Ausreise mit neuem Reisepass (Visum)

  • Hallo/Privet Leute!


    Ich weiß das ist jetzt sehr kurzfristig, aber ich versuche jetzt mal alles um eine Antwort zu bekommen. In der Botschaft (deutsche Botschaft in der Ukraine) habe ich schon angerufen, man kann mich da wohl akustisch nicht verstehen, kein Plan warum ich habe die Frau am Telefon sehr gut verstanden.


    Aber nun zu meinem Problem:


    Meine Frau fliegt am kommenden Mittwoch in die Ukraine, sie ist Ukrainerin, hat einen Reisepass mit dem deutschen Visum drinnen. Sie hat eine unbefristete Niederlassungserlaubnis für Deutschland. Das Problem ist das ihr Reisepass am 26. September abläuft und sie nun in der Ukraine einen neuen beantragen muss. Im Express verfahren dauert das 3-4 Tage, laut Auskunft in Donezk. Unsere Frage ist nun wie läuft das ab bei der Wiedereinreise? Den alten Pass wieder mitnehmen und hoffen dass das Visum nicht beschädigt wird ist klar, aber was machen wir wenn es doch passiert? Die zweite Frage, auf dieser Seite steht das es keine Problem ist mit dem alten Pass (und dem neuen) wieder nach Deutschland zurück zu kommen. Aber das steht leider in Klammern:

    Zitat

    (nur bei Direktflügen)

    Meine Frau reist aber über Prag zurück nach Deutschland, ist das dann dennoch möglich?


    Eventuell hat hier ja jemand schon mal Erfahrungen damit sammeln können und lässt mich daran Teilhaben :)


    Ich bedanke mich schon einmal!


    Ciao / Poka

  • Unsere Frage ist nun wie läuft das ab bei der Wiedereinreise? Den alten Pass wieder mitnehmen und hoffen dass das Visum nicht beschädigt wird ist klar, aber was machen wir wenn es doch passiert?


    Genauso hat es meine Frau gemacht. Sie hat einen zweiten Pass in UA beantragt. Sie hatte dann zwei gültige Pässe (das geht, wenn man es begründen kann). Wichtig: Der erste Pass war beim Grenzübertritt in die EU zurück (noch wenige Tage) gültig. Sonst muss sie ein Visum bei der deutschen Botschaft beantragen (so wurde uns zumindest gesagt).


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Siggi!


    Danke für die schnelle Antwort!


    Wir sind uns auch fast sicher dass das so klappen wird, aber eben nur fast. Wir machen uns eigentlich nur sorgen wenn sie in Prag zwischen Landen muss. Sie reist am 30. August schon wieder nach Hause also noch knapp einen Monat bevor der alte Pass abläuft.


    Gruß
    Mathias

  • Dann ist es doch kein Problem: Mit zwei gültigen Pässen, wollte man von meiner Frau den neuen Pass überhaupt nicht sehen. Sie hatte nur den alten vorzeigen müssen. In DE haben wir dann den Niederlassungserlaubnis in den neuen Pass übertragen lassen (jetzt gibt es ja die eAT, keinen Aufkleber mehr). Wir sind über Ungarn auf dem Landweg ausgereist.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Siggi!


    Danke, meine Frau ist erleichtert.


    Nächstes Jahr fahren wir dann alle wieder zusammen, da hat sie weniger sorgen :P !


    LG, Mathias


    P.S Genau das werden wir auch machen wenn sie wieder da ist, eAT haben wir schon was von gehört aber es war noch nicht wirklich ein Thema.

  • Wichtig dabei: Sie muss nicht einen neuen Pass, sondern einen zweiten Pass beantragen. Sonst funktioniert das nicht, denn sie bekommt sonst den alten Pass nicht oder nur entwertet wieder. Ich betone das extra, da viele Ukrainer gar nicht wissen, dass man mehrere Pässe haben kann.


    Gruß
    Siggi

  • Genauso. Meine Frau brauchte damals neuen Reisepass wegen Namensänderung. Vorgehen wie Siggi sagte. Allerdings hatte meine Frau keine Beschleunigungsgebühr gezahlt und Pass erst beim erneuten Besuch abgeholt. Gruß nobody

  • Wichtig dabei: Sie muss nicht einen neuen Pass, sondern einen zweiten Pass beantragen. Sonst funktioniert das nicht, denn sie bekommt sonst den alten Pass nicht oder nur entwertet wieder. Ich betone das extra, da viele Ukrainer gar nicht wissen, dass man mehrere Pässe haben kann.



    Man lernt nie aus. Das kannte ich bisher nicht.


    Ich kenne es wie folgt: Es wird ein neuer Pass beantragt, den alten Pass bekommt man entwertet zurück. Die Aufenthaltserlaubnis bleibt gültig. Dann zurück in D zur ABH und eine neue Aufenthaltsgenehmigung beantragen, dauert einen Monat und wird nicht mehr in den Pass geklebt. Man bekommt eine Karte ähnlich wie der PA.


    Gruß
    Chrissi...

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