Danke für Auskunft

  • Guten Abend!
    Ich habe mich hier auf Empfehlung eines Bekannten angemeldet. Eine Frage habe ich. Vielleicht wissen erfahrene User Bescheid.
    Bei einem Aufenthalt in Kiew lernte ich eine Frau kennen. Wir mögen uns. Nun will ich sie nach Deutschland einladen. Problem: Sie ist russische Staatsbürgerin. Mit Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine.
    Geschieden.
    Wie geht das nun genau vor sich? Einladung schicken, das ist mir bekannt. Aber entscheidet in diesem Fall auch die deutsche Botschaft in der Ukraine?
    Sie war vor geraumer Zeit 2 Jahre für eine Firma in Berlin. Hilft das?
    Alle Tipps nehme ich dankbar entgegen.
    Gruß
    Sascha

  • Hallo Rabenkraehe,


    also, da noch keiner von den Spezi's geantwortet hat ( die hängen wohl alle im politischen Bereich rum ^^ ), möchte ich versuchen dir kurz weiterzuhelfen.
    Ich denke du solltest die Ausländerbehörde in Berlin anrufen und dort nachfragen und den Sachverhalt schildern. Ansonsten natürlich auch die Informationen auf diplo.de ( hier Botschaft in Kiew oder eben Moskau anschauen ). Dort findest du auch einen " Laufzettel " / Merkblatt, welche Unterlagen an der jeweiligen Botschaft ( oder dem VAC ) einzureichen sind ( Stichwort Verpflichtungserklärung, Krankenversicherung, Einladungsschreiben, Nachweise zur Bekannnttschaft u.s.w. ).
    Hier im Archiv des Forums findest du mit der Stichwortsuche auch zu jedem Punkt umfassende Informationen.
    Das deine Bekannte/ Freundin schon 2 Jahre in DE / Berlin war sollte die Sache richtig vereinfachen ( Sie sollte so doch schon alle Hürden kennen, die es zu überwinden gilt ?! ), ...und zuständig ist wohl RU/ Moskau - wenn Sie denn russische Staatsbürgerin ist ( obwohl ich mir auch denken kann, das es in Kiew gehen sollte , da Sie doch einen ukrainischen Aufenthaltstitel hat ).
    Kleiner Hinweis noch ...- anstelle der Verpflichtungserklärung ( ist halt ein " Persilschein " ..und du hängst voll im Risiko drin, empfehle ich dir ein Sicherheitskonto bei der Procreditbank einzurichten ...45,00 € je Besuchstag als Nachweis der finanziellen Basis - in Kiew gibt es 2 Filialen - sonst auch in DE , musst dich aber bei der Bank dazu durchfragen ).


    ...und natürlich einen Willkommensgruß von mir

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • und zuständig ist wohl RU/ Moskau - wenn Sie denn russische Staatsbürgerin ist ( obwohl ich mir auch denken kann, das es in Kiew gehen sollte , da Sie doch einen ukrainischen Aufenthaltstitel hat ).


    Sie muss zu der AV in Ukraine, wenn ihr städniger Aufenthlat in UA ist. (sie da auch gemeldet ist)


    Verpflichtungserklärung ( ist halt ein " Persilschein " ..und du hängst voll im Risiko drin,


    das schon


    aber

    empfehle ich dir ein Sicherheitskonto bei der Procreditbank einzurichten ...45,00 € je Besuchstag als Nachweis der finanziellen Basis


    ist eben nicht das, was mit der VE abgedeckt werden soll.
    Mit der VE soll mehr abgedeckt werden, als die finanzierung des Aufenthaltes / Tag.
    Ich glaube nicht, dass es so klappt (oder hast du gegenteilige Erfahrungen? dann her damit)

  • @erne
    Ja, habe ich ( Erfahrungen mit dem Nachweis zur wirtschaftlichen Leistungsfaehigkeit des Antragstellers eines Visum's ).
    Bei dem letzten genehmigten Visum ( 14 Tage Besuchsvisum Schengen ) haben wir ( meine Freundin ) - auf Empfehlung der Botschaftsmitarbeiterin noch schnell ein Konto in Kiev ( es gibt dort 2 Filialen in der Innenstadt ) eroeffnet ....750 Euro eingezahlt und den Nachweis der Botschaft vorgelegt ( die VE ging in der Kuerze nicht mehr, da ich in Berlin war.....mit der fertigen VE, aber es keinen Weg gab diese VE im Original ( und das muss wohl zwingend im Original dort vorliegen ) so schnell ( Termin ) nach Kiew zu bekommen.
    Am Folgetag wurde das Visum ohne weitere Probleme erteilt.

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Am Folgetag wurde das Visum ohne weitere Probleme erteilt.


    Glück gehabt, bei vielen AVs (oder denjenigen, die das Visum bearbeiten) geht das nicht so einfach.
    Vor allem dann nicht, wenn der Entscheider schon etwas älter ist und mehr Erfahrung hat ... und die Erfahrung gemacht hat, dass der Antragsteller dann nicht so, wie vorgehsehen, Deutschland wieder verlassen hat.


    Eure Botschaftsmitabreiterin kann und wird wohl so weiter entscheiden, bis sie auch entsprechende negative Erfahrung gemacht hat.
    Je mehr "Unehrliche" es gibt, desto mehr Probleme haben dann die "Normalos"/Ehrlichen.

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