Wie deutsche Ehe für die Ukraine legalisieren?

  • Hallo! Soviel weiß ich bereits: Um unsere Ehe für die Ukraine legalisieren zu lassen, muss ich zum ukrainischen Konsulat (in unserem Falle Hamburg), und muss dort vorbeglaubigte (von einen Regierungsvertreter, nächtshöhere Instanz vom Standesamt) Unterlagen vorlegen. Da die Dame meiner Frau dort nicht sagen konnte/wollte, welche Unterlagen das sein müssen, stelle ich die Frage danach nun hier. Reicht die Heiratsurkunde aus? Danke!

  • Reicht die Heiratsurkunde aus?


    Im Normalfall ja, denn viel was anderes bekommt man vom Standesamt ja nicht um das "Verheiratetsein" zu dokumentieren.
    Du kannst ja zur Sicherheit noch einen Auszug aus dem Familienbuch dranpappen. So ihr ein solches angelegt habt, was ja laut Gesetz nicht zwingend vorgeschrieben ist.
    Nicht vergessen alles von einem Beeidigten Uebersetzer ins Ukrainische uebersetzen zu lassen.


    ... kannste Glauben wuerde Pitti jetzt sagen. :D

  • Was heißt denn "vorbeglaubigt"?


    so in etwa, das immer die der Dokument ausstellenden naechst uebergeordnete Behoerde das Dokument in seiner Echtheit und Richtigkeit bestaetigt.

    Muss man eigentlich auf jeden Fall die Eheurkunde beim Konsulat beglaubigen lassen? Reicht es nicht, wenn man die nur ins Ukrainische übersetzt?

    Schoen waer`s. Nur eine Uebersetzung reicht definitiv nicht.

  • Was ist denn die "naechst uebergeordnete Behoerde" für Standesamt? Soll ich noch mal dahin? Wie ist es nun richtig: Zuerst dahin und vorbeglaubigen, dann zum Konsulat - beglaubigen und erst dann in die Ukraine?


    Danke für die Antworten!!! Diese Bürokratie nervt langsam...

  • Was ist denn die "naechst uebergeordnete Behoerde" für Standesamt? Soll ich noch mal dahin?


    Ja, evtl. genuegt auch ein Telefonat mit dem Standesamt um zu erfahren welche Behoerde fuer die Vorbeglaubigung zustaendig ist. Normalerweise kennen die Standesaemter den erforderlichen Weg der zu erledigenden Dinge.

  • also bei uns war's so:
    - internationale Heiratsurkunde, nicht älter als sechs Monate !!
    - ausgestellt von einem Standesamt in Baden-Württemberg, d.h.
    - vorbeglaubigen beim Regierungspräsidium in Stuttgart
    - dann weiter zum Konsulat in München und legalisieren lassen
    - dann zum Übersetzer...


    Hier auch nochmal der Link mit Infos der UA-Botschaft:
    http://www.mfa.gov.ua/germany/ger/public…ntent/15264.htm


    Die Restlichen Infos hab ich mir von der Seite unseres Regierungspräsidiums geholt,
    da musst du halt selber die richtige Seite ergoogeln... in unserem Fall wars einfach
    rp-stuttgart.de


    Gruß, Bubochka

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