ein besseres Deutsch wie ich als Schwabe! Hanoi, so ebbes. :thumbup: Gruß kpeter06

  • okay, aber sehen wir es doch mal so: mit dem Integrationskurs genießt man offensichtlich guten und qualifizierten Unterricht und erlernt die Sprache mit allen Details und korrekter Grammatik in 6 Monaten (naja, vielleicht nicht die ganze Sprache, aber einen doch recht großen Teil). Am Ende erhält man ein Prüfungszertifikat dass sicher bei der Jobsuche helfen kann. Und zuletzt gibt es das ganze für wenig Geld (wenn nicht sogar umsonst). Zudem hat man von Anfang an etwas zu tun, gerade wo wahrscheinlich nicht jeder gleich eine Arbeit findet (ohne Sprache). Dann geht man doch besser vormittags zur Schule als daheim zu sitzen :)
    Also ich seh das ganze durchaus auch positiv, nicht nur als lästige Pflicht. :thumbup:

  • Solange Deine Frau sagen kann "Deutschland Frauen Europameister 2009" !tanz2! gibt es keine Probleme. Zum 7. Mal wohlbemerkt!!!!!! !tanz2!

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