Wie ist ein Ehegattennachzug in unserer Situation möglich?

  • Wie sieht eigentlich eine formlose schriftliche Erklärung des in Deutschland lebenden Partners aus?


    Botschaft
    der Bundesrepublik Deutschland
    Kiew
    Visastelle -Ehegattennachzug-


    Ort, Datum
    Erklärung
    über
    die eheliche Lebensgemeinschaft des in Deutschland lebenden Partners.


    Hiermit erkläre ich . . . . . . . . . , dass beabsichtigt ist
    die eheliche Lebensgemeinschaft mit meiner Ehefrau . . . . . . . . .
    in . . . . . . . . / Deutschland führen zu wollen.

    Mit freundlichen Grüßen

    . . . . . . . . . . . .


    ein bisschen ordentlich mittig setzen, dann passt es

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

    Einmal editiert, zuletzt von Wolle ()

  • Dante, das würde im Umkehrschluss heißen, eine Ukrainerin kann ihr Visum nicht bei der ABH in Deutschland verlängern lassen, Grund z.B. Unfall, plötzliche Erkrankung etc., sondern muss damit zur Botschaft in Kiew?


    Nein, das fällt unter "Härtefälle", bei solchen Fällen kann der Aufenthalt um 3 Monate verlängert werden. Und das ganze muß von einem Amtsarzt bestätigt werden. >>


    http://www.auswaertiges-amt.de…laengerung.html?nn=350374


    Es ist wohl niemanden zuzumuten mit einem Herzinfarkt nach Kiew zur Botschaft zurückzufliegen.




    Nur hat das ja nichts mit dem Thema hier zu tun, sonst würde man extreme Ausnahmen zur Regeln machen und der Fragende bekommt den Eindruck, dass die ABH Visa ausstellen oder verlängern könnte.
    Ich hab schon genug Threads gelesen wo Leute sich auf Härtefälle bezogen haben und sich dann gewundert haben, wieso es nicht funktioniert. Sowas ist immer ziemlich riskant und verwirrt die Leute nur! ;) !wsmile!


    Für Visa ist die Botschaft zuständig.

    Einmal editiert, zuletzt von Dante ()

  • Sollte z.B. das Heiratsvisum ablaufen ohne das geheiratet wurde z.B. Termin konnte durch Krankheit bestimmter Personen (Standesbeamter,Ehegatten usw) nicht gehalten werden, ist es der ABH auch möglich das Visum zu verlängern.


    es gibt mehrere Gründe wo die ABH das Visum verlängern kann ;) ;)


    Heiraten mit Schengenvisum und danach zur ABH ......zur Visaverlängerung..... ?( ?(


    dies würde bei unserer ABH sofort als Visamißbrauch abgestempelt werden.



    mfg


    Peter

  • Heiraten mit Schengenvisum und danach zur ABH ......zur Visaverlängerung


    Heiraten mit Schengen-Visum in Deutschland ist ja kein Problem. Das haben wir damals auch so gemacht.


    Wichtig ist nur die fristgerechte Ausreise und das der Antrag für die Familienzusammenführung in der Ukraine gestellt wird.
    Die Ausreise ist ja fristgerecht erfolgt Daher sehe ich auch nicht so große Probleme. (Bis auf den Zeitfaktor)

  • Seit wann ist denn ein polnisches "Shopping-Visum" mit der 7 Tages-Frist ein sogenanntes "Schengen-Visum"?
    Ich habe mir so ein Ding heute mal bei einer hiesigen Geschäftsfrau angesehen, diese kauft Waren in Polen ein, alle 6 Monate.
    Da gibt es wohl doch einigen Erklärungsbedarf, bei allem Verständnis für die Betroffenen.
    Danke Oldtrotter
    PS: Die deutsche Botschaft will das auch bestimmt erklärt bekommen!

  • Seit wann ist denn ein polnisches "Shopping-Visum" mit der 7 Tages-Frist ein sogenanntes "Schengen-Visum"?
    Ich habe mir so ein Ding heute mal bei einer hiesigen Geschäftsfrau angesehen, diese kauft Waren in Polen ein, alle 6 Monate.
    Da gibt es wohl doch einigen Erklärungsbedarf, bei allem Verständnis für die Betroffenen.
    Danke Oldtrotter
    PS: Die deutsche Botschaft will das auch bestimmt erklärt bekommen!


    Fürchte ich auch...fraglich ist nur, wie das Standesamt die Nummer durchziehen konnte...Will auch nichts schlechtes für das Junge paar...aber das könnte wirklich einigen Erklärungsbedarf nach sich ziehen...bspw. illegale Einreise nach D mit nem polnischen Visum zum kleinen Grenzverkehr...klingt für mich so

  • Gruß nobody

    Zitat von »nobody«
    Hallo, ich frage einmal ganz ketzerisch: was wäre denn passiert, wenn sie gleich in D geblieben wäre ?
    Das haben wir für ganz kurze Zeit auch mal in Erwägung gezogen. Ich gehe aber davon aus, daß es kein gutes Ende genommen hätte und im schlimmsten Falle eine Abschiebung gedroht hätte.


    Hallo, ich möchte noch einmal diejenigen, die das Ding auf Biegen und Brechen durchgezogen haben, bitten, dass sie aktuelle Infos mitteilen. Es geht nur um Heirat in D.



    Heirat in D mit deutschem Staatsbürger und die Frau bleibt gleich hier. Was passiert:

    • wird abgeschoben?
    • erfolgen Strafanzeigen wegen Mißbrauch des Visums
    • wird sofort der Aufenthalttitekl erteilt?
    • oder nur Duldung?

    Gruß nobody

  • Da sind wir wieder bei meinem Post nr. 2 in diesem Thread angekommen. Aber, wie üblich muss man erst alles auseinander diskutieren und dann auch noch von hinten her aufzäumen.
    Mein Tipp geht jetzt in Richtung Legalisierung der Ehe in der Ukraine, dann neuer Pass für die Gattin in der Ukraine und erst jetzt die Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft in Kiew beantragen, derweil kann ja schon mal mit dem Deutschkurs begonnen werden. Jetzt im Winterhalbjahr dürfte wohl Zeit genug dazu sein. Ist eventuell schon Nachwuchs geplant? Dann sputet euch und kontaktiert mal langsam die entsprechenden Behörden und bereitet die Papiere vor. Wendet Euch an eine entsprechende Agentur in der Ukraine oder nutzt die Aufstellungen im Forum. Nur tun müsst Ihr das beide selber, das kann hier keiner für Euch tun.
    Auf Deine Fragen lieber nobody wird Dir hier keiner Antworten, der irgendwie involviert ist. Zu sehr droht das Damoklesschwert der Strafvereitelung im Amt bzw der Begünstigung. Lassen wir es lieber dabei bewenden!
    Danke Oldtrotter

  • Ich hoffe nun, daß es für die weiteren Schritte zum Ehegatttennachzug keine schwerwiegende Probleme mit der Botschaft gibt. Aber ich denke mal, daß die über den Weg unserer Heirat nicht sehr erfreut sind. Welche Schritte sollten wir nun vornehmen, daß es doch noch zu einem guten Ende kommt?

    Hallo Tobi,


    also die Heirat mit polnischem Visum war nicht sehr Clever. Im Prinzip seid Ihr auffenthaltsrechtlich jetzt genauso weit wie vorher.
    Aber so ist die Situation jetzt nun mal.
    Sie hätte einfach das Visum zur Eheschliessung mit anschliessender Wohnsitznahme bei der Dt. Botschaft beantragen sollen, anstatt das polnische Visum.
    Was Ihr jetzt ja praktisch auch genauso tun müsst. Das heisst mit Ehegattennachzug nur etwas anders, ist aber vom Verfahrensablauf her genau das gleiche.
    Natürlich braucht Ihr auch noch den A1 Test.
    Der ist aber verglichen mit den Dingen welche euch erwarten können, wenn Ihr in eurer Situation andere Wege wählt als die vorgesehenen, die in jedem Fall einfacher zu bewältigende Hürde.
    Man muss für das Bestehen des A1 Tests nicht perfekt Deutsch sprechen. Weite Teile des Tests bestehen aus multiple choise - Fragen.
    Es handelt sich um das niedrigste Testniveau, welches existiert.
    Dieses Sprachniveau ist in1-3 Monaten ziemlich locker zu erlangen.
    Wir haben hier schon Leute gehabt, welche das noch mit 60-70 bestanden haben.


    Der einzige vernünftige Weg für Deine Frau, in vertretbarer Zeit und zu überschaubaren Kosten legal nach Deutschland zu kommen und dort zu auch zu bleiben ist einzig der Antrag auf Familienzusammenführung.
    Ihr könnt den Antrag übrigens auch schon jetzt stellen und den Sprachtest innerhalb von 3 Monaten nachreichen.
    Das Visum wird aber auch nur ausgestellt, wenn der Test vorliegt.


    Die Heirat selbst ist natürlich legal geschlossen und gültig.
    Deshalb ist der Antrag nun formal erstmal nicht abzulehnen
    Es wurde lediglich gegen Visavorschriften verstossen.
    Dies ist aber kein Grund den Visumsantrag abzulehen, da der GG. Schutz der Ehe und Familievorgeht.
    Das ist auch der Botschaft klar, deshalb sucht sie dann meist andere Gründe um derartige Verstösse zu sanktionieren.
    Das ist bei Familienzusammenführungsanträgen dann in der Regel der Verdacht der Scheinehe.
    Passt immer und die Beweislast liegt beim Antragsteller.....


    Also konkret mein Tipp in dieser Situation:


    1. Sprachtest bestehen
    2. Visaantrag auf Familienzusammenführung stellen
    3. Möglichst viele und aussagefähige Bekanntschaftsnachweise vorlegen
    4. Aussagefähiges formloses Einladungsschreiben aufsetzen, indem die Abgabe der Bekanntschaftsnachweise genau fixiert ist.
    5. Alle Fragen und Antworten, welche beim Interview gestellt wurden aufschreiben. (Wenn man wieder draussen ist)
    6. Die Botschaft sollte in diesem Fall von der Ehefrau allein besucht werden.


    Man sollte den drohenden Vorwurf der geschlossenen Scheinehe von Anfang an entkräften und die Beweise gerichtsfest fixieren.(Motivationsschreiben/Einladungsschreiben)


    Danach muss die Entscheidung der Botschaft und Ausländerbehörde abgewartet werden, wobei sich die Ausländerbehörde fast immer der Ansicht der Botschaft anschliesst.
    Die Konstellation, dass die Botschaft den Antrag ablehnt und die Ausländerbehörde zustimmt, kommt in der Praxis nicht vor. Ist aber auch unerheblich, wenn die Botschaft den Visumsantrag ablehnt,
    wird das Visum nicht erteilt.


    Wird der Visumsantrag dann abgelehnt, ist das auch kein Beinbruch.
    Dann erfolgt die Verwaltungsklage, welche dann mit grösster Wahrscheinlichkeit gewonnen wird.
    Kostet natürlich Zeit und Geld.


    Grüsse,


    Peter.

  • Hallo zusammen!


    Erstmal vielen Dank an alle für die nützlichen Antworten. Besonderen Dank auch an Peter für die ausführliche Antwort.
    Hier bekommt man wirklich sehr gute Informationen zu den geschilderten Situationen.
    Vielleicht hätten wir mit unserer Hochzeit noch ein wenig warten sollen, aber wie schon vorher erwähnt hat uns dann irgendwie der Teufel geritten.
    Außerdem hatten wir ja auch einen Termin für die russisch orthodoxe Trauung was meiner Frau sehr wichtig war. Kann eine kirchliche Trauung
    den Verdacht der Scheinehe entkräften?
    Nun versuchen wir wie schon in den Beiträgen beschrieben das ganze Schritt für Schritt abzuarbeiten. Morgen wird auch noch ein Rechtsanwalt
    als Verstärkung hinzugezogen. Meine Frau wird als erstes versuchen den Deutschkurs zu absolvieren um schnell die A1 Prüfung zu schaffen.


    Ist eventuell schon Nachwuchs geplant?

    Nein, wir haben beide schon die 40 überschritten. ;)


    Gruß an alle!
    Tobi

    Einmal editiert, zuletzt von Tobi ()

  • wird Dir hier keiner Antworten, der irgendwie involviert ist



    Hallo oldtrotter, genau das habe ich befürchtet.


    Möchte zaghaft darauf hinweisen, dass die Heirat in D mit einem Deutschen und der sofortige Verbleib in D durch eine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz berücksichtigt wird.
    (5.2.2.1 Von der Einhaltung des Visumverfahrens kann im Einzelfall abgesehen werden, wenn


    die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, einer Niederlassungserlaubnis
    oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erfüllt sind. Damit
    soll in Fällen, in denen die materielle Prüfung der Ausländerbehörde bereits zu Gunsten
    des Ausländers abgeschlossen ist, vermieden werden, dass das Visumverfahren lediglich
    als leere Förmlichkeit durchgeführt werden muss. Dies ist jedoch insbesondere dann
    nicht der Fall, wenn es Gründe dafür gibt, das Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs
    auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, z.B. das Bestehen einer wirksamen Ehe, in
    Zweifel zu ziehen. Es ist auch mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie
    nach Artikel 6 GG grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung eines
    erforderlichen Visums zu verweisen (siehe aber Nummer 5.2.3). Einem mit einem Visum
    zu einem anderen Aufenthaltszweck eingereisten Ehegatten kann ein Aufenthaltszweckwechsel
    zum Ehegattennachzug nicht gestattet werden, wenn der Ehegattennachzug
    auch bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen vom Nachweis der einfachen
    Deutschkenntnisse nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und § 28 Absatz 1 Satz 5 abhängig
    ist, da der Ehegatte nach Sinn und Zweck des § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
    die einfachen Deutschkenntnisse bereits vor dem Zuzug nach Deutschland bei der Erteilung
    des nationalen Visums zum Ehegattennachzug nachweisen soll.) http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2009/0669-09.pdf


    • Interessant wäre jetzt der Aspekt Deutschkenntnisse. Beim Ehegattennachzug werden diese vorher nachgewiesen. Müssen diese unter Berücksichtigung von obigem Verfahren ebenfalls sofort vorliegen? Oder erhält man ein wenig zeit zugestanden?
    • Weisen die Ausländerbehörden die Paare überhaupt auf obige Möglichkeit hin?
    • Oder versteifen sich die Ausländerbehörden zunehmend auf den Punkt, dass bei Beantragung des Visums falsche Angaben gemacht wurden ... also Ausreise und Familienzusammenführung ? (Die Anträge der Botschaft enthalten ja eindeutige und klare Hinweise!)

    Gruß nobody

  • Hallo Nobody,

    die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, einer Niederlassungserlaubnis
    oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erfüllt sind. Damit

    Das meint ein Kategorie D-Visum.
    Diese Vorraussetzungen sind nur erfüllt wenn ein D-Visum vorliegt.
    Das bedeutet, ist der Ehepartner Mit D-Visum eingereist (Au-Pair, Studium, Arbeitsaufnahmeetc..)
    kann man heiraten und sofort In Dt. bleiben.
    Grüsse


    Peter.

  • Hallo zusammen,


    Das heißt Ihr plant nicht mehr unbedingt sondern laßt Euch überraschen?


    Ist nicht mehr geplant. !wsmile!


    Interessant wäre jetzt der Aspekt Deutschkenntnisse. Beim Ehegattennachzug werden diese vorher nachgewiesen. Müssen diese unter Berücksichtigung von obigem Verfahren ebenfalls sofort vorliegen? Oder erhält man ein wenig zeit zugestanden?


    Genau das ist ja im Moment das größte Problem. Nun ist der A1 Deutschtest die größte Hürde zur schnellen Familienzusammenführung. Ich glaube nicht, daß man ein wenig Zeit zugestanden bekommt. Wie ist der Schutz der Ehe und Familie in diesem Fall zu verstehen?


    Gruß an alle
    Tobi

  • Wie ist der Schutz der Ehe und Familie in diesem Fall zu verstehen?


    Ironie ein :
    Diese wird ja dadurch geschützt !
    Ironie aus !


    Es ist ja nicht nur der A1 Test sondern der Integrationskurs im Allgemeinen, der nach dem A1 auch noch den Orientierungskurs (der in Deutschland gemacht wird) nach sich zieht.
    Denn es heißt doch:


    „Ausländer sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter
    in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können.“


    Das ist dann der Schutz.
    Du wirst sagen "wieso, sie hat ja mich", aber diese Menschen sollen im neuen, unbekannten Land auch alleine das tägliche Leben bewältigen können.
    Auch wenn man es nicht so ganz verstehen kann, finde ich es irgendwie sogar richtig.

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • Zwei Wochen vor Ablauf des gültigen polnischen Visum kam es zu einer Eileiterruptur bei bestehender Gravidität mens II. Sofortige Klinikeinweisung und operative Entfernung des ruptuierten Ovar.


    Wegen fehlender richtiger Krankenversicherung durfte ich dann auch noch den Klinikaufenthalt und die Operation selbst bezahlen...
    Mit schriftlicher ärztlicher Bescheinigung der nicht vorliegenden Reisefähigkeit zur ABH . Das bestehende Visum wurde unültig gemacht und ein vorübergehender handschriftlicher Aufenthaltstitel in den Paß eingeklebt.
    Nach 2,5 Monaten kam dann ein Schreiben des Wojewoda Dolnośląski mit der Einzelentscheidung, das bestehende Visum zu verlängern. Wir wieder zur polnischen ABH und dann wurde ein neues Visum für 7 Tage in den Paß eingeklebt. Unterm Strich war A. dadurch fast 6 Monate am Stück bei mir. Natürlich wäre es schöner gewesen, wenn sie die Gravidität hätte austragen können. Sollte aber eben nicht sein.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

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