Mal eine Frage(Multivisa)

  • Eine Bekannte von mir aus der Ukraine kann über eine Agentur ein sogenanntes Multivisa für den Schengen Raum bekommen!Polnisches oder Slowakisches auch Spanisches ist möglich.Jetzt zu meiner Frage:Multivisa hat Gültigkeit von3, 6 und/oder 12 Monaten.Wie lange Kann meine Bekannte bei mir zu Gast sein?Bei einer Gültigkeit von z.b 90Tagen/3 Monate ,kann Sie sich 90 Tage bei mir aufhalten?Oder weniger?Das Sie mehrfach Ein und Ausreisen kann,das weiß ich.Aber es geht mir um die Gesamtaufenthaltsdauer.Wenn mir jemand helfen könnte,bei dieser Frage,ich bedanke ich herzlichst in vorraus! ?( :help:

  • Formal sieht es so aus:


    Die max. Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. D.h. 3 Monate in Schengen, dann 3 Monate außerhalb von Schengen oder auch alle 2 Wochen wechseln, wenn das eher beliebt.
    Sie muss den Hauptteil der Besuchszeit in dem Staat verbringen, der das Visum ausgestellt hat. Alles andere wäre ein Missbrauch des Visums.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo! So, meine Freundin ist wieder weg... sie war 17 Tage hier mit Ihrer Tochter... alles war super!


    Nun habe ich eine Frage:


    Sie will im Oktober wieder kommen (über meinen Geburtstag). Wir möchten nun ein Multi-Visum beantragen.


    Was habe ich hierbei zu beachten? Wieder ein Einladungsschreiben, Verpflichtungserklärung, usw?


    Kann das evtl. auch jetzt noch abgelehnt werden? Sie war jetzt 3mal in Deutschland.


    Kann ich evtl. die jetzige VE für die letzten 17 Tage für Oktober auch noch nutzen?


    Würde mich über Erfahrungen bezgl. Multi-Visa freuen! Danke!

  • Kann ich evtl. die jetzige VE für die letzten 17 Tage für Oktober auch noch nutzen?


    So weit ich weis ist die VE 6 Monate gültig - ab Erteilung, danach wäre wieder eine neue VE erforderlich...
    ansonsten: Multivisa ?!...ich glaube Typ C oder D - meinst du doch bestimmt diese 90 Tage innerhalb 180 Tage Regelung mit mehrfacher Einreise - damit ihr dann ausreichend flexibel mit der Planung sein könnt - findest du doch bestimmt hier ( bis zum Erbrechen ;) oder eben auf diplo.de - steht da alles drin ) im Forum behandelt...hat bei uns im Juni bestens gefunzt.

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Was habe ich hierbei zu beachten? Wieder ein Einladungsschreiben, Verpflichtungserklärung, usw?


    Ja, alles wieder wie gehabt.


    Kann das evtl. auch jetzt noch abgelehnt werden? Sie war jetzt 3mal in Deutschland.


    Ja, kann abgelehnt werden.


    Kann ich evtl. die jetzige VE für die letzten 17 Tage für Oktober auch noch nutzen?


    Nein. Die alte Verpflichtungserklärung (Gültigkeit 6 Monate) gilt nur für ein Visa wird mit Ablauf des Visa unwirksam. Neues Visa, neue Verpflichtungserklärung.


    Würde mich über Erfahrungen bezgl. Multi-Visa freuen! Danke!


    Meine Holde hat letzten Monat ein Multi-Visum (90/180) bekommen. Zuvor war sie auf zwei Kurzreisen in Polen, Tschechien, der Slovakei. Nach diesen Reisen beantragten wir das erste Mal ein Multi-Visa für Deutschland, bekamen jedoch 'nur' 30 Tage. Nach ihrem ersten Besuch hier bei mir beantragten wir über das VAC Lviv erneut ein Multi-Visa für Deutschland. Nach einer telefonischen Rückfrage bzgl. ihres Arbeitsverhältnisses durch die Kiever Botschaft wurde dies bewilligt. :)

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Die alte Verpflichtungserklärung (Gültigkeit 6 Monate) gilt nur für ein Visa wird mit Ablauf des Visa unwirksam.


    das ist nicht ganz eindeutig.
    An sich gilt die VE solange bis der Gast zurückkehrt oder eine AE zu einem anderen Zweck erhält.
    Andererseits gilt die VE 6 Monate ab Erteilung für den Antrag auf ein Visum.
    Ich teile Deine Meinung.
    Allerdings hat das dt. Konsulat in Kiew auch mal aufgrund von "gebrauchten" VE Visa erteilt.


    Was schreibe ich denn dann in das Einladungsschreiben am besten?


    Dass du sie einlädst?


    Und um die Chancen zu vergrößern die (Reise)pläne, die auch zeigen sollten, warum ein solches Visa gewünscht wird.


  • Allerdings hat das dt. Konsulat in Kiew auch mal aufgrund von "gebrauchten" VE Visa erteilt.


    Probieren würd' ICH das aber sicherheitshalber nicht. Danke übrigens für Deine Präzisierung!



    Dass du sie einlädst?

    :thumbup:


    Muuuuaaaaah... You've made my day, erne!!!


    (hatte dbzgl. mit Revilo bereits einen privaten Chat, um ihm mit meinen Erfahrungen weiterzuhelfen)

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Wäre das so OK?? (Auszug):

    Ich stehe mit Frau xxx seit fast einem Jahr in engem Kontakt, und habe sie mehrfach in ihrem Heimatort besucht. Siehe dazu auch die Einreisestempel der Ukraine. Vom 18.04. bis zum 02.05.2014 sowie im letzten Monat hat mich Frau xxx samt Tochter Anna, geb. am 28.10.1999, in Deutschland besucht. Nun beabsichtige ich, beide mehrfach einzuladen, u.a. zu meinem Geburtstag, über Weihnachten und im Februar, wenn Frau xxx Geburtstag hat. Aus diesem Grunde möchte ich für beide ein Multi-Visum beantragen. Uns ist natürlich bekannt, dass ein Besucher-/Touristenvisum nicht zur Eheschließung oder Erwerbstätigkeit genutzt werden darf. Entsprechende Pläne haben wir nicht. Frau xxx ist in der Ukraine privat und dienstlich fest verankert, hat dort eine 14 jährige schulpflichtige Tochter sowie Wohneigentum. Eine entsprechende Arbeitgeber-Auskunft wird beigefügt.

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