Die Dame im Rathaus erklärte es mir so, es ist eine einmalige Sache, die nicht berechtigt 5 weitere Jahre einen 2. Pass zu besitzen.
Klar, bei Israel-reisen oder Reisen in arabische Länder, auch - aber dies ist bei mir nicht der Fall.
Ob dir überhaupt ein vorläufiger Reisepass für 1 Jahr ausgestellt werden darf, wenn du einen gültigen 1. Pass besitzt, wäre auch noch zu prüfen.
Nach meinem dafürhalten kommt da nur ein regulärer 2. Pass für 5 Jahre in Frage.
Die Vorgaben in Bayern lauten wie folgt:
Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.
Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren (siehe auch unter "Bearbeitungsdauer") nicht (mehr) möglich ist.