FZF Visa neues Grundsatzurteil BVerwG - Ablehnungsgründe entfallen ?!

  • Hallo Leute,


    meine Hochzeit in der Ukraine steht in Kürze an, im Rahmen der Familienzusammenführung ist natürlich auch das obligatorische Visa
    für meine zukünftige erforderlich, damit mein Schatz mit mir hier in D zusammen leben kann. Ich mache mir keine Sorgen da wir alle Voraussetzungen erfüllen, A1 ZErtifikat vorhanden etc.


    Dennoch habe ich einige m.E sehr interessante und relevante Infos beim Stöbern im Netz gefunden, Stichwörter.:


    - Inländerdiskriminierung in Bezug auf Sprachtest (von Deutschen in D gegenüber EU'lern in D)
    - Nachweis Sicherung Lebensunterhalt (Ablehnung Visa/Aufenthaltserlaubnis im Ausnahmefall).
    - Eheführung im Ausland


    Wie alle wissen müssen ausländische Ehegatten bei Visaantrag zur FZF zu einem Deutschem im Bundesgebiet A1 Kenntnisse nachweisen.
    aber bei "...Nachzug ausländischer Ehegatten zu EU-Bürgern, die im Bundesgebiet leben, kein Nachweis von Deutschkenntnissen notwendig..." dank Europarecht. Diese Inländerdiskriminierung soll nun zumindestens aufgeweicht werden.

    Quelle: http://www.migazin.de/2012/09/05/bverwg-ehegattennachzug-deutschen-ehe-ausland-fuehren/


    In diesem Kontext gab es ein Grundsatz-Urteil des BVerwG (4.9.12, Az.: 10 C 12.12)im September letzten Jahres also noch relativ frisch,
    sowie eine Anfrage im Bundestag durch die Linken, wie unsere Regierung zu diesen Dingen steht.


    Darin werden auch andere interessante Aspekte angesprochen:


    "In einem orbiter dictum hob das BVerwG von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt noch eine weitere seit 2007 geltende Regelung auf: Die Verweigerung des Ehegattennachzugs zu Deutschen darf ab sofort nicht mehr im Ausnahmefall mit der Begründung untersagt werden, dass der Lebensunterhalt der Betroffenen nicht aus eigenen Mitteln gedeckt sei. Von Deutschen darf grundsätzlich nicht verlangt werden, dass sie ihre Ehe im Ausland führen oder auf eineheliches Zusammenleben verzichten, weil ihnen Artikel 11 des Grundgesetzes(GG) ein Recht zum Aufenthalt in Deutschland vermittelt."

    Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711441.pdf


    Weiter heisst es, das "..die Bundesregierung davon ausgeht das die Bundesländer diese Gesetzeslage umsetzen
    und die Entscheidung des BverwG Eingang in die geltende Erlasslage des Auswärtige Amt diese Dinge gefunden hat".

    Ob das wirklich bereits so geschehen ist, darf wohl bezweifelt werden.
    Von diesen Infos höre ich persönlich zum ersten Mal, sicherlich nicht uninteressant.


    Meine Interpretation der Dinge ist (bin kein Jurist!), mehr Ausnahmen oder Härtefallregeln in Bezug auf den Sprachnachweis
    wegen besagter Inländerdiskriminierung. Ausserdem kann von Deutschen nicht mehr erwartet werden die EHe im Ausland zu führen, sowie die Regelausnahme im Aufenthaltsgesetz, das ein Visa versagt wird mit Hinweis auf Sicherung des Lebensunterhaltes komplett entfällt bzw. auch nicht rechtens ist. Eine verbindliche Einschätzung überlasse ich dann den Rechtsexperten.


    Aber vielleicht kann die ganze Geschichte dem ein oder anderen rechtlich oder auch nur informell bereits helfen, grade in BEzug auf vorherige Threads wo Leute Probleme mit diesen DIngen hatten.

  • "In einem orbiter dictum hob das BVerwG von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt noch eine weitere seit 2007 geltende Regelung auf: Die Verweigerung des Ehegattennachzugs zu Deutschen darf ab sofort nicht mehr im Ausnahmefall mit der Begründung untersagt werden, dass der Lebensunterhalt der Betroffenen nicht aus eigenen Mitteln gedeckt sei. Von Deutschen darf grundsätzlich nicht verlangt werden, dass sie ihre Ehe im Ausland führen oder auf eineheliches Zusammenleben verzichten, weil ihnen Artikel 11 des Grundgesetzes(GG) ein Recht zum Aufenthalt in Deutschland vermittelt."

    In Hamburg wurde bei mir vor 2 jahren trozdem verlangt das ich nachweise wie ich meinen Lebensunterhalt bestreite. Ich stand vor der Wahl gute Miene zum bösen Spiel zu machen oder mir einen Rechtsanwalt zu nehmen. Mit Sicherheit hätte meine Frau aber bis zu einer Entscheidungsfindung erst mal Deutschland verlassen müssen. Und ja, ich bin gebürtiger Deutscher.


    Ob das wirklich bereits so geschehen ist, darf wohl bezweifelt werden.

    Allerdings! :phatgrin:

  • In Hamburg wurde bei mir vor 2 jahren trozdem verlangt das ich nachweise wie ich meinen Lebensunterhalt bestreite. Ich stand vor der Wahl gute Miene zum bösen Spiel zu machen oder mir einen Rechtsanwalt zu nehmen. Mit Sicherheit hätte meine Frau aber bis zu einer Entscheidungsfindung erst mal Deutschland verlassen müssen. Und ja, ich bin gebürtiger Deutscher.

    yoa bis letztes Jahr war das wohl die gängige Praxis, besagte Regelausnahme im §28 Aufenthaltsgesetz über die Sicherung des Lebensunterhaltes konnte beim Visaantrag zum Fallstrick werden.


    Seit besagtem Grundsatzurteil Sept. 2012 ist genau das aber, so wie ich es verstanden habe, kein rechtlich triftiger Grund mehr ein FZF Visa abzulehnen.

  • Seit besagtem Grundsatzurteil Sept. 2012 ist genau das aber, so wie ich es verstanden habe, kein rechtlich triftiger Grund mehr ein FZF Visa abzulehnen.


    Hallo,


    das war es auch vorher nicht. Von wenigen Ausnahmen abgesehen.


    Gruesse,


    Peter.

  • Ja, EU Bürger sind in Deutschland nur NICHT-DEUTSCHE.


    Letztens gab es wohl mal den Fall einer Deutsch-Italienerin, die in Italien gelebt hat und dann mit dem Mann nach Deutschland umziehen wollte. Es ist kein Rückkehrerfall, da sie in Italien nicht von der EU-Freizügigkeit gebrauch gemacht hat (weil sie ja die Staatsbürgerschaft hat). Der Mann musste auch A1 nachweisen.

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