Was kommt nach der Hochzeit in Deutschland ?

  • Die Mutter kann (sofern Arbeitslos und ohne EK) im Prinzip genauso freiwillig in die GKV wie die Tochter, für Arbeitslose ohne Einkommen kostet das etwa 175 im Monat (Bemessungssatz 900+XX€, davon 14,5%+ Pflegeversicherung). Genau das wird auch vom Jobcenter bezahlt. Die PKV zahlt das Jobcenter dann nur zum Teil, nämlich auch diese 175€. Das vernünftigste wäre sicher eine Teilzeitstelle ab 451€ Monatsgehalt zu finden, und damit Pflichtversichert zu werden, aber ob der Arbeitsmarkt das hergibt...

  • Und wie ist es, wenn die Botschaft zur Visumerteilung eine KV verlangt? Ich kann doch jetzt noch nicht eine KV für beide hier abschliessen oder? Kann man auch in der Ukraine eine abschliessen?

  • Reisekrankenversicherung.... lass sie mal machen, die Ukrainer kennen die entsprechenden Policen... schließt man für sechs Wochen ab.


    Aber was ich so gehört habe, gibt es auch Bestätigungen von KV ab dem Zeitpunkt der Einreise...

  • bei diesen "Reise"krankenversicherungen sollte man allerdings aufpassen:
    In der Regel gelten sie nicht im Land der Wohnsitznahme --- wenn sie also zur FZF einreist, sind diese Versicherungen ab Einreisetag ungültig (aber die AV akzeptiert sie, hirnrissig .... und wenn die AV das *fordert*, dann ohne Grundlage für diese Forderung)

  • Das ist nur für Besuchsreisen, also Kurzaufenthalten geeignet.
    Ausnahmen gibt es z.B bei Studenten.
    Ukrainische Versicherungen zahlen hier in der Regel im Schadensfall wenn die richtigen Versicherungen abgeschlossen wurden auch wenn es sich nach deutscher Deffinition um einen Daueraufenthalt handelt.
    Das sollte man sich bei Vertragsabschluss aber in Ruhe ansehen....
    Und das sind natürlich Notfallversicherungen.

  • Am Montag gehts zur Ausländerbehörde bezüglich des Visumantrags. Was erwartet mich dort? oder ist das nur Routine?


    Wenn dann alles glatt läuft, wie lange dauert es dann noch ungefähr bis zur Erteilung des Visums?

  • So, heute rief mich die ABH an und will noch Nachweise. Was meine Frau angeht ist alles geklärt, geht jetzt nur noch um ihre minderjährige Tochter, dazu will die ABH nochmal 3 Gehaltsnachweise, obwohl die schon in der deutschen Botschaft vorliegen und ich im Mai schon für die Tochter eine VE gemacht habe.


    Was soll das jetzt wieder? Muss ich nochmal schwitzen? Ich habe einen Sohn aus erster Ehe. Was mss ich verdienen damit es auch klappt?


    Was ist relevant? Netto oder Überweisung?

  • Morgen,


    also was ich aktuell dazu sagen kann ist, dass die ABH's durchaus unterschiedlich agieren. Ist von Ort zu Ort bzw Land zu Land unterschiedlich. Ich habe vorher in der Mitte unseres Landes gelebt und da auch das Visaverfahren für meine Frau und Sohn abgeschlossen. Als ich dann in ein anderes Bundesland zog, wurde alles nochmal in Frage gestellt. Konnte aber relativ schnell alles klären. Ich musste auch meine Gehaltsnachweise vorlegen. Ich habe auch Kinder aus erster Ehe. Da wird gerechnet, ob Du dem Unterhaltung ohne Probleme nachkommen kannst. Es geht erst Deine Kinder vor. Unterhalt, Miete/Kredit usw müssen passen. Der Rest muss langen um Deine neue Frau + Kind versorgen zu können und nicht dem Staat auf der Tasche zu liegen.

  • Wenn Du nur ein Kind hast, müsstest Du Minimum +- 300€ Zahlen. Abhängig vom Alter und Deinem Lohn. Ausschlaggebend ist das Netto. Aber das Thema Unterhalt kennst Du mit Sicherheit.

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