Approbation als Apothekerin in Deutschland

  • Hallo,


    meine Frau bereitet gerade den Antrag vor, um ihre russische und ukrainische Approbation als Apothekerin in Deutschland anerkennen zu lassen.
    Dafür soll sie aus der Ukraine ein certificate of good standing,- also eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, hinsichtlich ihres beruflichen Werdeganges, als Apothekerin vorlegen! Mit anderen Worten eine Art berufsbezogenes Führungszeugnis, dass innerhalb ihrer Tätigkeit als Pharmazeutin keine Unregelmäßigkeiten auftraten!


    Meine Frage lautet nun,- wo und wie bekommt sie nun dieses Zeugnis! Da sie seit Februar hier in Deutschland lebt, gestaltet sich jegliche Anfrage entsprechend schwierig! [Blockierte Grafik: http://www.forum-ukraine.de/forum/wcf/images/smilies/grumble.gif]


    Auch wenn die Fragestellung nicht alltäglich sein mag, so hoffe ich doch mal, dass hier der Zufall mitspielt und jemand unter Euch einen Rat geben kann .......



    Viele Grüße


    Magnus

  • Hallo Magnus, ich selbst weiss nur, dass ein Pharmatzeut in Osteuropa ein Institut besuchte und die höchstmögliche Ausbildung genoss. Das merkst du dann auch gelegentlich, wenn solch eine Person dich in einer deutschen Apotheke berät. Da werden Inhaltsstoffe etc. genannt.
    Dennoch arbeiten diese Personen meist als PTA in D. Als Apotheker/in, das ist mir noch nicht unter gekommen. Gruß nobody

  • Hallo Nobody,


    meine Frau hat 8 Jahre lang eine Apotheke in UA geleitet,- sie muss hier lediglich das 3. Staatsexamen
    (Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung) ablegen, da es sich hierbei um landesspezifische Besonderheiten handelt!

    Ich habe hierzu bereits eine offizielle Auskunft der Bezirksregierung in Münster erhalten!


    Nur leider stellt sich nun das Problem, das "Certificate Of Good Standing" von Deutschland aus zu erhalten,- zumal selbst meine Frau nicht die zuständige Stelle benennen kann, da sich diese Fragestellung wohl in der UA über das übliche Führungszeugnis beantwortet!


    Grüße Magnus

  • Hallo,


    meine Frau bereitet gerade den Antrag vor, um ihre russische und ukrainische Approbation als Apothekerin in Deutschland anerkennen zu lassen.

    Also habt ihr alle erforderlichen Dokumente schon zusammen? Vom amtlich bestellten Übersetzer überseztt und beglaubigt und es fehlt nur noch das CoGS?


    Dafür soll sie aus der Ukraine ein certificate of good standing,- also eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, hinsichtlich ihres beruflichen Werdeganges, als Apothekerin vorlegen! Mit anderen Worten eine Art berufsbezogenes Führungszeugnis, dass innerhalb ihrer Tätigkeit als Pharmazeutin keine Unregelmäßigkeiten auftraten!

    Ja, das Certificate of good standing ist ein Führungszeugnis für Heilberufe!
    Hier würde ich mal hieranfragen: www.medicalcouncilukraine.org

  • Zunächst mal ein megafettes DANKE Ihr ZWEI,- auch von meiner Frau !!! Wir werden dann heute noch die Anfrage mailen, ob ein persönliches Erscheinen in der Ukraine erforderlich ist oder das CoGS auch von Deutschland aus beantragt werden kann!


    Die Unterlagen meiner Frau befinden sich zur Zeit bei einer amtlich bestellten Übersetzerin.



    :gutenmorgen: und viele Grüße


    Magnus

  • Hi,


    dieses "CogS" läßt uns auch gerade nachdenken.


    Die Mitarbeiterin beim "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" sagte, das dieses Zertifikat nicht benötigt wird.
    Wir kommen aus Baden-W.




    Weiterhin steht auf der Seite des "Bundesamtes für Bildung und Forschung":


    http://www.anerkennung-in-deut…berater/de/berater/result



    "WELCHE UNTERLAGEN SIND FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG ERFORDERLICH?



    Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Kurzer Lebenslauf

    amtlich beglaubigte Kopie des Ausbildungsnachweises sowie ggf. weiterer Befähigungsnachweise

    Tabellarische Übersicht über Ihre Ausbildungsgänge und gegebenenfalls über die bisherige Erwerbstätigkeit

    Bescheinigungen Ihrer einschlägigen Berufserfahrung

    Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunftsstaat und Unterlagen, die belegen, dass der Antragsteller den Beruf in Deutschland ausüben will (entfällt für Abschlüsse der EU/EWR/Schweiz

    Ärztliche Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung (nicht älter als einen Monat)
    Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als einen Monat)

    Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist.


    Wenn die Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen sie zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Soweit amtlich beglaubigte Kopien nicht ausdrücklich gefordert werden, können Sie auch einfache Kopien Ihrer Unterlagen vorlegen.


    Zu Einzelheiten informiert Sie Ihre zuständige Stelle.


    Wenn Sie Spätaussiedler sind, fragen Sie zu eventuellen Besonderheiten des Verfahrens (aufgrund § 10 Bundesvertriebenengesetz) Ihre zuständige Stelle."

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