"Nicht genug Verwandte in der Ukraine" für Besuchervisum meiner Schwägerin

  • Hallo zusammen,


    meine Schwägerin, die Schwester meiner ukrainischen Ehefrau, hat ein Besuchsvisum bei der Botschaft in Kiew beantragt, um uns über Weihnachten besuchen zu können. Sie sagt, dass ihr das Visum mit der Begründung verweigert worden sei, dass sie zu wenige Verwandte in der Ukraine habe(Mutter und Onkel mütterlicherseits). Ich nehme an, dass man daher von einer zu geringen Rückkehrbereitschaft(oder wie hieß das gleich nochmal?) ausgeht. Für mich klingt das schlichtweg irre. Sie wird mir in den nächsten Stunden den Wortlaut der Ablehnung schicken. Hat jemand von Euch davon schonmal gehört? Was können wir tun?


    Mit freundlichen Grüßen


    David Weber

  • Da haben wir die Punkte auch schon:

    • Sie haben keine ausreichende berufliche/wirtschaftliche Verwurzelung in der Ukraine.
    • Sie haben keine ausreichende familiäre Verwurzelung in der Ukraine


    Es geht also nicht nur um die Familie. Das mit der wirtschaftlichen Seite dachte ich mir schon, allerdings war ich hier guter Dinge. Meine Schwägerin hatte einen sehr guten und gut bezahlten Job bei einer britischen Firma, den sie wegen Geschäftsauflösung vor etwa zwei Monaten verlor. Sie hat dafür aber recht viel Geld auf ihrem Konto nachgewiesen(mehrere T€), sowie ihren Anteil an Wohneigentum(Wohnung, Haus) der Familie, eine bestehende Reise-KV, und evtl. noch mehr, wovon ich nichts weiß.


    Haben wir eine Chance, gegen die Verweigerung anzugehen? Kann ich von meiner Seite aus helfen - zum Beispiel mit einer Verpflichtungserklärung?

  • Hallo David,


    Eine Verpflichtungserklärung solltest Du sowieso "immer" abschließen bevor Du Besuch aus der Ukraine empfängst!


    Außerdem könnte es auch helfen, wenn Du Ihr eine Einladung mit "Begründung" Ihres Besuchs zuschickst.


    Zusätzlich kann es helfen, vorher mit der Leiterin der Visastelle zu telefonieren und die Angelegenheit durchzusprechen. Den Namen und die Tel. hat sicher jemand aus dem Forum.


    Auch solltest Du folgendes Beachten bzw. Deiner Schwägerin ausrichten:


    Quelle: "Deutsche Botschaft Kiev"

    Zitat

    Achtung!
    Sofern Sie zu Weihnachten eine Reise nach Deutschland planen, reichen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 17.12.2012 in der Botschaft oder einem unserer Visazentren ein.


    Bitte beachten Sie, dass Schalter 3 in der Zeit vom 27.12.2012 bis zum 04.01.2013 nur für dringende Notfälle geöffnet ist.


    Die Abteilung der Visastelle für nationale Visa (Hauptgebäude in der wul. Chmelnitzkoho 25) ist vom 02.01.2013 bis zum 04.01.2013 nur vormittags geöffnet.


    Grüße,
    Monacoly

  • So wie ICH das ganze verstanden habe ist der günstigeste Weg bei einer Ablehnung des Visums eine Klage ( Peter Ahrens schjrieb darüber in einem anderen Thread) - das nützt euch natürlich jetzt vor Weihnachten nichts mehr.


    Vielleicht ein Visum über Polen??


    ICH finde das einfach zum kot............. - jeder Hans und Franz aus der Türkei oder sonst wo darf nach Deutschland einreisen ... darf sogar direkt nach der Einreise einen Hartz IV - Antrag stellen ... und wenn uns aus der UA NUR jemand besuchen will, dann wird ein Fass ohne Ende aufgemacht.
    Genauso, dass man über Agenturen für 400€ (oder so ähnlich) schneller und sicherer ein Visum bekommt als auf dem normalen Weg ....



    in meinen Augen schreit das alles geradezu nach einen Klage beim BGH .... DAS DARF ALLES NICHT WAHR SEIN ...


    okay ... mein Beitrag hilft dir jetzt nun nicht wirklich ... aber ich musste zu dem Thema mal "Luft ablassen"


    .....


    ist das bei einer Ablehnung nicht schon alles zu spät???????????

  • Hallo David,


    tja das ist Pech und passiert leider oft.
    Die Ablehnung ist ein vorformuliertes Standartschreiben.


    Im Prinzip gibts in dieser Situation 3 Möglichkeiten:


    1. Wiederspruch gegen den Bescheid (Apellation, Remonstration) Hat im grossen und ganzen geringe Erfolgsaussicht. Dauert zwischen einigen Tagen bis 3 Monate. Hatten mit sowas vor einigen
    Wochen aber durchaus mal in einigen Tagen Erfolg.
    2. Verwaltungsklage. Hat eine sehr hohe Erfolgsaussicht dauert aber in der Regel zwischen 2 und 12 Monate. Man könnte es auch auf dem Wege der einstweiligen Anordnung versuchen, dass ist dann in 2-3 Wochen oder sogar schneller durch.
    (das ist dann sowas wie ein Eilverfahren) aber bei normalen Besuchsreisen sieht das Gericht meistens keine Eilbedürftigkeit. Vorteil ist hier, dass man auch noch Prozesskostenhilfe beantragen kann. Dann kostet das Verfahren also nicht so viel. Hat man einmal ein Verfahren gegen die Botschaft gewonnen, erteilt die Botschaft später auch keine Ablehnungen mehr.
    Andererseits wird die Wahrscheinlichkeit einer Visaerteilung bei späteren Anträgen mit jeder Ablehnung unwahrscheinlicher.
    3. Visum eines anderen Schengenlandes über das Reisebüroverfahren beantragen. Polen macht da derzeit etwas Probleme, es gibt aber Alternativen.
    Kostenpunkt derzeit 350.- Euro. 14 Tage Aufenthaltszeitraum, 10 Werktage Bearbeitungszeit, Kein Botschaftsbesuch, auser Pass und ID Code keine Unterlagen nötig.
    Ablehnung kommt in der Regel nicht vor. Bei manchen Botschaften sollte auch noch ein neuer Reisepass beschafft werden. Das ist aber in einem Tag möglich.


    Praktisch kann man remonstrieren und der Botschaft eine Frist von 2 Wochen zur Visaerteilung setzen und dann klagen. (Sonst läuft die Klagefrist von 4 Wochen ab).
    Die Remonstration sollte aber fundiert sein. Am Besten Juristen einschalten, da die Botschaft Remonstrationen von Antragstellern meist nicht ernst nimmt. Der Sinn der Sache ist ja wohl auch der Weihnachtsbesuch von daher bleibt auch wenig Zeit.
    Deshalb kann man hier auch über Variante 3. nachdenken. Dies scheint mir unter dem Zeitaspekt die sicherste und zudem auch recht preiswerte Variante. Hauptreiseziel sollte aber das visaaustellende Land sein. Zumindest sollte dann darüber eingereist werden.


    Grüsse,


    Peter.

  • Als kleiner Tipp zu der Variante 3 von Ahrens. Was ich momentan hier in Kiew mitbekomme ist, dass Griechenland die einfachste und schnellste Möglichkeit ist, ein Schengen-Besuchervisum zu bekommen!

  • Hallo Kingkoch.


    Griechenland liegt aber geographisch etwas ungünstig...
    Das Land der Ersteinreise, oder zumindest Hauptreiseland sollte das Visaausstellende Land sein. Man müsste also über Griechenland nach Deutschland reisen und dort nach Möglichkeit noch etwas bleiben.
    Mit Reisebüro solltest Du nirgends Probleme haben egal in welchem Land.


    Grüsse,


    Peter.

  • in meinen Augen schreit das alles geradezu nach einen Klage beim BGH


    Sollte das wirklich mal jemand angehen, bin ich gern bereit das im Rahmen meiner Möglichkeit zu unterstützen.
    Ich frage mich vor allem auch warum die Angehörigen dieser Länder kein Visum brauchen:
    Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbado, Brasilien, Brunei, Darussalam, El Salvador, Guatemala, Honduras, Israel, Japan, Korea, Mauritius, Mexiko, Neuseeland, Singapur, Taiwan, Venezuela...


    Dies ist nur ein Auszug. Und bitte nicht als Antwort " Mit denen haben wir ein Abkommen". Das ist mir schon klar. Aber auf welcher Basis. Ich empfinde es jedenfalls als nicht gerecht und mit zweierlei Maß gemessen.
    Danke
    Michael

    Gruß
    Michael

  • Es ist mir auch bewusst, dass Griechenland nicht geografisch super liegt! Es sollte auch nur ein kleiner Tipp sein.
    Bei welcher Botschaft und über welches Tourisitkbüro man es im Endeffekt versucht, ist natürlich jedem selber überlassen!

  • Sollte das wirklich mal jemand angehen, bin ich gern bereit das im Rahmen meiner Möglichkeit zu unterstützen.


    Das passiert öffters.
    Wenn ich das jetzt richtig errinnere (Hab die genaue Zahl jetzt nicht zur Hand, kann aber nachsehen) wird ca. 600-800 mal jährlich gegen das Aussenministerium in Visaangelegenheiten geklagt.
    Das umfasst aber alle Botschaften der Welt.
    Wir haben das in den letzten Jahren auch häufig (Etwa 30 mal pro Jahr) hier im Zusammenhang gemacht und fast alle Verfahren für die Mandanten positiv zum Abschluss gebracht.
    Die Erfolgsquote hierbei ist wirklich unglaublich und liegt weit über der bei Sozialsachen etc... schon als hoch bekannten.
    Am Visaverfahren ändert das aber gar nichts.
    Im Gegenteil. Hier ein kurzer Auszug einer Mail, welche ich gestern von der Botschaft erhalten habe, darunter unsere Mail:


    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Petrusenko,


    vielen Dank fu"r Ihre E-Mail vom heutigen Tage. Ihre Mandantinnen haben
    die Mo"glichkeit, an jedem beliebigen Dienstag oder Donnerstag von 9 Uhr
    bis 12 Uhr in der Visastelle der Botschaft in der wul. Slatoustiwska
    37-39 vorzusprechen und sich dabei auf die Einladung zur erneuten
    Vorsprache im Remonstrationsverfahren zu beziehen.
    Bitte haben Sie Versta"ndnis dafu"r, dass Begleitpersonen - auch
    Rechtsbeista"nden - aus organisatorischen und Sicherheitsgru"nden kein
    Zutritt zu solchen Vorsprachen gewa"hrt wird.


    --
    Mit freundlichen Gru"?en


    i.A.
    Katja Kuceja


    Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
    - Visastelle - wul. Slatoustiwska 37/39
    01901 Kiew
    Ukraine


    Telefon: +38-044-486-6794
    Telefax: +49-30-5000-6-7099
    email: visa@kiew.diplo.de
    Internet: www.kiew.diplo.de


    Wu?ten Sie schon? Ha"ufig reisende Kunden ko"nnen ihren Visumsantrag
    auch in Donezk, Lemberg und Odessa einreichen. Na"heres hierzu finden
    Sie auf unserer Homepage:
    http://www.kiew.diplo.de/Vertr…eisenden__Juni__2011.html


    >
    >
    >
    >
    > -------- Original-Nachricht --------
    > Betreff: =?WINDOWS-1251?Q?Re:
    > _Remonstrationsverfahren_bez=1Aglich_XXXXXXX und VVVVVVVV,
    > Ihre Schreiben vom 23.11.2012
    > Datum: Wed, 05 Dec 2012 11:08:57 +0200
    > Von: ahrens@ukr.net
    > An: Visastelle Deutsche Botschaft Kiew <visa@kiew.diplo.de>
    > Referenzen: <50BDD344.1070208@kiew.diplo.de>
    >
    >
    >
    > Re: Remonstrationsverfahren bezglich XXXXXX und VVVVV, Ihre
    > Schreiben vom 23.11.2012
    >
    > Sehr geehrte Frau Kuceja,
    >
    > unter Bezugnahme auf Ihre Mail von Gestern , m?chten wir Ihnen einen
    > neuen Befragungstermin am 11.12.2012 um 9.00 Uhr Vorschlagen.
    > Die Mandantinnen werden den Gespr?chstermin dann in meinem Beisein
    > wahrnehmen.
    > Sollten Ihrerseits weitere Unterlagen erforderlich sein, teilen sie uns
    > das bitte kurzfristig mit.
    > F?r eine Terminbest?tigung w?re ich Ihnen sehr dankbar.
    >
    > Mit freundlichen Gr?ssen,
    >
    > Sergej Petrusenko
    >

    >
    Denke das spricht mal wieder für sich.
    Passiert aber leider auch nicht zum ersten mal.
    Wir denken in dem Fall jetzt über ernsthafte Schritte gegen diese Behörde nach. Versuchen das gerade rechtlich zu bewerten.


    Grüsse,


    Peter.

  • Eine Verpflichtungserklärung solltest Du sowieso "immer" abschließen bevor Du Besuch aus der Ukraine empfängst!


    Außerdem könnte es auch helfen, wenn Du Ihr eine Einladung mit "Begründung" Ihres Besuchs zuschickst.


    Das halte ich auch für sehr wesentliche Punkte, die ich immer berücksichtige. Bisher haben in den ca. 15 vergangenen Jahren alle Personen, die ich so eingeladen habe, ein Visum erhalten (dreimal auf Holz klopf), egal ob Verwandtschaft zu mir bestand oder nicht.


    Ich habe allerdings auch den Eindruck gewonnen, dass die Mitarbeiter der Botschaft die Weisung haben, bei jedem Antrag zunächst irgendetwas zu bemängeln (z.B. fehlen zunächst fast immer angeblich erforderliche Unterlagen). Sobald die Botschaft feststellt, dass darauf eine Reaktion der einladenden Person kommt, die wirkliches Interesse am Besuch des Antragstellers erkennen lässt, ist der erst so wichtig dargestellte Mangel plötzlich uninteressant und die Erteilung des Visums erfolgt wunschgemäß. Mehrfach wurde dann z.B. meiner Schwiegermutter und meiner Schwägerin von der Botschaft sogar unaufgefordert ein längerer Gültigkeitszeitraum angeboten. So wurde die Schwiegermutter vor einigen Jahren z.B. gefragt, ob sie statt 6 Monate nicht gleich 2 Jahre möchte (klar, möchtete sie ;) ).


    Meiner Erfahrung nach dient dieses lästige Prozedere der Aussiebung der 'visumswerten' Antragsteller. Wenn ich dabei überlege, wieviel Geld, Zeit und Nerven uns der ganze Quatsch schon gekostet hat, dann kann ich nur Piet und seinem Beitrag Nr. 4 beipflichten!


    Viel Erfolg


    Reinhard

  • Hallo Peter


    Ich möchte jetzt deinen Beitrag nicht noch einmal abbilden.
    Wenn ich das lese, schwillt mir der Kamm. :monster:
    Die vergessen immer, von wem sie bezahlt werden. Ich kann jetzt nicht beurteilen, ob das in anderen Botschaften auch so ist. Wenn ich könnte, würde ich denen gehörig auf die Finger klopfen. Aber man halt sich ja gesittet zurück, um der Liebsten, der Verwandschaft und den Freunden nicht noch mehr Ärger zu bereiten.


    Gruß
    Michael

    Gruß
    Michael

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