http://www.kiew.diplo.de/Vertr…sastelle__Startseite.html
Für Visaanträge von Bewohnern der Krim ist die Deutsche Botschaft
Kiew zuständig. Dies gilt unabhängig davon, ob die Antragsteller einen
ukrainischen Reisepass vorlegen, oder ob sie über einen Reisepass
verfügen, der von einem dritten Staat rechtswirksam ausgestellt wurde,
sofern der Wohnsitz des Antragstellers auf der Krim liegt.
An der Gültigkeit von Schengen-Visa in ukrainischen Reisepässen von
Krim-Bewohnern haben die jüngsten politischen Entwicklung nichts
geändert. Rechtliche Würdigungen zur Gültigkeit von Visa infolge von
Pass-Änderungen o.ä. nimmt die Visastelle der Deutsche Botschaft im
konkreten Einzelfall vor.