Visum für Ehegattennachzug

  • Hallo Zusammen!


    Meine Sveta und ich haben am 17. August geheiratet.
    Wir haben uns heute wegen des Ehegattennachzuges erkundigt. Also für eine Aufenthaltgenehmigung für meine Frau in der BRD. Voraussichtliche Bearbeitungszeit 2,5 bis 3 Monate.
    Wenn ich mich richtig erinnere, brauchen wir die beglaubigte Überstzung unserer Heiratsurkunde, Ihren geänderten Pass (Neuer Familienname), Deutsch A1 Test, eine handschriftliche Erkärung von mir in zweifacher Ausführung, dass ich mit ihr jetzt verheiratet bin und dass ich mit ihr eine Familie gründen will und dass wir in DE wohnnen wollen und das wir uns lieben und bla bla bla.
    Wenn jemand weiss wie so ein Schreiben aussehen soll und was darin stehen soll, bin ich für jede Info dankbar!


    Gruss


    Rainer

  • Ersmal Herzlichen Glückwunsch!!! von mir.


    Gruss Jürgen


    Beitrag aufgeteilt Siggi

  • Wenn jemand weiss wie so ein Schreiben aussehen soll und was darin stehen soll, bin ich für jede Info dankbar!


    Botschaft
    der Bundesrepublik Deutschland
    Kiew
    Visastelle -Ehegattennachzug-



    Ort . . . den . . . . . . . . .



    Erklärung


    über die eheliche Lebensgemeinschaft des in Deutschland lebenden Partners


    Hiermit erkläre ich Rainer67, dass beabsichtigt ist die eheliche Lebensgemeinschaft
    mit meiner Ehefrau . . . . . . . . . . . . . in . . . Ort . . . . / Deutschland führen zu wollen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Rainer67

    ____________________________________________________________________________________



    Auch ich möchte Dir leider keine so große Hoffnung machen, weil bei uns hat es nicht geklappt. ( das war im Jahre 2007!!)




    Begründung: Wenn man dem Ehepaar das Visum gibt, dann kann es ja passieren, das die Ehefrau nicht mehr ausreist. Klar es würde dann nur Probleme geben, aber um dies zu umgehen, sagt sich die Botschaft, das glückliche Paar soll warten :blackeye: Bei uns ging es recht Fix. (8Wochen)


    Das verstehe ich jetzt nicht !think!



    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • Das verstehe ich jetzt nicht


    Dabei ging es um ein Besuchsvisum für die Ehefrau (s. erster Beitrag im ursprünglichen Thread)! Rainer hätte einen neuen Thread aufmachen sollen. So geht eben alles durcheinander, denn bei ihm geht es um das FZF Visum.


    Darum habe ich jetzt die Threads geteilt.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo zusammen,


    Rainer67: erstmal auch herzlichen Glückwunsch von mir und alles Gute!!


    @All:
    Frage:
    Meine Frau hat eine Freundin aus der Ukraine, die nun auch nach DE kommen möchte, in diesem Fall per Familiennachzug. Sie hat bereits geheiratet (in der Ukraine) und nun möchte sie per Ehenachzug-Visum zu ihrem Mann nach Hamburg ziehen. Soweit noch kein Problem.
    Sie hat jedoch bereits ein Kind und möchte das Kind natürlich auch mitnehmen (nach DE/Hamburg). Sie hatte bereits vor vielen Wochen von dem leiblichen Vater eine notariell beglaubigte Urkunde bestätigen/unterschreiben lassen, das der leibliche Vater damit einverstanden ist, dass das Kind nach DE umziehen darf.
    Nun hatte sie vorgestern ihren A1 erfolgreich bestanden und ist mit den Unterlagen direkt in die DE-Botschaft nach Kiev.
    Die verlangen aber nun von ihr eine Urkunde, das der Vater unterschreibt, dass er auf alle Rechte über das Kind verzichtet und sie alleinige Rechte über das Kind hat. Der Sachbearbeiter meinte: "keine Unterschrift des Vaters, kein Visum".
    Kann das sein ?.

  • Hallo Sunshine,


    ja das ist so. Und sogar noch weitergehend. Lies mal § 32 Aufenth.Ges.


    Deine Bekannte hat das falsch verstanden. Es reicht keine Unterschrift etc. Dem Vater muss das Sorgerecht gerichtlich entzogen werden....
    Auf Abs. 4, (Haertefall) kann man sich in der Regel erst berufen, wenn man wenigstens versucht hat gerichtlich das Sorgerecht zu entziehen. Zumindest die Klage muss eingereicht sein.
    Aber selbst dann muss man meistens noch das Verwaltungsgericht Berlin einschalten, da die Botschaft fast immer auch bei eingereichter Klage noch keine besondere Haerte sieht und das Visum ablehnt.


    Das wird seit etwa 2 Jahren so umgesetzt.
    Wir haben derzeit. 9 derartige Faelle gerichtsanhaengig.


    Das traurige ist hier vor allem auch, dass sich die Botschaft auf keine Diskussionen einlaesst. Briefe schreiben etc. hat hier keinerlei Sinn. In der Regel hilft hier nur Sorgerechtsentzug, wobei das in den meisten Faellen nicht so einfach ist, und bzw. oder Klage gegen die Visaablehnung.


    Als ich das zum erstenmal gelesen hab, konnte ich auch nicht glauben was in diesem Gesetz steht. Das ist mal wieder ein krasses Beispiel fuer beispiellosen Murks.
    Glaube sowas gibts nur in Deutschland.


    Gruesse,


    Peter.


  • Glaube sowas gibts nur in Deutschland.


    Mag im Einzellfall ärgerlich sein-aber nachträglich das Kind hin und her schieben halte ich für noch ungünstiger. So sind zumindestens alle auf der sicheren Rechtsseite und man erspart sich Ärger mit deut. und ua_behörden in der Zukunft.

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

  • In der Regel ist das so dass Kinder nun hier in der Ukraine bleiben muessen, wenn der andere Elternteil auch das Sorgerecht hat, was ja die Regel ist.
    Selbst wenn der andere Elternteil mit der Ausreise einverstanden ist, geht das nicht...


    Praktisch sieht das so aus, das eine ukrainische Mutter nicht mit Ihrem Kind zusammenleben kann, wenn Sie einen Deutschen Mann heiraten will und nicht das alleinige Sorgerecht besitzt.
    Glaube wirklich, dass das weltweit ein einmaliges Gesetz ist.


    Aber das ist noch nicht alles...
    Aus diesem Dilemma gibts nur einen Ausweg. Diesen Ausweg empfehlen auch allen ernstes die Schaltermitarbeiter in der Botschaft.
    Das ist der Versuch das Sorgerecht per Gerichtsbeschluss entziehen zu lassen.
    Wenn es klappt ist das Problem geloest, wenn nicht, kann man sich meistens auf eine besondere Haerte berufen. Der Ausgang des Verfahrens ist also praktisch egal.


    Das fuehrt auf gar keinen Fall zu mehr Rechtssicherheit, sonders stellt einen krassen Fall von Justizmissbrauch dar und ist in jedem Land der Welt strafbar.....
    Das eigendliche Ziel ist hier die Visaerteilung fuer das Kind und nicht etwa der Sorgerechtsentzug wegen Vernachlaessigung der elterlichen Sorge. Die Sorgerechtsklage ist nur Mittel zu einem ganz anderen Zweck. Letzlich wird auch nur ein Urteil zur Vorlage bei der Botschaft benoetigt, dessen Inhalt zudem weitgehend unerheblich ist.


    Dies fuert natuerlich manchmal zu recht ungewoehnlichen Arten der Verfahrensführung, was zumindest in Kiew bereits bei mehreren Gerichten und Jugendaemtern aufgefallen ist.
    Deshalb kommt es jetzt oefters vor, das auch Vertreter der Staatsanwaltschaft an solchen Verfahren teilnehmen.


    Das Betrifft natuerlich nicht nur die Ukraine sondern alle Laender. Naja so kriegt die ganze Welt einen ersten Eindruck vom Rechtsstaat made in Germany.
    Bin auch mal gespannt wie dieses gesetzliche Chaos weitergeht.
    :patsch:

  • Hallo Peter,
    ich habe deine Beiträge gelesen und verstehe nun die Welt nicht mehr!
    In meinen ersten Beiträgen habe ich beschrieben wie ich an meine Frau gekommen bin .Sie war bereits hier,zur Schwarzarbeit bei einer Steuerberaterin und längst abgelaufenem Visum! Somit hatte ich mit Botschaft und FZF rein 0 zu tun. Alles war Sache mit der ABH. Danach ging es aber um die Tochter ( Stiefkind mag ich nicht! Das ist was für Gebr.Grimm oder Amtsdeutsch!) Ich hatte angekündigt dazu meine Erfahrungen zu beschreiben,doch als Siggi schrieb das könne nur was von Anno Tobak sein, habe ich Abstand davon genommen! Aufgrund deiner Ausführungen sehe ich jedoch, daß es nicht ganz so ist.
    Nach der Heirat und geplantem Wohnsitz in DE sollte man die Ehefrau beim zuständigen UA-Konsulat als dauerhaft wohnhaft in DE anmelden...und schon geht der Ärger los!! Selbst eine 30 Jährige muß jene sagenhafte Urkunde(vom Notarius) beibringen, blauer Schnörkelrand, Siegel,Stempel,usw, Unterschrift der Eltern ,keine Ansprüche an die Tochter, auch nicht in Zukunft,darf in DE wohnen! Sonst wird es nix mit dem PMP Stempel und ebensowenig mit der Anmeldung eines Kindes.
    Die gleichen Rechte hat ein Kindesvater in der UA auch. Verzichtet er nicht auf diese Rechte vor einem örtlichen Gericht dann wird es wie du schreibst. Die Botschaft darf in diesem Fall keine Übersiedlung erlauben!!! Auch kein Besuchsvisum erteilen! Das wäre nach UA-Recht Beihilfe zum Kindesentzug und würde gewaltigen Ärger geben. Es gibt genug Möglichkeiten sich mit dem Vater zu einigen,z.B. auf Unterhalt verzichten, oder eine Erklärung vom künftigen DE-Vater ,daß er künftig für das Kind in vollem Umfang incl. Ausbildung sorgen will. In meinem Fall hatte sich der Herr unsichtbar gemacht -das war sein großer Fehler! Meine Schwiegermutter hatte Generalvollmacht,ausgestellt beim Konsulat in Ffm. und hat ihn für verschollen erklären lassen.
    Grundlage: § 21 des Zivilgesetzbuches der Ukraine,§§ 15,30,62 der Zivilprozessordnung der Ukraine (wortgetreu) Der Herr hat die Berufungsfrist verstreichen lassen und das war's dann.
    2. Verhandlung
    Der Schwiegermutter wurde die Vormundschaft für das Mädel übertragen,beschränkt auf die Beschaffung der Reisedokumente und die Dauer der Reise nach DE! Für das Kind wurde ein eigener blauer Reisepass ausgestellt und zwar sofort!!
    Text des Urteils , §§ und Begründung bei Bedarf per PN.
    Aufgrund des Urteils hat die Botschaft sofort Reisevisa für Oma und Enkelin ausgestellt, 1 Woche später waren sie hier! Man hat also richtig Gas gegeben und keineswegs rumgemuckt!
    Das wirkliche Übel ist doch das ukrainische Elternrecht und die dortige Scheidung bei der nach meiner Meinung keine klare Kante gemacht wird. Die ABH z.B. hat dem Kind sofort nach Vorlage des Urteils ( mit Übersetzung) die Aufenthaltserl.erteilt-das hat länstens 15 Min gedauert!!
    Ohne Anmeldung beim Konsulat wird es auch nix mit Einbürgerung in DE weil keine Ausbürgerung in UA.
    Ich habe bei meiner KSK vor Jahren Konten "Junge-Leute " angelegt, keine Gebühren,Karte kostenlos und 5% halbjährlich auf die Einlagen. Selbst da mußte meine Frau das o.g. Urteil vorlegen sonst hätte sie kein Kto. für die minderjährige Tochter eröffnen können!
    Wege und Kosten für den ganzen Schwindel sind doch dürftig.Dafür kriegste doch eine "fertige" Tochter. Bei den heutigen Preisen für Baby-Glässchen und Pampers... geschenkt!!
    Wie du mir geschrieben hattest bleibt dem Kind durch die Einbürgerung der ganze Zirkus erspart wenn sie mal selber heiraten will.
    Immerhin ist sie ja nun volljährig und Azubi und da auch noch allerhand "Ukraine- Frau" dran ist, qualmen mir bereits die Socken!!
    Das "Unheil" ruht ja bekanntlich nicht!


    Gruß


    R.W.

  • Selbst wenn der andere Elternteil mit der Ausreise einverstanden ist, geht das nicht...



    Hallo, erst einmal Dank für die Aufhellung dieses Zusammenhanges durch unser Mitglied Ahrens und den Hinweis auf § 32 Aufenthaltsgesetz. Es betrifft meine Frau und mich gottlob nicht, aber ich komme da schon ins Nachdenken. Würde jetzt gern noch eine Zusatzinfo erfragen: gilt das Entziehen des Sorgerechtes in dieser Form auch für Mütter aus RUS, die doch genausowenig ihr Kind zurücklassen ? Oder kann man dort Sorgerecht einfacher/anders auf eine Person übertragen? Gruß nobody

  • Praktisch sieht das so aus, das eine ukrainische Mutter nicht mit Ihrem Kind zusammenleben kann, wenn Sie einen Deutschen Mann heiraten will und nicht das alleinige Sorgerecht besitzt.



    Hallo Ahrens, Dank für diese Info.


    Die Frage, die mir bei allen Verschärfungen durch den Kopf geht, ist WARUM? Wer soll getroffen werden? Geht man da nur mit dem großen Schöpflöffel drüber? Rein technokratisch?


    Ehrlich, ich verstehe nicht.
    Gruß nobody

  • Das "Unheil" ruht ja bekanntlich nicht!


    Hallo,


    ja das war dann ja das volle Programm.
    Wenn sich der Vater nicht um das Kind kümmert und keine Alimente zahlt ist der Sorgerechtsentzug natürlich einfacher.
    Aber nochmal, bei einfacher Auslandsreise mit Rückkehr in die Ukraine reicht eine notarielle Erklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteiles.
    Bei ständiger Wohnsitznahme reicht das nicht. Dazu muss das Sorgerecht entzogen werden.
    Das war vor ein paar Jahren anders.


    Grüsse,


    Peter.

  • gilt das Entziehen des Sorgerechtes in dieser Form auch für Mütter aus RUS, die doch genausowenig ihr Kind zurücklassen ? Oder kann man dort Sorgerecht einfacher/anders auf eine Person übertragen

    Hallo nobody, hatte leider etwas wenig Zeit in den letzten Tagen,


    Auch wenn die Antragsteller russische Staatsbürger sind, greift natürlich das deutsche Auffenthaltsgesetz. Wie gesagt, das gilt für alle Länder.
    Wie das nun aber mit der Prozedur, des Sorgerechtsentzugs z.B. in Russland aussieht, kann ich nicht genau sagen, weil wir mehr auf die Ukraine und Deutschland spezialisiert sind.
    Soweit ich aber informiert bin, funktioniert das dort genauso über einen gerichtlichen Sorgerechtsbeschluss, wie hier in der Ukraine.


    Bei der Frage, was mit diesem Gesetz bezweckt wird, kann man nur spekulieren.
    Naheliegend ist, dass Zuzug begrenzt oder gesteuert werden soll.
    Es könnten auch populistische Gründe sein, darauf deutet hin, das hier mit dem Rasenmäherprinzip vorgegangen wird und dieses Gesetz überhaupt nicht in die heutige Zeit passt.
    Denkbar ist aber auch, dass es sich hier einfach wieder um ein völlig undurchdachtes, aktionistisches Murksgesetz, wie bei so vielen in der letzten Zeit erlassenen Gesetzen handelt.
    Auch dafür sprechen viele Gründe, vor allem die chaotische Umsetzung, die Folgen und die exorbitant hohe Erfolgsquote im Klagefall.
    Wahrscheinlich ist das eine gesunde Mischung aus allen drei Faktoren.


    Grüsse,


    Peter.

  • Bei der Frage, was mit diesem Gesetz bezweckt wird, kann man nur spekulieren.
    Naheliegend ist, dass Zuzug begrenzt oder gesteuert werden soll.

    Das kann ich im Grunde bestätigen. Eine Bekannte von mir, die zwar nun in Rente ist, aber bislang (bis vor 4 Monaten) in einer Ausländerbehörde gearbeitet hat sagte: "leider müssen nun andere Nationen, Menschen dran glauben, bzw. diese neuen Gesetze in Kauf nehmen, weil Deutschland nun mehr und mehr die "Schotten" dicht macht."
    Oder anders gesagt: es kamen in den letzten Jahren/Jahrzehnten so viele Ausländer in dieses Land (hier von aber wenig RUS oder UA), sondern eher all die Moslems usw, die dann mit solchen Familiennachzug-Visa ihre gesamte(n) Familie(n) ins Land holte.


    Ob's so stimmt, sei dahingestellt. Aber es würde dieses auch erklären.. und leider müssen nun die Unschuldigen dran glauben.

  • Dann sollte der Gesetzgeber das aber auch klar und deutlich gesetzlich regeln und die Aussage treffen, dass das Boot voll ist und die Kommunikation desselben nicht niederen Beamten usw. überlassen.
    Warum dann nach wie vor Zuzug von Kontingentflüchtlingen, Arbeits und Studienmigranten teilweise sogar gefördert wird, aber Familienzusammenzug zu Deutschen, welche im Gegensatz zur erstgenannten Gruppen ja wohl sozusagen das Volk in diesem Staat darstellen, erschwert wird, erschliesst sich mir aber trotzdem nicht so auf den ersten Blick....

  • Ach Peter,


    ich weiß nicht wie ich es verständlich machen soll!
    Ich bin und bleibe ein echter Malocher oder Arbeiter, mit einem Schuß Sarkasmus oder meinetwegen auch Bosheit gesegnet! Daher auch meine Seitenhiebe in Punkto Ämter, Institutionen und ähnliche Vereine! Das dient vor allem der inneren Befriedigung! Ich wohne seit meiner Militärzeit vor über 50J in einem Kreis mit erheblichen Eigenheiten. Wir haben eine Dorfgemenschaft (500 EW)
    mit 6 Fam.aus Ostdeutschland, 2 verh.Ukrainerinnen, 2 verh Polinnen,(über 20 J verh.) 2 poln. Familien-keine Volksdeutschen sondern echt , 4 Fam. aus Kasachstan, eine Rentnerin aus der Krajina und eine 60J Frau aus Wilnius welche auch unser Haus hütet wenn wir "auf Achse" sind. Ossi, Wessi, Polski, Jugo, Russki usw gehört zur alltäglichen Umgangssprache und dient der "Standortbestimmung" und auf gar keinen Fall dem Mißbrauch oder gar zur Beleidigung. Wir halten zusammen und feiern alle zusammen Feste ( auch feste!!) und keinen Bürgerkrieg! Wenn uns die Feste ausgehen erfinden wir welche. Für Kultur und so fährt man 15 Min. über die BAB in die Stadt,Sehenswürdigkeiten und große Badeseen sind reichlich im Umkreis vorhanden. Schlösser, Gemäldegalerie (Rembrandt usw) Museum-15 Min. Klagelieder werden nicht gesungen , eher anrüchiges ab 1,5 pro Mille.
    ..................................................................
    Nun zur Sache
    in den beiden Gerichtsurteilen bezügl.Tochter ist das Wort Sorgerecht überhaupt nicht vorhanden! Nochmals: in der ersten Verhandlung wurde der leibl.Vater als verschollene Person anerkannt.
    Textauszug aus der 2.Verhandlung:
    ...die Vormundschaft über die minderjährige.....wird für die Ausstellung ihrer Reisedokumente in die Bundesrepublik Deutschland Angeordnet.
    In Anbetracht dessen, dass die Vormundschaft im Interesse einer Minderjährigen erfolgt und laut § 32 Punkt 2"a" und § 34 Punkt 4 "b"des Gesetzes der Ukraine " Über die Selbstverwaltung in der Ukraine" §§ 243, 244 des Familiengesetzbuches der Ukraine hat das Exekutivkomitee des Stadtbezirksrates der Stadt Cherson
    BESCHLOSSEN:
    ( Name der Schwiegermutter) zum Vormund der minderjährigen Enkeltochter (Name,Vorname,Vatersname) geboren am ............,für die Zeit der Ausstellung ihrer Reisedokumente in die Bundesrepublik Deutschland zu bestellen.


    Richter Siegel Unterschrift
    Kein einziges Wort von Sorgerecht! Die minderjährige bekam in Kiew sofort ein Besuchervisum und hat hier ihre Ferien als sog. Schnupperkurs verbracht. Es hat ihr sehr gut gefallen und so bin ich mit meinem ganzen Verein und Kinderreisepass zur ABH gefahren
    wo sie nach Vorlage der gen. Urteile sofort eine eigene Aufenthaltserlaubnis bekommen hat! Wo also sind in der BRD die Probleme oder muß ich mir welche suchen?? Dann bitte ich um Hilfestellung! Oder glaubt da Jemand ich hätte eigene Gesetze--da wüßte ich
    doch auch von!
    Peter du hast 9 Fälle in deiner Kanzlei zu bearbeiten und weitere 3 sind im Forum zu finden- laut Migrationsbericht kommen seit Jahren über 800 ukrainische Ehefrauen und jährlich ca. 300 ukrainische Kinder. Was sind das für Gerüchte, sie wären hier nicht willkommen?
    Merke: wenn wer glaubt es gäbe außer SIS nicht auch noch andere "liebliche Dateien" der befindet sich gewaltig auf dem Holzweg! Ein" Einlader"oder Ehekandidat mit sauberer Weste und eine Ehekandidatin ohne Vorbelastung in DE werden nach Beschaffung der nötigen Papiere keine Schwierigkeiten haben! Wenn der Kittel sauber ist braucht man nicht nach abenteuerlichen Auswegen zu suchen. Jedenfalls die 800 Ehepaare und 300 Kinder in 2011 , welche nicht im Forum erscheinen, brauchten das nicht! Wie kommt das nur oder war der Engel des Herrn mit der Wundertüte unterwegs?
    Schlussendlich noch: darf ich mir als gestandener alter Knüppel nicht da oder dort einige kleine Teufeleien erlauben? Oder soll ich mich ( noch ohne "Kriegsleiden" und Wampe) nach Meinung jüngerer Mitglieder vorsorglich um schwarze Container oder "Erdmöbel" kümmern? Sorry, da sind meine Lieben aber anderer Meinung!
    Bei allen Ärgernissen die das Leben zu bieten hat : Humor ist wenn man trotzdem lacht! Sonst lachen andere und man darf sich noch mehr ärgern!


    Gruß


    R.W.

  • Ich habe soeben mit einer Skype-Freundin meiner Frau gesprochen.
    Sie ist seit 2009 in DE.
    Sie hat sich mit dem Vater ihrer beiden Kinder so geeinigt: Termin am Familiengericht ausgemacht ,der Kindesvater hat auf seine Rechte gegenüber dem Kind verzichtet,die Mutter auf jeglichen Unterhalt verzichtet! Daraufhin wurde der Mutter das alleinige Sorgerecht übertragen. Geklagt werden brauchte also nicht! Das dürfte wohl der normale Weg sein.
    Natürlich gibt es auch sture Böcke wo geklagt werden muß-kostet nur Geld und am Ende hat keiner was davon!


    Gruß


    R.W.

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