Hallo,
Möchte meine Verlobte mit der ich seit 2 Jahre zusammen bin heiraten!
Ihre Aufenthaltserlaubnis (Visum) ist bis zum 31.12.2012 gültig!
Ist das bis zu diesem Datum machbar, das wir in Deutschland standesamtlich heiraten können
Die Ausländerbehörde vor Ort sage mir, wenn ich alle Unterlagen die das Standesamt von uns braucht vorlegen kann, dann ist das kein Problem!
Sollten wir es aber nicht bis zum 31.12 schaffen, dann müsste Sie nach Kiew und ein Visum zur Eheschließung beantragen!!!
Ich weis das noch von damals als Sie ihr Visum im Januar 2012 erteilt bekommen hat! Die Bearbeitungszeit betrug 8 Wochen
Das heist, sollten wir es nicht bis zum 31.12 schaffen zu heiraten, muss Sie wieder 2 Monate warten bis Sie nach Deutschland einreisen kann und wir dann endlich heiraten können
Hat da jemand Erfahrung wie das abläuft ??? Denn so lange möchte ich glaube keiner warten bis man sich sozusagen in die Arme nehmen kann!
Beim Standesamt habe ich mich erkundigt und folgendes wurde mir gesagt:
1. Geburtsurkunde im Orginal, in Kiew mit Apostile versehen, und in Deutschland übersetzen lassen!
2. Ukrainischer Inlandspass in vollständiger beglaubigter Fotokopie und Übersetzung in Deutschland!
3. Aktuelle Ledigkeits- oder Familienstandsbescheinigung in Form einer eidesstattliche Versicherung, abgegeben vor der zustädigen konsularischen Vertretung in der BRD, bei ständigem Aufenthalt in Deutschland!
4. Eigene eidesstattliche Versicherung zum Familienstand und zur Anzahl der Vorehen, agegeben vor dem deutschen Standesbeamten. ( Punkt 4, wir vor Ort beim Standesamt durchgeführt)
5. Übersetzung muss in D erfolgen und vom öffentlich bestellten und allgemeinen beeidigten Übersetzer zu fertigen!
Ich habe einige Fragen und ich hoffe ihr könnt mir helfen!
1.1 Kann ihre Mutter die orig. Geburtsurkunde mit Apostile versehen und ggf. mit der Post nach D schicken? Oder nur Sie persöhnlich ???
1.2 Kann man die Geburtsurkunde nur in Kiew mit Apostile versehen oder auch z.B. in Lviv (Lemberg) da wo Sie auch herkommt! Somit wäre der Weg kürzer!!!
2.1 Was ist ein ukrainischer Inlandspass? Ist das eine Art wie bei uns der Personalausweis??
3.1 Vom Standesamt wurde mir gesagt, das Sie sich diese Bescheinigung in Münschen beim Generalkonsulat der Republik Ukraine holen müsse! Dort habe ich leider telefonisch niemanden erreicht, sodass ich fragen kann was wir für Dokumente brauchen um diese Bescheinigung in München holen zu können????
5.1 Kommen aus dem Landkreis Ansbach (Mittelfranken)! Kennt jemand einen geeigneten bzw. beeidigten Übersetzer in diesem Landkreis bzw. Gebiet???
Dazu kommt, das wir ca. am 27.12 in die Ukraine reisen und ich dann Anfang bis Mitte Januar alleine nach D reisen muss, da Sie im Januar Ihre Prüfungen für Ihr Fernstudium ablegen muss! Und sobald das abgeschlossen ist, Sie wieder zu mir reisen kann!!!
Wie können wir in dieser jetzigen Situation am Besten vorgehen???
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen....