Verpflichtungserklärung

  • Hallo,


    ich kann mich erinnern, dass mir jemand hier vom Forum geschrieben hat, die Verpflichtungserklärung sei 6 Monate gültig. Heute habe ich im Landratsamt in der Ausländerbehörde nachgefragt und die meinten nur 3 Monate und das war schon immer so. Diese Frist sei aber nur für den Termin bei der Botschaft relevant und nicht für das eigentliche Kommen.


    Auch haben die die Spalte "Aufenthaltsdauer" (oder so änlich) frei gelassen, dabei steht auf der Seite der Botschaft, dass aus der Verpflichtung hervorgehen solle, von wann bis wann die Person einreisen soll. Die Dame am Telefon meinte jedoch, sie lassen generell diese Spalte frei und unterschreiben und stempeln das Dokument nicht, wenn da was reingeschrieben wird. Weil mir das sehr komisch vorkoman, hab ich die Dame gebeten das alles noch bei einer Kollegin zu erfragen. Die bestätigte dies ebenfalls.


    Meine Frage an die Erfahrenen: stimmt das so? Es kann ja schlecht sein, dass es Landesabhängig ist oder ist es in Bayern anders?

    Nothing In This World Worth Having Comes Easy!

  • Hallo 1 Prinz
    Meines Wissens 6 Monate gültig für
    die Beantragung eines Visums. Ich habe die Verpflichtungserklärung für meine
    Freundin am 11.09.2012 Unterschrieben. Die Dauer der Verpflichtung geht bis 01.03.2013 (und ist eingetragen in der Erklärung 1.Seite ganz unten) Im Übrigen habe ich darauf geachtet das
    sie min. 6 Monate gültig ist, denn ich habe ihr die Erklärung im Oktober mit in
    die Ukraine gebracht, der Visa-Antrag soll jetzt am 5. Februar geschehen. Die
    Reise wird im März erfolgen.

    Ich habe die Verpflichtungserklärung
    vor mir, doch ich suche vergebens nach der Spalte "Aufenthaltsdauer".

    Antrag wurde in Brandenburg
    beantragt und ausgestellt.


    tschuess_und_weg
    Siggis Beitrag erklärt einiges!


  • die Verpflichtungserklärung sei 6 Monate gültig. Heute habe ich im Landratsamt in der Ausländerbehörde nachgefragt und die meinten nur 3 Monate und das war schon immer so


    Wir waren auch letztens (Oktober) in der Ausländerbehörde und wollten Freunde aus der Ukraine und Russland einladen.
    Wir wurden aber wieder weg geschickt da eine Verpflichtungserklärung nur 3 Monate vor geplanten Reiseantritt ausgestellt werden darf. Der Besuch war im April geplant. Wir machen uns die nächsten Tage wieder auf den Weg.

  • ich hab heute die verpflichtserklärung das orginal bekommen
    also istalles ihn ordnung oder
    weil die kopie hatt dieausländer behörde behalten
    es wurde angekreutz einkommem glaubhaft gemacht
    und bewiesen

  • Jepp damit ist die Verpflichtungserklärung OK und auch das kleine wichtige Kreuzlein über deinen finaziellen Status ist an der richtigen Stelle.
    Jetzt ab damit zur Person, die du einlädst, mit Antrag etc und sehen was passiert.


    VG
    Aruba

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