Möchte meine Verlobte in D heiraten und bitte euch um Ratschläge, wie ich das am Besten über den Tisch bringe, bis Sie offiziell ausreisen muss!

  • Hallo,
    Möchte meine Verlobte mit der ich seit 2 Jahre zusammen bin heiraten!
    Ihre Aufenthaltserlaubnis (Visum) ist bis zum 31.12.2012 gültig!
    Ist das bis zu diesem Datum machbar, das wir in Deutschland standesamtlich heiraten können ?(


    Die Ausländerbehörde vor Ort sage mir, wenn ich alle Unterlagen die das Standesamt von uns braucht vorlegen kann, dann ist das kein Problem!
    Sollten wir es aber nicht bis zum 31.12 schaffen, dann müsste Sie nach Kiew und ein Visum zur Eheschließung beantragen!!!


    Ich weis das noch von damals als Sie ihr Visum im Januar 2012 erteilt bekommen hat! Die Bearbeitungszeit betrug 8 Wochen :huh:
    Das heist, sollten wir es nicht bis zum 31.12 schaffen zu heiraten, muss Sie wieder 2 Monate warten bis Sie nach Deutschland einreisen kann und wir dann endlich heiraten können ?(
    Hat da jemand Erfahrung wie das abläuft ??? Denn so lange möchte ich glaube keiner warten bis man sich sozusagen in die Arme nehmen kann!



    Beim Standesamt habe ich mich erkundigt und folgendes wurde mir gesagt:


    1. Geburtsurkunde im Orginal, in Kiew mit Apostile versehen, und in Deutschland übersetzen lassen!
    2. Ukrainischer Inlandspass in vollständiger beglaubigter Fotokopie und Übersetzung in Deutschland!
    3. Aktuelle Ledigkeits- oder Familienstandsbescheinigung in Form einer eidesstattliche Versicherung, abgegeben vor der zustädigen konsularischen Vertretung in der BRD, bei ständigem Aufenthalt in Deutschland!
    4. Eigene eidesstattliche Versicherung zum Familienstand und zur Anzahl der Vorehen, agegeben vor dem deutschen Standesbeamten. ( Punkt 4, wir vor Ort beim Standesamt durchgeführt)
    5. Übersetzung muss in D erfolgen und vom öffentlich bestellten und allgemeinen beeidigten Übersetzer zu fertigen!


    Ich habe einige Fragen und ich hoffe ihr könnt mir helfen!


    1.1 Kann ihre Mutter die orig. Geburtsurkunde mit Apostile versehen und ggf. mit der Post nach D schicken? Oder nur Sie persöhnlich ???
    1.2 Kann man die Geburtsurkunde nur in Kiew mit Apostile versehen oder auch z.B. in Lviv (Lemberg) da wo Sie auch herkommt! Somit wäre der Weg kürzer!!!


    2.1 Was ist ein ukrainischer Inlandspass? Ist das eine Art wie bei uns der Personalausweis??


    3.1 Vom Standesamt wurde mir gesagt, das Sie sich diese Bescheinigung in Münschen beim Generalkonsulat der Republik Ukraine holen müsse! Dort habe ich leider telefonisch niemanden erreicht, sodass ich fragen kann was wir für Dokumente brauchen um diese Bescheinigung in München holen zu können????


    5.1 Kommen aus dem Landkreis Ansbach (Mittelfranken)! Kennt jemand einen geeigneten bzw. beeidigten Übersetzer in diesem Landkreis bzw. Gebiet???



    Dazu kommt, das wir ca. am 27.12 in die Ukraine reisen und ich dann Anfang bis Mitte Januar alleine nach D reisen muss, da Sie im Januar Ihre Prüfungen für Ihr Fernstudium ablegen muss! Und sobald das abgeschlossen ist, Sie wieder zu mir reisen kann!!!



    Wie können wir in dieser jetzigen Situation am Besten vorgehen???


    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen....

  • Ein mögliche Option wäre: Heiraten in Dänemark. Die verlangen deutlich weniger Dokumente, insbesondere kein Ehefähigkeitszeugnis. Bei uns hat es damals von der Entscheidung zu Heiraten bis zur Eheschließung rund 2 Wochen gedauert. So schnell wäre es in DE niemals gegangen. Wir haben diese Agentur benutzt:
    http://www.heiraten-online.de/
    Das ist natürlich nicht notwendig, man kann auch alles selbst organisieren, aber so war es einfacher. Ich habt deutlich mehr Zeit, als wir damals. Vermutlich geht es bei Euch auch in DE. Ich erwähne das nur als Option für den Hinterkopf, falls es irgendwo Probleme/längere Bearbeitungszeiten geben sollte.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo


    zu1.1 JA


    zu1.2 JA nur in kiev in der Botschaft


    zu2.1 Ja wie der Personalausweiß


    zu3.1 Diese Bescheinigung muß sie in der Ukraine vor einem Notar machen lassen dann Übersetzen und mit Apostille versehen lassen


    PS: denke keine Change bis Ende Dezember


    mußt ja auch noch 4 Wochen auf das OLG warten daß seine Zustimmung geben muß (wird benötigt fürs Standesamt)


    lg Peter aus Regensburg :)

  • PS kann dir eine Nummer von einem Büro in Kiev geben das macht für dich alles von der Apostille bis zur deutschen Übersetzung alles was du


    brauchst uns hat das dieses Jahr 360 Euro gekostet. Wir haben es so gemacht und hat wunderbar geklappt.


    Zuerst haben wir es alleine probiert und glaubs mir es war der Horror, igendwas vergisst du imnmer :)

  • Hallo Franciszek,


    denke bis Ende
    des Jahres solltest Du das schaffen.


    Falls sich das
    aus welchen Gründen auch immer hinziehen sollte, kann die
    Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel auch verlängern, wenn Ihr verlobt seid,
    bzw. die Eheschliessung bereits angemeldet habt, oder auch eine Bescheinigung
    des Standesamtes vorlegt, dass die Unterlagen eingereicht sind. So verstehe ich
    auch die Aussage der Ausländerbehörde.


    In der Regel sind die Ausländerämter in dieser Hinsicht nicht so pingelig.


    Die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch das OLG und die Anmeldung der
    Eheschliessung dauern mitnichten immer 4 Wochen oder so.


    Hatte hier vor 2 Wochen jemanden, der hat das ganze ohne grossen Aufwand in einer Woche
    geschafft. Vielleicht liest er hier ja auch mit. Das ist regional, nach
    Jahreszeit und Arbeitsaufkommen der Behörden sehr unterschiedlich. Wie gesagt,
    von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen.


    Nun zu DeinenFragen:


    1.
    Die Mutter kann die Geburtsurkunde selbst beschaffen. Die Apostillierung kann Sie auch selbst machen.
    Jedoch geht das ausschliesslich beim Justizministerium in Kiew. Unter Umständen muss noch eine
    Vorbeglaubigung durch die Regionsjustizbehörde stattfinden, je nachdem wo die
    Urkunde ausgestellt wurde.


    In Lemberg ist das nicht möglich. Aber evtl. muss die Vorbeglaubigung dort
    bei der Rayonsjustizbehörde stattfinden.
    Würde auch empfehlen das von einer Firma machen zu lassen.


    2.
    Das ist das gleiche wie ein Personalausweis Die Kopie könnt Ihr bei irgendeiner Behörde z.B. Standesamt, Polizei etc. in Deutschland beglaubigen lassen.


    3.
    Normalerweise wird so eine Erklärung vor ukrainischen Notaren in der
    Ukraine Abgegeben und dann ebenfalls beim Justizministerium in Kiew Apostilliert.
    Inwieweit dies auch so vor Konsulaten,Botschaften etc. Heute noch praktisch möglich ist, entzieht sich so auf
    Anhieb meiner Kenntnis.
    Versuchs mal per Email an die Botschaft
    Ist das bei Botschaft oder Konsulat
    nicht möglich fliegt Sie einfach kurz per Wizzair
    oder so für einen Tag nach Kiew und
    besucht einen Notar, das dauert 10 Minuten.
    Apostillierung dauert einen Tag.
    Kann man aber auch eine Firma machen lassen.


    4.
    Die Übersetzungen müssen in der Regel von einem an deutschen Landgerichten beeidigten Dolmetscher gefertigt werden. Der Dolmetscher muss an
    irgendeinem Landgericht in Deutschland beeidigt sein.
    Ob es solche Dolmetscher nun in
    Ansbach gibt weiss ich nicht. Du kannst beim zuständigen OLG nachfragen dort
    gibt es ein Dolmetscherverzeichnis.


    Würde jetzt so schnell wie möglich die Unterlagen beschaffen.


    Letztlich brauchst Du nur noch eine Geburtsurkunde mit Apostille (Übrigens
    auch in Dänemark) und eine not. Erklärung mit Apostille, sowie die
    Übersetzungen.


    Würde dazu ein spezialisiertes Unternehmen beauftragen.


    Bei uns würde das bei den von Dir geschilderten Dokumenten ganze 190.- Euro inklusive Übersetzung
    durch beeidigten Dolmetscher kosten.


    Das Ganze sollte nicht länger als eine Woche dauern. Danach hat dann das
    OLG,sowie das Standesamt immer noch 6 Wochen Zeit die Befreiung von der Beibringung
    des Ehefähigkeitszeugnisses zu erteilen und den Heiratstermin zu vergeben.
    Das sollte reichen.


    Grüsse,


    Peter.

  • 3.1 Vom Standesamt wurde mir gesagt, das Sie sich diese Bescheinigung in Münschen beim Generalkonsulat der Republik Ukraine holen müsse!

    Dort habe ich leider telefonisch niemanden erreicht, sodass ich fragen kann was wir für Dokumente brauchen um diese Bescheinigung in München holen zu können????

    Das glaube ich eher nicht. Wenn ich es richtig verstanden habe besitz Deine zukünftige Frau noch den UA Inlandspass. Somit wird sich das Konsulat in München bestimmt für nicht zuständig erklären und darauf verweisen, dass Deine Zukünftige alles in UA am Wohnort besorgen muss.

    PS: würde mich freuen falls ich mich täuschen sollte. Kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen.

    Teile daher auch nicht den Optimist von Peter Ahrens im Bezug auf das Zeitfenster bis Ende Dezember. Drücke Euch aber ganz fest die Daumen das Ihr es schafft.

  • Hi lieber Franciszek,


    wir haben hier ein FAQ geschaffen, was viele solcher Fragen (wie in deinem Fall zum Thema Hochzeit in DE) beantworten soll.


    Heiraten mit Schengen-Visum
    Visum für Deutschland


    Heirat mit offiziellem Heiratsvisum.
    Visum für Deutschland



    Laut deiner Beschreibung gehe ich demnach von einer Hochzeit mit Schengen-Visum aus. Es ist darauf hinzuweisen, dass es geht aber ungern gesehen wird, bzw. ggf. zu Verzögerungen führt.
    In erster Linie sehe ich zwar auch Ahrens als den Experten in diesen Dingen. Wir als Verfasser des FAQ sprechen "nur" aus persönlichen Erfahrungen.
    Jedoch glaube ich persönlich nicht, dass es bis Jahresende noch alles klappt. Klar sind bis Jahresende noch ein paar Wochen, jedoch schreibst du schon mal nichts vom A1-Deutsch Test, der für das Visum erforderlich ist und erstmal beantragt, gemacht und bestanden werden muss. Dann dauern all die Dokumente (Urkunden) seine Zeit und letztendlich dauert es selbst hier in Deutschland dann einige Zeit, bis das OLG das Ehefähigkeitszeugnis freigibt. Danach könnt ihr ja erstmal einen Termin beim Standesamt hier in DE machen. Dann kommt nun Weihnachten und seine Ferien und Feiertage dazu.
    Da wird die Zeit plötzlich seeehr knapp.


    Meine Frau und ich haben mit allem Anfang des Jahres 2012 begonnen und hatten schon sehr viel Glück mit allem, alles hat gepasst und keiner hat sich viel Zeit gelassen. Dennoch konnten wir erst Mitte März heiraten. Alles in allem waren es gute 8 Wochen.


    In jedem Fall wünschen wir dir viel Glück und Erfolg bei allem.

  • In DE wird es auf jeden Fall knapp. Ihr dürft keine Zeit verschwenden und solltet am besten Spezialisten mit der Beschaffung der Dokumente beauftragen, nicht das es zum Schluss an irgend einem dämlichen Formfehler scheitert. Seit ihr bis 31.12. verheiratet, gibt es als Bonus die Steuerklasse 3 rückwirkend für das ganze Jahr! So kommen schnell noch ein paar Tausender "Weihnachtsgeschenk" dazu. Ich selbst habe schon mal am 31.12. vormittags geheiratet (der Bürgermeister persönlich hatte Mitleid). Knapp, aber geschafft!


    Gruß
    Siggi

  • Nabend,


    bin bei meiner Antwort im Gegensatz zu Sunshine mal vom Vorliegen einer Aufenthaltserlaubnis (Kategorie D) ausgegangen, weil davon in der Frage Die Rede war.


    Eine Aufenthaltserlaubnis ist Zweckgebunden (Ausbildung usw.) und wird für mindestens 6 Monate erteilt. Also kann es sich eigendlich nicht um ein normales Schengenvisum
    (Kategorie C) handeln.
    Mit Kategorie C Visum (Gastreise, Geschäftsvisum etc..) muss nach der Heirat grundsätzlich sowieso wieder ausgereist werden, da die Umwandlung eines C Visums in eine Aufenthaltserlaubnis, bzw. Aufenthaltstitel durch die Ausländerbehörde nicht vorgesehen ist. Das ist nur in Ausnahmefällen möglich. Heirat mit C Visum, bzw. Schengenvisum führt bei späterer Visaantragstellung fast immer zu ernsten Scherereien mit der Botschaft.


    Bei Einreise als Au-Pair, Student etc. ist das aber kein Problem.


    An meiner Einschätzung des Zeitrahmens würde ich trotzdem festhalten.
    Alle Dokumente sind definitiv innerhalb einer Woche zu beschaffen und zu Apostillieren.
    Das die Befreiung durch das OLG mehr als 6 Wochen dauert ist extrem selten. Von daher denke ich alles müsste klappen wie beschrieben.


    Grüsse aus Kiew,


    Peter.

  • Peter Ahrens.


    Das ist vollkommen richtig was du schreibst.
    Nur ist das derzeit etwas unschlüssig zu ersehen. Franciszek schreibt zwar von Aufenthaltserlaubnis, dann aber (Visum). Darum ist hier nun nicht klar ob er ein C oder D-Visum meint. Bei einem C-Visum sehen die Chancen bis Jahresende eher düster aus, bei einem D-Visum natürlich besser, sprich dann kommt dein überschlagener Zeitraum zum Tragen.
    Ein D-Visum kann ich mir aber irgendwie nicht wirklich vorstellen, weil ein D-Visum bedeutet ja dann, dass seine Verlobte entweder schon mal verheiratet war, oder sie hat ein D-Visum durch eine (befristete) Arbeitsstelle. War sie schon mal (hier) verheiratet, würden ja auch schon mal viele Dokumente aus seiner Liste rausfliegen, weil sie diese ja dann schon mal besorgt haben muss, bzw. ist sie dann ja hier in DE schon "richtig" registriert.
    In beiden Fällen (verheiratet oder Arbet) würde dann aber so oder so der Deutschtest von der Liste fallen, wo er wirklich Zeit einspart.
    Ich sehe es derzeit eher so, dass er sich ggf. etwas missverständlich ausgedrückt hat, sie nur ein längeres C-Visum hat (z.B. 3 Monate) und das bis Jahresende abläuft.

  • Die Angaben der von Siggi genannten Agentur habe ich durchgelesen. Die benötigten Urkunden usw. dürften die gleichen sein, wie vom Dt.Standesamt gefordert!
    Einzig die Befreiung vom EFZ wird nicht gebraucht. Bei uns knapp 2 Wochen, ( OLG ) 28 €, also nicht der Rede wert!
    Weiter: 2x nach DK fahren, hin und zurück für mich (eine Fahrt 650 km) =2.600 km, bei 8 Ltr/100 km sind das 208 Ltr. Super.
    Macht bei z.Zt. 1,60/Ltr 332.80 €. Zusätzlich 2 Übernachtungen in DK a 100 €=200,00€. Plus Kosten für die Agentur-550 DKK.
    Meine Rechnung vom dt. Standesamt: (Fahrstrecke: 6x1 km=6 km)
    Prüfung der Ehefähigkeit, ausländisch 55,00 €
    1 beglaubigte Abschrift aus dem FamBuch 8,00 €
    2 mehrsprachige Heiratsurkunden 10,50 €
    1 Versicherung an Eides statt 17,00 €
    1 Stammbuch der Familie 35,00 €
    VENETO-GLANZ zus. 125,50 €


    Also kann ich noch etwa 4x in Deutschland heiraten um auf dänische Kosten zu kommen!!


    Gruß R.W.

  • Hallo Richard-Willi,


    bei uns ging es nicht um Kosten, die waren fast egal. Es ging um Zeit. Das Visum meiner Frau galt keine 3 Wochen mehr. Wir wollten vermeiden, viele Monate getrennt zu sein, die es sonst brauchen würde, das Heiratsvisum in UA zu beantragen. Es musste also schnell gehen. In Dänemark benötigten wir nur eine legalisierte Urkunde aus UA: Das Scheidungsurteil. Die Familienstandbescheinigung gibt es bei der deutschen Gemeinde in 5 Minuten. Das waren alle Dokumente (außer dem Pass, aber den hat man ja ohnehin). Kein Ehefähigkeitszeugnis, kein OLG, keine lange Liste von Dokumenten. Schau noch einmal hier unter "benötigte Dokumente":
    http://www.heiraten-online.de/cgi-bin/gewerbe.pl?Rubrik=8
    Für solche Fälle ist Dänemark als das europäische Las Vegas ideal. Sonst kann man in DE/UA oder sonstwo heiraten. Wir mussten auch nicht zweimal nach Dänemark fahren. Die Agentur hatte alles für uns reserviert und vorbereitet. Wir kamen am Donnerstag an und am Freitag wurden wir getraut. 24 Std. Blitzhochzeit.


    Noch einmal zu den Kosten: In DE hätten wir in dieser kurzen Zeit nie heiraten können. Also hätte meine Frau nach UA reisen müssen, später wieder zurückkommen, min. 2 Mal zur Botschaft nach Kiew fahren müssen (auch ein paar Tausend Kilometer), etc. Dazu gerechnet eine Einkommensdifferenz aus dem erzielbaren Einkommen in UA zu dem in DE für ca. 6 Monate. Was meinst Du wie viele Tausende dies gekostet hätte bzw. hoch der Einkommensausfall gewesen wäre? Da hat sich Dänemark 10 Mal gerechnet! Aber wie schon gesagt, darum ging es uns nicht. Wir wollten einfach nicht für mehrere Monate wieder getrennt sein.


    Aber das war mein Fall. Dieser hier ist anders gelagert. Wenn sie Gas geben, dann schaffen sie es vielleicht in DE, bis zum Stichtag. Vielleicht ist ja auch die Steuerersparnis nicht so hoch, dass es sich lohnt, sich zu beeilen und die ABH verlängert die Aufenthaltsgenehmigung. Dann kann man das alles natürlich ganz locker sehen.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Siggi,


    natürlich ist jedes Mittel recht "wenn es brennt"! Meine Angaben bezogen sich nur auf normal heiraten in Kopenhagen oder in Deutschland. Wir hatten überhaupt nicht diese Möglichkeit, obwohl es auch "brannte", sogar lichterloh!! Aber auch bei Dir lese ich legalisierte Scheidungsurkunde-von wem?? Ich habe nun so viele Beiträge gelesen und verstehe immer weniger! In 2003 wurde noch das Familienbuch geführt und daher waren noch weitere 5 Urkunden fällig: Geburtsurkunden und Heiratsurkunde der Schwiegereltern. Dann stellte sich heraus, daß der Name der Schwiegermutter auf der Heiratsurkunde nicht mit ihrem Mädchennamen auf der Geburtsurkunde überein stimmte! Aha-- Name aus ihrer Vorehe und so mußten auch noch Heirats-und Scheidungsurkunde von ihrer Vorehe beschafft werden! Diese beiden Urkunden haben 6 Wochen Laufzeit bei der UA-Post gebraucht--und schon hatten wir den Salat! Das hat uns über 3.000 € gekostet! Daher meine freundlichen Erinnerungen an die Post!
    Von wegen Wells-Fargo und Overland--Das Geld hätte auf den Kto. (junge Leute) meiner Kinder besser ausgesehen!!


    Gruß R.W.

  • Hallo R.W.


    legalisierte Scheidungsurkunde von meiner Frau. Diese hat die Schwiegermutter für uns besorgt. Mein deutsches Scheidungsurteil wurde ohne Übersetzung direkt so in Dänemark akzeptiert. Ein Familienbuch haben wir nicht (ich erinnere mich dunkel, wir hätten so etwas auf Wunsch anlegen können.). Meine Frau hat auch keinen Stempel in ihrem ukrainischen Inlandspass (gibt es aber auch nachträglich auf Wunsch).


    Wir haben die Dokumente mit UPS gesendet. Hat zwar mehr als 50 Euro gekostet (wenn ich mich recht erinnere), war aber in ca. einer halben Woche in DE.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Siggi,


    also bei Dir auch--daher ein 3 faches Hoch auf ukrainische Schwiegermütter!! Was sind schon Waschmaschinen, Laptop usw.dagegen--Lapalien und nicht der Rede wert!
    Ausgangslage meiner Frau:
    2001 mit Besuchervisum eingereist.( Schwarzarbeit!) Nach dessen Ablauf und 15 Monate illegalem Aufenthalt,schwanger,mit mir und Fach-RA. bei der zuständigen ABH "vorgestellt"! Sofortige Ausreiseverfügung. Es wurde nichts gereist!


    Ist Zustand:
    Im Jan. 10 J.verheiratet und Söhnchen 7 Tage vorher 10. Geburtstag.
    Tochter hat ihren 10. Geburtstag in DE gefeiert- also mit 9 J. eingereist,inzwischen volljährig, mit Mutti eingebürgert und Azubi.
    Der leibliche Vater, welcher bis dahin geglaubt hatte er wäre ein "Mann" wurde von Schwiegermutter und Babuschka förmlich an die Wand gefahren! Wenn einer der mit Mühe kaum....usw! Alle benötigten Urkunden hat die Mutter besorgt und ist dafür auch keinen Meter nach Kiew gefahren! Lediglich für ihr Besuchervisum und das Ausreisevisum ihrer Enkelin! Das war ein Wiedersehen! Wenn ich dann seit Monaten lese, was so alles gerannt, gefahren und geflogen werden muß--dann falle ich fast vom Sofa!


    Ich versichere auch an Eides statt: meine Frau und unsere Tochter waren seit ihrer Einreise nach Deutschland nicht mehr in der Ukraine!
    Es sind keine Vorschriften umgangen worden,auch hat kein Gesetzesbruch stattgefunden.
    Es ist weder "Beschleuniger" noch "Startpilot" geflossen!
    Ich habe keine Lobby und keine politische Verbindungen, oder sonstige Gönner!
    Kleine Vorteile: unbescholtener Lebenswandel, Vertrauen in meine Kreisverwaltung und ebenso uneingeschränktes Vertrauen in die deutsche Justiz! Andere mögen das anders sehen und halt damit besser zurecht kommen.
    Bei der Verwaltung nennt man das : > Ermessensspielraum <--
    bei der Justiz: > an einer Strafvervolgung besteht kein öffentliches Interesse < und ,oder > in dubio pro reo<
    Fröhliche Ratespiele und
    Gruß R.W.

  • Hallo R.-W.


    Das war aber auch vor 10 Jahren. Meine (EX)-Frau kam 2001, Tochter haben wir 3 Monate später nachgeholt. Wenn ich so lese, was heute alles nötig ist......... :ussmash: Es war vor 10 Jahren wesentlich einfacher zusammen zu kommen.

    Gruß
    Michael

  • Na,na,


    ob die Sache mit den 15 Monaten illegalem Aufenthalt ( vorher!) oder mit dem völlig widerspenstigen Ex vor 10 Jahren einfacher war-- wenn ein User mit neueren Erfahrungen etwas dazu sagen könnte?? Das Töchterlein haben wir nicht nachgeholt- Wie gesagt, meine Frau war seit ihrer Einreise nach DE ( 2J.vor der Tochter) nicht mehr in der Ukraine! Red-Bull ( wegen der Flügel ) hat sie ( die Tochter) auch nicht getrunken! :rofl: Trotzdem ist sie hier!


    Gruß R.W.

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