Visum für Ehegattennachzug

  • Hallo Siggi,


    Ja. Oder er kann alternativ die Unterlagen, welche normalerweise beim Ausländeramt im Original vorgelegt werden, belaubigen und der Erklärung beifügen.
    Die Bonitätsprüfung macht dann die Botschaft selbst.


    Grüsse,


    Peter.

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