Hochzeit in Deutschland.

  • Trotzdem ging es ohne.


    Glück gehabt. Die allermeisten Standesämter in UA fordern das deutsche Ehefähigkeitszeugnis.


    Wenn Du die Adresse des Standesamts einstellst, welches so nett war, Euch ohne zu verheiraten, würde das sicher für manchen hilfreich sein.


    Gruß
    Siggi

  • Glückwunsch!


    Man nannte uns seiner Zeit auch ein Standesamt ein Dorf weiter, welches ohne Ehefähigkeitszeugnis Eheschließungen vollzieht. Man zahlt dort einfach den dreifachen Preis bei der Anmeldung zur Eheschließung. Zu diesem Zeitpunkt lagen unsere Dokumente allerdings schon vor und wir haben mit Ehefähigkeitszeugnis geheiratet. Unser Standesamt war da ganz genau! Lediglich auf eine notariell beglaubigte Kopie meines Reisepasses hat man verzichtet.


    Gruß

    За Украинy!

  • Hallo,


    Heirat ohne Ehefaehigkeitszeugnis und andere laesstige Dokumente, wird von darauf spezialisierten Unternehmen, Rechtsanwaltskanzleien usw. auch hier in Kiew teilweise innerhalb weniger Tage angeboten.
    Das ist auch nicht neu und gibts schon lange.
    Es besteht aber immer das Problem, das dass Standesamt, welchem man dann spaeter die Heiratsurkunde vorlegt, der Sache auf den Grund geht und weitere Ermittlungen anstellt, da dort ja bekannt ist, das dazu kein Ehefaehigkeitszeugnis ausgestellt wurde. Obwohl das ja eigendlich noetig ist und in der Regel ja auch fast immer verlangt wird.
    Schlimmstenfalls muessen weitere Unterlagen nachtraeglich beschafft werden.
    Beim Visaverfahren sollte es aber erstmal keine Probleme geben.


    Gruesse von der Krim.


    Peter.

  • In Evpatorija. :thumbup:


    Wobei Ich aber nicht weis, wieviel ,,Beziehungen'' Schwiegermama spielen lassen hat. Ist ja Direktorin einer Bank. :D


    Ich finde eh, es reicht eigentlich ab der Apostilie. :pardon: Immer dieser Wahnsinn. Hast ja zig Dokumente beglaubigt und überbeglaubigt. Was will, man mehr? :lol:


    Gruß,


    Sascha

  • Hallo,


    dieser Thread ist ja nun noch nicht so alt, daher habe ich mir das Vergnügen gegönnt und ihn mir durchgelesen!
    Sehr erstaunlich,die Sache mit dem EFZ scheint ja ein unglaubliches Problem zu sein! Entschuldigung, darüber muß ich wirklich lachen!
    Von heiraten in DK habe ich keine Ahnung.
    Bei Heirat in UA braucht es in der Regel ein deutsches EFZ--- viel Vergnügen.
    Bei Heirat in DE, besorgt die ukrainische Zukünftige ihre Urkunden und Doku's so wie es das jeweilige Standesamt verlangt. Diese Urkunden werden vom Standesamt geprüft!
    Diese vorab Prüfung erscheint in der Rechnung als > Prüfung der Ehefähigkeit, ausländisch 55 € <
    Alles ok,dann schickt das Standesamt alle Unterlagen mit Antrag auf > Befreiung von der Beibringung eines EFZ < an das OLG .
    Nach der Bearbeitung gehen die Unterlagen zurück an das Standesamt. Am gleichen Tag bekommt man vom OLG die Gebührenrechnung. Sofort einzahlen und mit dem Beleg zum Standesamt gehen und gleich den Termin für die Hochzeit festlegen!
    Dieses furchtbare Problem hat hier unlängst knapp 2 Wochen gedauert! OLG mi Sitz Ffm.
    Daher meine Meinung: die ukrainische Frau wird zumindest hier bei uns richtig bevorzugt! Ich mag es mir garnicht vorstellen wollen, wenn die UA wirklich ein EFZ ausstellen würde!
    Dann könnte man auch auf einem stillgelegten Bhf. auf den nächsten Zug warten!


    MfG...R.W.

  • Richard-Willi, ganz so dramatisch ist es aber auch nicht, ich habe in der Ukraine geheiratet und Du vermutlich in Deutschland. Meine Ehe ist auch in Deutschland beim Standesamt in meinem ehemaligen Wohnsitz registriert und im Familienstammbuch eingetragen.
    Wir hätten es auch anders herum machen können. Aber wir hatten von Anfang an vor, nach Erreichung meiner Pension in der BRD und der Erreichung der Pension meiner Frau in der Ukraine, nach dort zu Übersiedeln, allein im Interesse der Gesamtfamilie und natürlich auch unserer privaten Vorteile wegen.
    Ich finde, wenn man sich in etwa einig ist, dann kann man zweifelsfrei aus den vielen bereits hier im Forum diskutierten Möglichkeiten, die richtige Lösung finden. Man muss sie dann aber auch konsequent verfolgen und darf sich nicht von den vielen Einwürfen aus der Ruhe bringen lassen.
    Der Hinweis auf die vielen Wege, die nach Rom führen, sei wieder einmal mehr in Erinnerung gerufen. Wichtig ist doch, man macht sich auf die Reise, um das Ziel, Rom, zu erreichen.
    Bewundern tue ich zur Zeit unseren Freund, der sich hartnäckig für seine zur Zeit in der Tschechischen Republik mit Langzeit-Visa befindlichen Braut einsetzt und die geduldige positive Beratung durch unser Mitglied MaBo, ich bin mehr als nur positiv überrascht.
    Momentan mag alles in weiter Ferne liegen, ist die Ehe erst vollzogen, dann liegt bald alles so weit zurück. Die schöne Zeit vergeht, wie im Fluge, manches Mal möchte ich die Uhr einfach mal für ein paar Stunden oder Tage aufhalten, aber dieses merken wir erst hinterher, hoffentlich nicht zu spät!
    Danke Oldtrotter

  • Nunja, ich habe doch kein Drama beschrieben--im Gegenteil! Ich wollte "Bedürftigen" die Ängste vor Ämter und Beamten nehmen.
    Mit der Befreiung vom EFZ hat die ukrainische Frau überhaupt nichts am Hut! Das ist rein Sache von Standesamt und OLG. In der Regel bekommt man nicht mal die Antwort vom OLG unter die Augen! Nur die Gebührenrechnung.
    Und noch was: anhand des Laufzettels und der Beratung durch sein Standesamt wird ein ehewütiger Deutscher doch sicher seiner Braut mitteilen welche Urkunden sie besorgen muß!
    Und schon steht sie vor einem Rätsel??? Das halte ich für ein Gerücht! Als Unterstützung kann man ja Penunze für die Gebühren, Fahrgeld und Spesen für unterwegs abdrücken! ( für Eis,Pommesbude und so )
    Und völlig egal ist,was ein Standesamt akzeptiert oder nicht. Es muß sich im Rahmen der Gesetze und deren Ausführungsbestimmungen ( Ermessensspieiräume ) bewegen! ( Im Volksmund wird das auch " Gummiparagraphen" genannt!) Sonst gibt es vom OLG kein ok, sondern Einspruch. Und warum mußte ich eine junge Frau als Dolmetscherin zum Standesamt und zur ABH mit anschleppen? Meiner Dame wurde, trotz mindestens A1 Niveau, das deutsche Eherecht bis ins Detail erklärt und sie mußte dafür unterschreiben! Ebenso wurde sie bei der ABH aufgeklärt, was das Zusatzblatt zu ihrer Aufenthaltserlaubnis zu bedeuten hatte!
    >> Nur gültig zur Vorbereitung der Eheschließung mit Herrn -------<<
    >> Erwerbstätigkeit nicht gestattet <<
    Dergleichen habe ich im ganzen Forum noch nicht gelesen! Von wegen unsere Beamten sind zu lasch oder sorglos, im Gegenteil, die sind recht gesund in den Köpfen aber keine Sadisten
    oder womöglich bräunlich angebrannt!!


    MfG...R.W.

  • hallo mit einander,


    liegt das befinden dem beamten oder sachbearbeiter nicht etwa auch seinem gegenüber zu grunde!
    ich meine nicht alles in der welt ist ein chemischer sympatieträger.
    oder anderst : so wie es in den wald schallt , so schallt es eben zurück.
    auch wenn der wust von dokument apostillen legislazia etc efz und ve und und und und und und so weiter einem rätzelhaft nicht nachvollziehbar ist.
    so ist es doch alles individuell zu betrachten, nicht alles ist eben die norm.
    und was ich hier schon alles gelesen habe, so scheint garnichts nach norm.
    und auch würde ich mich nicht als heiratswütig bezeichnen.
    eher liegt es doch in der hand den richtigen weg einzuschlagen.
    paragraphen reiten und dann auch noch verstehen ist ja fast wie die relativitäts therorie von einstein.
    es gibt keine furcht vor beamten und behörden.
    behaarlich wartet der fuchs vor dem bau.
    also kopf hoch, oma sagte doch immer : gedult ist eine tugend.
    super seinen ruhestand in der ua zu verbringen. denn ich habe den selben plan.

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

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