Beiträge von Nataliya

    Nur soviel: Einfach mit dem Innlandspass hingehen und abmelden wollen ist nicht. Die lachen dich aus und sagen dir wo du aktuell und seit wann im Ausland lebst und verweisen dich an eine andere Behörde.


    Selbstverständlich geht es nicht. Wie in jedem Land gibt es bestimmte Vorschriften und Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. Wer alles nach und nach macht (Registrierung - Anmeldung als "dauerhaft im Ausland lebend", hat auch keine Probleme mit dem Pass uns sonst was.

    Daher wuerde ich dieses Schriftstueck erst zu ihr schicken nachdem Du von ihr eine Eidesstattliche mit allen Beglaubigungen versehene Erklaerung bekommen hast, das nicht Du sondern Gospodin Advokatus ..... der leibliche Vater des Kindes ist. Dazu noch die Beglaubigte Vaterschaftsanerkennung des besagten Herrn. Denn Dein "Verzicht" nuetzt Dir im Worst Case garnichts


    Ich würde auch so machen. Wenn die Dame von dir ales mögliche verlangt, dann soll sie sich bewegen und die Unterlagen, die ihre Richtigkeit haben, besorgen.

    Was? Nee, Nataliya, davon hat der Anwalt aber wirklich nix gesagt! Wäre doch auch komisch, wenn nach der Apostillierung noch eine Beglaubigung käme! Das ist ja gerade das Neue seit einer Woche, dass man eben nicht mehr zur Botschaft muss!


    Aber sicher doch!
    Die Firma, wo ich arbeite, hat eine Vertretung in der Ukraine. Jedes MAl, wen irgendwelche Papiere benötigt werden, gehen die den Weg Notar - Landgericht-Konsulat Ukraine durch. Wenn eine der BEstätigungen fehlt, kommen sie zurück und dann muss man sich um die fehlenden Stempel doch noch kümmern. Tja...

    Oh mannooooooooooooooo.... Alyosha.... so ein sch.......


    Das war ja wohl eine "oberkluge"......
    Und jetzt must du dir Gedanken machen, wie du da raus kommt, Anwalt bezahlen...... Also bitte... Das ist nicht mehr dein Problem.
    Vielleicht möchte die Dame mit dem Kind ins Ausland und wenn dein Name in der Geburtsurkunde eingetragen ist, muss du eine Erlaubnis erteilen, dass du nichts dagegen hast, dass das Kind acuh mitkommt.Deswegen möchte sie dich da austragen lassen.
    Obwohl... wer weiß wer weiß, was da im Busch ist.
    Sie wird alles Mögliche versuchen.
    Und wenn du sie einfach ignorierst?

    Hallo Elli,
    das ist natürlich ärgerlich, dass man umsonst zur Botschaft fährt, aber ihr seid ja auch etwas lustig. Warum habt ihr denn auf der Seite von der Botschaft nicht nachgeschaut, welche Dokumente benötigt werden?
    http://www.mfa.gov.ua/germany/ger//.htm - auf Ukrainisch ist alles ausführlich dargestellt, welche Unterlagen benötigt werden usw.


    Also, ich muss sagen, dass es nicht nur bei der ukrainischen Botschaft so "streng" ist. Unsere Jungs hier im Forum können dir ein Lied singen, was sie mit den deutschen Behörden durchmachen mussten, wenn es um die Heirat oder die Einreise der zukünftigen Frau geht.
    Wenn ich bei einer Behörde in Deutschland meine Meldenescheinigung von 2000 oder den Handelsregisterauszug einer Firma vom 2000 vorlegen würde, würde man mir auch den Vogel zeigen. Deswegen verstehe ich deine Aufregung nicht ganz. Die Heiratsurkunde und "ein weiteres Dokument", die vor 10 Jahren ausugestellt sind. :verwirrt: Das ist ja klar, dass man zur Sicherheit eine aktuelle Version zu sehen bekommen möchte, zur Sicherheit, dass ihr immer noch verheiratet seid und dass die Eltern keine finanzielle und sonst welche Ansprüche an ihre Tochter haben und folglich nichts dagegen haben, wenn sie nach Deutshhland auswandert. Soviel dazu.


    Und nun zu deiner Frage.
    Möglichkeit 1:
    Einen neuen Pass in der Ukraine beantragen.
    Möglichkeit 2:
    Deine Frau soll sich bei der Botschaft registrieren lassen, nicht den festen Wohnsitz beantragen (dafür braucht sie eben die notariell beglaubigte Bescheinigung der Eltern) und am gleichen Tag kann sie den Pass verlängern lassen.

    scg 61,


    du darfst nicht so einseitig denken, das sind zwei paar Schuhe.
    Es sind bestimmte Regelungen, die beim Konsulat/Botschaft erledigt müssen, damit du nach den ukrainischen Gesetzen "alles richtig machst" und parallel kümmerst du dich um den Papierkramm nach deutschen Gesetzen.
    Es geht bei den ganzen Registrierungen und Benatragungen um die urainischen Vorschriften.

    Zitat

    ist doch rechtlich gar nicht in der Lage jemandem die Erlaubnis zu erteilen, in D einen festen Wohnsitz zu haben.


    Die deutschen Behörden haben damit nichts zu tun. Das ist ja so, dass wenn ich als Ukrainerin Passangelegenheiten in D. erledigen möchte, dann wende ich mich ans KOnsulat. Dem zuständigen Konsulat müssen aber Infos vorliegen, aus welcehm Grund ich es in D. machen möchte und überhaupt.

    Zitat

    Und hinsichtlich Einbürgerung/Staatsbürgerschaft gelten doch in erster Linie die Gesetze des Landes, in das ich eingebürgert werden will


    Ja klar, eine der Voraussetzungen ist die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit und das wird eben nach ukrainischen Gesetzen vollgezogen. Und das ist halt so, wenn ich die ukrainische Staatsanghörigkeit aufgeben möchte, muss ich sowie eine Registrierung als auch einen festen Wohnsitz in D. haben.


    P.S. im Anhang ist eine eingescannte Kopie aus meinem ukrainischen Pass. Da sind zwei Stempel zu sehen. Oben - fester Wohnsitz, unten - Registrierung.
    FÜr die deutschen Behörden haben die Stempel keine Bedeutung, für die ukrainischen erfüllen sie eine der Voraussetzung zur Aufgabe der ukrainischen Staatsangehörigkeit. Sorry für die Qualität, besser ging es nicht.

    Zitat
    Beantragung eines festen Wohnsitzes



    Ganz unwissend gefragt: Was soll das bringen?


    Diejenigen, die sich in D. einbürgern lassen möchten, müssen ihre ukrainische Staatsangehörigkeit aufgeben.
    Um einen Anrag darauf zu stellen, muss man einen festen Wohnsitz in D. haben, also die Registrierung reicht nicht aus.
    Die Beantragung eines festen Wohsitzes dauert ca. 1 Jahr.
    Die Aufgabe der ukrainischen Staatsangehörigkeit dauert auch ca. 1 Jahr.