Kurzfristige Auswanderung UA Experten-Hilfe gesucht

  • Hallo,


    zunächst einmal vielen Dank für die rasche Freischaltung.


    Ich benötige Hilfe aus dem Forum, weil meine „Auswanderung“ in die UA unmittelbar bevor steht, die Informationsdichte im i-net ziemlich gering ist und auch offizielle Stellen mir bisher nicht wirklich weitergeholfen haben. Ich verfolge dieses Forum seit einiger Zeit passiv, aber es gibt für mich immer noch mehr offene Fragen als geklärte.


    Daher trete ich nun aus dem Schatten und wende mich mit der bitte um Hilfe an die Community.


    Mein Vorhaben ist das folgende: Zum August werde ich meine Arbeit in der UA aufnehmen. Arbeitsverhältnis in DE ist ebenso gekündigt, wie die Wohnung. Staatsbürgerschaft ist Deutsch, Familienstand ledig. Weiterhin zur Info:


    1) Die Arbeitserlaubnis für UA wird durch den neuen Arbeitgeber beantragt. Anstellung wird auf selbständiger Basis geregelt (in DE würde man sagen „Scheinselbstständigkeit).


    2) Bisher war ich in DE in der gesetzlichen KV. Zusätzlich habe ich eine Betriebliche AV.


    3) Ein Visum für UA habe ich nicht. Meine „Bewegungsdaten“ bzgl. UA sind die folgenden:
    Erstmalige Einreise: 14.09.12, Ausreise 17.09.12, Aufenthalt 4 Tage
    Zweite Einreise: 30.12.12, Ausreise 06.01.13, Aufenthalt 8 Tage
    Dritte Einreise: 25.04.13, Ausreise 05.05.13, Aufenthalt 11 Tage


    4) Ich möchte mit dem Auto einreisen und möchte dies auch weiterhin in UA benutzen.
    Das Kfz „besitze“ ich seit 6 Jahren, allerdings ist es erst seit 10.05.2012 auf mich zugelassen. Vorher war es auf Daddy zugelassen, der „offiziell“ auch Steuer und Kasko bezahlt hat.


    5) Als Hausrat würde ich gerne etwas Geschirr und Bekleidung einführen, die aber offensichtlich im Widerspruch zu der Gültigkeit des 90 Tage Touri-Visums stehen.


    Nun zu meinen Fragen:


    Zu 1): Der Arbeitgeber sagt, dass Führungszeugnis und dt. Diplomzeugnis, jeweils mit Apostille versehen, ausreichend sind. Ist das richtig?


    Zu 2): KV und betriebliche AV ruhen lassen oder weiter zahlen (aus Nettoeinkommen)?


    Zu 3): Muss ich parallel ein Visum beantragen, oder ergeben sich die Dinge in logischer Konsequenz, sobald ich (der Arbeitgeber) die Arbeitserlaubnis für mich erteilt bekommen hat?


    Zu 4): Wie bekomme ich das in UA registriert?


    Zu 5): Gibt es Probleme bei der Einreise wenn ich meinen Hausstand (keine Möbel) als Touri einführen möchte?


    Mir ist an einer sachlichen Diskussion in Bezug auf meine Fragen gelegen. Gern nehme ich Stellung zu Rückfragen, die Zielführend sind. Eine Diskussion in epischer Breite ob ich mir das alles gut überlegt habe etc., bringt niemanden weiter.


    1.000 Dank für die Hilfe vorab!

  • Sprichst du die Landessprache ausreichend gut (amtsfest) ?

    Die Arbeitserlaubnis für UA wird durch den neuen Arbeitgeber beantragt. Anstellung wird auf selbständiger Basis geregelt


    Klingt etwas - "interessant"....
    Ist dein "Arbeitgeber" dort ein Ukrainer ?


    Muss ich parallel ein Visum beantragen, oder ergeben sich die Dinge in logischer Konsequenz, sobald ich (der Arbeitgeber) die Arbeitserlaubnis für mich erteilt bekommen hat?

    Das sollte der Arbeitgeber wissen, immerhin ist für die Erteilung einer ukrainischen Arbeitserlaubnis ein durchaus erhöhter bürokratischer Aufwand erforderlich.
    Das geht nicht mal einfach so...


    Kann es sein, das da die individuellen Vorstellungen des (ukrainischen) " Arbeitgebers" hierzu nur rudimentär mit der aktuellen Gesetzeslage der Ukraine im Einklang stehen ?

  • Hallo


    und herzlich Willkommen im Forum.


    Arbeitserlaubnis + Selbständige Tätigkeit hört sich für mich erst einmal wie ein Widerspruch an. Aber ich mag mich irren.


    Im Forum findest Du hier etwas, vor allem in Beitrag #66 und #67
    Aufenthaltserlaubnis in UA
    Wie Du vor allem Link zu Beitrag #66 lesen kannst, ist das ein enormer administrativer Aufwand.


    Zum KFZ hier:
    Hat sich am 60 Tage Borderrun mit dem KFZ für Residenten etwas geändert?


    Hausrat kann man meines Wissens erst ab Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung offiziell zollfrei einführen. Die falsche Reihenfolge hat hier jemanden 5000 Euro gekostet:
    Hausrat in die Ukraine einführen


    KV:
    Wenn es eine PKV ist, kannst Du eine Anwartschaft weiter führen.


    Gruß
    Siggi

  • 2) Bisher war ich in DE in der gesetzlichen KV. Zusätzlich habe ich eine Betriebliche AV.


    Hallo jogi,
    willkommen hier ... mutiger Schritt.


    Mal ganz schnell zum obigen Punkt. Gehe davon aus, dass es sich nicht um eine Dependance des bisherigen Arbeitgebers handelt ... Gesetzliche KV zahlt nicht in UA ... würde als Touri eine Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck haben. Nur, das beißt sich mit der Arbeitsaufnahme. Schaden kann es sicher nicht, kostet auch nur ein paar Euronen.
    Ansonsten private KV abschliessen ... wird aber dann interessant, wenn längerer Auslandsverbleib geplant ist. Dann gibt es nur noch wenige Anbieter - war hier schon mal im Forum thematisiert - vielleicht hilft hier ein Mitglied bitte mal aus.


    Betriebliche Altersvorsorge ... das hängt davon ab, wie diese gestrickt ist ... meist kannst du das gar nicht aufrecht erhalten ... Beurteilung also ohne Zusatzinfos kaum möglich.


    Gruß nobody

  • Hallo Jogi,


    ich hoffe für Dich, das Angebot ist seriös! Denn normalerweise solltest Du vor Antritt schon das entsprechende Visum inklusive Arbeitserlaubnis in der Tasche haben? Ist das eine "echte" Auswanderung oder übernimmst Du nur befristet einen Job? Ein paar weitere Infos dazu wären hilfreich.


    LG,
    Jens

  • Hi,


    erst mal vielen Dank für die freundliche Aufnahme und vor allem das zahlreiche und schnelle Feedback.


    Ich verzichte mal das zitieren und versuche die zuvor gestellten Fragen so zu beantworten:


    - Amtssprache, nein spreche ich noch nicht. Ist aber derzeit nicht das große Thema, beruflich brauche ich englisch und deutsch, privat habe ich ein Backup. Lernen werde ich Russisch.
    - Arbeitgeber (seriös?), daran habe ich keinen Zweifel. Ist eine internationale Company, mit Niederlassungen weltweit. Hatte fünf Vorstellungsgespräche (2 vor Ort) und ein Dinner.
    - Es handelt sich nicht um eine Entsendung ins Ausland von meinem jetzigen Arbeitgeber, sondern um einen neuen in UA ansässigen.
    - Nein, bin nicht in der PKV sondern GKV. Themen GKV und Betr. AV sind für mich aber auch nachrangig. Betr. AV werde ich aufrechterhalten, also aus meinem Netto einzahlen. KV wahrscheinlich auf Anwartschaft stellen.


    Mir brennt mehr das Visum Thema unter den Nägeln.
    Zum Kfz habe ich die Forenbeiträge verfolgt. Bin aber nicht schlauer geworden. Meine konkrete Frage ist, ob ich das Kfz anmelden kann, wenn ich eine Arbeitserlaubnis habe und Resident bin, aber das Auto noch nicht zwei Jahre besitze.


    Aber wie gesagt Visum first.


    Danke

  • Ganz kurz, nach Erteilung des Visum und Anmeldung (Wohnsitz) in der Ukraine kannst Du Deinen Pkw dort anmelden. Es empfiehlt sich den Zoll der Oblast zu kontaktieren, das Kfz wird befristet zugelassen, auf der Plastik-Karte (ukr. Fahrzeugschein) steht dann neben dem Merkmal "period of validity" ein befristeter Zeitraum in der Regel 12 Monate, das erteilte Kennzeichen ist das normale ukr. Kennzeichen.
    Es werden auch keine Einfuhrsteuern (Zollabgaben) geltend gemacht. Das Fahrzeug darf nicht veräussert werden, dieses steht neben den Angaben der Fahrzeugsitze!
    Bevor es jetzt wieder weiteres Theater gibt, ein kurzer Hinweis: Dieses Verfahren wurde so im Bereich der Oblast Charkow durchgeführt, der Betroffene hält sich berechtigt in der Ukraine auf, Wohnsitz in Charkow, kann aber erst nach Ablauf von 24 Monaten Resident werden, da noch nicht lange genug mit seiner ukrainischen Frau verheiratet. In der Oblast Cherkassy wird es auch so gehandhabt, wenn entsprechende Visa und Erlaubnisse vorliegen. Also vor Ort nachfragen und immer dran denken das Wort Resident bedeutet in der Ukraine tatsächlich Resident der Ukraine nach den ukrainischen Migrationsgesetzen und nicht einfach so daher gesagt, wie ich residiere hier, wie ich es für mich persönlich am besten ausgelegt bekomme. Selbstverständlich kann man in mehreren Staaten den Status eines Residenten erwerben, aber nur wenn diese Staaten dieses auch so wollen!
    Danke Oldtrotter

  • Es werden auch keine Einfuhrsteuern (Zollabgaben) geltend gemacht. Das Fahrzeug darf nicht veräussert werden, dieses steht neben den Angaben der Fahrzeugsitze!

    Hallo oldtrotter, aber meines Wissens wird die KFZ-Steuer fällig. Die ist nicht ganz unerheblich.


    Auswanderung UA Experten-Hilfe gesucht:
    Bei der gesetzlichen KV würde ich auch mit Experten von der KV in Kontakt treten. Du kannst es ja dann gerne hier zur Diskussion reinstellen, da hier auch eine Anwartschaft möglich ist. Meines Wissens geht das aber erst nach 6 Monaten und die PV läuft normal weiter. Also brauchst Du eine PK für die Ukraine.


    Beim Visum wäre ich vorsichtig, da es in der UA auch Arbeitslosigkeit gibt.

  • Das eine Kfz.-Steuer erhoben wird ist doch wohl selbstverständlich, diese Auskunft wird Dir dann bei der zuständigen MPEO (Zulassungsstelle) der Rajon erteilt, innerhalb der Oblast, in der Du Deinen Wohnsitz angemeldet hast, WHIRFO der Rajon innerhalb der Oblast. Tabellen werden Dir am Auskunftsschalter erläutert. Die Steuern und Gebühren werden auch direkt in der MPEO verrechnet bzw eingehalten gegen Quittung!
    Danke Oldtrotter

  • KV wahrscheinlich auf Anwartschaft stellen.


    Die GKV muss Dich bei Rückkehr nach DE wieder aufnehmen. (Es gibt eine KV Pflicht in DE!) Da der Beitrag nicht vom Eintrittsalter und ähnlichem abhängt, ist eine Anwartschaft bei der GKV rausgeworfenes Geld.


    die KFZ-Steuer fällig


    Die KFZ Steuer wurde vor einigen Jahren abgeschafft. Wenn man nicht gerade ein 6l Hubraum Monster fuhr, war die KFZ Steuer eher lächerlich (ca. 30 Euro pro Jahr). Ich vermute, Du meinst die Gebühr bei Erstzulassung oder andere Einfuhrabgaben.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo,
    hier noch zwei Links in Sachen Versicherungen. Ist aber ein ganz individuelles Thema ... und kann ggf. auch mal sehr wichtig werden. Also nicht "wegwischen". Beispiel: jemand will in die preiswerte Krankenversicherung der Rentenkasse (KVDR) ... muss dafür in der zweiten Lebensarbeitshälfte 90% gesetzlich versichert gewesen sein ... da kann schon ein Fehljahr schwerwiegende Konsequenzen haben ... dann geht im Rentenalter nur noch freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ... und das ist teurer ... lebenslang.


    http://www.bva.bund.de/DE/Aufg…ng_auslandsaufenthalt.pdf


    Gruß nobody

  • Die KFZ Steuer wurde vor einigen Jahren abgeschafft. Wenn man nicht gerade ein 6l Hubraum Monster fuhr, war die KFZ Steuer eher lächerlich (ca. 30 Euro pro Jahr). Ich vermute, Du meinst die Gebühr bei Erstzulassung oder andere Einfuhrabgaben.

    Danke für Deine Korrektur: Das ist eine Tabelle, bei der man einen Tascherechner braucht und wo xxxx$, dann als Ergebnis herauskommen.


    Gegen 200$ hätte ich keinerlei Einwand, aber wenn man so derartig tief an mein bestes will, muss ich nachdenken. Für ein halbes Jahr hätte ich nichts dagegen, aber ich glaube das ist zuviel Aufwand und Geld.

  • Hallo Yogi, Informationen zu deinem Vorhaben findest Du auch auf der Website der ukrainischen Botschaft in D.
    Die einfachste Variante wäre ja, wenn du Geschäftsführer einer TOV bist, dann gehen AE und AG relativ unkompliziert. Entschieden wird 1x im Monat über eingegangene Anträge. Das könnte schon mal mit August knapp werden. Als Angestellter einer TOV mußt du hingegen besonders qualifiziert sein und dein Einkommen weit über dem Einkommen der Einheimischen liegen.
    Es gibt Besonderheiten bei der TOV, z.B. Mietverträge können nur steuermindert geltend gemacht werden, wenn sie zwischen 2 TOV´s gemacht werden!
    Reisekrankenversicherung bringt nichts, da du länger im Ausland bist. Es gibt aber Auslands-KV. Die benötigst du auch für dein Visa.
    Eine TOV kann man übrigens auch kaufen, dann wird sie nur umgeschrieben.

  • - Arbeitgeber (seriös?), daran habe ich keinen Zweifel. Ist eine internationale Company, mit Niederlassungen weltweit. Hatte fünf Vorstellungsgespräche (2 vor Ort) und ein Dinner

    Warum dann dieses :


    Mir brennt mehr das Visum Thema unter den Nägeln.

    Meines Wissens geht ohne die sehr aktive Mitwirkung des ukrainischen Arbeitgebers nichts oder nicht viel mit der Arbeitserlaubnis und dem passendem Visum dafür....


    Irgendwie sehe vermutlich nicht nur ich, das da irgendetwas nicht ganz schlüssig ist .

  • Ich korrigiere meine Bezeichnung Kfz.-Steuer in Post Nr. 9 in diesem Thread dahingehend das es dabei um eine einmalige Abgabe, Gebühren für das Zulassungsverfahren, den örtlichen Sachverständigen, die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung (Plastikkarte) handelt. Dazu kommt eine extra ausgewiesene prozentuale Abgabe an die Pensionskasse, dieser Posten wird extra erhoben und quittiert, wie auch alle anderen Abgaben.
    Ich habe also im Eifer des Gefechts Abgabe = Steuer gesetzt. Das war natürlich nicht so sauber, ich bitte um Entschuldigung!
    Danke Oldtrotter



  • zu 1) "Die Arbeitserlaubnis für UA wird durch den neuen Arbeitgeber beantragt. Anstellung wird auf selbständiger Basis geregelt (in DE würde man sagen „Scheinselbstständigkeit). "


    Eine Arbeitserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn es einen Arbeitsvertrag mit einer ukrainischen Firma oder einer in der Ukraine registrierten Repräsentanz einer ausländischen Firma geben wird.
    Diesen Antrag gibt die Firma/Repräsentanz ab.
    Mit Entwurf des zukünftigen Arbeitsvertrages und apostilliertem Führungszeugnis/Diplomzeugnis (beides sicherlich anschließend durch zugelassenen Dolmetscher übersetzt/beglaubigt).
    Natürlich auch Passdaten usw. Vor Erhalt der Arbeitserlaubnis muss man sich bei der Finanzbehörde auch eine individuelle Steuernummer verpassen lassen, was aber nicht kompliziert sein sollte.


    Vor Erhalt der Arbeitserlaubnis kann es keinen Abschluss eines gültigen Arbeitsvertrages und auch keine Gehaltszahlung geben.


    Befindet man sich bereits vor Erhalt der Arbeitserlaubnis und damit ohne Arbeitserlaubnis an einem Arbeitsplatz in der Ukraine, sollte man glaubhaft machen können, dass man sich lediglich als normaler Tourist wegen der Absicht einer Arbeitsaufnahme mit dem eventuellen Arbeitsumfeld und den zu erwartenden Aufgaben vertraut machen will. Dass man nicht regelmäßig erscheint, niemandem unterstellt ist, keinerlei Anweisungen folgt, keine Arbeitergebnisse abliefert, nicht im Auftrag der Firma nach außen oder innen wirkt.


    Ist gar keine Anstellung mit offiziellem schriftlichem Arbeitsvertrag beabsichtigt, so läuft alles auf einen Honorar- oder Dienstleistungsvertrag hinaus. Dann sollte man den Status eines selbständigen (Einzel-) Unternehmers erwerben. Die Anmeldung soll nicht schwierig sein, eine spätere Abmeldung vielleicht doch.



    zu 2) "Bisher war ich in DE in der gesetzlichen KV. Zusätzlich habe ich eine Betriebliche AV. "


    Krankenversicherung ist eine Sache der persönlichen Gestaltung.
    Wer Familienmitglieder mitversichert und/oder seine regelmäßige Vorsorge oder eventuelle Komplikationen partout in der Heimat abwickeln will, sollte sich „freiwillig“ weiter in der KV versichern lassen.


    Wer sich arbeitsmäßig offiziell in der UA anmelden und bewegen will (Arbeitsvisum), muss ohnehin eine ukrainische Krankenversicherung abschließen (Mindeststandart ca. 50 EUR p.a.).
    Ob deren Leistungsumfang den eigenen Erwartungen im Leistungsfall entspricht, muss jeder selbst entscheiden.
    Natürlich gibt es viele, auch deutlich umfangreichere Angebote von ukrainischen privaten Versicherern unter Einschluss diverser Extra- oder Zusatzleistungen.
    Auch Verträge mit einzelnen privaten Polkliniken/Kliniken sind möglich.
    Ebenso auch die Barzahlung für entstehende Leistungen im Einzelfall ganz ohne zusätzliche Versicherung.


    Auch Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sind vom persönlichen Geschmack abhängig.
    Man kann sich in beidem in DE weiter freiwillig versichern lassen und zahlt entsprechend (teuer).
    Man kann es auch lassen und persönliche Ersatzvarianten für das Alter aufbauen.
    Viel hängt von der individuellen Lebensplanung ab.


    zu 3) "Ein Visum für UA habe ich nicht."



    Wer mit Arbeitserlaubnis (gültig i.d.R. 1 Jahr) in der UA als Angestellter arbeiten will, sollte ein
    Visum zum Zweck der „Arbeitsbeschaffung“ beantragen, denn ohne Visum (gültig bis Ablauf der Arbeitserlaubnis) besteht ein Aufenthaltsrecht nur von 90 Tagen in (den jeweils letzten) 180 Kalendertagen – schlecht für die Arbeit, wenn man regelmäßig aussetzen muss.
    Grundlage ist der persönliche Antrag im Heimatland bei der ukr. Botschaft oder einem ukr. Konsulat. Weitere Dokumente: Reisepass mit Gültigkeit für den Zeitraum der voraussichtlichen Gültigkeit des Visums plus mind. 1 Monat, Original der Arbeiterlaubnis, Original des Anforderungsschreibens (Einladung) des ukrainischen Unternehmens mit Verdienstangabe, Nachweis der Krankenversicherung in der Ukraine für den Zeitraum der voraussichtlichen Gültigkeit des Visums. Zusätzlich für einen erfolgreichen Antrag: Kopie des Arbeitsvertrages mit Original-Stempel/Unterschrift des ukr. Unternehmens, Kopie des staatlichen Registereintrags des ukr. Unternehmens mit Original-Stempel/Unterschrift des ukr. Unternehmens.
    Eventuell noch Nachweise irgendwelcher Art über das persönliche Vermögens-Level in Deutschland, damit man nicht für einen potentiellen Schmarotzer am ukrainischen Sozialsystem gehalten werden kann.
    Abgabe am besten bei einem professionellen deutschen Visa-Beschaffungs-Unternehmen, denn der eigene Direktkontakt zu den konsularischen Einrichtungen (incl. zwischengeschalteter Bearbeitungsagenturen) der Ukraine in Deutschland ist nicht wirklich einfach.


    Man erhält ein 45-Tage-Einmal-Visum. Nach Einreise geht man damit möglichst schnell zum OVIR (der staatlichen Meldebehörde), um das Recht auf zeitweiligen Wohnsitz in der UA (temporary residence permit) zu erhalten. Alle schon genannten Dokumente bereit halten, vor allem aber einen offiziellen, registrierten Mietvertrag für die einzutragende Meldeadresse.
    Leider sind Vermieter selten bereit, „ihrem“ Mieter diesen hochoffiziellen Status zu verpassen, weshalb man die Dienste von professionellen Vermittlern solcher Adressen suchen sollte.


    Die Erneuerung der Arbeitserlaubnis und auch des Rechts auf zeitweiligen Wohnsitz gegen Ablauf der bisherigen Gültigkeitsdauer soll dann leichter von statten gehen.

  • Zu 4): Wie bekomme ich das in UA registriert?


    "Ich möchte mit dem Auto einreisen und möchte dies auch weiterhin in UA benutzen.
    Das Kfz „besitze“ ich seit 6 Jahren, allerdings ist es erst seit 10.05.2012 auf mich zugelassen. Vorher war es auf Daddy zugelassen, der „offiziell“ auch Steuer und Kasko bezahlt hat. "



    "Gemäß Gesetz der Ukraine «Über das Verfahren in der Ukraine bei der Einfuhr (Überführung), der Zollabwicklung und steuerlichen Behandlung von persönlichen Sachen, Waren und Transportmitteln, die von Bürgern auf das Zollgebiet der Ukraine eingeführt (überführt) werden» wird Nichtresidenten die zeitweilige Einfuhr von Transportmitteln für den persönlichen Bedarf für die Dauer von bis zu einem Jahr gestattet. Voraussetzung ist die Registrierung des Transportmittels im Ausland auf den Namen des Nichtresidenten. Es besteht die Verpflichtung der Wiederausfuhr dieses Transportmittels vor Ablauf der genannten Frist.


    Übersteigt die Frist der zeitweiligen Einfuhr eines Transportmittels für den persönlichen Bedarf
    2 Monate, so ist das Transportmittel in den Organen der Staatlichen Automobilinspektion des Min. des Inneren der UA zu registrieren.


    Die Registrierung erfolgt auf der Grundlage der Angaben des Besitzers und der Bescheinigung des Zolls über die zeitweilige Einfuhr in den jeweiligen Stationen der GAI (Staatl. Auto-Inspektion) unter Angabe der Bezahlung der entsprechenden Gebühren, des Veräußerungsverbotes und des Ablauf-Datums wegen der Wiederausfuhr.


    Bei Registrierung werden Originalkennzeichen und Zulassung bis zur Wiederausfuhr einbehalten.
    Im Gegenzug werden zeitweilige Kennzeichen und Dokumente für die Ukraine ausgestellt." Quelle: http://justicon.ua/

  • Wow, jetzt bin ich begeistert.


    Gestern hatte ich geschrieben, dass ich eine sachliche Diskussion wünsche. Ich hatte sogar überlegt zu schreiben, dass ich keinen Kommentar á la "mutiger Schritt" will. habe es aber gelassen, weil ich dachte, dass ich als Neuer hier nicht so rumpupsen kann. Und dann war einer der ersten Kommentare genau dieser (sorry nobody) und auch die weiteren Kommentare habe mich auf das Allgemeine verwiesen, obwohl ich doch sagte, dass ich das Forum verfolge (sorry Siggi).


    Heute habt ihr aber echt einen rausgehauen! Das ist ganz großer Sport!!! Die Antworten scheinen mir derzeit quantitativ und vor allem qualitativ so gut zu gut zu sein, dass ich wirklich Zeit brauche eure Fragen zu beantworten und meine naiven Gegenfragen zustellen. Gebt mir die Zeit bitte.


    Vorab danke, ich hatte das Ausmaß an Hilfe nicht erwartet.


    j.

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