Heirat in Deutschland: Apostille für UDSSR Geburtsurkunde

  • Hallo,


    zu oben genannten Fragestellungen hab ich noch einige möglicherweise hilfreiche Ergänzungen.


    Apostillierungen Sowjetischer Standesurkunden, insbesondere Geburtsurkunden, (Nach Richard-Willi, sog. Pappen) welche auch vor 1990 ausgestellt sind, sind möglich, wenn es sich um Urkunden
    handelt, welche auf dem heutigen Staatsgebiets Russlands ausgestellt wurden. Die Apostillierung findet nur in Russland statt.
    Manchmal ist die Bestellung und Apostillierung einer neuen Urkunde aber aus organisatorischen Gründen schneller möglich als die Apostillierung einer alten.
    Ich würde sowas einfach über spezialisierte Firmen bestellen. Dauert etwa +/- einen Monat. Kosten ab ca. 250.- Euro, je nach Region und Standesamt.
    Mir sind in Kiew 3 Firmen einschliesslich meiner bekannt, welche sowas anbieten.


    Man kann das auch selbst beim ukrainischen Standesamt auf dem Weg der Amtshilfe bestellen. Nach meiner Erfahrung dauert das aber meist mehr als 6 Monate, oder ist überhaupt nicht zu prognostizieren. An Kosten fallen dafür, wenn ich mich recht errinnere ca. 30.- Grn. oder so an.


    Sowjetische Urkunden, welche in der heutigen Ukraine ausgestellt wurden, können nicht apostilliert werden.


    Zur Gültigkeit von Dokumenten.
    Auch hier herrschen oft Missverständnisse.
    Dokumente verlieren in diesem Sinne nicht Ihre Gültigkeit, sondern können lediglich Ihre Aktuallität verlieren oder nicht mehr aussagekräftig sein, weil sich am Wohnsitz, dem Familienstand etc. etwas geändert hat. Manche Dokumente bleiben aber ewig gültig. Es hängt hier vom Dokument ab.


    Die Frist von 6 Monaten gilt in der Regel bei folgenden Dokumenten.
    Meldebescheinigung, Pässe, Verdienstbescheinigungen, Polizeiliches Führungszeugnis und Notarielle Erklärungen über den Familienstand.
    Es sind aber weitere Denkbar.


    Andere Unterlagen sind quasi ewig gültig, weil sich daran nichts ändert.
    Dies sind in der Regel:
    Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Scheidungsurkunden, Scheidungsurteile, Übersetzungen usw.


    Was Apostillisiert werden muss erfährt man nur beim zuständigen Standesamt, nicht bei Bekanten etc., da dies je nach Standesamt unterschiedlich ist.
    In jedem Fall aber immer Geburtsurkunde und notarielle Erklärung über den Familienstand.


    Anmeldung der Eheschliessung oder Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses mit ukrainischen Beteiligten ohne apostillierte, bzw., früher legalisierte Dokumente habe ich in 10 Jahren lediglich 1 Mal selbst erlebt.
    Alle restlichen Personen, (das sind mehrere Tausend im Laufe der Jahre) mit denen ich selbst zu tun hatte benötigten Apostillen und Legalisierungen.
    Und genauso sind ja auch die Vorschriften.
    Da können sicher auch keine einzelnen Standesamtsmitarbeiter oder Dolmetscher in grösserem Umfang etwas dran ändern.


    Grüsse,


    Peter.

  • ...Anmeldung der Eheschliessung oder Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses mit ukrainischen Beteiligten ohne apostillierte, bzw., früher legalisierte Dokumente habe ich in 10 Jahren lediglich 1 Mal selbst erlebt.
    Alle restlichen Personen, (das sind mehrere Tausend im Laufe der Jahre) mit denen ich selbst zu tun hatte benötigten Apostillen und Legalisierungen.
    Und genauso sind ja auch die Vorschriften.
    Da können sicher auch keine einzelnen Standesamtsmitarbeiter oder Dolmetscher in grösserem Umfang etwas dran ändern...


    nachdem ich mich im Vorfeld ausgiebig hier und in anderen Foren schlau gemacht hatte und ebenfalls fest von einer Apostill Pflicht bei den Dokumenten für mein EFZ ausgegangen war, bin ich dann extrem überrascht worden, als mir meine Kölner Standesbeamtin gegenteiliges bescheinigt hat.


    Musste auch 2mal schauen und 3mal nachfragen um sicher zu gehen, unterm Strich ist es aber in meinem Fall defacto tatsächlich so,
    das ich als Deutscher und meine Ukrainische Verlobte bald in Odessa heiraten werden - für mein EFZ waren keine Apostillen auf den Ukrainischen Dokumenten notwendig.

  • Hallo Urmel,


    in Deinem Fall kann man sehen, dass Behördenwillkür ja manchmal auch was positives haben kann. :)
    Aber jetzt mal im Ernst.
    Das ist eine Ausnahme, aus welchen Gründen auch immer.
    In der Regel müssen die Unterlagen natürlich wie oben apostilliert werden.


    Grüsse,
    Peter.

  • Was hier grundsätzlich ignoriert wird und unbeachtet bleibt ,ist folgender Sachverhalt: ob es sich bei der Anmeldung zur Eheschließung um eine Frau handelt welche in der Ukraine lebt und gemeldet ist, oder um ein ehemaliges "Kindermädchen" ohne legalen Aufenthaltsstatus, vor der Heirat mit einer Aufenthaltsbewilligung und mit festem Wohnsitz in Deutschland ausgestattet und offiziell gemeldet! Wie ich in wochenlangem "Kleinkrieg" erfahren habe, sind die tatsächlichen Kenntnisse über Ermessensspielräume deutscher Behörden äußerst dürftig bis überhaupt nicht vorhanden! Daher dürfte der Text eines Zusatzblattes zur AUFENTHALTSBEWILLIGUNG als böhmisches Dorf eingestuft werden--nämlich wenn er so lautet:
    Nur gültig zur Vorbereitung der Eheschließung mit Herrn.... mein Name, Strasse, Wohnort!
    Erwerbstätigkeit nicht gestattet!
    Nach der Heirat wurde bereits am nächsten Tag eine AUFENTHALTSERLAUBNIS auf den neuen Familiennamen erteilt, ebenfalls mit Zusatzblatt: Name im Pass....(wie auf Seite 1) Somit brauchte auch der erst 2,5 Jahre alte Reisepass nicht eingetauscht oder geändert werden! Dass ukrainische Originalurkunden und ebenso dort ordnungsgemäß erstellte beglaubigte Kopien und Übersetzungen mit Beglaubigungen (noch 2009) in Deutschland generell nicht anerkannt würden, halte ich für ein absichtliches und womöglich böswilliges Gerücht!
    Die nötigen "Beweismittel", darunter 2,Originale werde ich spätestens im neuen Jahr einem vertrauenswürdigen Mitglied zwecks Kommentar zur verfügung stellen!
    Genug "Zubehör" habe ich in der Vergangenheit bereits geschrieben und bin es inzwischen absolut leid geworden, mir weitere unsachliche Antworten rein zu ziehen!
    Ein ähnlicher Sachverhalt, z.B. bei einem Au-Pair oder Studentin, mit ordnungsgemäßem Titel und Wohnsitz in DE würde hier laut Auskunft immer noch genauso behandelt wie bei uns-- daher absolut keine Besonderheit!
    Es grüßen die ABH und das Standesamt in der Provinz und selbstverständlich "Kuhdorf", das restliche hochgebildete und gut informierte Deutschland! Ich wünsche noch viel Glück wenn es mit Überheblichkeit,ohne Einsicht,Vernunft und Überlegung, nämlich mit Karacho gegen die Wand geht! Mal sehen wer am Ende erfolgreicher und vor allen Dingen kostengünstiger davon gekommen ist! Mit ständigen unflätigen Beschimpfungen von Botschaft und weiteren Behörden wird man weit kommen und den nächsten Ärger provozieren- anhand bestimmter Beschreibungen dürfte eine Ortung des Urhebers nicht sehr schwer sein, jedenfalls nicht für erfahrene Beamte und Angestellte!
    Weiterhin grüßen zum Fest der Liebe,die vielen Tsd. Ukrainischen Frauen, ohne legalen Status,ohne KV und mit schlechtem Lohn, von schäbigen, angeblich hilfsbereiten Gönnern nach DE verbracht und in der Versenkung verschwunden! Auch diese Frauen würden gerne mit ihren Kindern und Familien feiern! So sind sie schon froh, wenn hilfsbereite deutsche Bürger ihre Absender für Pakete und Überweisungen incl. Codeübermittlung, zur verfügung stellen, damit sie selber nicht geortet werden können!


    Bis dahin, R.W.

  • Nein, nix Apostille! Keine meiner Urkunden, mit Ausnahme der ukrainischen Beschlüsse in Sachen Tochter hat je die DT. Botschaft gesehen. Ich habe genug und verständlich geschrieben und damit Schluß und Ende der Fahnenstange! Alles weitere wird sich zeigen!


    Offenbar mal wieder überlesen--"würde heute noch genauso geschehen"!


    R.W.


    Übrigens wird hier eine, von der Ärztin des Kreisgesundheitsamtes als "nicht reisefähig" eingestufte werdente Mutter nicht über 2.500 km in die Ukraine gescheucht! Weder für Apos- noch für tillen! Ich habe in unseren Ämtern Menschen kennen gelernt welche sich vorbildlich und mit ausgesuchter Höflichkeit gegenüber einer jungen Frau benommen haben! Keine Sadisten, keine Idioten! Was beamtete Ar...löcher woanders veranstalten ist nicht unsere Sache!!


    R.W.

  • Marco, formal ist das Ländersache in Deutschland, und der Ermessensspielraum dem Entscheider im Rahmen des geltenden Landesgesetzes vorbehalten. Wird in den Verwaltungsvorschriften geregelt, da ist Hessen nach wie vor Spitze.
    War übrigens bei der Benzinzuteilung für die Polizei 1980 - 1982 auch schon der Fall, dieses mal zum anderen Thread.
    Danke Oldtrotter

  • Marco, formal ist das Ländersache in Deutschland, und der Ermessensspielraum dem Entscheider im Rahmen des geltenden Landesgesetzes vorbehalten.


    Tut mir leid, aber ich glaub hier irrst Du...Formal ist es im Haager Abkommen geregelt, letztlich auf Bundesebene...jedoch, welche Dokumente verlangt werden, das liegt im Ermessen der einzelnen Behörde. Aber da ist Herr Ahrens sicher der bessere Ansprechpartner.

  • Was die Apostille im allgemeinen betrifft, ja
    Ansonsten ist alles falsch, Bundesrecht bricht zwar Landesrecht, aber nicht in diesem Fall!
    Das wird Dir Herr Peter Ahrens mit Sicherheit auch bestätigen können!
    Ansonsten verweise ich schlicht und einfach mal an eine Rechtsauskunft durch eine hessische ABH bzw. Standesamt.
    Das Land Hessen grenzt doch unmittelbar an den Rhein-Neckar-Kreis, kannst Du doch mit der OEG hinfahren und gleichzeitig Shopping im Rhein-Neckar-Zentrum machen, in Viernheim, das Rathaus ist nicht weit von dort entfernt!
    Danke Oldtrotter

  • Ansonsten verweise ich schlicht und einfach mal an eine Rechtsauskunft durch eine hessische ABH bzw. Standesamt.
    Das Land Hessen grenzt doch unmittelbar an den Rhein-Neckar-Kreis, kannst Du doch mit der OEG hinfahren und gleichzeitig Shopping im Rhein-Neckar-Zentrum machen, in Viernheim, das Rathaus ist nicht weit von dort entfernt!


    Nu is der Rhein-Neckar-Kreis aber net Hesse und mein Regierungspräsidium ist Karlsruhe und das zuständige OLG ist Stuttgart und das, wie auch das Standesamt möchte viele Dokumente mit Apostille, wie viele viele andere OLG's eben auch ;) Wenn Du magst, kann ich Dir entsprechendes Material gern zur Verfügung stellen, auch die Internetseite des OLG ist sehr umfangreich


    Und ins Rhein-Neckar-Zentrum fahr ich nich ;) is mir zu voll...ich bestell immer fleissig Online, bei Amazon...kommt ganz entspannt heim ;)

  • Marco, erst richtig durchlesen, dann auf die Landkarte schauen, dann posten. Könnte hilfreich sein. Danke Oldtrotter


  • In der Tat, ich bin mir durchaus bewusst das mein Fall nicht die Regel darstellt, ein bisschen Glück gehört immer dazu.
    Dennoch motiviert es vielleicht den ein oder anderen an dieser Stelle, der eben jene Behördengänge noch vor sich hat :)


    Ob dann ein Hinweis auf das Standesamt Köln und das Apostill-lose Prozedere evtl in Einzelfällen weiterhilft, das muss am Ende jeder selber entscheiden.

  • Marco, erst richtig durchlesen, dann auf die Landkarte schauen, dann posten. Könnte hilfreich sein.


    Habs gelesen und durchaus verstanden, der Landkarte bin ich ebenso sehr mächtig, bin ja Ossi, wir haben das früher mal richtig gelernt :D ! Weswegen sollte ich aber nach Hessen fahren, um dort ne ABH zu befragen, damit die mir sagen, fragen se die an Ihrem Wohnort? :lol:


    Manchmal kommste auf Ideen :lol:

  • Zu Recht, Gesetz und §§


    Was auch immer unsere ABH entscheiden konnte oder wollte oder entschieden hat, das letzte Wort in einer schwierigen Sache hat der oberste Dienstherr--nämlich der Landrat! Dieser, gerade mal so alt wie eine meiner Töchter, war vorher 7 Jahre lang als Richter am Amtsgericht tätig! Daher denke ich daß er richtig gehandelt hat!
    Die Sache mit dem langen illegalen Aufenthalt MUSSTE dennoch bei der Staatsanwaltschaft gemeldet werden. Deren Entscheidung nach § 153 Abs.1 Satz 2 (siehe Google!) kann jeder "Berufene" meinetwegen anfechten! Weder ich noch die Staatsanwaltschaft haben etwas zu verbergen!
    AZ: 2620 Js 16973/04
    Staatsanwaltschaft beim Landgericht KS
    Spellbrink, Staatsanwältin
    Auf geht's!


    Ich habe an keiner Stelle eine Nachahmung empfohlen, lediglich unsere Sache geschildert. Aufgrund der Beiträge # 1 Netragon, #2 confusion, # 11 Thommi im ersten, von mir gelesenen Thread >> nie gesucht und doch gefunden<<!
    Hätte ich die Folgen auch nur geahnt--ich hätte mit Sicherheit kein einziges Wort geschrieben! Woher konnte ich wissen, daß ein ganzes Forum nur so wimmelt an Volljuristen, welche restlos ALLES besser wissen- sogar meine/unsere Angelegenheiten!
    Ich stelle mir vor was es gäbe, wenn Leute welche bis auf i-Pünktchen auf §§§ herumreiten,darf nicht sein,muß aber, geht nicht usw
    selbst auf den benötigten Ämtern zu finden wären-- es wären dann die gleichen engstirnigen , gnadenlosen Gestalten wie sie selbst
    ständig bejammern!
    Nicht umsonst bin ich in meinem Leben dahinter gekommen: Jedem was er verdient hat --auch seine grandiosen Ämter!


    R.W.

  • Jetzt, lieber Marco, liest Du noch mal die Postings 24, 25 und 26 in diesem Thread durch, dann wirst Du erkennen, es ist nicht ausreichend nur "Ossi" zu sein. Informationen können sehr hilfreich sein und werden dann manchmal auch von anderen ABH und Standesämtern verstanden. Zu Deiner Kenntnis, ich habe mal in der großen Kreisstadt Weinheim gewohnt, zwar nur vorübergehend, aber im dortigen länderübergreifenden Gebiet Dienst gemacht und das nicht als "Knöllchenverteiler"!
    Meine "Ideen" haben schon manchem geholfen, auch in extrem aussichtslosen Situationen, ich war und bin keiner, der vor der Verantwortung weglaufen tut oder sie auf den nächstbesten Untergebenen oder Vorgeordneten abgeschoben hat, nur um eine saubere Veste zu behalten. Gute und brauchbare Tipps braucht man nicht zu befolgen, aber sie dermaßen kaputt zu schreiben, ich weiß nicht ob man sich und anderen damit einen Gefallen tut.
    Danke Oldtrotter

  • @ oldtrotter,


    am 22. fahren wir, wie schon oft und wenn es die Witterung erlaubt, wieder zu einem schönen ehem. Bergbauernhof in der Nähe von Sterzing, ein Freund und früherer Kollege von mir! Wenn Du zwischen den Jahren Langeweile hast, kann ich Dir abhelfen!
    Wir fahren an Wochenenden höchstens mal 1 Std+ in den Reinhardswald mit Sababurg, Knüll, Kreuzberg in der Rhön,Talsperren im Harz,(selbst 2 J. mit CAT dran getobt!) Kavernenkraftwerk -Hemfurt (Plicht!)und Edersee,Weserbergland, Teutoburger Wald, über die Ostwestfalenstraße in's Lipperland, Hann.Münden, usw usw.
    Mit dem Fahrrad in wenigen Minuten zur "Stockelache" oder zum "Singliser See", dazu kannst Du jede Menge Seiten googeln!
    Natürlich auch immer zu den Wasserspielen im Bergpark- Wilhelmshöhe , immerhin größter Bergpark Europas, usw!
    Wenn Du das alles durch hast, kannst Du mir ja mal berichten, ob Du Dir vorstellen kannst,was eine ukrainische Frau nebst Tochter hier in der neuen Heimat vermissen! Vor allem vermissen sie, aus dem Flachland gekommen, ihre wunderschöne Wohnung, 8.Stock Platte, in einer furchtbaren Betonwüste mit allen üblen Begleiterscheinungen!
    Bin mal gespannt zu welchem Ergebnis Du kommst.
    Um solche Dinge, gehört ja wohl zum Thema UA Frauen in DE, (ohne Apostillen) ging es mir ursprünglich!


    Vorerst mal herzliche Grüße!


    R.W.

  • Also wenn ich die letzten Beiträge zum Thema hier so lese, habe ich zumindest zum Teil das Gefühl, dass hier um des Kaisers Bart gestritten wird. Was alle Interessierten eventuell mal bedenken und einkalkulieren sollten ist nach meiner Ansicht das Folgende. - Es gab da mal einen Staat UdSSR, bestehend aus einzelnen Sowjet- und Autonomen Republiken. Dieser Vielvölkerstaat hat sich wie wir alle wissen vor geraumer Zeit aufgelöst und es entstanden die derzeit bekannten Staaten. Aufgrund der Tatsache das bis zum Zerfall der Sowjetunion die Bürger alle in ein und demselben Staat geboren wurden, besitzen Sie natürlich auch alle eine SU Geburtsurkunde aus dieser Zeit. Zumindest sollte das so sein. Bis zu diesem Punkt könnte man also noch alle in der Ausgangslage miteinander vergleichen. Da es den Staat UdSSR aber nun nicht mehr gibt kann es passieren, dass ein Russe mit SU Geburtsurkunde in der Ukraine geboren sein kann und der Ukrainer mit SU Geburtsurkunde in Kasachstan. Ebenso der Armenier in Russland und der Weißrusse in Usbekistan. Es gibt da sicherlich unzählige Kombinationen. Alle die nach dem Zerfall der SU geboren wurden, werden wahrscheinlich weniger Probleme mit ihren Dokumenten und der Glaubhaftmachung derselben haben.

    Ich bin jedenfalls davon überzeugt das hier ein jeder im Bezug auf seinen speziellen Fall Recht hat, dieser aber nicht auf den nächsten anwendbar sein muss. Auf Grund der Historie und der Ermessensspielräume von Behörden und deren Mitarbeitern, ganz egal ob in D oder UA wird es hier immer den speziellen Einzelfall geben.

    Von mir aus kann hier ruhig weiter ums Prinzip gestritten werden. Ich bin jedoch überzeugt davon, dass es vertane Liebesmüh ist und kaum konstruktiv dazu beiträgt, beim zusammentragen der im Einzelfall benötigten Dokumente, voranzukommen

  • Ich habe gerade noch einmal nachgeschaut, meine Frau hat eine ukrainische Geburtsurkunde ist aber auch zu SU Zeiten auf dem Territorium der heutigen Ukraine geboren. Also keine SU Stempel oder sonstige Sachen. Ich vermute also, es ist möglich Geburtsurkunden um zu schreiben. (Übrigens auf meiner Zweitschrift Geburtsurkunde ist auch der Bundesadler obwohl ich in der DDR geboren wurde)

  • Richard-Willi, Heimat ist immer dort, wo man seine Kinder glücklich aufwachsen lassen kann! Daran gibt es keinen Zweifel. Da ich speziell die von Dir beschriebenen Ecken aus dem FF kenne, speziell mit der Norton und dem Rennrad, inclusive Jugendherbergen und Nächten unter freiem Himmel. Was soll ich dazu sagen, allemal besser als ein Plattenbau und auch kein Vergleich. Ich spreche doch nicht einer Ukrainerin oder einem Ukrainer das Recht ab sich in Deutschland wohl zufühlen, sich dort nieder zulassen oder gar Deutsche zu werden. Nichts würde ich mehr begrüßen, als den Wegfall der Grenzen innerhalb Europas einschließlich der Grenze zur Ukraine, einen größeren Gefallen könnte sich Europa gar nicht tun. Die Schwierigkeiten werden aber von den ........
    verursacht, die nicht bereit sind legale Lösungen anzuerkennen oder sie gar selbst zu treffen, diejenigen, die dem Hörensagen und Nachplappern verfallen sind, denjenigen die anderen die Heimat, ob in Deutschland oder in der Ukraine, kaputt schreiben.
    Im Luxus leben, aber wie ein Hund begraben werden! Einige Schreiber wollen in der Ukraine wie Gäste behandelt werden, vergessen aber in der Ukraine, wie sich Gäste zu benehmen haben. Schon gut, klappt in Deutschland unter Deutschen schon nicht ohne Stirnrunzeln. Ich hoffe, meine Antwort stellt Dich einigermaßen zufrieden. Gruß Peter

  • ist aber auch zu SU Zeiten auf dem Territorium der heutigen Ukraine geboren.

    Und genau das ist der entscheidende Unterschied zu dem was ich schrieb. Meine Frau ist auch in der SU geboren. Jedoch in Kasachstan, aber seit bestehen der Ukraine logischerweise UA Bürgerin. Trotzdem war es ihr nicht möglich in der Ukraine (nachträglich) eine UA Geburtsurkunde zu erhalten. Wie auch ? Die Ukraine hat ja nicht das Recht Geburten zu bestätigen, welche seinerzeit in Kasachstan erfolgten. Dies sei nur ein konkretes Beispiel. Daher musste meine Frau ihre SU Geburtsurkunde mit einer Apostille versehen lassen. Dies jedoch in Kasachstan. Über den Aufwand und die Kosten schweige ich an dieser Stelle :doofy: . Und dies war unabdingbar obwohl meine Frau Ukrainerin war und noch immer ist. Trotzdem glaube ich persönlich nicht, dass es den Nächsten mit gleichen Voraussetzungen, ebenso treffen muss. Hängt halt immer von den Gesamtumständen und den Entscheidungsträgern ab.

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