Ausländer, die zu ihren deutschen Ehepartner einreisen wollen, müssen nicht immer Deutsch sprechen können. Ist es ihnen nicht möglich oder zumutbar, entsprechende Sprachkenntnisse zu erwerben, ist die Einreise auch ohne diese erlaubt, so das Bundesverwaltungsgericht in einer aktuellen Entscheidung (AZ 10 C 12/12). Geklagt hatte eine Frau aus Afghanistan.
Inwieweit diese Entscheidung für Einreisende aus der Ukraine übertragbar ist, kann nicht beurteilt werden. Dies dürfte (wie immer) auf den Einzelfall ankommen.
Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein, in der Ukraine Deutschkenntnisse zu erwerben (vielleicht räumliche Entfernung ???), könnte diese Entscheidung anwendbar sein. Allerdings sei vor zu großen Erwartungen gewarnt. Das gleiche Gericht hatte das sogenannte Spracherfordernis für nachreisende Ehepartner in der Vergangenheit bestätigt.
Gruß Parsifal