Einladung der Eltern zur Hochzeit in Deutschland

  • Hallo liebe Leute,


    ich wurde hier schon mal super beraten und hoffe/denke, dass Ihr mir auch bei einer anderen Angelegenheit helfen könnt :)


    Wir möchten gerne die Eltern meiner Verlobten aus der Ukraine zur Hochzeit einladen. Und da geht es schon los... An welche Behörde sollte man sich wenden? Hat einer Erfahrung damit was das Visum kostet (Manche sprechen von 300€/Person)?


    Gibt es eventuell in diesem Forum schon ein Thema dazu wo man alles nachlesen kann?


    Danke für Eure Hilfe!

  • Hey,
    du brauchst eine Verpflichtungserklärung ( Kosten ca. 60 Euro) ( bin der Meinung bei Ehepaar nur eine) und dann bei der Botschaft ein Visum beantragen (Kosten hier auch ca. 50-60 Euro) (alledrings hier bin ich der Meinung pro Person)
    Gruss Hamsterchen


    PS aber auf jedenfall günstiger als 300 Euro pro Person ohne Transport!!

  • Hallo Andi,


    es gibt wie immer mehrere Möglichkeiten.


    Möglichkeit A. Visumsantrag zur Gastreise bei der Dt. Botschaft


    1. Visumsantrag zur Gastreise. Dazu ist eine Verpflichtungserklärung einer Person, welche für die eingeladenen Personen Bürgt nötig.
    Wird abgegeben bei der zuständigen Ausländerbehörde an deinem Wohnsitz.
    Allerdings findet hier eine Einkommensprüfung statt und man muss über ein nicht ganz unerhebliches Einkommen verfügen um 2 Personen einladen zu können.
    Du benötigst dafür eine Einkommensbescheinigung, Wohnraumbescheinigung/Mietvertrag und Deinen Personalausweis. Die Verpflichtungserklärung kostet 25 Euro.
    2. Deine Schwiegereltern machen einen Vorsprachetermin bei der Botschaft aus. (Kosten 50.- Grn) Zahlbar bei einer speziellen Bank und dann telefonisch bei VFS
    zu bestellen. Wartezeit bis zu mehreren Monaten
    3. Vorsprache in der Botschaft. Man sollte Rückkehrbereitschaft und Reisezweck nachweisen können. Eine genaue Beschreibung was das ist führt hier etwas weit.
    (Einkommensnachweis, Immobilienbesitznachweise etc..) Visagebühr 35.- Euro oder kostenlos bei Verwandtenbesuch.
    4.Die Botschaft Bearbeitet den Antrag in ca. 5 Arbeitstagen. Danach muss der Pass abgeholt werden.


    Das das Visum erteilt wird ist nicht sicher. Kostenpunkt ca. 65.- Euro Pro Person plus Kosten für An- und Abreise zur Botschaft. Ausserdem Versicherung, ca. 30.- Euro.


    Möglichkeit B. Schengenvisum eines anderen Schengenlandes unter Einschaltung eines Reisebüros etc.


    1. Auswahl eines geeigneten Reisebüros oder sonstigen Unternehmens, welches auf sowas spezialisiert ist.
    (Achtung hier sind mindestens genausoviele schwarze Schafe unterwegs, wie normale Anbieter, von Laien schwer zu unterscheiden))
    2. Abgabe des Passes, Reisepasses, 3 Passphotos, sowie Identifikationscode beim Anbieter. Evtl kleine Vorbezahlung. Bearbeitungsdauer ca. 10 Arbeitstage. Kostenpunkt 200 bis weit über 1000.- Euro,
    je nach Visum und antragstellender Person. Kein Botschaftsbesuch.


    Ablehnung ist sehr selten, keine lästigen Fragen, kein Botschaftsbesuch nebst Dokumentensammelei.
    Einreise soll auf jeden Fall über den ausstellenden Staat erfolgen, am besten noch einige Tage dort aufhalten.
    Die Sache ist soweit legal. Kann man jedoch auf Nachfrage entsprechender Behörden, Reisezweck und Hauptreiseland nicht erklären oder stimmt dies dann nicht mit dem Visum überein, droht die umstandslose Abschiebung, bzw. Einreiseverweigerung.


    Das sind die wesentlichen Möglichkeiten.


    MfG.


    Peter.

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