Werde ich in die ukrainische Armee eingezogen bei der Einreise?

  • Hallo,


    ich lebe seit mehr als 12 Jahren in Deutschland (Kontingentflüchtling). Ich habe bereits den Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit beantragt, jedoch erst vor einem Monat. Bin selbst 25 und noch Stundent.


    Nun wollte ich das erste Mal seit 12 Jahren in die Ukrainie einreisen. Habe jedoch von meinem Verwandten eine Warnung bekommen, dass ich in die ukrainische Armee eingezogen werden, wenn ich in die Ukraine einreise.


    Würde mich sehr freuen, wenn mir dies jemand bestätigen kann. Wollte in 2 Wochen die Flugtickets kaufen, mache mir jetzt Sorgen, dass es doch daran scheitern wird.


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten!


    Mit freundlichen Grüßen


    Alex

  • Bei herrschender Rechtsunsicherheit hast du schlechte Karten. Erkundige dich bei deiner Vertretung in Deutschland, da du ja Ukrainer bist, ist diese Stelle in dieser Frage für dich zuständig. Du musst nur herausfinden, ob zu diesem Zwecke nach dir in UA gefahndet wird. Meiner Ansicht nach solltest du sofort zum Wehrdienst verpflichtet werden, schon deshalb, weil junge Ukrainer ihren Wehrdienst ja auch ableisten müssen. Als Deutscher, naja, das weißt du ja selbst.

    Den Hochstand der Kultur einer Nation kann ich auch daran bemessen, in welcher Art und Weise diese der Öffentlichkeit Einrichtungen "für besondere menschliche Bedürfnisse" darbieten.

  • Hallo Arwin,
    was wäre den so schlimm, wenn du für das Land, dessen Staatsbürger du bist, etwas tust?
    In Deutschland war das für deutsche Männer bis vor wenigen Monaten auch Satz. Jetzt erst ist die Wehrpflicht ausgesetzt.
    Gruß nobody

  • was wäre den so schlimm, wenn du für das Land, dessen Staatsbürger du bist, etwas tust?


    Er gibt aber die Staatsbürgerschaft gerade ab. Da wird er wohl keine große Verbundenheit verspüren.


    Abgesehen davon: Man kann seine Zeit IMHO besser verbringen, als mit dem Training des Tötens von Mitmenschen. (Bei dieser Tätigkeit bestreite ich die Sinnhaftigkeit ganz entschieden). In den 70er Jahren im studentischen Umfeld hat sich fast jeder gedrückt (Verzug nach Berlin war auch populär), der auch nur im Ansatz die Möglichkeiten dazu hatte. Mag sein, dass dies die APO Nachwehen waren und die heutige Generation staatstragendere Ansichten hat.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Siggi, ich meinte auch nicht unbedingt, dass er wehrdienstmäßig etwas tun sollte. Ich selbst würde wegen geänderter Voraussetzungen auch nicht dienen. Einsatz im Altenheim oder Krankenhaus sehe ich da eher. Mein Einwurf war eher prinzipieller Natur. Was kann das Land für mich tun? versus Was kann ich für mein Land tun?


    Meine Frau sieht das so: alle wollen nach Deutschland kommen und die Hand aufhalten. Sie selbst arbeitet bei Verzicht und schlechter Bezahlung und muss mitbekommen, wie andere Menschen nichts tun und sich auch noch mehr leisten können. Bitter!?
    Gruß nobody

  • Sie selbst arbeitet bei Verzicht und schlechter Bezahlung und muss mitbekommen, wie andere Menschen nichts tun und sich auch noch mehr leisten können.


    Ich habe mich auch öfter gefragt, wer wohl ein besseres Leben hatte, mein Nachbar mit Hartz IV und Schwarzarbeit nebenher oder ich. Insbesondere, wenn er die Nachmittagssonne auf seiner Terrasse genossen hatte (Haus an die Eltern übereignet, das Amt zahlte ja dann den Eltern noch die Miete). Das ging viele Jahre so, unterbrochen von Umschulungen, bis er sich endlich selbständig machte im gleichen Gewerbe wie vorher, nur das er so noch Gründungshilfen in Anspruch nehmen konnte. In DE geht schon einiges, wenn man nur unwirsch genug ist.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Arwin,
    du hast eventuell eine Chance. Allerdings beziehen sich diese Infos wohl eher auf Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit. Du hast lediglich die Ukrainische Staatsangehörigkeit. Prüfe einmal, wie es sich verhält, wenn du das 25ste Lebensjahr überschritten hast.
    Gruß nobody


    "Einer Analyse ... zufolge unterliegen Wehrpflichtige im Hinblick auf die Ableistung des Militärdienstes bzw. auf die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung grundsätzlich den gesetzlichen Regelungen der Staaten, deren Staatsangehörigkeit sie besitzen – also auch bei Nichterfüllung der Wehrpflicht, bei einer Militärdienstentziehung oder Desertion." http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/098/1709809.pdf


    "Ukraine:
    Grundsätzlich gilt in der Ukraine eine Wehrpflicht vom 18. bis zum 25. Lebensjahr. Die Ukraine hat zwar das Übereinkommen ratifiziert, aber einen Vorbehalt bezüglich „Kapitel VII – Wehrpflicht in Fällen von Mehrstaatigkeit“ erklärt, wonach dieses Kapitel keine Anwendung findet. Folglich werden männliche ukrainische Staatsangehörige im Rahmen der Wehrpflicht stets entsprechend der innerstaatlichen ukrainischen gesetzlichen Regelungen behandelt. Dies bedeutet bei dauerhaft ins Ausland übergesiedelten Personen, dass sie aus der Wehrpflichterfassung herausgenommen werden. Diese Herausnahme bleibt gültig bis zu einer eventuellen dauerhaften Rückkehr in die Ukraine vor Vollendung des 25. Lebensjahres."
    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/098/1709809.pdf

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