Meine zukünftige Ehefrau, Trauung in UA, und viele Fragen hierzu

  • Guten Abend zusammen :)


    Hier bin ich wieder mal und bringe Euch eine kleine Frage gleich mit: ich habe nun die Unterlagen meiner Verlobten, die ich brauche, um hier mein Ehefähigkeitszeugnis zu erhalten. Ein Punkt dabei ist die Kopie der Geburtsurkunde. Meine Verlobte hat hier eine Kopie geschickt, die zwar 2013 ausgefertigt wurde, allerdings wurde das Original im Jahre 1996 vom Standesamt dort ausgestellt (das ist übrigens nicht das Geburtsjahr, falls jemand auf diesen Gedanken kommen sollte ;), sondern aus irgendeinem Grund das Ausstellungsjahr der Geburtsurkunde).
    Nun fehlt auf dieser aktuellen Kopie der Geburtsurkunde eine Art Stempel oder Nachweis, dass die aktuelle Kopie tatsächlich in 2013 erstellt wurde. Die Übersetzerin hat nun gemeint, dies könnte Probleme auf dem deutschen Standesamt bzgl. Ehefähigkeitszeugnis geben, da die Geburtsurkunde nicht älter als 6 Monate sein darf. Und rein optisch sieht es momentan so aus, als ob diese Kopie schon 1996 gemacht worden sein könnte.


    Es wäre nett, wenn Ihr mir hier ein bisschen weiterhelft. Ich frage natürlich auch beim Standesamt hier direkt nach, aber da muss ich noch bis morgen auf die Antwort waren und vielleicht hatte ja einer von Euch schonmal etwas ähnliches ;)


    Danke im Voraus!

  • Hallo....Es gibt viele Standesämter, die grundsätzlich neuere Urkunden (die also nicht älter als 6 Monate sind) verlangen. Begründet wird das mit der Erfahrung, dass oft Angaben in älteren Urkunden nicht mehr stimmen. Das ist aber natürlich nicht bei allen Urkunden so. Es kann aber durchaus sachliche Gründe für die Vorlage einer neueren Geburtsurkunde geben....Es hift wohl nichts als die Antwort des für dich zuständigen Standesamtes abzuwarten, was die so haben wollen ;)


    Meine Frau hat mir seinerzeit eine aktuelle geschickt...vielleicht ist das bei dir ja auch möglich??? Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.


  • Meine Frau hat mir seinerzeit eine aktuelle geschickt...

    Weißt Du noch, wie genau das in der Ukraine funktioniert?
    Meine Verlobte geht aufs Standesamt dort und sagt, sie braucht - ja, was genau eigentlich? Einfach eine Kopie der Original-Geburtsurkunde mit Amtssiegel und Datumsstempel von 2013, oder wirklich eine völlig neu erstellte Geburtsurkunde?
    Meine Verlobte ist sich hier sehr unsicher, was genau eigentlich verlangt wird. Und ich konnte es ihr auch nicht genau erklären, weil ich nicht weiß, wie das in der Ukraine abläuft. Aber eigentlich ist doch eine Geburtsurkunde eine Geburtsurkunde, an der sich nichts ändert, so dass meine Verlobte wohl nach einer aktuell erstellten Kopie mit aktuellem Datumsstempel der dortigen Behörde fragen sollte, oder?

  • Sie muß eine eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde anfertigen lassen und sie mit einer Apostille versehen lassen. Die Apostille darf nicht älter als max. 6 Monate alt sein.

  • Weißt Du noch, wie genau das in der Ukraine funktioniert?
    Meine Verlobte geht aufs Standesamt dort und sagt, sie braucht - ja, was genau eigentlich? Einfach eine Kopie der Original-Geburtsurkunde mit Amtssiegel und Datumsstempel von 2013, oder wirklich eine völlig neu erstellte Geburtsurkunde?
    Meine Verlobte ist sich hier sehr unsicher, was genau eigentlich verlangt wird. Und ich konnte es ihr auch nicht genau erklären, weil ich nicht weiß, wie das in der Ukraine abläuft. Aber eigentlich ist doch eine Geburtsurkunde eine Geburtsurkunde, an der sich nichts ändert, so dass meine Verlobte wohl nach einer aktuell erstellten Kopie mit aktuellem Datumsstempel der dortigen Behörde fragen sollte, oder?

    Keine Kopie...dann hättest du als Ausstellungsdatum ja wieder das alte Datum von 1996...eine neue Geburtsurkunde mit dem aktuellen Ausstellungsdatum....es geht ja darum das die Daten (falls sich etwas geändert hat) aktuell sind.


    Wenn ihr jetzt eine neue Geburtsurkunde ausgestellt wird, dann wären Änderungen ja darin erfasst...normalerweise ändert sich in den seltensten Fällen etwas an den Daten, aber scheinbar kommt es vor.


    Meine Frau hat eine Geburtsurkunde im Oktober 2010 ausstellen lassen und eben mit Ausstellungsdatum vom Oktober...deine hat eine von 1996...nicht ihr Geburtsjahr sagst du...also hat sie auch schon einmal eine neue bekommen???


    Kurz und bündig: Es geht um das aktuelle Ausstellungsdatum und die aktuellen Daten die darin stehen sollen.


    Noch zur Info: Auf der Rückseite der Geburtsurkunde meiner Frau, ist mit einem Stempel und Unterschrift bestätigt das die Unterschrift des Sachbearbeiters echt ist...die Bestätigung ist vom Leiter der Hauptjustizverwaltung des Gebietes Donetsk ( ich kann dir aber nicht sagen ob das unbedingt nötig ist ) Außerdem ist ebenfalls auf der Rückseite die Apostille und die ist auf jeden Fall nötig. ;)


    Aber das beste ist: mach dich nicht vorher schon verrückt, warte erstmal ab was dein Standesamt von dir haben will 8)

  • Aber das beste ist: mach dich nicht vorher schon verrückt, warte erstmal ab was dein Standesamt von dir haben will


    Dreamliner hat an der Stelle völlig recht...geh einfach mal auf Dein Standesamt und Frage nach und Rede mit dem/der Standesbeamten...Generell sollten Dokumente nicht älter als 6 Monate sein...aber jedes Amt hat einen Ermessensspielraum...vielleicht hast Du Glück. Entscheidend erstmal das auf der Urkunde die Apostille drauf ist.

  • Sie muß eine eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde anfertigen lassen und sie mit einer Apostille versehen lassen. Die Apostille darf nicht älter als max. 6 Monate alt sein.


    Diese Aussage ist leider falsch, denn Apostillen werden nur auf Originaldokumenten gestempelt, nicht auf Kopien.

  • @ MaBo,


    genau richtig, selbst frische ,beglaubigte Kopien von uralt Originalen sind o k. Jedenfalls noch im Januar 2013 bei einer ehem. Arbeitskollegin meiner Frau! Damit hat sie in eine top "Dachhasenfirma" eingeheiratet! Und nicht wie üblich--geht nicht, kann nicht sein,gibst nicht---Pustekuchen!
    Nur, man geht mit den Originalen in der UA nicht sorgsam um und so sind diese oft nicht mehr vorhanden.


    @ Joejam, was für einen Schwachsinn hat man Dir denn da erzählt? Wie ,wo OLG und 2 Monate?


    Habe jetzt keine Zeit, schicke Dir heute Nachmittag eine PN !


    MfG...R.W.

  • Diese Aussage ist leider falsch, denn Apostillen werden nur auf Originaldokumenten gestempelt, nicht auf Kopien


    Nein, Da irrst du. Habe ich ja vor kurzem selbst durch. Niemals auf das Original bei einer Geburtsurkunde! Denn du bekommst hier nur eine im Leben. (Normalfall) und dann sind die meist auch zellophaniert, da hält kein Stempel. Nur die beglaubigte Kopie wird apostillisiert!

  • Nein, Da irrst du. Habe ich ja vor kurzem selbst durch. Niemals auf das Original bei einer Geburtsurkunde! Denn du bekommst hier nur eine im Leben. (Normalfall) und dann sind die meist auch zellophaniert, da hält kein Stempel. Nur die beglaubigte Kopie wird apostillisiert!

    Ich habe hier eine Original Geburtsurkunde meiner Frau...keine Kopie...nicht zellophaniert und mit Apostille hinten drauf....so was aber auch... !think!

  • So, jetzt muss ich nochmal nachfragen... mein deutsches Standesamt hier besteht auf einem in 2013 neu ausgestellten Original der ukrainischen Geburtsurkunde, keinesfalls eine Kopie einer alten Urkunde. Meine Verlobte kennt sich in diesen Sachen nicht soooo gut aus, sie denkt aber, dass ihre alte Geburtsurkunde von 1996 in der Ukraine ungültig gestempelt wird, wenn sie sich eine neue in 2013 ausstellen läßt.
    Und jetzt das Problem: wenn mir meine Verlobte dann das 2013er-Original nach Deutschland mitgibt und das deutsche Standesamt das neue Original einbehält, dann hat meine Verlobte in der Ukraine keine Geburtsurkunde mehr, oder wie verstehe ich das!? Ich bin hier nur noch durcheinander...

  • Das Standesamt behält die Geburtsurkunde nicht ein...ich mußte sie seinerzeit nur vorlegen und es kann sein das die sich eine Kopie für deren Unterlagen gemacht haben, aber das weiß ich wirklich nicht mehr.


    Ich hab ja auch die Original Geburtsurkunde meiner Frau mit Apostille zu Hause, wenn sie einbehalten worden wäre, dann hätte ich sie ja nicht mehr.

  • Danke für die Antwort!


    Irgendwie fühle ich mich trotzdem unwohl dabei, meine Verlobte in der Ukraine "ohne" Geburtsurkunde zu lassen, weil das Original mehrere Wochen bei mir liegt. Ich gehe jetzt morgen persönlich auf mein Standesamt und frage nochmal genauestens nach. Oft erfährt man ja persönlich mehr als via E-Mail.

  • Ich habe hier eine Original Geburtsurkunde meiner Frau...keine Kopie...nicht zellophaniert und mit Apostille hinten drauf....so was aber auch..


    Dann ist das sicherlich eine ukrainische Geburtsurkunde? Meine Frau hat eine sowjetische, und die wird nie auf dem Original apostillisiert. Die kann ja nicht mehr neu ausgestellt werden und ist cellophaniert.


  • Dann ist das sicherlich eine ukrainische Geburtsurkunde? Meine Frau hat eine sowjetische, und die wird nie auf dem Original apostillisiert. Die kann ja nicht mehr neu ausgestellt werden und ist cellophaniert.


    Die sowjetische bekommt in der Ukraine gar keine Apostille...da brauch man eh eine neue und die wird sehr wohl und ohne Probleme offiziell ausgestellt, sofern der Geburtsort in der heutigen Ukraine liegt. So geschehen in Dnipropetrovsk im November 2012. Eben auch, weil mein Standesamt Dokumente nicht älter als sechs Monate und ausschliesslich im Original forderte. Lediglich der Pass durfte als Kopie gereicht werden.

  • Also war oder ist in der SU/UA auch nicht alles gleich!


    Versuch einer Beschreibung:
    Original Geburtsurkunde meiner Frau.
    Besteht aus zwei Schichten, außen Leinen ,grün, mit Aufdruck CCCP usw und großem Wappen der ehem.SU.Format A5, mittig mit gepresster Falte.
    Innen Papier mit Eintragung ihrer Geburt, Unterschrift und Wappensiegel, nicht zellophaniert!


    Original Scheidungsurkunde ( sowas gibt es in DE überhaupt nicht!)
    dickes Papier, rundum blau geschnörkelt mit Unterschrift und Wappensiegel der UA.
    Scheidungsurteil ist nicht vorhanden, da mit dem verschollenen Ex unterwegs!
    Nun mögen mir die "Gelehrten" einmal erklären: wie hat meine Frau also ihren Familienstand und Scheidung, rechtskräftig nachweisen können-- wenn nicht durch beglaubigte Kopie der Scheidungsurkunde und der ebenso beglaubigten Kopie der Seite 10 ihres blauen Inlandpasses mit "Eintragungen über den Familienstand"!


    Geburtsurkunde der Tochter, 1994 ( war laut Laufzettel unseres Standesamtes auch unter > Geburtsurkunde eines nicht gemeinsamen Kindes< erforderlich!)
    Beschreibung:
    ein mikriges Papierchen von 12,5 x 20cm mit Unterschrift und Wappensiegel der UA,rundum großartige "Verzierung" usw , aufgeklebt auf eine Hochglanzpappe im Format A5.
    Da meine Frau ja schon inzwischen legal hier lebte, habe ich im Behördenzentrum unserer Kreisverwaltung beglaubigte Kopien dieser Originale machen lassen! Diese wurden übersetzt und ohne jeglichen Zweifel beim Standesamt und vor allem in unserem besonderen Fall bei der ABH anerkannt.


    Dazu folgende Bemerkung: was ein deutsches Standesamt anerkennen muß, kann oder darf, liegt nicht im Ermessen eines Users,welcher in einem anderen Bundesland wohnt, begründet!!!
    Den Link von MaBo im # 63 notfalls 3x sorgfältig durchlesen! Dort steht z.B. > .....Dokumente werden nicht von allen deutschen Standesämter anerkannt! Also-von etlichen doch???
    Weiteres Beispiel: auf Seite 3 des Merkblattes steht über ukrainische Übersetzungen: In der Ukraine gibt es keine vereidigten Übersetzer. ( Sehr wohl aber welche nach ISO-Norm zertifiziert,
    und lassen ihre Übersetzungen beglaubigen!!!) Klären sie vorab,ob das deutsche Standesamt eine in der Ukraine gefertigte Übersetzung anerkennt! Als ich das vor Monaten hier geschrieben habe, kam sogar Protest von Ahrens!
    Das Beste aber ist: was bei uns 2003 gültig war ist z.Zt. immer noch gültig- das genannte Merkblatt ist nämlich von JANUAR 2013!! Der Botschaft Kiew sind diese erheblichen Unterschiede wohl bekannt!
    Man sollte also bevor man eine ukrainische Frau heiraten will im richtigen Bundesland, Reg.Bez.und womöglich auch noch Kreis wohnen! Nicht in Bundesländern und Städten welche nur das große Maul aufreißen ( oft bis an die Ohren) und sonst nur sehr kleine Brötchen backen!
    Wie das mit den Ermessensspielräumen zu verstehen ist, kann man hier lesen!
    https.//de.wikipedia.org/wiki/Ermessen
    Genau und sorfältig lesen, dann kommt auch die Erleuchtung.


    Was bei anderen Ämter nicht möglich ist oder nicht akzeptiert wird, ist zwar bedauerlich, aber immer deren Sache!


    MfG...R.W.

  • Nun mögen mir die "Gelehrten" einmal erklären: wie hat meine Frau also ihren Familienstand und Scheidung, rechtskräftig nachweisen können


    Das ist relativ einfach...man geht zum Gericht und lässt eine Zweitschrift anfertigen...so geschehen November 2012 in Dnipropetrovsk, weil in der 1. Version des Urteils der Rechtskraftvermerk, sowie der Ort der Archivierung fehlte.


    Richard-Willi...Du hast es scheinbar mit sehr sehr entspannten Behörden zu tun, dass ist jedoch nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme...Du redest eher über Deine besonderen Fälle...aber nicht über Regelfälle. Insofern würde
    ich derartige Tips nicht geben...denn unter Umständen rennen die Leute los und laufen dann ins offene Messer.

  • Richard-Willi, Du hast ja so was von Recht mit Deinen Feststellungen. Ich muss Dir da in allen Punkten zustimmen.


    Das Problem liegt aber wie immer bei den unzureichenden und ungenauen Fragen. Es ist ein Leichtes für Dich und mich sich genau bei den zuständigen Stellen zu erkundigen. Wir können auch Antworten geben, weil wir Erfahrungen im Umgang mit Behörden in Deutschland und mittlerweile auch in der Ukraine haben. Aufgrund unseres Alters haben wir persönlich auch Personalpapiere besessen, die eine Bereinigung durch die Besatzungsmächte erfahren haben, ich denke da an meine Geburtsurkunde. Wie gesagt,auch die unterschiedlichen Melde und Standesämter sind für uns ebenso selbstverständlich, wie auch der öffentliche Verwaltungsdienst.


    Darum habe ich eine Bitte, liebe Fragesteller, die Angabe von Ort und Alter, sowie ungefährer Zeitabschnitt können bestimmt weiterhelfen.
    Für die jüngere Generation möchte ich noch erläuternd ergänzen, dass die öffentlich rechtlichen Verwaltungen in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg ganz erheblich von den Besatzungsmächten mit geprägt wurden und somit fast jeder Verwaltungsbezirk anders verfährt. Daran hat der Fall der Mauer in den sogenannten "Alten Bundesländern" rein gar nichts geändert. In den "Neuen Bundesländern" wurden oft die Regelungen der westlichen Betreuungsländer übernommen, mit mehr oder weniger Erfolg.
    Genauso verhält es sich auch in der ehemaligen UdSSR, den ehemaligen Teilrepubliken, den jetzigen GUS-Staaten und im Besonderen auch in der Ukraine. Hier hilft also kein angebliches Wissen sondern die Befragung am Ort der beteiligten Behörden sowie die Antwort der Mitglieder, die an den gleichen Orten dieses bereits durchgezogen haben. Darauf wird selbst seitens des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland hingewiesen.


    Danke Oldtrotter

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