Heiratsvisum beantragt - wie geht es weiter?

  • Der Beitrag handelt von der Familienversicherung in der GKV und nicht von der Krankenversicherung ab dem 55. Lebensjahr.


    Meine Frage bezog sich auf die Familienversicherung, wenn Du noch einmal nachlesen willst:
    """Ist man über 55 und hat kein eigenes Einkommen. Kann man dann trotzdem über den Partner Familienversichert werden, auch wenn man das ganze Leben zuvor in der PKV war?"""


    Also noch einmal die Frage an die Experten: Ist eine Familienversicherung in diesem Fall möglich? Ich denke ja, habe nicht Gegenteiliges gefunden.


    Gruß
    Siggi

  • """Ist man über 55 und hat kein eigenes Einkommen. Kann man dann trotzdem über den Partner Familienversichert werden, auch wenn man das ganze Leben zuvor in der PKV war?""" Also noch einmal die Frage an die Experten: Ist eine Familienversicherung in diesem Fall möglich? Ich denke ja, habe nicht Gegenteiliges gefunden.

    Antwort : Nein

    Zitat aus § 6 Abs. 3a SGB V

    Zitat

    (3a) 1Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. 2Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. 3Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. 4Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind.

  • Deine Frage habe ich verstanden. Aber Dein Link vom Bundestag zum allgemeinen Thema Familienversicherung hatte nichts mit Deiner Frage eigentlichen Frage "Familienversicherung ab 55, wenn vorher PKV?" zu tun.
    Zu Deiner Frage gibt es folgende Antwort:


    Zitat: "Wer allerdings privat versichert und 55 Jahre alt oder älter ist, hat diese Möglichkeit nicht mehr: Er wird per Gesetz nicht mehr versicherungspflichtig und kann sich deshalb nicht mehr in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Auch eine freiwillige Krankenversicherung in der TK ist in einem solchen Fall nicht möglich."


    Wenn man jahrelang in der PKV war, ist auch eine Familienversicherung in der GKV ab dem 55. Lebensjahr schlicht nicht mehr möglich!

    Gruß

    За Украинy!

  • Wie sieht es denn beim Thema Versicherung aus? Ist der Partner dann pflicht oder freiwillig versichert? Er hat jetzt erstmal eine ukrainische Incoming Versicherung für 3 Monate, eine unbefristete deutsche Versicherung kann man ja erst machen, wenn er die Aufenthaltserlaubnis hat, oder? Oder spielt Versicherungsschutz dann für die Ausländerbehörde auch keine Rolle, wenn das Thema Lebensunterhalt nicht relevant ist? Nichtsdestotrotz braucht er natürlich eine.

  • Hallo Herr Ahrens,


    diese Antwort habe ich gerade von einem Kollegen von Ihnen bekommen und widerspricht ihrer Darstellung:


    1. Heiratsvisum
    Da Sie Deutscher sind, richtet sich die Erteilung des Heiratsvisums gem. § 6 Abs. 4 S. 2 AufenthG nach den für die Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis je nach Aufenthaltszweck geltenden Vorschriften.
    Maßgeblich für das Heiratsvisum Ihres Partners sind somit die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG und die besonderen nach den §§ 27 Abs. 2, 28 AufenthG.
    Da sich schon die Erteilung des Heiratsvisums auch nach § 28 AufenthG richtet, kursieren immer wieder Ansichten, dass die Sicherung des Lebensunterhaltes bei der Erteilung des Heiratsvisums nicht gegeben sein muss. Dies ist rechtlich aber falsch.
    Da zum Zeitpunkt der Einreise Ihres Partners die Lebensgemeinschaft nämlich noch nicht besteht, muss der Lebensunterhalt gesichert sein, da Art 6 GG (bzw. Art. 8 EMRK für eingetragene Lebensgemeinschaften) noch nicht greifen kann. Die Behörde kann also Gehaltsnachweise von Ihnen für das Heiratsvisum verlangen.

    2. Aufenthaltserlaubnis
    Wenn Ihr Partner dann in Deutschland ist und die Lebensgemeinschaft wurde begründet, kann bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht mehr der Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes gefordert werden. Denn dann greifen Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK.

    Ich bedaure Ihnen keine andere Antwort geben zu können.

  • Hallo Mark Fischer,


    Im Prinzip habe ich auch nichts anderes geschrieben. Nochmal genau lesen.


    bin davon ausgegangen, dass es um Ehegattennachzug geht und dann muss die Heirat schon Stattgefunden haben.


    Wenn vom Heiratsvisum in der Variante mit anschliessender Wohnsitznahme ausgegangen wird, kann ich aus meiner Erfahrung aber sagen, das hier in der Regel keine Gehaltsnachweise verlangt werden und auch keine Einkommensprüfung stattfindet. Das ist in fast allen Fällen so. Ich habe zudem auch in den letzten Jahren noch nie einen Ablehnungsbescheid eines Eheschliessungsvisums mit anschliessender Wohnsitznahme gesehen, welches in beschriebener Konstellation
    wegen mangelder Sicherung des Lebensunterhalts abgelehnt wurde.


    Was Punkt 2 Angeht ist diese Aussage definitiv Falsch, weil es hiervon Ausnahmen gibt. Es kann hier bei bestimten Personengruppen auch mit deutschem Pass wie vorher beschrieben Ausnahmen geben.

  • Es ging von Anfang an um das Heiratsvisum. Also wenn ich Sie richtig verstehe, wurde der Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts zwar Ihrer Erfarung nach noch nie verlangt, aber wenn man von mir doch den Nachweis einer ungekündighten Stelle verlangen sollte, hätte ich keine Chance dagegen gerichtlich vorzugehen?


    Und Alex0001 schreibt ja ganz am Anfang, dass bei Ihm die Nachweise verlangt wurden, obwohl er sogar schon verheiratet war.

  • So die Ausländerbehörde hat heute zugestimmt, die wollten nur eine Gehaltsabrechnung vom Februar sehen, alle Aufregung war umsonst. Wie lange dauert es denn jetzt noch, bis das Vium ausgestellt wird?


    Darf eigentlich schon mit dem Heiratsvisum gearbeitet werden oder muss man auf die Aufenthaltsgenehmigung warten? Das kann ja locker bis zu 2 Monate dauern.

  • Wie lange dauert es denn jetzt noch, bis das Vium ausgestellt wird?


    s.: http://www.kiew.diplo.de/conte…iessung_wohnsitznahme.pdf


    Da schon eine Vorabzustimmung erteilt wurde, kann es evtl. auch kürzer dauern.


    Darf eigentlich schon mit dem Heiratsvisum gearbeitet werden oder muss man auf die Aufenthaltsgenehmigung warten?


    M. E. nach darf sie erst arbeiten, wenn sie die Aufenthatserlaubnis hat. Das Visum dient allein dem Zweck der beabsichtigten Eheschließung, nich zur Arbeitsaufnahme. Nach der standesamtlichen Heirat, wird unter Vorlage der Eheurkunde m. W. n. ihr sofort der Aufenthaltstitel erteilt. Bis die Plastikkarte fertig ist bekommt sie solange ein Ersatzpapierchen!

  • M. E. nach darf sie erst arbeiten, wenn sie die Aufenthatserlaubnis hat.


    Das ist so korrekt. Ich habe damals meine Frau ohne Aufenthaltserlaubnis eingestellt. Das Problem: Die KV wollte sie nur nehmen, wenn sie versicherungspflichtig war (als mit einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis), aber ohne KV keine Aufenthaltserlaubnis. Bis das Arbeitsamt die Erlaubnis sehen wollte, war sie schon viele Monate erteilt.


    Normalerweise kommt ja am Anfang der Integrationskurs. Dadurch dauert es bis zur möglichen Arbeitsaufnahme ohnehin einige Monate.


    Gruß
    Siggi

  • Den Aufenthaltstitel bekommt sie sofort!!! Wird ja bei der ABH im System gespeichert.
    Nur den "Plastik-Ausweis" bekommt sie etwas später, bis dahin läuft sie mit Ersatzausweis aus Papier durch die Gegend.

  • So genau 3 Wochen und 2 Tage nach dem Antrag in der Botschaft wurde das Heiratsvisum erteilt.


    Ging alles ganz einfach, wenn man die Regeln und Merkblätter beachtet.


    Angefangen mit Dokumente sammeln und Standesamt haben wir Anfang Dezember, Kosten insgesamt ca. 1.000 EUR.

  • Danke, wenn jemand Tips und Infos braucht, kann er sich gerne melden, mir haben ja auch einige hier im Forum weitergeholfen, so dass es so reibungslos geklappt hat. Auch dafür nochmal Vielen Dank!

  • hallo ich hab eine frage vegen der kranken versicherung
    wann muss meine verlobte eine kranken versicherung abschliesen wenn sie alle dokumente zur hochzeitsvisum bei der botschaft
    abgibt oder muss sie das erst später vorlegen wenn sie das visum bei der botschaft schon bekommt
    wir haben fast alle dokumente bei sam sogar die verpflichtserklärung


    ich würde mich sehr freuen wen ihr hilft danke
    vielen dankihmvoraus

  • Krankenversicherung muß nur auf Verlangen bei der Einreise hergezeigt werden. Für die Botschaft uninterressant. Gültig bis zur Hochzeit, dann privat oder gesetzlich bei uns Versichern

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