Anerkennung ukrainischer Studienabschlüsse


  • Guten Abend Zusammen,


    danke für die bisherigen Hinweise.
    Administrator: Ich sende mal den Wortlaut vom ZAB als PN, das bringt hoffentlich etwas licht ins Dunkel.


    Grundsätzlich bin ich überzeugt, das meine Frau schon was findet (RU, UA, GER, EN alles gut in Wort und Schrift, 1 Jahr Business Exchange in den USA, 3 Jahre auf einem Kreuzfahrtschiff jetzt gerade nebenbei Deutsch B2 beruflich absolviert, sowie mehrere SAP Zertifikate - die Agentur für Arbeit ist da durchaus sehr hilfreich).
    Aber ich bin mir nicht sicher, wie denn so die Chancen am Markt sind, ohne anerkannten Abschluss, also quasi ungelernt.
    Die indoktrinierte "Befähigungssucht" von uns Deutschen ist ja bekannt...
    Zumal meine Frau auch die letzten 4 Jahre als Hausfrau und vor allem Mutter fungierte.

  • Da deutsche Arbeitgeber mit ukrainischen Abschlüssen meist in der Tat wenig anfangen können, haben wir auch vor einiger Zeit eine Zeugnisbewertung bei der ZAB angefordert. Damit hat man dann zumindest einen Nachweis von einer deutschen Behörde mit Beschreibung des Abschlusses. Manche Arbeitgeber bestehen da sogar ausdrücklich darauf (was ich verstehen kann).


    Die ZAB verlangt allerdings ein Zertifikat der Akkreditierung der Hochschule, sonst führt sie keine Bewertung durch. Eine Einzelbewertung ist wiederum notwendig, weil in der anabin-Datenbank bei privaten Unis nur der Status H-/+ steht.
    Der Witz ist aber, dass solche Zertifikate in der Ukraine seit einigen Jahren nur noch für die einzelnen Studiengänge ausgestellt werden, nicht für die Institutionen als solche. Laut Uni und Ministerium für Bildung gibt es keine anderen Dokumente, nur Lizenz und Akkreditierung des Bildungsprogrammes. Was kann man da tun? Hat das Problem noch jemand?

  • Genau. Ich habe genau das selbe Problem. Bin leider auch noch nicht weiter.
    Bei KMK/Anabin beisst sich die Katze in den Schwanz. Die machen nicht weiter ohne das verlangte Zertifikat, und wir bekommen das Zertifikat nicht.


    Gibt es eventuell noch andere Institutionen welche das irgendwie, zumindest einstufen?

  • Ich versteh das Problem ehrlich gesagt nicht: Bei nicht geschützten Berufen herrscht bekanntlich Vertragsfreiheit…ein berufliches Netzwerk, Referenzen, ein überzeugendes Auftreten im Bewerbungsgespräch & bei allfälliger Probearbeit sind doch geeignetere Instrumente als ihrgendwelche Gleichwertigkeitsgutachten….oder hast du das Gefühl ein slawophober Arbeitgeber stellt ein UAler dank ihrgend eines Wisches trotzdem noch an?

  • Es gibt allerdings auch Sonderfälle, z.B. wenn man mit einem ukr. Bachelor in D. weiterstudieren und den Master machen möchte. So viel ich weiss, hängt das dann vom Bundesland ab, manche Hochschulen benötigen trotzdem von der ZAB den offiziellen Nachweis, dass der 1. Abschluss auf Bachelor-Niveau eingestuft ist. Bei staatlichen Unis genügt möglicherweise schon der Ausdruck mit Status H+ aus der anabin-Datenbank.

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