Finanzielle Unterstützung von Familienangehörigen - Steuerlich absetzbar?

  • Hallo miteinander,


    nachdem ich mich bisher mit diesem Thema noch nicht näher befasst habe, weil mir dazu die Lust Zeit fehlte, will ich es jetzt endlich mal anpacken.


    Meine Frau und ich unterstützen die in der Ukraine lebenden Schwiegereltern (beide Rentner) mehr oder weniger regelmäßig mit finanziellen Zuschüssen. Da wir regelmäßig mindestens einmal im Jahr dorthin fahren und die Eltern meiner Frau ebenso regelmäßig uns in D besuchen, haben wir das bisher immer in bar abgewickelt.


    Es sollte aber eine Möglichkeit geben, diese Zuwendungen beim Finanzamt im Zuge der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Hat jemand von Euch Erfahrungen hiermit gesammelt? Insbesondere interessiert mich, ob ein großer Aufwand bzgl. Nachweise usw. getrieben werden muß und ob der evtl. erzielbare Nutzen in angemessenem Verhältnis dazu steht. Die Suchfunktion habe ich bereits bemüht, aber nichts entsrechendes gefunden, daher hoffe ich auf Tipps von euch.


    Vielen Dank vorab und viele Grüße


    Reinhard

  • Hallo Solocha,


    ich hatte noch einen "Haken" im Kopf und jetzt danach gesucht: Bei im Ausland lebenden Unterhaltsempfängern wird aber auf jeden Fall überprüft, ob diese ihre Arbeitskraft ausreichend für den eigenen Unterhalt eingesetzt haben (BFH-Urteil vom 5.5.2010, VI R 29/09, DStR 2010 S. 1831).


    "Bei Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland stellt das Finanzamt strengere Anforderungen an den Nachweis der Unterhaltszahlungen und an die Bedürftigkeit des Empfängers." siehe hierzu als guten Einstieg so etwa auf Mitte der Internetseite: http://www.steuerrat24.de/dynasite.cfm?dsmid=5270
    / Links dort gehen dann auf Bezahlseiten ... also nur als Überblick tauglich.



    Ansonsten sind für Unterstützungszahlungen an Angehörige laut EStG einige Steuervergünstigungen nach § 33a EStG machbar. Es gibt allerdings wie immer eine Unmenge von Bedingungen, die das etwas unübersichtlich machen.


    Gruß nobody

  • Die steuerlich anerkannten Maximalsätze sind bei Wohnsitz der Verwandten in UA wesentlich geringer. (Wenn ich mich recht erinnere bei 25%). Außerdem muss eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung vorliegen. Die haben nur die Kinder, jedoch nicht die Schwieger-Kinder. Es kann also nur das Einkommen der Kinder herangezogen werden. Die Bedürftigkeit der Person in UA muss nachgewiesen werden, etc. Wir haben es daher nie gemacht. Der Aufwand stand in keinem Verhältnis zum Nutzen. Als Selbständiger gab es für mich einfachere Möglichkeiten, den Schwiegereltern ein steuerlich absetzbares Zubrot zukommen zu lassen.


    Gruß
    Siggi

  • .... davon abgesehen wird es nicht vermeidbar sein, dass die Unterstützungen für die Familienangehörigen offiziell wird, was darauf hinauslaufen könnte (und wohl auch wird), dass sich der ukrainische Fiskus für die Unterstützungen interessiert. Dazu kommen noch Übersetzungen, Beglaubigungen usw. Ist einfach nur zuviel Aufwand, das Ergebnis steht nicht fest und es werden zu viele Pferde scheu gemacht.
    Wir haben die Finger davon gelassen.

  • Hallo!!


    Verwande ersten Grades (also Eltern ja Geschwister nein) können abgesetzt werden. Das Problem ist nur der Nachweis. Am besten du fragst dein Steuerberater wie dein hiesiges FA den Nachweis wünscht. Am sichersten ist jedoch bei Ausreise du umsatzsteuer zurück fordern und bei einreise in die UA es verzollen. das ist zwar der sicherste nachweis aber der total umständlichste. von den Wartezeiten an der Grenze mal abgesehen. da verliert man schonmal schnell Stunden.


    Unserem Finanzamt reichte die Quittung der Paketabsendung die Inhaltsangabe (Zollerklärung) reichte aus um Versand und Inhalt steuerrechtlich geltend zu machen. Das ging aber nur weil wir beide eine steuerliche Arbeit nachgingen. Wenn ich nur alleine und sie nicht hätte es haken geben können.


    lg

  • Hallo...


    ... und herzlichen Dank für die superschnellen und fundierten Antworten! :thumbup:


    Es zeichnet sich leider ab, was ich befürchtet hatte. Nämlich, dass ein großer bürokratischer Aufwand den zu erwartenden (eher kleinen) Steuervorteil eher nicht rechtfertigen wird. Zwar hat meine Frau ein relativ gutes Einkommen und sind beide Schwiergereltern eindeutig im Rentenalter. Trotzdem gibt es dann immer noch die Nachweispflicht usw..


    Wahrscheinlich werde ich drauf verzichten. Ich glaube, meine Zeit kann ich besser investieren


    Allen ein schönes Wochenende


    Reinhard

  • Hallo zusammen,
    wir haben bis vor etwa 7 Jahre die Unterstützung der Schwiegereltern von der Steuer abgesetzt. Dann wollte das Finanzamt Nachweise haben
    über Einkommen, Miete und offizielle Nachweise, das keinerlei Vermögen in Bargeld, Wertgegenständen und Immobilien vorhanden ist.
    Wie will man beweisen, das man KEIN Haus hat und das in der UA.


    (Und welche Schwiegereltern haben keine Datscha :thumbup: )


    Gruß


    KWB

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