Visa- und Reisebestimmungen

  • ein freundliches Hallo an alle hier im Forum,


    ich habe mich hier vor einigen Wochen hier registriert, da auch ich in Zukunft öfter mit der Ukraine und Ihren Menschen zu tun haben werde.
    Ich habe vor einigen Monaten ein hübsches, kluges Mädel über das Internet kennengelernt und bin sogar schon 2 x bei Ihr gewesen ( mein dritter Besuch ist auch bald wieder ) ...soweit so gut.
    Nun, ihr könnt es euch denken, möchte ich das Sie mich auch einmal besucht...und ja, ich habe eure Tipps und Hinweise zu den Visabestimmungen ( hier Schengenvisa ) aufmerksam gelesen....echt sehr hilfreich und schon mal einen Dank an alle Verfasser !!!
    Nun aber habe ich doch eine Frage hierzu:
    Also, wir planen für Januar 2014 einen Besuch hier bei mir in Berlin ( Schengenvisa für 2- 3 Wochen erforderlich ? ). Gleichzeitig möchte ich in dieser Zeit aber für ein paar Tage nach Madeira/ Portugal mit Ihr...was tun ???
    Brauchen wir zusätzlich noch ein weiteres Visa für Portugal - hier ein Touri- Visa ? Verständlicherweise würde ich gern sicher gehen, denn auf die Diskussionen am Flughafen habe ich keine Lust.
    Also, was könnt Ihr mir raten....reicht das Schengenvisa ( EU- Freizügigkeit ?? .....oder plus Tourivisa? Welche Varianten eines Visas sind sonst sinnvoll? Ich denke die Vorraussetzungen zur Erteilung eines Visa's für meine Freundin stellen kein Problem dar.
    Danke schon mal Vorab ( ach so ... wie lange dauert zur Zeit die Bearbeitung eines Visaantrags ? )


    Gruss in die Runde von
    Andreas

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Hallo,
    hier ein Link zum Schengenvisum Typ C:
    http://schengen-visa-information.com/


    "In den Binnengrenzen im Schengen-Raum finden grundsätzlich keine Personenkontrollen statt. Die Regelungen für die Ausgestaltung und Erteilung von Visa für den Schengen-Raum sind vor diesem Hintergrund vereinheitlicht worden, und erteilte Visa gelten grundsätzlich für den gesamten Schengen-Raum."


    "Das Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) erlaubt den durch einen zeitgebunden Anlass verursachten und daher zeitlich kurzfristigen Aufenthalt im eingetragenen Geltungsbereich innerhalb des Gültigkeitszeitraumes. Das Visum kann eine ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise über die Außengrenzen erlauben und von wenigen Tagen bis zu mehreren (max. fünf) Jahren gültig sein. Die erlaubten Kurzaufenthalte dürfen eine Dauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Bezugszeitraums von 6 Monaten ab der jeweiligen 'ersten Einreise' nicht überschreiten. Die erste Einreise ist dabei die erste Einreise mit diesem Visum und jeder derjenigen Einreisen, die jeweils später als sechs Monate nach einer vorangegangenen ersten Einreise (jedoch während der Gültigkeit desselben Visums) erfolgen. Diese Bezugszeiträume müssen sich also nicht unmittelbar aneinander anschließen. Abweichend von den Regelungen einiger Nicht-Schengen-Staaten muss das Schengen-Gebiet auch dann bereits am letzten Geltungstag des Visums verlassen werden, wenn die Anzahl der erlaubten Aufenthaltstage noch nicht ausgeschöpft wurde."


    Hilft es weiter?
    Gruß nobody

  • ich denke Schengenvisa Typ C trifft es doch sehr genau - ich war mir nur nicht wirklich sicher ( also natürlich doch EU- Freizügigkeit ).....bitte noch mal eine kurze Antwort zur Bearbeitungszeit ( wenn Ihr das einschätzen könnt )- besser in einer der neuen Agenturen ( in Kiev ) ?? , die für die Botschaft arbeiten, hört sich eigentlich einfach an, wenn man alle Papiere zusammen hat.


    schönen Sonntag noch,
    Andreas

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Hallo Andreas,


    wir haben am Freitag Nachmittag alle Dokumente abgegeben. Am nächsten Freitag war der Kurier schon vormittags da und überbrachte den Pass. :thumbup:


    Gruß
    Alex

    Einmal editiert, zuletzt von Alex ()

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