Beiträge von mgb


    Seine Frage, wird er dadurch zum Schlepper?

    Ukrainische Staatsbürger haben im Schengenraum 90 Tage Visafrei. Wie soll da einer zum Schlepper werden können?

    Einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland muss dann die zuständige Ausländerbehörde genehmigen.

    Die Mitarbeiter der Ausländerbehörden bestehen auf das Visum weil es ganz einfach Vorschrift ist.
    § 39 AufenthV Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet... - dejure.org (Wie von Mabo schon gepostet)


    Ist jetzt eine Aufenthaltserlaubnis nach §18d AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis im Sinne von §39 Nr. 1 Aufenthaltsverordnung oder nicht?

    Es regnet oder schneit auch in der EU ohne Rechtsgrundlage.:))
    [quote]
    Irgendwie verwechselts du Rechtsstaatlichkeit in der EU mit der Ukraine.
    [quote]
    Gegenstand der Diskussion war die Festellungsmöglichkeit der Ein- und Ausreisen aus der EU und warum sowas seit 20 Jahren nicht geht.
    Und nicht SIS II, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, oder die Memoiren von Helmut Kohl...:))


    Gegenstand der Diskussion ist und war deine Behauptung das die Erfassung der Ein- und Ausreisedaten bisher an der Technik gescheitert wäre.

    Also das ist mir nun wirklich nicht prinzipiell wichtig, aber diese Probleme gibt es nicht erst seit 2017 und nicht erst mit dem SISII


    Ohne Rechtsgrundlage geht in der EU grundsätzlich gar nichts.
    Die Rechtsgrundlage gibt es erst seit 30. November 2017 mit Inkraft treten am 30. Dezember 2017.
    Ohne bestehende Rechtsgrundlage kann dann auch niemand behaupten vorher wäre irgendwas an der Technik gescheitert.
    Nach EU-Lisa ist eine Einführung der in der Verordnung definierter Erfassung der Ein- und Ausreisedaten im Jahr 2020 geplant.

    Für mich ist es auch völlig ausreichend wenn ich das slber weis.
    Völlig egal wenn 100 Leute anderer Meinung sind


    Im Gespräch war es mal Ein- und Ausreisedaten in den SIS Datenbanken anzufügen.
    War aber politisch nicht durchsetzbar.
    Das gegenwärtige Projekt zur Erfassung von Ein- und Ausreisedaten nennt sich EU-Lisa mit geplanter Einführung 2020.
    Was daraus wird bleibt abzuwarten.

    Soweit ich informiert bin, existiert in der EU bis Heute kein Datenbanksystem, in dem die Ein- und Ausreisen von Ausländern erfasst werden.
    Geplant war das schon Anfang der 2000 er Jahre, aber bis Heute hat man es nicht geschaft das SIS, was dafür vorgesehen war, technisch soweit
    zu kriegen, dass sowas funktioniert.


    Das hat nichts mit Technik zu tun. Einige Schengenstaaten haben ihre Zustimmung verweigert. Dann gehts es einfach rechtlich nicht.

    Hallo Zusammen,


    da ich vor 15 Jahren vom deutschen Ehemann meiner ukrainischen Mutter adoptiert wurde, bin ich in Besitz der doppelten Staatsbürgerschaft.
    Nun habe ich gestern einen Brief von der Ausländerbehörde erhalten, indem sie mich auffordern, ihnen eine Kopie meiner Geburtsurkunde "zur Überprüfung" zu schicken.


    Als deutscher Staatsbürger hast du mit der Ausländerbehörde nichts zu tun.
    Schreib zurück du bist deutscher Staatsbürger was das soll.

    Die Dame im Rathaus erklärte es mir so, es ist eine einmalige Sache, die nicht berechtigt 5 weitere Jahre einen 2. Pass zu besitzen.
    Klar, bei Israel-reisen oder Reisen in arabische Länder, auch - aber dies ist bei mir nicht der Fall.


    Ob dir überhaupt ein vorläufiger Reisepass für 1 Jahr ausgestellt werden darf, wenn du einen gültigen 1. Pass besitzt, wäre auch noch zu prüfen.
    Nach meinem dafürhalten kommt da nur ein regulärer 2. Pass für 5 Jahre in Frage.


    Die Vorgaben in Bayern lauten wie folgt:


    Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.


    Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren (siehe auch unter "Bearbeitungsdauer") nicht (mehr) möglich ist.

    Du hast als EU Bürger das Recht auf die Freizügigkeit und deine Familienangehörigen das Recht auf die abgeleitete Freizügigkeit. Was in Deutschland gespielt wird geht die anderen Mitgliedsstaaten nichts an.

    Genau so sieht es aus und das eu-Recht gibt eben jedem Grenzsoldaten an der eu-Grenze zur Ukraine den Ermessenspielraum zu entscheiden welchen Ukrainer er für bis zu 90 Tage reinlässt und wen nicht


    Die Freizügigkeit ist ein absolutes Recht. Da gibt es kein Ermessen.
    In der Konstellation brauchst du das Aufenthaltsrecht aus der Visabefreiung nur in Deutschland. In Deutschland gilt die Freizügigkeit bedingt durch deine deutsche Staatsbürgerschaft nicht.
    Wobei die Visabefreiung in Deutschland nur für 90 Tage gut ist.

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
    Was deutsches Aufenthaltsrecht vorschreibt interessiert in anderen EU Ländern einfach nicht.
    Die angekündigte Visafreiheit ist für 90 Tage im 180 Tagesraum in Deutschland gut. Auch da hat EU Recht vorrang.

    Entweder du bist verheiratet oder du bist nicht verheiratet. Welchen Personenstand du hast musst du schon selber wissen.
    Wer bisher sein Aufenthaltsrecht in einem anderen EU Land verpennt hat, der hat halt Pech gehabt.
    Übrigens bekommt man mit Visum Tpy-C oder Visafreiheit als Grundlage keine Aufenthaltserlaubnis für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland als Familienangehöriger eines deutschen Staatsbürgers.

    Da die Ehe in der Ukraine geschlossen wurde gilt sie in der eu erst, wenn sie durch die brd-Botschaft in Kiew durch ein FZF-Visum bestätigt wurde. Da ist man diesem korrupten Verbrecherladen in Kiew leider auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.


    Sagt wer?
    Die Ukraine und die Slowakei sind beide Mitglied bei der Den Haager Apostillie Vereinbarung.
    Sobald eine Apostille auf dem Dokument prangt ist die Sache gegessen. Gilt übrigens auch für Deutschland.
    Du brauchst halt noch eine Übersetzung dazu.