Hallo,
ich kann mich erinnern, dass mir jemand hier vom Forum geschrieben hat, die Verpflichtungserklärung sei 6 Monate gültig. Heute habe ich im Landratsamt in der Ausländerbehörde nachgefragt und die meinten nur 3 Monate und das war schon immer so. Diese Frist sei aber nur für den Termin bei der Botschaft relevant und nicht für das eigentliche Kommen.
Auch haben die die Spalte "Aufenthaltsdauer" (oder so änlich) frei gelassen, dabei steht auf der Seite der Botschaft, dass aus der Verpflichtung hervorgehen solle, von wann bis wann die Person einreisen soll. Die Dame am Telefon meinte jedoch, sie lassen generell diese Spalte frei und unterschreiben und stempeln das Dokument nicht, wenn da was reingeschrieben wird. Weil mir das sehr komisch vorkoman, hab ich die Dame gebeten das alles noch bei einer Kollegin zu erfragen. Die bestätigte dies ebenfalls.
Meine Frage an die Erfahrenen: stimmt das so? Es kann ja schlecht sein, dass es Landesabhängig ist oder ist es in Bayern anders?