Hallo,
ein Thread hier im Forum lässt bei mir den Kamm wieder einmal schwellen, denn es kann einfach nicht sein, dass man für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung so unterschiedliche Regelungen vorfindet. Zudem sollten sich die Macher solcher Regelungen immer vor Augen halten, dass mittlerweile mehr als 1/4 der Arbeitnehmer so prekäre Arbeitsverhältnisse haben (Befristung, geringster Stundenlohn etc.), dass sie einen Gast nur mit Hürden einladen könnten.
Aber jetzt zur Frage. Die Antwort wird je nach Ausländerbehörde unterschiedlich ausfallen. Zum Teil ist es auch möglich, dass der deutsche Gastgeber bei unzureichendem Nettoverdienst ein Sperrkonto (manchmal eine Bankbürgschaft) zugunsten der Behörde errichtet für die Zeit, die sein Besuch in D verbringen möchte.
Ich gehe einmal davon aus, dass der Einlader Single ist und nur eine Person eingeladen werden soll. Hier einige Beispiele:
1.290,00
http://www.lippstadt.de/sozial…pflichtungserklaerung.php
1.490,00
http://www.konstanz.de/rathaus…m162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--
936,00
http://www.hamburg.de/Dibis/fo…lt%20bis%203%20Monate.pdf
Gruß nobody