Wie ist ein Ehegattennachzug in unserer Situation möglich?

  • Hallo, erstmal kompliment für das interessante Forum! Stöber seit einiger Zeit in den Beiträgen herum und habe schon sehr viele nützliche Informationen und Anregungen gefunden.


    Doch nun zur meiner Geschichte: Habe meine ukrainische Freundin im März in einem Forum kennengelernt und wir waren uns auf anhieb sehr sympathisch. Nach einigen Videotelefonaten in Skype haben wir dann beschlossen uns persönlich kennenzulernen. Schnell wurde das Vorhaben in die Tat umgesetzt und Im Mai haben wir uns das erste Mal in der Ukraine getroffen. Es hat sofort zwischen uns gefunkt und wir haben eine sehr schöne Woche miteinander verbracht. Beim nächsten Treffen einen Monat später wurden dann die ersten Zukunftspläne geschmiedet, sowie ein Sommerurlaub geplant. Während des Urlaubs in Bulgarien haben wir uns dann verlobt. Wieder zurück in der Heimat haben wir die Papiere und Dokumente für unsere Hochzeit vorbereitet. Das hat auch alles gut geklappt und letztendlich die Termine für die standesamtliche und kirchliche Trauung für November erhalten.


    Die Schwierigkeiten hat es dann wie so oft mit dem Visa gegeben. Nachdem wir auf der Seite der deutschen Botschaft in Kiew nachgelesen haben, daß ein Visum für ein Sprachkurs für unter drei Monate möglich ist haben wir versucht das Visum über diesen Weg zu erhalten. Unser Ziel war es, daß sie den A1 Kurs in meiner Stadt besucht und wir während ihres Aufenthaltes heiraten. Eine Anmeldung für diesen Kurs in meiner Stadt war auch problemlos möglich und wir konnten die Bescheinigung samt Zahlungsbestätigung den Dokumenten beilegen. Die restlichen Dokumente wie Lebenslauf, Krankenversicherung, Verpflichtungserklärung, Freistellung für drei Monate von ihrer Schule usw hat sie dann in der Botschaft in Kiew eingereicht um ein Visum für einen Besuch eines Sprachkurses für unter drei Monate zu erhalten. Leider kam nach fünf Tagen der Bescheid der Botschaft mit der Ablehnung des Visums und einen Stempel in den Reisepass hat es dann auch noch gegeben. Die Begründung wie so oft: Es ist wegen mangelnder Verwurzelung (Familie, Beruf) keine Rückkehrwilligkeit zu erkennen.


    So ganz wollten wir uns nicht mit unserem Schicksal abgeben und dann hat uns ein wenig der Teufel geritten. Nun mußte ein anderes Visum her und es war auch recht schnell gefunden. Beim polnischen Konsulat gab es dann ein sogenanntes Shopping Visum für sieben Tage und sie kam dann tatsächlich drei Tage vor unserer Hochzeit in meiner Heimatstadt in Deutschland an. Einerseits haben wir uns gefreut der deutschen Bürokratie ein Schnippchen geschlagen zu haben, andererseits aber hatten wir aber auch ein mulmiges Gefühl das ganze auf diese Art und Weise durchzuziehen. Nach langen Überlegungen haben wir uns dann letztendlich entschlossen die Hochzeitstermine wahrzunehmen. Nun sind wir seit Freitag standesamtlich und seit Samstag kirchlich russisch orthtodox getraut. Leider mußte meine Frau vier Stunden nach der kirchlichen Trauung wieder abreisen um noch rechtzeitig vor Ablauf des Visums wieder in der Ukraine zu sein.


    Ich hoffe nun, daß es für die weiteren Schritte zum Ehegatttennachzug keine schwerwiegende Probleme mit der Botschaft gibt. Aber ich denke mal, daß die über den Weg unserer Heirat nicht sehr erfreut sind. Welche Schritte sollten wir nun vornehmen, daß es doch noch zu einem guten Ende kommt?

  • Sofort zur örtlich zuständigen Ausländer Behörde und alles offen legen, ist jetzt die einzige Anlaufstelle, um den Ehegatten Nachzug zu ermöglichen. Alle anderen Fragen werden sie Dir dort auch beantworten, ansonsten wieder im Forum nachfragen!
    Danke Oldtrotter

  • Sofort zur örtlich zuständigen Ausländer Behörde und alles offen legen, ist jetzt die einzige Anlaufstelle, um den Ehegatten Nachzug zu ermöglichen.


    Dafür ist ersteinmal die ABH überhaupt nicht zuständig.
    Als erstes ein Visum zum Ehegattennachzug mit allen geforderten Dokumenten bei der Botschaft beantragen.
    Die Botschaft schickt dann automatisch ihre Unterlagen an die zuständige ABH in Deutschland.
    Dann erst wird diese tätig und der Ehemann in D bekommt automatisch Post von der ABH.
    Bloß nicht die ABH jetzt schon verrückt machen. Wozu ? Ruhig bleiben, abwarten und nicht die Reihenfolge durcheinanderbringen. Die Frau ist ja wieder in der Ukraine.
    Ein Visum für den Ehegattennachzug muss jetzt erteilt werden. Sie können nur Ärger wegen dem A1 Sprachkurs machen.
    Ich würde beim Termin in der Botschaft mitgehen. "Mann" kann helfen.


    Bei Problemen mit dem ukrainischen Personal der Visastelle verlange freundlich
    Frau Lisa-Carolin Tscherner
    Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
    Kiew
    - Visastelle -


    ( deutsche Leiterin der Stelle. Mit ihr kann man reden. Darum besser mitgehen.)

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

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    vielleicht könnt ihr auch diese Möglichkeit nutzen: http://www.kiew.diplo.de/conte…7/pdf_arbeitsaufnahme.pdf




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  • Wolle, hast ja irgendwie Recht und Dein Angebot ist auch bestimmt in Ordnung, aber die beiden haben bereits in Deutschland geheiratet und dort ist die Ehe auch registriert und das nach deutschem Recht, also warum erst dieser Umweg über die Botschaft in Kiew, es reicht doch die direkte Zusendung des Visums an die Botschaft. Es gibt doch keine Fragen mehr, die dort zu beantworten sind. Dieses Visum wird von der ABH an die Botschaft gesendet und die klebt es dann in den Pass der Dame ein.
    Änderung des Familiennamen kann zu weiterführenden Schwierigkeiten führen, ebenso die vielleicht nicht erfolgten Änderungen
    in den ukrainischen Personalpapieren der neuen deutschen Ehefrau. Aber das ist auch alles außerhalb der Botschaft zu erledigen. Danke Oldtrotter

  • Ja, mit dieser Frau Tscherner hatte ich auch schon das Vergnügen. Nachdem Sie meine Freundin wieder weggeschickt hatten. Mit der Aussage "warum beantragen Sie ein Sprachkursvisum" wenn Sie doch in Deutschland studieren wollen. Für´s Studentenvisum benötigt man eigentlich eine Hochschulzugangsberechtigung. Die hatten wir damals "noch" nicht, sodass uns ein Mitarbeiter der Botschaft aus der Abteilung von Fr. Tscherner empfohlen hat, doch einfach ein Sprachkursvisum zu beantragen. Meine Freundin ist also mit allen benötigten Unterlagen dort hingegangen und wurde einfach wieder weggeschickt (6Std. Anreise nach Kiev wären für die Katz gewesen). Ich habe also dann aus der Arbeit Fr. Tscherner angerufen und Ihr gesagt, dass es ja wohl nicht angehen kann, dass wir aufgrund einer Empfehlung aus Ihrer eigenen Abteilung nun das in Ihren Augen falsche Visum beantragt hätten. Gott sei Dank hatten wir neben den Unterlagen für ein Sprachkursvisum auch schon alle Unterlagen für ein Studienvisum vorbereitet. Ich habe die Unterlagen meiner Freundin dann über Skype an ein Internetcaffee in der Nähe der Botschaft in Kiev geschickt. Sie hat das dann ausgedruckt und ist am gleichen Tag nochmal zur Botschaft gegangen. Mit meinem "Nachdruck" hat es dann geklappt. Wobei Frau Tscherner wohl ungefähr 6 mal in dem "Verhör" gefragt haben muss ob Sie nun wirklich für ein Studium und nicht zum Heiraten nach Deutschland fahren will. Dank guter Kontakte zu meiner ABH in D´land gab es dann auch bald eine positive Rückmeldung nach Kiev und das Visum wurde erteilt. Mit einer der glücklichsten Momente die wir hatten. Uns viel ein Stein vom Herzen!!!! Also "Good luck" - Das klappt schon :)

  • Hallo, ich frage einmal ganz ketzerisch: was wäre denn passiert, wenn sie gleich in D geblieben wäre ?


    Einfach Krankenkasse anmelden und bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Meldebescheinigung für sie ist ja sowieso auf deutsche Anschrift vorhanden, denn sonst ja keine standesamtliche Heirat in D.
    Natürlich sind jetzt erhebliche Probleme im Anzug, das ist mir schon klar. Aber das deutsceh Standesamt hat sie mit einem in erster Linie für Polen ausgestellten Visum verheiratet, das Grundgesetz stellt Ehepartner unter besonderen Schutz ...


    Welche Vorgehensweise wählt die Ausländerbehörde heute ? (unsere Erfahrungen liegen schon ein paar Jahre zurück, zudem ist jeder Fall anders gelagert)
    Gruß nobody

  • also warum erst dieser Umweg über die Botschaft in Kiew


    Ganz einfach und eigentlich auch logisch:
    Sie ist bereits wieder in der UA und kommt ohne Visum nicht nach D !
    Sie benötigt also ein Visum zum Ehegattennachzug welches NUR von der Botschaft ausgestellt werden kann !
    Da steht dann drinnen EHEGATTENNACHZUG ZU . . . . . . Es ist im Normalfall dann 3 Monate gültig.
    Damit darf sie dann in D einreisen zum Ehegattennachzug.
    Bevor sie das Visum von der Botschaft bekommt, setzt sich die Botschaft mit der ABH in Verbindung
    und der Mann in D bekommt Post von der ABH.
    Die ABH gibt eine Rückmeldung an die Botschaft und die gibt dann das OK zum Visum.
    Mit diesem Visum muss sie dann innnerhalb dieser 3 Monate bei der zuständigen ABH in D vorsprechen und bekommt dann
    ihre Aufenthaltsgenehmigung. Anders läuft das nicht.
    Die ABH ist NUR für die Aufenthaltsgenehmigung zuständig und die Botschaft NUR für das Visum zum Ehegattennachzug.
    Die ABH wird einen Teufel tun und ihre Aufenthaltsgenehmigung an die Botschaft schicken.
    Sowas gibt es garnicht. Auch stellt die ABH kein Visum aus ! Das dürfen und können sie nicht.
    Für ein Visum ist nur die Botschaft zuständig.
    Ohne die Botschaft geht also garnichts und dann erst kommt die ABH ins Spiel, denn NUR die Botschaft kann
    entscheiden wie und wann sie nach Deutschland darf.

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • Lieber Wolle, ist alles richtig! Aber einfach mal Visum genau anschauen, es wird in Kiew ausgestellt aber im Auftrag der ABH in
    Deutschland.
    .....Familienzusammenführung Ehepartner
    Aufenthaltsanzeige sofort nach Einreise
    ABH. Teltow-Fläming Name des Leiters

    Die Karre ist doch im vorliegenden Fall irgendwie in Deutschland im Gebiet der ABH vor die Wand gefahren worden, die Frau hat doch noch einen ukrainischen Pass mit einem sogenannten Ablehnungsstempel, die Eheschließung erfolgte doch in D, obwohl die Frau dort mit Hilfe eines anderen Visa einreiste. Diese Dinge müssen doch erst mal bei der ABH abgeklärt werden. Zum anderen wird bei der vielleicht erfolgten Namensänderung auch noch der Gang zu den ukrainischen Behörden erforderlich und dann muss auch noch ein neuer Reisepass in der Ukraine beantragt werden etc. pp. Also das Pferd von vorne aufzäumen und die Papiere in Ordnung bringen und dann zur Botschaft, bevor Ihr immer wieder weitergelangt werdet.
    Danke Oldtrotter

  • Wolle hat es schon korrekt beschrieben - ein Visum kann logischerweise nur von einer Botschaft oder Konsulat im Ausland erteilt werden!


    Die Botschaft schickt die Unterlagen nach Deutschland an die ABH, die stimmt dann zu und die Botschaft in Kiew erteilt dann ein nationales Visum für D, dass 3 Monate gültig ist. Ohne A1 Zertifikat oder persönlicher Vorsprache in gutem Deutsch gibt es auch kein Visum!


    Mit diesem Visum ist man dann berechtigt in D eine Aufenthaltserlaubnis bei der ABH zu beantragen.



    Wenn das "Shoppingvisum" ein Schengenvisum war, kann man damit auch "spontan" heiraten. 7 Tage sind für Spontanität natürlich etwas kurz - ob die die Behörden da Visumsmißbrauch unterstellen können ist aber Spekulation.


    Der normale und legale Weg ist es jetzt ein " Visum zum Ehegattennachzug" in Kiew zu beantragen. Selbstverständlich mit allen notwendigen Dokumenten.

  • Nobody, das ist mir auch durch den Kopf gegangen, und wenn es sich so verhalten hätte. dann wäre es der einzige richtige Weg gewesen. Deshalb ja mein Hinweis auf das sofortige Aufsuchen der ABH. Da ich aber Fürchterliches erahne, sollte auch erst mal alles vor Ort ins Lot gebracht werden und auch in der Ukraine bei der neuen deutschen Frau. Wenn das alles Paletti ist, dann erst zur Botschaft. So werden sonst nur schlafende Geister geweckt, die alle möglichen standesamtlichen Vorschriften ausgraben sowie sich am Visa-Recht ergötzen. Richard-Willi würde hier mal die richtigen Maßnahmen erläutern, aus seiner Sicht.
    Ich muss mich da etwas zurückhalten, aber wenn ich noch jung und einen anderen Beruf hätte, dann wäre meine Frau innerhalb weniger Tage bei mir in Deutschland und dagegen können auch keine Maßnahmen seitens der ABH getroffen werden. Es gibt ja noch die Einbürgerung und einen Deutschen Reisepass usw. und so fort. Es dauert zwar alles seine Zeit, aber dafür kämpfen kann man doch.
    Danke Oldtrotter

  • Auch stellt die ABH kein Visum aus ! Das dürfen und können sie nicht.

    Zumindest kann die ABH keine Visa erteilen, welche normalerweise durch durch Auslandsvertretungen vergeben werden. Maximal würde die ABH bei entsprechender Begründung und Notwendigkeit ein betreits erteiltes Visum verlängern.

    Dieses Visum wird von der ABH an die Botschaft gesendet und die klebt es dann in den Pass der Dame ein .

    @ oldtrotter : Da habe ich aber dann doch so meine Zweifel ob es einen derartigen Verfahrensweg gibt. Könnte es sein das Du meinst die zuständige Botschaft erteilt dann ein Visum, wenn die Zustimmung der zuständigen ABH vorliegt ?

    Lieber Wolle, ist alles richtig! Aber einfach mal Visum genau anschauen, es wird in Kiew ausgestellt aber im Auftrag der ABH in Deutschland.

    Da wird dann wohl eher ein Schuh draus.

    Die ABH wird einen Teufel tun und ihre Aufenthaltsgenehmigung an die Botschaft schicken.

    Das sehe ich genauso. Die Aufenthaltsgenehmigung erhält sie zwar durch die ABH erteilt, aber eben erst dann, wenn sie mit einem gültigen Visum wieder nach Deutschland eingereist ist. Wären sie gleich nach Eheschliessung zur ABH marschiert, dann bestünde die Gefahr das man den beiden Visummißbracuh vorgeworfen hätte.

    Unterm Strich mal wieder eine sehr interessante Konstellation und ich bin wirklich gespannt darauf wie es weitergeht. Aber einfach und problemlos wird`s wohl eher nicht ablaufen.

  • Zumindest kann die ABH keine Visa erteilen, welche normalerweise durch durch Auslandsvertretungen vergeben werden. Maximal würde die ABH bei entsprechender Begründung und Notwendigkeit ein betreits erteiltes Visum verlängern.


    Die ABH kann auch kein Visum verlängern, das kann und darf nur eine Botschaft.


    Ein ABH kann nur Aufenthaltstitel vergeben. Die ABH kann einen vorläufige AT, eine Fiktionsbescheinigung erteilen, solange der Antrag auf Aufenthalt überprüft wird.



    Und ob es Probleme gibt, müßte man erst genau wissen, was mit dem "Shopping Visum" alles "erlaubt" ist?
    Wenn es ein normales Schengenvisum ist, sollte es keine Probleme geben, da die Frau ja wieder rechtskonform ausgereist ist und nun rechtskonform ein "Visum auf Ehegattennachzug" beantragen kann.

  • Dante, das würde im Umkehrschluss heißen, eine Ukrainerin kann ihr Visum nicht bei der ABH in Deutschland verlängern lassen, Grund z.B. Unfall, plötzliche Erkrankung etc., sondern muss damit zur Botschaft in Kiew?
    Wenn einer Deutscher seinen Aufenthalt hier in der Ukraine verlängern lassen muss, dann wird das beim OVIR der Oblast erledigt (Migration-Abteilung) und nicht bei der Botschaft in Berlin oder den Konsulaten.
    Und genau dieser Punkt ist nicht beachtet worden: Eine ABH kann nur Aufenthaltstitel vergeben. Die ABH kann einen vorläufigen AT, eine Fiktionsbescheinigung erteilen, solange der Antrag auf Aufenthalt überprüft wird.
    Die Rechtskonformität lässt sich ja schon im Reisepass der Ehegattin durch Inaugenscheinnahme der Visa und des Stempels der Botschaft ablesen. Wie sieht es den überhaupt mit dem Nachweis der Eheschließung aus, muss da nicht etwas beurkundet werden in der Ukraine, ich glaube nämlich nicht an die einfache verbale Begründung einer vollzogenen Ehe vor einer deutschen Botschaft, die glauben lieber der ABH in Deutschland. Vielleicht werden wir mal erfahren, wie das so weiter geht, ich kann da nicht mehr weiterhelfen. Danke Oldtrotter

  • Wie sieht es den überhaupt mit dem Nachweis der Eheschließung aus, muss da nicht etwas beurkundet werden in der Ukraine, ich glaube nämlich nicht an die einfache verbale Begründung einer vollzogenen Ehe vor einer deutschen Botschaft, die glauben lieber der ABH in Deutschland


    Das ist alles eindeutig auf der Seite der Botschaft nachzulesen:
    "Heiratsurkunde oder Urkunde über die Eintragung der Lebenspartnerschaft (im Original mit zwei Kopien)"
    Die zwei Kopien werden mit dem Original verglichen. Ist alles OK kommt ein Stempel auf die Kopien
    und das Original gibt es wieder zurück.
    Dazu dann noch u.a.:
    "Formlose schriftliche Erklärung des in Deutschland lebenden Partners, dass beabsichtigt ist,
    die eheliche Lebensgemeinschaft / Lebenspartnerschaft in Deutschland führen zu wollen (zweifach)"


    DANACH verlangt die ABH in Deutschland das Visum zum Ehegattennachzug welches von der Botschaft im Pass
    eingeklebt wurde und u.a. auch eine Kopie und die Vorlage des Originals der Heiratsurkunde.
    Wieder Vergleich, Stempel auf die Kopien und das Original gibts zurück.
    Die müssen doch etwas in ihren Akten haben.


    Verbale Mitteilung: "öh Alter, . . . wir ham geheiratet" würde ich nicht versuchen.

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • und dann muss auch noch ein neuer Reisepass in der Ukraine beantragt werden etc. pp. Also das Pferd von vorne aufzäumen und die Papiere in Ordnung bringen


    Genauso würde ich es auch machen. Erst einmal einen neuen Reisepass mit den (neuen) Familiennamen beantragen und anschließend auf dem normalen Weg die Familienzusammenführung beantragen. Das sollte klappen. Es könnte zwar noch zu einer Befragung kommen. Aber wenn ihr beide das gleiche erzählt sollte es funktionieren.


    Neuen ukrainischen Reisepass nach Namensänderung beantragen - In der Ukraine

  • Na ja, denn ist doch alles klar, wo sind denn das Original mit den zwei Kopien zur Vorlage bei der Botschaft und wo ist die formlose schriftliche Erklärung des in Deutschland lebenden Partners usw. und so fort.
    Ja in den Akten müssen sie alle was haben, nur erraten können sie das alle nicht.
    Hoffentlich wurden da alle Daten richtig im Standesamt-Register festgehalten.
    Trotz allem würde ich mich zumindest mal bei meiner ABH beraten lassen, schaden tut das auf keinen Fall, besonders in diesem.
    Es gibt auch die Möglichkeit mal mit den Unterlagen in die Ukraine zu fliegen und seiner Frau vor Ort bei der Beantragung zu helfen. Meine ist es mir das auch heute noch Wert.
    Danke Oldtrotter

  • Die ABH kann auch kein Visum verlängern, das kann und darf nur eine Botschaft.

    Doch kann sie ! Und zwar z.B. dann , wenn wie Oldtrotter richtig schreibt

    Dante, das würde im Umkehrschluss heißen, eine Ukrainerin kann ihr Visum nicht bei der ABH in Deutschland verlängern lassen, Grund z.B. Unfall, plötzliche Erkrankung etc., sondern muss damit zur Botschaft in Kiew?

    z.B. bei einer schweren Erkrankung Reiseunfähikeit und weiterer Behandlungsbedarf ärztlich bescheinigt wird. Die ABH dürfte ein Visum von Besuchsreisenden auch aus anderen weniger wichtigen Gründen verlängern. Sie tun es aber nicht, oder nur sehr selten.

  • Hallo zusammen, erstmal vielen Dank für eure Antworten!



    Hallo, ich frage einmal ganz ketzerisch: was wäre denn passiert, wenn sie gleich in D geblieben wäre ?


    Das haben wir für ganz kurze Zeit auch mal in Erwägung gezogen. Ich gehe aber davon aus, daß es kein gutes Ende genommen hätte und im schlimmsten Falle eine Abschiebung gedroht hätte. Die Rückkehr nach Deutschland wäre dann wohl für die nächste Zeit fast unmöglich geworden.
    Wie sieht eigentlich eine formlose schriftliche Erklärung des in Deutschland lebenden Partners aus?
    Nun wird sie erstmal versuchen den A1 Sprachtest durchzuführen, was die Sache natürlich erheblich verzögert.


    Gruß an alle!
    Tobi

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