Zustimmung der Eltern für Wohnsitz im Ausland

  • Hallo Forumsmitglieder!


    Ich habe mich hier im Forum angemeldet, weil ich nach einer Information suche, die ich bislang nirgends finden konnte. Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen.


    Ich möchte einen Entlassungsantrag aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft stellen und muss dazu vorher die Genehmigung für den ständigen Wohnsitz im Ausland beantragen.
    Mein Problem ist, dass ich die notwendige Zustimmung der Eltern nicht bekommen kann, da sich meine Mutter weigert, mir diese Zustimmung zu geben. Ich würde gerne wissen, wozu diese Zustimmung eigentlich nötig ist und was sie für Auswirkungen hat. Oft habe ich gelesen, dass die Eltern durch die Zustimmung ihre Unterhaltsrechte gegenüber ihren Kindern verlieren würden. Ist das richtig? Besteht laut ukrainischem Unterhaltsrecht nur ein Unterhaltsanspruch der Eltern, solange die Kinder in der Ukraine gemeldet sind? Ich dachte, durch die Zustimmung der Eltern wird lediglich bestätigt, dass derzeit keine Ansprüche und Schulden bestehen. Aber wenn durch die Zustimmung tatsächlich auch auf alle künftigen Ansprüche wie die Unterhaltsansprüche verzichtet wird, hat meine Mutter ja berechtigte Gründe, die Zustimmung zu verweigern. Und wenn das so ist, dann kann ich sie ja schlecht dazu zwingen, mir die Zustimmung zu geben.


    Wenn ich die Zustimmung meiner Mutter nicht bekomme, werd ich ja niemals in der Lage sein, den ständigen Auslandswohnsitz zu beantragen und folglich kann ich auch nie aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit entlasen werden. Das lässt mich in letzter Zeit ziemlich verzweifeln.


    Vielleicht weiß ja jemand von euch, was diese Zustimmung für Folgen hat und ob dadurch tatsächlich auch auf den Unterhaltsanspruch verzichtet wird, der später einmal entstehen könnte.
    Ich danke euch schon jetzt für die Antworten.
    Liebe Grüße
    Vitaliy

  • Eigentlich sollte sich die Sache mit der Zustimmung der Eltern erledigt haben, sobald Du volljährig bist. Wie alt bist Du?

  • ich auch nie aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit entlasen werden. Das lässt mich in letzter Zeit ziemlich verzweifeln.


    was ist der Grund, die UA Staatsangehörigkeit aufzugeben?
    Die Einbürgerund in D? Wenn das so ist, glaube ich mich erinnern zu können, dass du dann unter HvM eingebürgert werden kannst.
    Die Quelle dafür habe ich aber momentan nicht parat.
    Sprich mit der EBH darüber und erkläre ihnen das.
    Ggf. wird ein Rechtsgutachten nötige sein, wenn es nicht schon eines gibt.


    ... und bitte info, wie es dann ausgegangen ist.


    Eigentlich sollte sich die Sache mit der Zustimmung der Eltern erledigt haben, sobald Du volljährig bist.


    nicht in UA oder RUS.
    Man ist zwar volljährig, aber die Zustimmung der Eltern für das Verlegen des Wohnsitzes ist so weit ich mich erinnere tatsächlich trotdem nötig

  • vielleicht mal 10 K 2536/13 googeln


    Wieso nicht gleich ein Link: VG Köln · Urteil vom 5. Februar 2014 · Az. 10 K 2536/13

    On tour:
    * Ich, vom Nieder- zum Obersachsen aufgestiegen, IT-Futzi, Sprach- und Reisefan,
    * Meine Frau, Mitte 30, weniger online, Herkunft und Wohnort gleich, Kauffrau, Reisefan,
    * unser Sohn, hat im Mutterleib schon 24 Staatsgrenzen überquert und gedenkt nicht damit aufzuhören,
    * Unser Oldtimer Audi 80, Familienerbstück.


    Zusammen besuchte Länder und autonome Regionen:
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  • Mein Problem ist, dass ich die notwendige Zustimmung der Eltern nicht bekommen kann, da sich meine Mutter weigert, mir diese Zustimmung zu geben


    Eine sehr interessante Frage, die ich mir immer schon gestellt habe. Meine Vermutung:
    - Du dann nicht aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft entlassen. (Das musst Du beweisen können!)
    - Der deutsche Staat muss Dich dann unter Hinnahme der Zweistaatigkeit einbürgern.


    Gruß
    Siggi


    P.S: Wir hatten bereits mit dem Gedanken gespielt, auf diese Weise eine Zweistaatigkeit meiner Frau zu erreichen, diese Idee dann aber verworfen, da wir keinen Nutzen daraus ziehen können.

  • Vielen Dank schonmal für eure Antworten.


    Ich bin 27 Jahre alt, aber soweit ich weiß, hat diese Zustimmung nichts mit der Volljährigkeit zu tun.
    Und ja, der Grund für die Aufgabe der ukrainischen Staatsangehörigkeit ist die Einbürgerung. Die Einbürgerungszusicherung habe ich bereits erhalten.


    Das genannte Urteil vom Verwaltungsgericht Köln kenne ich. Jedoch heißt es darin:
    "Offen bleiben kann, ob mit der Erklärung der Eltern lediglich eine aktuelle Schuldenfreiheit bestätigt wird oder diese in Ermangelung eines leistungsfähigen staatlichen Rentensystems in der Ukraine auf die Sicherung der Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Kindern gerichtet ist und ggf. den Verzicht auf solche Ansprüche zur Folge hat. Denn nach beiden Auslegungsvarianten ist ein berechtigtes Interesse des ukrainischen Staates anzunehmen. Es ist für Einbürgerungsbewerber nicht generell unzumutbar, diese Angelegenheiten vor der Ausreise bzw. anlässlich des Nachregistrierungsverfahrens zu klären. "
    Die Frage, was die genauen rechtlichen Folgen sind, wird hier gar nicht geklärt, da es das Gericht für zumutbar hält, diese Zustimmung einzuholen. Jedoch hat der Kläger in diesem Urteil nicht einmal nachgewiesen, dasss er sich um die Zustimmung bemüht hat.
    Es ist auf jeden Fall einen Versuch wert, die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit zu beantragen. Ich hätte einfach nur gerne gewusst, was die Folgen für meine Mutter sind, wenn sie mir die Zustimmung erteilt. Denn wenn es lediglich darum geht, zu bestätigen, dasss ich keine Schulden bei ihr habe, befürchte ich, dass die Einbürgerungsbehörde eventuell verlangen wird, diese Bestätigung einzuklagen. Wenn aber meine Mutter tatsächlich Nachteile durch die Zustimmung hätte, könnte man es meines Erachtens gar nicht von ihr erzwingen.

  • Das genannte Urteil vom Verwaltungsgericht Köln kenne ich


    ich habe auch nicht so recht verstanden, warum dieses Urteil verlinkt wurde.
    Es ist IMHO nicht für dich relevant.


    dass die Einbürgerungsbehörde eventuell verlangen wird, diese Bestätigung einzuklagen


    nein, kann sie nicht
    oder anders gesagt: *verlangen* kann sie das, aber diese Anforderung untermauern kann sie nicht,
    ... ich wüsste auch nicht, wie Du diese Bestätigung einklagen solltest.




    könnte man es meines Erachtens gar nicht von ihr erzwingen.


    richtig

  • nein, kann sie nicht
    oder anders gesagt: *verlangen* kann sie das, aber diese Anforderung untermauern kann sie nicht,
    ... ich wüsste auch nicht, wie Du diese Bestätigung einklagen solltest.


    Meine Überlegung war eben: Wenn die Bestätigung nur darum geht, dass ich zur Zeit keine Schulden gegenüber meiner Mutter habe, könnte man die Bestätigung vielleicht irgendwie erzwingen. Da ich nämlich keine Schulden bei ihr habe, hat sie ja eigentlich kein Recht darauf, die Zustimmung zu verweigern. Nur wenn die Zustimmung eben weitrechendere Folgen hat (wovon meine Mutter ausgeht und deshalb nicht bereit dazu ist), dann ist es nunmal ihr Recht, die Zustimmung zu verweigern.
    Ich werde versuchen, unter Beibehaltung der ukrainischen Staatsbürgerschaft eingebürgert zu werden und muss abwarten, was die Einbürgerungsbehörde dazu sagt. Denn was bei mir auch noch dazu kommt ist, dass ich seit meinem dritten Lebensjahr keinen Kontakt mehr zu meinem Vater habe und nicht weiß, wo er sich aufhält. Also kann ich auch das Dokument von meinem Vater nicht wirklich beschaffen bzw ich müsste laut Aussage des Konsulats einen Antrag bei einem ukrainischen Gericht stellen, das dann einen Suchauftrag über die Polizei startet. Das wäre ein enormer Aufwand für mich und würde mir aber erst helfen, wenn ich die Zustimmung meiner Mutter dann auch bekomme.
    Deshalb hoffe ich jetzt einfach auf eine positive Reaktion von der EBH und ich werde berichten, wie es ausging.
    Nochmal vielen Dank für eure bisherigen Antworten!

  • Hallo zusammen,
    falls es noch für jemanden von Interesse ist, hier eine kurze Info, wie die Sache ausging:
    Ich habe den Antrag auf Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit gestellt und entsprechend begründet. Dem Antrag habe ich zahlreiche Belege beigefügt, die meine Bemühungen bewiesen haben. Das waren unter anderem Belege über folgende Dinge:
    - Dass mein Entlassungsantrag beim Konsulat aufgrund fehlender Registrierung abgelehnt wurde
    - Dass mein Antrag auf nachträgliche Registrierung bzw. mein Antrag auf Auslandswohnsitz abgelehnt wurde, weil die Erklärung der Eltern fehlte
    - Bestätigung vom Konsulat, dass die Erklärung der Eltern unabdingbar ist
    - Schriftliche Bestätigungen von Zeugen, die mich begleitet haben
    - verschiedene Belege, dass ich über mehrere Monate meine Mutter versucht habe zu überreden, dass Sie mir Ihre Zustimmung gibt
    - Schriftliche Bestätigung bzw. ein Brief meiner Mutter, in dem Sie schreibt, dass Sie unter keinen Umständen ihr Einverständis geben wird
    Ich habe dann in dem Antrag auch ziemlich deutlich erklärt, dass ich im Falle einer Ablehnung einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid haben möchte, weil dann die Sache dem Rechtsanwalt weitergegeben und notfalls geklagt wird. Außerdem habe ich noch hinzugefügt, dass ich bei einer Ablehnung gerne dargelegt haben möchte, wie ich laut Vorstellungen des Landratsamtes ohne die Erklärung meiner Mutter den nötigen Antrag auf Auslandswohnsitz stellen soll.
    Es kam dann relativ schnell eine Antwort. Das war ein ganz allgemein gehaltener Brief mit einer Ablehnung. Ich solle einfach den Entlassungsantrag stellen und wenn innerhalb zwei Jahren nicht darüber entschieden wurde, kann ich unter Beibehaltung der ukrainischen Staatsbürgerschaft eingebürgert werden. Nachdem ich nicht locker gelassen habe und nochmals erklärt hab, dass ich genau diesen Antrag ja momentan gar nicht stellen kann, folgten noch ein paar kurze Schriftwechsel mit dem Landratsamt. Dann wurde mir mitgeteilt, dass der Antrag zur Entscheidung dem Regierungspräsidium vorgelegt wird.
    Diese Woche habe ich dann schließlich bei der Einbürgerungsfeier meine Einbürgerungsurkunde erhalten und wurde somit tatsächlich unter Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft eingebürgert, obwohl die Behörden hier in Baden-Württemberg ja eher als streng gelten.
    Wer also bezüglich der Erklärung der Eltern die selben Schwierigkeiten hat wie ich, sollte es auf jeden Fall mit einem gut begründeten Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft versuchen.


    Grüße
    Vitaliy

  • Herzlichen Glückwunsch Vitaliy!


    Und vielen Dank, dass Du hier berichtest hast! Bleib dem Forum erhalten! Von Deinen Erfahrungen können andere vielleicht auch mal profitieren!

    Gruß
    MaBo

  • In Baden-Württemberg, wo Vitaliy die doppelte Staatsbürgerschaft sogar ohne Rechtsanwalt geschafft hat (alle Achtung), bekommen bestimmt sehr wenige von uns Ukrainern die doppelte Staatsbürgerschaft. Die Landesregierung von Baden-Württemberg will keine konkreten Zahlen nennen. Sie teilt im Internet nur mit, dass 2013 über 90 Prozent der Eingebürgerten aus der Türkei und aus der Ukraine ihre frühere Staatsbürgerschaft aufgeben mussten. Deswegen dürfte auch die Zahl der Einbürgerungen in Baden-Württemberg 2013 um 2 Prozent zurückgegangen sein. Im Bundesdurchschnitt durften aber immerhin 12,8 Prozent der Ukrainer 2013 ihre ukrainische Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung behalten.


    Im ausländerfreundlichen Hamburg sind die Einbürgerungszahlen 2013 im Vergleich zu 2012 um 27,8 Prozent gestiegen! Dort werden 137.000 Bürger mit ausländischem Pass sogar zu Einbürgerungsgesprächen eingeladen; es wurden schon 80.000 Einladungen versandt..Olaf Scholz, 1. Bürgermeister von Hamburg: „Hamburg ist die Hauptstadt der Einbürgerungen“.

  • In Baden-Württemberg, wo Vitaliy die doppelte Staatsbürgerschaft sogar ohne Rechtsanwalt geschafft hat (alle Achtung), bekommen bestimmt sehr wenige von uns Ukrainern die doppelte Staatsbürgerschaft


    Vermutlich, weil das fast niemand ernsthaft versucht. (Meine Vermutung: Die meisten sehen einen zu geringen Nutzen in der Zweistaatigkeit, als das sie den Behördenkampf auf sich nehmen.)


    Wenn die Beziehung zwischen Eltern und Kindern i.O. ist, sollte es doch kein Problem darstellen, dass die Eltern die Zustimmung zum Auslandswohnsitz verweigern. In Folge davon, verweigert die Botschaft die Registrierung, somit ist eine Ausbürgerung über die Botschaft nicht möglich. Das muss nur hinreichend gut dokumentiert werden, schon bleibt DE gar nichts anderes übrig, als unter Hinnahme der Zweistaatigkeit einzubürgern.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo an alle,


    ich sammle zur Zeit Dokumente, um mich im ukrainischen Konsulat in München als Auslandsukrainerin zu registrieren.
    Ich kann im Netzt nicht finden in welcher Form diese "Zustimmung der Eltern für Wohnsitz im Ausland" sein soll.
    Kann mir da jemand bitte helfen? Ich muss meiner Muss ihr genaue Anweisungen geben, damit sie weiß, was sie da beim Notar schreiben soll.
    Oder soll der Notar das wissen?


    Danke im Voraus.
    VG
    Ksenia

  • Hallo an alle,


    Ich muss meiner Muss ihr genaue Anweisungen geben, damit sie weiß, was sie da beim Notar schreiben soll.
    Oder soll der Notar das wissen?


    Danke im Voraus.
    VG
    Ksenia


    Hallo!
    Bitte nähere Infos : Meinst du deine Mama muss die Zustimmung geben? Wie alt bist du?

  • @hasi
    Eigentlich weiss der Notar, wie das aussehen soll. War jedenfalls bei meiner Frau so. Ihre Eltern sind mit dem Laufzettel vom Konsulat einfach zum nächsten Notar gegangen.

  • Hi, danke für die Antworten!
    Meine Mutter hat bei einem Notar/Rechtsanwalt die Zustimmung unterschrieben. Das Schreiben selbst hat der Notar ausgestellt.


    Jetzt muss ich blos meinen Vater finden, der 2014-2015, aus der Donetzk Region "geflohen" ist, um von ihm auch so eine Zustimmung zu bekommen...die Schwierigkeiten nehmen kein Ende.

  • Sind Ukrainer in Deutschland nicht willkommen? Ich glaube ja.Die geburtenschwachen Deutschen machen nämlich den Ukrainer (glauben an den gleichen Gott wie wir) die größten Schwierigkeiten, um die deutsche Staatsbürgerschaft und damit deutsche Pässe zu erhalten. Die Ukrainer müssen unbedingt ihre ukrainische Staatsbürgerschaft ablegen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Dies geht aber nur mit Unterschrift der Eltern! Bei hohen Geldforderungen der Eltern oder Zerstrittenheit mit ihnen bleibt nur übrig auf deren Tod zu warten. Wenn man aber seinen Vater oder seine Mutter nicht findet, dann dürfte es aber mit der deuschen Staatsbürgerschaft vorbei sein.

    Vielleicht als Deutscher doch eine Thailänderin heiraten, dann erspart man sich den sehr langen, teuren, zeitaufwendigen und stressigen Papierkrieg mit ukrainischen und deutschen Behörden für die Ausbürgerung.

    Ukrainerinnen heiraten besser einen Franzosen, Italiener, Portugiesen, Schweden oder Schweizer. Sie bekommen einen französischen, italienischen, portugiesischen, schwedischen oder schweizerischen Pass auch ohne Ausbürgerung und damit ohne Zustimmung der Eltern.

    Syrer z. B. werden meiner Meinung nach besser in Deutschland behandelt. Sie bekommen einen deutschen Pass auch ohne Zustimmung der Eltern, da sie keine Ausbürgerung machen müssen und dürfen sogar die deutschen Staatsbürgerschaft behalten, auch wenn sie mit 2 Frauen gleichzeitig verheiratet sind (12 S 2216/14).

    Ausbürgerung müssen Migranten aus folgenden Ländern bei Einbürgerung in Deutschland nicht machen:
    a) Mitgliedstaaten der europäischen Union, wie
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien & Nordirland (bis zum Wirksamwerden des am 29.03.2017 beantragten Austritts), Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern
    b) Nicht-EU-Länder
    Afganistan, Algerien, Angola, China, Eitrea, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Malediven, Nigeria, Syrien, Thailand, Tunesien und Schweiz

  • Die Ukrainische Bevölkerung schrumpft noch wesentlich schneller als die Deutsche....:)))
    Da wollen wir denen ja nicht noch die letzten Manneken wegnehmen....:)))
    Das Ukrainer bei der Ausbürgerung die Mitwirkung ihrer Eltern benötigen ist kein deutsches Gesetz, sondern eine ukrainische Vorschrift.
    In der Ukraine wird bei Einbürgerung von Ausländern wie in fast allen Ländern der Welt Rücktritt von der alten Staatsbürgerschaft verlangt.
    Wie das wiederum funktioniert legt ausschliesslich der entlassende Staat fest, dessen Staatsbürgerschaft will man ja schliesslich loswerden....:))))
    Nebenbei kann man der Ausländerbehörde nachweisen, dass ein derartiger Aufwand nicht zumutbar oder unmöglich ist.
    Dann wird die Beibehaltung der alten Staatsbürgerschaft hingenommen.
    Viel komfortabler gehts kaum noch.
    Wem das nicht passt der kann ja Ukrainer bleiben.
    Ist ja keine Pflicht die BRD-Staatsbürgerschaft anzunehmen....

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