Welches monatliche Einkommen ( netto ) muss bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung jeweils vorliegen?

  • Hallo,


    ein Thread hier im Forum lässt bei mir den Kamm wieder einmal schwellen, denn es kann einfach nicht sein, dass man für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung so unterschiedliche Regelungen vorfindet. Zudem sollten sich die Macher solcher Regelungen immer vor Augen halten, dass mittlerweile mehr als 1/4 der Arbeitnehmer so prekäre Arbeitsverhältnisse haben (Befristung, geringster Stundenlohn etc.), dass sie einen Gast nur mit Hürden einladen könnten.


    Aber jetzt zur Frage. Die Antwort wird je nach Ausländerbehörde unterschiedlich ausfallen. Zum Teil ist es auch möglich, dass der deutsche Gastgeber bei unzureichendem Nettoverdienst ein Sperrkonto (manchmal eine Bankbürgschaft) zugunsten der Behörde errichtet für die Zeit, die sein Besuch in D verbringen möchte.


    Ich gehe einmal davon aus, dass der Einlader Single ist und nur eine Person eingeladen werden soll. Hier einige Beispiele:


    1.290,00
    http://www.lippstadt.de/sozial…pflichtungserklaerung.php


    1.490,00
    http://www.konstanz.de/rathaus…m162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--


    1.180,00
    http://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/fachspezifisch/HA-II/Auslaenderbehoerde/Dokumente/Verpflichtungserkl-rung--Berechnungstabelle--11-07-2012/Verpflichtungserklärung,%20Berechnungstabelle,%2011.07.2012.pdf


    936,00
    http://www.hamburg.de/Dibis/fo…lt%20bis%203%20Monate.pdf


    Gruß nobody

  • Ist schon erstaunlich wie hoch die Unterschiede sind.
    Ich habe letztes Jahr bei der ABH im Landkreis Bad Dürkheim nachgefragt.
    Dort sagte man mir, dass der Hartz 4 Satz pro einzuladende Person als Basis genommen wir.
    Das Nettoeinkommen wird um Miete und Kredite verringert. Davon dann nochmal Hartz4 als eigener Lebensbedarf.
    Der Rest sollte größer als ein Hartz4 Satz sein um jemanden einzuladen.


    Wichtig ist das Kreuzlein auf der Rückseite bei Einkommen nachgewiesen.


    Das war aber nur eine mündliche Auskunft.

  • Der Rest sollte größer als


    Hallo Aruba,


    da sollte wirklich ein Rest noch sein.


    Vater Staat will ja ein Verpflichtung von erheblichem Umfang unterschrieben haben: Der Einlader soll ggf. für alle durch den Aufenthalt des ausländischen Gastes der öffentlichen Hand entstehenden Kosten aufkommen bzw. diese erstatten. Das geht über eventuelle Krankenversorgung (z.B. Kosten, welche nicht durch die Reisekrankenversicherung gedeckt werden) bis zu Ausreisekosten (hier z.B. Flugticket, Begleitung, Abschiebehaft etc.) ... und jetzt wird sofort klar, dass Vater Staat nicht auf einem womöglich fünfstelligen Betrag sitzen bleiben will.
    Ach ja, den Umfang sollte man sich auch vor Augen halten, wenn man mal eben so nebenbei für doch ziemlich Unbekannte die VE abgeben will. Das ist dann wie mit der Bürgschaft, welche eine Bank für einen Kredit haben will: Der Bürge hofft, dass seine Unterschrift nie zum Tragen kommt. Die Bank geht dagegen davon aus, dass es anderherum kommen wird (warum will sie sonst die Bürgschaft haben?).


    Die Behörde bedenkt bei der finanziellen Leistungsfähigkeit des sich Verpflichtenden auch, dass man im Notfall nicht in eine leere Tasche bei einem Einlader greifen kann. Die Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen (so bummelige 1000 Euro bei Einzelperson) soll deshalb wohl in jedem Fall überschritten sein. Somit wird auch verständlich, dass es solcherart Formulierungen gibt: "Nicht ausreichend sind Bezüge wie Arbeitslosengeld II (Harz IV), Leistungen nach dem SGB XII und Stipendien."


    Somit kann ich das Prozedere schon nachvollziehen. Aber die klare Linie fehlt mir. Und es kommt dann schnell der Gedanke der Willkür auf, wenn die VE eben nicht beim Amt durchgeht. Die Ursache sucht man doch bei sich selbst gerne zuletzt.


    Gruß nobody

  • Somit kann ich das Prozedere schon nachvollziehen. Aber die klare Linie fehlt mir. Und es kommt dann schnell der Gedanke der Willkür auf, wenn die VE eben nicht beim Amt durchgeht. Die Ursache sucht man doch bei sich selbst gerne zuletzt.


    Absolut den Punkt getroffen.
    Genau das ist es - keine klare Linie.
    Hier tobt sich die Kleinstaaterei aus.



    Wenn jedem sofort klar wäre, dass man eben xyz als Mindesteinkommen braucht, wäre manches viel einfacher

  • Wenn jedem sofort klar wäre, dass man eben xyz als Mindesteinkommen braucht, wäre manches viel einfacher



    Da fallen mir die
    Worte mein Freundin ein, als ich ihr sagte wie viel Geld ich nachweisen muss
    damit sie sehen kann wie ich in D lebe:


    „ Und was machen zwei Menschen die sich
    lieben und dieses Geld nicht haben. Du darfst doch auch zu mir kommen ohne das
    ich Geld habe.“


    Ich bin Selbstständig
    in einem Wetterabhängigen Saisongeschäft und für mich war es in jenem Jahr
    schwer die geforderte Summe nachzuweisen. (16800 € Jahreseinkommen laut Steuerbescheid)
    Zum Glück sind Beamte auch nur Menschen und lassen mit sich reden. Nachdem ich
    ihnen laut meinem Reisepass und Bankauszügen nachweisen konnte das wir uns
    schon seit damals 1,1/2 Jahre kennen und einwenig über sie erzählte, hatten sie mehr vertrauen in meine
    Freundin, als in meine Bürgschaft.

  • Da hast du absolut Recht und die Grenze ist wirklich irgendwie willkürlich.
    Aber (diesmal muss ich sogar den Verwaltungsapparat in Schutz nehmen) ist der Staat nicht zur Erfüllung eines jeden Glückes zuständig. Wenn es schief geht - wer haftet dafür (nicht für die Beziehung).
    Vielleicht wäre eine Versicherung sinnvoll, diese kostet aber auch Geld.

  • Und umso erstaunlicher (und auch paradox), dass in Städten mit höheren Lebenshaltungskosten (Hamburg, Berlin, München) das Mindesteinkommen wesentlich geringer ausfällt als in eher kleineren Städten. ?(

  • ?( Klär mal auf!


    Waren das schöne Zeiten.
    Meine Frau hat über 1 Jahr bei mir gelebt ohne das wir verheiratet waren.
    Das Visum von der Botschaft in Kiev zur Eheschließung ging über 3 Monate. Danach verlängerte die ABH das Visum 4 mal um jeweils 3 Monate. Bis wir geheiratet haben.
    Sie kam am 02. Mai 1999 und geheiratet haben wir am 20.07.2000.
    Im Januar 2001 kam die ganze Familie nach Deutschland Vater, Mutter, Bruder seine Frau und Kind.
    Das einzigste was die ABH interessiert hat waren Lohn und Größe der Wohnung.
    Wenn ich jetzt lese was alles verlangt wird für ein Visum, fall ich nur noch vom Glauben an die Demokratie ab.
    Ich hatte mein ganzes Leben einen Traum. Einmal von Cabo da Roca bis nach Vladivostok mit dem Auto fahren ohne Grenzkontrolle, Visa und den ganzen Müll.

    "Im Land der Schatten ist die Wahrheit eine Lüge"
    Tom Drake

  • Aber jetzt zur Frage. Die Antwort wird je nach Ausländerbehörde unterschiedlich ausfallen. Zum Teil ist es auch möglich, dass der deutsche Gastgeber bei unzureichendem Nettoverdienst ein Sperrkonto (manchmal eine Bankbürgschaft) zugunsten der Behörde errichtet für die Zeit, die sein Besuch in D verbringen möchte.



    Wenn ich dem Glauben schenken darf, dann hätte ich nur niemals jemanden einladen dürfen. Da ich meine Firma ins Ausland verlagert habe, wollte ich auch der ABH keine Bilanz vorlegen. Es wurde aber trotzdem mit Androhung der Aktiverung meienr Rechtsanwaltskanzlei akzeptiert, mit der Folge das die ABH beim Finanzamt eine Anfrage gestellt hatte. Dies unterliegt aber dem Steuergeheimis! Natürlich brauchte ich mich da nicht wundern, dass dann Amtshilfe geleistet wurde. Danach hatte ich auf wundersamer Weise eine Anordung zu einer Betriebsprüfung. Es wurde aber das falsche Jahr zur Prüfung angeordnet !! Ich hatte dem Finanzbeamten dann die Adresse meines englischen Steuerberaters gegeben :phatgrin: . Mein Tipp: Eröffnet kurz ein Tagesgeldkonto/Sparbuch und legt der ABH den Kontostand auf den Tisch :D. Falls es nicht bekannt ist, eine Bankbürgschaft kostet Geld. Oder geh mit Deinem Fahrzeugbrief zum Bürgermeister.

  • Hallo,


    das Erstaunen hier in der Runde kann ich nachvollziehen; ist auch auf meiner Seite so.


    Da stelle man sich nur vor, dass ich (angenommen ich wäre Singel) mir mein Gehalt in meiner Firma nur mal so aus wirtschaftlichen Überlegungen auf 800 Euro runtersetze. Essen, Auto, Nebenkosten für die Wohnung, Krankenkasse ... das wär's ja schon. Ich komme also klar und lasse die anderen Pfennige mal in der Firma stecken, um für kommende Dinge noch etwas Spielgeld übrig zu haben. Aber ... jetzt will die Ausländerbehörde meine Gehaltsabrechnungen sehen ! Pech gehabt ?


    Diese Regelungen sind so einfach schwachsinnig. Punkt.


    Natürlich kann es auch nicht sein, das ist klar, dass ich bei der Auswanderung einer Frau nach D Beihilfe leiste, die sich selbst hier wegen ihres eigenen Alters und aller Folgeschwierigkeiten im Zusammenhang mit der Übersiedlung keine Zukunft mehr aufbauen kann. Ich selbst kann knapp oder schlimmstenfalls nur unzureichend für zwei Personen sorgen ...
    Dann bin ich schon was älter, komme also in ein paar Jahren mit wenigen Euro Rentengeld daher ... und wenn ich den Ar... zukneife, dann liegt die Witwe, weil nur halbes Witwengeld, Vater Staat auf der Tasche !?


    Die Angelegenheit hat also wie immer zwei Seiten. Ich denke allerdings, dass die beiden Liebenden Verantwortung zeigen und tragen sollen. Beim Aal sitzt auch ein Herz im Schwanz und eins im Kopfbereich.


    Hab' ich das jetzt wirklich geschrieben? Sei's was drum. Es musste raus.
    Gruß nobody

  • würde das nicht bedeuten das es der ahb obliegt ob dein einkommen zu fam unterhalt ausreichend ist????
    dann wäre doch die aussage zu hartz etc belanglos??
    oder versteh ich das nur nicht?????????????
    gruß
    holger

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • dann wäre doch die aussage zu hartz etc belanglos??

    ... ich werde mich jetzt hier ausklinken ... da ich in dieser Liga nicht mitspiele ... und ich wäre auch nicht dafür, dass eine "einarmige UK-Frau sich mit einem blinden Deutschen Mann zusammenschließt, da das Ergebnis dann schon bekannt wäre. Aber das hat aber auch überhaupt nichts mit einer "Einladung zu tun". Meine Meinung: Das geht die Stadtverwaltung und den Bürgermeister einen scheißdreck an, was ich verdiene !!

  • dann wäre doch die aussage zu hartz etc belanglos??


    Du musst unterscheiden zwischen der Einladung eines Ausländers und der Familienzusammenführung.


    Bei der Einladung muss eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden.
    Bei der Familienzusammenführung nicht.


    Wir sollten auch bedenken, dass es ja nicht immer um den Partner geht. Vielleicht will man auch die Schwiegereltern, andere Verwandte oder Freunde einladen.


    Gruß
    Siggi

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