Auswandern? Von Deutschland nach Odessa. Unentschlossen, Angst, Risiko.

  • Könntest Du den Post etwas verständlicher zusammenfassen?


    o.k. noch ein Versuch.


    1.
    ein Teil der Frage war, ob man in Deutschland ein Visum beantragen kann.
    Die Antwort ist: nein, das geht verfahrenstechnisch nicht und ist unsinnig.
    Ein Visum dient der Einreise nach D (oder Schengen). Wer bereits in D ist, kann kein Visum mehr bekommen und braucht es auch nicht.
    Was man in D beantragen und bekommen kann, ist eine Aufenthaltserlaubnis (AE).
    (Dummerweise wird im anglikanischem Sprachraum beides oft mit "visa" gleichgestellt ... das stimmt aber für Deutschland nicht)


    2.
    Wenn man ein Visum (Klebeetikett im Pass) für Polen hat, muss man unterscheiden
    a) man hat es mit wahren Angaben erhalten, es wurde also bei der Antragstellung nicht gelogen, dann gilt das Visum (Etikett) und es darf verwendet werden.
    Übrigens kann man seine Pläne durchaus nach der Antragstellung ändern, das gegebene Visum bleibt gültig, man muss nur plausibel darlegen können, dass sich die Pläne geändert haben und man mit dem Visum nach D anstatt nach Pl reist.
    b) man hat bei der Antragstellung die Unwahrheit gesagt, das Visum erschlichenn. Man hat dann zwar ein Visum (dieses Etikett), aber die Verwendung ist strafbar, der Aufenthalt in Schengen illegal.


    2.1
    wenn man dann mit einem gültigen nicht deutschem Visum (oder anderen Aufenthaltstitel) nach D einreist, dann kann man nur dann eine AE in Deutschland bekommen, wenn man einen Anspruch auf die AE hat, z.B. als Ehegatte eines Deutschen.


    Also kann man mit einem polnischen Visum in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn man keinen Anspruch darauf hat (z.B. als Ehegatte eines Deutschen).
    Und wenn man einen Anspruch hat, dann ist es leichter das deutsche nationale Visum Typ-D zur Einwanderung zu bekommen.


    Mit einem deutschen Besuchsvsium (Schengenvisum) kann man übrigens auch dann keine Aufenthaltserlaubnis in D bekommen, wenn man einen Anspruch darauf hat. Da muss man dann mit dem richtigen Visum Typ-D einreisen.

  • Zulassungstelle? oder doch Vollstreckungsbeamter der Stadt?


    wieder falsch geraten.
    kein öffentlicher Dienst, habe absolut nichts mit irgenwelchen Behörden zu tun (ausser als Kunde, oft unfreiwillig)


    ich habe aber keine Probleme, wenn ich was bei den Behörden erreichen will, weil ich mich vorher genau über die Rechtslage informiere.
    Und wenn mir einer bei der ABH blöde kommt, kann ich zumindest den Antrag und den Anspruch auf Bewilligung mit Gesetztestexten untermauern ... dann ziehen die Recht schnell den Schwanz ein und murren "ich spreche mal kur mit dem Chef" und dann kriegen wir das, was wir wollen, und zwar dann *wann* wir wollen und nicht ein halbes Jahr später.
    Voraussetzung: man stellt keine Anträge, die unbegründet sind (und wenn doch, kalkuliert man einen Fehlschlag ein :( )


    und Visaanträge sind vorher entsprechend vorbereitet (bin ja selber nicht mehr vor Ort, das letzte Mal durfte ich nicht mal mehr ins Konsulat)

  • Na siehst Du, es geht doch. :)
    Möchte zu dem Post nur noch kurz anmerken, weil Du es selbst anschneidest, dass es durchaus möglich ist mit einem Schengenvisum in Deutschland Einzureisen und dort nach Einreise einen Dauerauffenthaltstitel zu erhalten. Dies liegt unter anderem daran, dass Behörden in Deutschland einen recht grossen Handlungsspielraum haben und andererseit auch immer mal wieder Fehlentscheidungen getroffen werden. (Manchmal auch zu Gunsten der Antragsteller)


    Es kommt, wenn auch selten vor, dass Leute z.B. nach Heirat in Dänemark mit C-Visum durchaus in Deutschland bleiben können und die ABH einen Auffenthaltstitel aussstellt, wobei eigendlich zuerst ein Antrag in der Auslandsvertretung gestellt werden müsste.
    Ähnliches passiert auch noch in anderen Fällen.


    Wobei ich jetzt ausdrücklich, wie ja auch früher schon, nicht zu sowas rate.

  • Vielen Dank für die Antworten. Ich hatte mich wohl falsch ausgedrückt u meinte nicht Visum sondern dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Es scheint dann doch sehr schwierig zu sein da es um Freunde geht und nicht um eine Heirat. Na dann hoffen wir mal, dass es in Odessa weiterhin ruhig bleibt.

  • dass Behörden in Deutschland einen recht grossen Handlungsspielraum haben


    eigentlich nicht mehr


    Grund dafür ist ganz einfach:
    das BVG hat diese Praxis kassiert
    Zitat deren Pressestelle

    Zitat

    Pressemitteilung
    Pressemitteilung Nr. 102/2010 BVerwG 1 C 17.09 16.11.2010
    Kein visumfreier Ehegattennachzug nach falschen Angaben für Besuchsvisum


    Die Voraussetzung für eine AE nach Einreise mit Schengenvisum wäre, dass die Voraussetzungen NACH der Einreise nach D entstanden sind.
    WEnn die Eheschliessung diese Voraussetzung sein soll, dann muss man 2 Fälle unterscheiden


    Fall 1:
    Heirat in z.B. DK
    Da ist dann die Voraussetzung (Eheschliessung) nicht nach, sondern *Vor* der Einreise nach D entstanden, nämlich in DK
    (gut, nach der erstmaligen Einreise nach D mit Schengenvisum, aber das ist nicht relevant)


    Fall 2:
    Heirat in D
    Nur der "Nachentschluss" während des Schengenbesuchsaufenthaltes würde das erlauben.
    Nur: wie weist man den Nachentschluss nach, vor allem wenn die Vorbereitung der Eheschliessung bei Beteiligung von Drittländern durchaus monate in Anspruch nehmen kann (entsprechende Urkunde aus dem Heimatland *nachträglich* besorgen, und alleine die Befreiung vom EFZ beim OLG kann alleine schon einige Monate dauern etc....).
    Übrigens: Reist man mit entsprechenden Unterlagen ein, ist es kein Nachentschluss (und offensichtliche Falschangaben beim Visumantrag)


    Ein Antrag auf AE nach Einreise mit Schengenvisum (Visum Typ-C) und Eheschliessung hat keine Chance, weil da in der Regel Falschangaben beim Antag auf das Visum vorgelegen haben dürften. Siehe oben mein Post, 2b)
    Und da ist der Antragsteller in der Pflicht, das Vorliegen der Voraussetzungen nachzuweisen und glaubhaft darzulegen, dass es keinerlei Heiratsabsichten bei der Antragstellung und Einreise gab.


    mmer mal wieder Fehlentscheidungen getroffen werden.


    tja, davor ist keiner gefeit.
    ... und da hast du REcht
    Es hat ja auch so weit ich weiss noch nie einer dagegen geklagt :)


    Es kommt, wenn auch selten vor,


    Immer noch? (abgesehen von Fehlerfällen)
    vor dem BVG Urteil vor 4 Jahren war das kein großes Probem, da übten die ABHs auch ihren Spielraum aus, aber jetzt?

  • Ja, wie gesagt, soweit die Theorie:)
    Natürlich heiraten immer noch Leute in Dänemark und erhalten nach Einreise in Deutschland einen Aufenthaltstitel.
    Das wird sich wohl auch nicht ändern, egal wie die Rechtslage aussieht....:)))
    Denke es ist schlichtweg illusorisch das jeder Mitarbeiter im Ausländeramt in Kleinkleckersdorf die Details auf diesem Gebiet kennt und richtig anwendet.
    Teilweise hat das wohl auch einfach was mit Faulheit zu tun. Warum soll man sich diese doppelt und dreifache Arbeit machen...
    Das ist jetzt aber nicht nur auf Ausländerbehörden bezogen.

  • Pressemitteilung
    Pressemitteilung Nr. 102/2010 BVerwG 1 C 17.09 16.11.2010
    Kein visumfreier Ehegattennachzug nach falschen Angaben für Besuchsvisum



    bei mir war es problemlos in 2012 möglich....Augebot bestellt alle Unterlagen in weniger als 3 Monaten zusammen....geheiratet und mit der ukrunde zur ABH...seit dem leben wir glücklich und zufrieden.


    Hatte wohl Glück

    War is Over! if you want it...

  • ich grab mal das alte Teil wieder aus...und ...frage...


    gibt es jemanden im Forum der in Odessa lebt? Ganzjährig...mit Familie, Kindern und eigener Wohnung/ Haus?


    Wenn ja bitte melden..gerne auch per PN.


    Möchte gerne Informationen sammeln und Erfahrungen hören.

    War is Over! if you want it...

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